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Firmenwagen 1 % Regel

Themenstarteram 2. Oktober 2007 um 8:52

Hallo, ich bin vielleicht glücklicherweise bald in der Situation mir einen Firmwagen aussuchen zu können. Und zwar nach der 1% Regel.

Also ich hab da noch leider ein bisschen Verständnisprobleme wie das abläuft.

Sagen wir der Wagen kostet komplett ausgestattet 40000€. nach 1% sind das 400€ die ich monatlich zusätzlich versteuern müsste. Weiß noch net genau vom welchen Preis ie 1% ausgehen. Was heißt das, bzw wie wird mir das denn abgezogen beim Gehaltsscheck?

Ist sowas absetzbar?

Beste Antwort im Thema
am 3. September 2010 um 16:59

Zitat:

Original geschrieben von rica89

 

Ich habe einen Firmenwagen, der mit der 1% Methode abgerechnet wird. Jedoch muss ich die 0,03 % per Dauerauftrag an den Chef überweisen!!??

Außerdem muss ich alle Spritkosten selbst tragen und Verschleißteile (Reifen!, Scheibenwischer ...) auch.

Noch eine Sache: die Tankbelege muss ich meinem Chef einreichen! Obwohl er mir den Sprit nicht bezahlt!

Ist das überhaupt legal?

Das ist ja super, du zahlst die Spritrechnung und dein Chef setzt sie ab. Das mit dem Dauerauftrag ist auch nicht schlecht ;-)

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Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt

Immerhin hat er nicht den Wertverlust für das Auto zu tragen, ein Geldwerter Vorteil liegt also schon vor.

Das stimmt. Aber der Vorteil für die 0,03% Regelung fehlt.

Zitat:

Neuwert des Fahrzeuges: 40.000 Euro, Wertverlust nach 3 Jahren ca. 40% (grob überschlagen) = 12.000 Euro

1% Regelung: 40.000 * 1% * 36 Monate * 35% (Steuersatz) = 5.040 Euro

40% von 40T€ = 16T€ (nicht 12T€)

Übrigens stand diese 40T€ für das Fahrzeug des TE im Raum, nicht der User, der sich hier eingehackt hat.

Bei der 1%-Regel müssen noch die 0,03%-Km zugerechnet werden.

Wenn der Arbeitsstätte 33Km entfernt ist, kommt hier noch eine weitere 1% zusammen.

Dann werden die 5040€ schon mindestens verdoppelt. (ob 35% dann noch hinkommt ist zweifelhaft)

Wenn er alle Sprit bezahlt, ist auch der Teil für berufliche Einsatz dabei. Ich gehe hier nicht davon aus, dass ein Firmenwagen nur für Arbeitswegen + Privat eingesetzt wird.

Zitat:

Grob überschlagen ist das "knapp" günstiger, als den Wertverlust selber zu tragen.

Könnte sogar stimmen, hängt von der genaue Sachlage ab. Diese kennen wir nicht.

(auch nicht vergessen: bei ein eigenes Fahrzeug sind die Arbeitswegen steuerlich geltend zu machen -Pendlerpauschale-, und auch für Firmenfahrten gibts Regelungen, wo entweder der Arbeitgeber und/oder das FA entlastet.)

Rica89 sollte sich nochmal dazu melden.

 

 

Nissan-Mann

Zitat:

Original geschrieben von rica89

 

Ich habe einen Firmenwagen, der mit der 1% Methode abgerechnet wird. Jedoch muss ich die 0,03 % per Dauerauftrag an den Chef überweisen!!??

Außerdem muss ich alle Spritkosten selbst tragen und Verschleißteile (Reifen!, Scheibenwischer ...) auch.

 

Noch eine Sache: die Tankbelege muss ich meinem Chef einreichen! Obwohl er mir den Sprit nicht bezahlt!

 

Ist das überhaupt legal?

 

Liebe Grüße

rica

Frage an die Steuerexperten:

 

Der geldwerte Vorteil von 0,03% für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist ein Fahrtkostenzuschuss, der je nach Arbeitsvertrag entweder vom AN oder pauschal vom Arbeitgeber zu versteuern ist.

 

Kann die Rücküberweisung der " 0,03%" nicht dahin ausgelegt werden, dass der AG keinen Fahrtkostenzuschuss bezahlen und damit auch nicht die pauschale Steuer tragen will? Wenn dem so ist, dürften diese " 0,03%" beim AN nicht als geldwerter Vorteil versteuert werden.

Erfolgt jedoch eine Besteuerung der o,o3% beim AN und muss dennoch der Betrag zurückbezahlt werden, liegt eine Bereicherung des AG vor.

Erfolgt keine Besteuerung beim AN, ist m.E.  gegen die Rückforderung rechtlich nichts einzuwenden.

 

Wie ist die Meinung?

 

O.

... rechtlich vielleicht nicht, aber steuerrechtlich.

Der Arbeitnehmer muss pauschal 1% des Listenneupreises für die Privatnutzung des Fahrzeugs versteuern. Ebenso muss er 0,03 % des Listenneupreises je km für die Fahrten zur Arbeitsstätte versteuern. Das ist im Steuerrecht so geregelt.

Wenn die Versteuerung genau bei 1% ist, werden die Lohnsteuerprüfer hellhörig, wenn der Arbeitnehmer nicht in der Fa. wohnt.

Ging mir vor vielen Jahren auch so, wobei es bei mir ein Grenzfall war, weil der Arbeitsweg kleiner als 1 km ist.

Heinz

Zitat:

Original geschrieben von XF-Coupe

... rechtlich vielleicht nicht, aber steuerrechtlich.

 

Der Arbeitnehmer muss pauschal 1% des Listenneupreises für die Privatnutzung des Fahrzeugs versteuern. Ebenso muss er 0,03 % des Listenneupreises je km für die Fahrten zur Arbeitsstätte versteuern. Das ist im Steuerrecht so geregelt.

 

 

Heinz

Ist nicht in allen Fälen zutrffend.

 

Hat Arbeitgeber eine größere Zahl von Mitarbeitern (20?), dann kann der "Fahrtkostenzuschuss" pauschal versteuert werden.

 

siehe : § 40 ESTG "Pauschalierung der Lohnsteuer in besonderen Fällen"

 

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Wie ist die Meinung?

Die Sachlage ist nicht klar genug dargelegt, um mehr als Mutmaßungen anzustellen.

Einige Aussagen erwecken den Verdacht, dass der AG hier unberechtigt Geld spart, aber wie genau wird mir nicht klar.

Leider scheint Rica89 sein/ihr Interesse an der Sache verloren zu haben, weil keine Rückmeldung mehr kommt.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Frage an die Steuerexperten:

Der geldwerte Vorteil von 0,03% für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist ein Fahrtkostenzuschuss, der je nach Arbeitsvertrag entweder vom AN oder pauschal vom Arbeitgeber zu versteuern ist.

Kann die Rücküberweisung der " 0,03%" nicht dahin ausgelegt werden, dass der AG keinen Fahrtkostenzuschuss bezahlen und damit auch nicht die pauschale Steuer tragen will? Wenn dem so ist, dürften diese " 0,03%" beim AN nicht als geldwerter Vorteil versteuert werden.

Erfolgt jedoch eine Besteuerung der o,o3% beim AN und muss dennoch der Betrag zurückbezahlt werden, liegt eine Bereicherung des AG vor.

Erfolgt keine Besteuerung beim AN, ist m.E.  gegen die Rückforderung rechtlich nichts einzuwenden.

Wie ist die Meinung?

O.

Fangen wir mal ganz von unten an.

Ganz profan: Zu versteuern ist, was man in Geld oder sonstigen Leistungen erhält.

Generell besteuert wird die private Nutzung eines Firmenwagens.

Zum Ausgleich der Werbungskosten bspw. Entfernungspauschale (=Ausgaben die man hat, um überhaupt ein zu versteuerndes Einkommen zu erzielen, um Arbeit zu haben und zu ihr zu kommen) gibts die 0,3Promille-Regel bei Fahrten zur Arbeit. Das kommt logischerweise on top.

Zahlt man nun als AN irgendwas zum Firmenwagen dazu, vermindert das den (effektiven) geldwerten Vorteil. Wo ist das Problem? Der AG kann die Steuerlast des AN nicht mindern. auch nicht mit Extra-Zahlungen. Zahlt der AG irgendwas dazu, ist "das etwas" auch zusätzlich zu versteuern.

Das nur, damit die Systematik klar wird.

Laß Dich nicht von irgendwelchen AG-seitigen Vereinbarungen mit Anlehnungen an steuerrechtliche Begriffe in die Irre führen. Entscheidend ist: was kommt vom AG, was zahlt der AN, welche Werbungskosten und Pauschalen etc. können in Ansatz gebracht werden und welche Vereinfachungsverfahren existieren.

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von AZiBACK

 

Generell besteuert wird die private Nutzung eines Firmenwagens.

 

Zum Ausgleich der Werbungskosten bspw. Entfernungspauschale (=Ausgaben die man hat, um überhaupt ein zu versteuerndes Einkommen zu erzielen, um Arbeit zu haben und zu ihr zu kommen) gibts die 0,3Promille-Regel bei Fahrten zur Arbeit. Das kommt logischerweise on top.

 

Zahlt man nun als AN irgendwas zum Firmenwagen dazu, vermindert das den (effektiven) geldwerten Vorteil. Wo ist das Problem? Der AG kann die Steuerlast des AN nicht mindern. auch nicht mit Extra-Zahlungen. Zahlt der AG irgendwas dazu, ist "das etwas" auch zusätzlich zu versteuern.

Das nur, damit die Systematik klar wird.

Laß Dich nicht von irgendwelchen AG-seitigen Vereinbarungen mit Anlehnungen an steuerrechtliche Begriffe in die Irre führen. Entscheidend ist: was kommt vom AG, was zahlt der AN, welche Werbungskosten und Pauschalen etc. können in Ansatz gebracht werden und welche Vereinfachungsverfahren existieren.

Ist klar, dass der Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt Sachleistungen gewähren und vom Arbeitnehmer dafür gewisse Zahlungen verlangen kann. Ist alles Vereinbarungssache. Ist auch klar, dass geldwerten Vorteile versteuert werden müssen.

 

Interessant wäre aber doch zu erfahren, aus welchem Grund gerade eine Summe in Höhe der "0,03%" zurückgefordert werden. Wenn eine Summe nicht pauschalisiert wird, hat dies ja meist einen bestimmten Grund.

 

Nicht nachvollziehbar sind die Ausführungen des Users zu der eigenen Bezahlung von Verschleißteilen und Benzinkosten, zumal nicht zwischen Privatfahrten und Dienstreisen unterschieden wird.

 

Ich vermute, der Autor hat gerade eine neue Stelle angetreten und hat Arbeitsvertrag und/oder Gehaltsabrechnung (noch) nicht verstanden.

 

O.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Nissan-Mann

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Wie ist die Meinung?

Die Sachlage ist nicht klar genug dargelegt, um mehr als Mutmaßungen anzustellen.

Einige Aussagen erwecken den Verdacht, dass der AG hier unberechtigt Geld spart, aber wie genau wird mir nicht klar.

Leider scheint Rica89 sein/ihr Interesse an der Sache verloren zu haben, weil keine Rückmeldung mehr kommt.

Hey,

klar habe ich nich interesse an der sache.. hätte nie gedacht dass so schnell so viele antworten kommen!! ich lese alles durch und schreibe dann noch mal!

Vielen Dank vorab

Zitat:

Original geschrieben von benprettig

Es kommt immer darauf an, was vereinbart wird. Aber normalerweise hast du ja die 1% vom Listenpreis zu versteuern, sowie den Arbeitsweg, weil du eben NICHTS mit Tanken zu tun hast!

Und auch nichts mit Verschleißteilen, Versicherung und Steuer, alles Chef! Ausser man fährt was kaputt, dann kann die SB der Versicherung fällig werden oder so.

Unsere Sekretärin hat mal ne Rückleuchte und Heckklappe kaputt gefahren, hat halt paar selbstgemachte Kuchen gekostet. Auch das geht.

Wenn Dir natürlich kein Wagen zu steht und du unbedingt willst, dann kann der Chef natürlich so einen Ausnahmefall konstruieren.

Aber wie es hier scheint ist es eine Sauerei! Der setzt die Quittungen ab! Ich würde mal tacheles reden. Wenn du übrigens mit Karte gezahlt hast, dann fliegt das bei einer Prüfung eh auf. Oder erstattet er dir das Tankgeld in BAR? Und der Oberhammer, die 0.03% kriegt nicht dein Chef! Die kriegt auch das Finanzamt!

Also Sachen gibts...

 

BEN

Hallo,

nein ich erhalte das geld für den sprit nicht zurück... das beste ist es wohl mit dem chef zu reden... auch wenn ich da eher sehr zurückhaltend bin.. ich war froh das er mir ein auto angeboten hat .. habe gedacht so ein firmenwagen is ne tolle sache... :( naja zumindest nicht in dieser firma..

mfg

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von rica89

Ich habe einen Firmenwagen, der mit der 1% Methode abgerechnet wird. Jedoch muss ich die 0,03 % per Dauerauftrag an den Chef überweisen!!??

Außerdem muss ich alle Spritkosten selbst tragen und Verschleißteile (Reifen!, Scheibenwischer ...) auch.

Noch eine Sache: die Tankbelege muss ich meinem Chef einreichen! Obwohl er mir den Sprit nicht bezahlt!

Du hast wirklich einen Vertrag mit einem solchen Inhalt unterschrieben?

Warum?

hallo,

tja das ich den sprit selbst bezahlen muss sagte mir mein chef im nachhinein..

es ist ganz klar .. ich wurde vom chef reingelegt.. und wenn ich pech hab muss ich vielleicht sogar auch noch dafür haften.. unwissenheit schützt natürlich nicht vor strafe..

Ich konnte mir damals kein eigens auto leisten (fahranfänger glaub >200 %) da hat mir der chef einen firmenwagen angeboten.. zur privaten nutzung und für dienstliche fahrten.. ich war so happy .. und blind..

lg

Hallo

ich möchte mich für die vielen Antworten bedanken.

Ich denke ich werde zur Sicherheit einen RA einschalten.. es geht hier schließlich um Steuerhinterziehung...

das mich das den job kostet ist klar... aber wieso sollte ich weiterhin in so einer firma arbeiten...

vielen dank für eure hilfe

mfg

Zitat:

Original geschrieben von rica89

Hallo

 

ich möchte mich für die vielen Antworten bedanken.

 

Ich denke ich werde zur Sicherheit einen RA einschalten.. es geht hier schließlich um Steuerhinterziehung...

 

das mich das den job kostet ist klar... aber wieso sollte ich weiterhin in so einer firma arbeiten...

 

vielen dank für eure hilfe

 

mfg

Vorsicht mit dem Vorwurf "Steuerhinterziehung". Du weisst nicht, welche Angaben er in seiner Steuererklärung macht, und nur das zählt.

 

Das, was Dir widerfahren ist, ist offensichtlich schäbig.

 

Ich würde zunächst den Chef auf die Benzinkosten für Dienstreisen ansprechen. Du machst die Fahrten im Interese der Firma und nicht zum Privatvergnügen und dann muss die Firma auch die Kosten tragen.

 

O.

 

Vorsicht mit dem Vorwurf "Steuerhinterziehung". Du weisst nicht, welche Angaben er in seiner Steuererklärung macht, und nur das zählt.

Das, was Dir widerfahren ist, ist offensichtlich schäbig.

Ich würde zunächst den Chef auf die Benzinkosten für Dienstreisen ansprechen. Du machst die Fahrten im Interese der Firma und nicht zum Privatvergnügen und dann muss die Firma auch die Kosten tragen.

O.

Hallo,

aber die 0,03 müssen doch auf meiner Lohnabrechnung versteuert werden? Oder kann mein chef das geld das ich ihm per dauerauftrag zahle pauschal versteuern?

Das auto habe ich seitdem ich es habe nur privat genutzt.. es gab noch keine dienstliche fahrt. (weg zur arbeit ist ja auch privat). es ist ja auch nicht das problem dass ich die benzinkosten für private fahrten selbst trage.. das problem dabei ist dass ich alle tankbelege beim chef einreichen muss... daraus vermute ich, dass er diese von mir bezahlten belege (übrigens fast immer mit ec karte bezahlt) absetzt.. sonst gibt es ja keinen grund das ich die belege für privatfahrten abgegeben sollte.. oder?

danke

Zitat:

Original geschrieben von rica89

 

 

Hallo,

 

aber die 0,03 müssen doch auf meiner Lohnabrechnung versteuert werden? Oder kann mein chef das geld das ich ihm per dauerauftrag zahle pauschal versteuern?

 

Das auto habe ich seitdem ich es habe nur privat genutzt.. es gab noch keine dienstliche fahrt. (weg zur arbeit ist ja auch privat). es ist ja auch nicht das problem dass ich die benzinkosten für private fahrten selbst trage.. das problem dabei ist dass ich alle tankbelege beim chef einreichen muss... daraus vermute ich, dass er diese von mir bezahlten belege (übrigens fast immer mit ec karte bezahlt) absetzt.. sonst gibt es ja keinen grund das ich die belege für privatfahrten abgegeben sollte.. oder?

 

danke

1. Die Abgabe der Tankbelege zum Zwecke irgendeiner Steuermanipulation ist denkbar, aber nicht zwingend.

Ggfs. sammelt er die Belege auch, um im Hinblick auf die Ermittlung der Kosten eines Dienstwagens eine interne  Vergleichsabrechnung zwischen den beiden steuerlich möglichen Varianten (Prozent-methode und Fahrtenbuch-methode) durchzuführen. Dir nützen die Belege insofern steuerlich nichts, als Du für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nur Pauschen geltend machen kannst.  

 

2. Wie gesagt, Pauschalbesteuerung gibt es nur für größere Betriebe (ab 20?). Ist der Betrieb kleiner gibt es nur die Individualbesteuerung.

 

Daher Frage:

- Ist Bertrieb größer als 20 Personen? Ich vermute ja

-  Ist in Deiner Gehaltsabrechnung die Versteuerung der 0,03% ausgewiesen? Ich vermute nein

- Wie ist die Dienstwagenregelung bei den Kollegen?

 

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Vorsicht mit dem Vorwurf "Steuerhinterziehung". Du weisst nicht, welche Angaben er in seiner Steuererklärung macht, und nur das zählt.

Genau!

Leg am besten das Problem einen RA für Steuerrecht vor.

Oder frage besser dein AG vorher, warum er auf seine Weise abrechnet. Hast du da etwas auf Papier?

Ich wird noch immer nicht schlau aus deine Angaben.:confused:

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