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Themenstarteram 15. Oktober 2016 um 10:41

Willkommen zum heiteren Samstags-Rätsel.

Wer findet den Fehler im Bild?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@martinb71 schrieb am 15. Oktober 2016 um 21:19:09 Uhr:

Die Nummer musst du mal erklären Uwe.

Es ist nicht immer sichergestellt, wenn ein Zug über einen ungesicherten Löschschlauch fährt, dass dieser durchtrennt wird. Vereinzelt ist es vorgekommen, dass der Zug den Schlauch mit sich gezogen hat. Sowas kann z.B. passieren, wenn der Zug eine Vollbremsung macht und die Räder stehen.

In diesen seltenen Fällen ist es zu bösen Unfällen gekommen, so z.B. wurden Feuerwehrmänner erheblich verletzt, die den Schlauch zum Löschen in der Hand hielten und in einem anderen Fall wurden auch Gaffer durch eine rumpeitschenden Schlauch (teilweise sogar schwer) verletzt.

Durch die Schlauchbrücken kann das nicht mehr passieren, denn es wird absolut sichergestellt, dass der Schlauch durchtrennt wird und dort liegen bleibt. Der Grund ist, dass die Schlauchbrücken wie ein Keil unter die Räder des Zugs gepresst und damit fest auf den Untergrund gedrückt werden. Ein Wegrutschen ist nicht möglich und auch der Schlauch ist fest fixiert, so dass die Schlauchbrücken und der Schlauch sauber durchtrennt werden.

Diese Schlauchbrücken dürfen aber nur bei Gleisen verwendet werden, über die langsame Züge fahren. Dies ist aber bei unbeschrankten Bahnübergängen und welchen mit Halbschranken immer der Fall, weil dort Züge langsam fahren müssen.

Stehen hingegen keine Schlauchbrücken zur Verfügung, so sollte der Schlauch vollständig abgerollt werden, auch wenn die Länge nicht gebraucht wird. Wenn dann der Schlauch von einem Zug erfasst wird, hat der Feuerwehrmann, der den Schlauch zum Löschen hält, genügend Zeit um zu reagieren.

Leider ist das nicht allen Feuerwehrleuten bekannt, weil manche Schulungen noch immer nicht diese aktuellen Erkenntnisse enthalten.

 

Gruß

Uwe

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Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 15. Oktober 2016 um 21:50:31 Uhr:

Zitat:

@martinb71 schrieb am 15. Oktober 2016 um 21:19:09 Uhr:

Die Nummer musst du mal erklären Uwe.

Es ist nicht immer sichergestellt, wenn ein Zug über einen ungesicherten Löschschlauch fährt, dass dieser durchtrennt wird. Vereinzelt ist es vorgekommen, dass der Zug den Schlauch mit sich gezogen hat. Sowas kann z.B. passieren, wenn der Zug eine Vollbremsung macht und die Räder stehen.

In diesen seltenen Fällen ist es zu bösen Unfällen gekommen, so z.B. wurden Feuerwehrmänner erheblich verletzt, die den Schlauch zum Löschen in der Hand hielten und in einem anderen Fall wurden auch Gaffer durch eine rumpeitschenden Schlauch (teilweise sogar schwer) verletzt.

Durch die Schlauchbrücken kann das nicht mehr passieren, denn es wird absolut sichergestellt, dass der Schlauch durchtrennt wird und dort liegen bleibt. Der Grund ist, dass die Schlauchbrücken wie ein Keil unter die Räder des Zugs gepresst und damit fest auf den Untergrund gedrückt werden. Ein Wegrutschen ist nicht möglich und auch der Schlauch ist fest fixiert, so dass die Schlauchbrücken und der Schlauch sauber durchtrennt werden.

Diese Schlauchbrücken dürfen aber nur bei Gleisen verwendet werden, über die langsame Züge fahren. Dies ist aber bei unbeschrankten Bahnübergängen und welchen mit Halbschranken immer der Fall, weil dort Züge langsam fahren müssen.

Stehen hingegen keine Schlauchbrücken zur Verfügung, so sollte der Schlauch vollständig abgerollt werden, auch wenn die Länge nicht gebraucht wird. Wenn dann der Schlauch von einem Zug erfasst wird, hat der Feuerwehrmann, der den Schlauch zum Löschen hält, genügend Zeit um zu reagieren.

Leider ist das nicht allen Feuerwehrleuten bekannt, weil manche Schulungen noch immer nicht diese aktuellen Erkenntnisse enthalten.

 

Gruß

Uwe

Selten so einen Blödsinn gelesen... Der Zugverkehr wird bei solch einem Feuerwehreinsatz sowieso unterbrochen.

Zitat:

@HGcorsa schrieb am 15. Oktober 2016 um 17:10:32 Uhr:

Aber diese orangenen Aufsätze würde der Lockführer schneller sehen [...]

HGcorsa

Was ist denn ein Lockführer? Ein Führer, der die Massen verlockt?;)

Zitat:

@OO--II--OO schrieb am 15. Oktober 2016 um 17:54:51 Uhr:

Na vielleicht kommt da eh nur so einer (solo, ohne Waggon/s) vorbei :

https://de.images.search.yahoo.com/.../...aWQDQjI2NzNfMQRzZWMDc2M-?...

der kann dann bequem drüberfahren !

Das war auch mein erster Gedanke, man sieht eben nicht alles auf dem Bild.

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 15. Oktober 2016 um 23:00:33 Uhr:

Der Zugverkehr wird bei solch einem Feuerwehreinsatz sowieso unterbrochen.

Natürlich wird der Zugverkehr unterbrochen. Die Frage ist nur, ob das zeitnah genug geschieht. Bei der Bahn klappt das meist, bei Schienenwerksverkehr sieht es oft nicht so gut aus.

Aber genau für die Zeit, in der noch ein Zug kommen könnte, also der Zugverkehr noch nicht unterbrochen ist, sind eben die Schlauchbrücken sinnvoll.

Nicht ohne Grund wird bei uns bei der Feuerwehr inzwischen so gehandelt.

 

Gruß

Uwe

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 15. Oktober 2016 um 23:37:07 Uhr:

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 15. Oktober 2016 um 23:00:33 Uhr:

Der Zugverkehr wird bei solch einem Feuerwehreinsatz sowieso unterbrochen.

Natürlich wird der Zugverkehr unterbrochen. Die Frage ist nur, ob das zeitnah genug geschieht. Bei der Bahn klappt das meist, bei Schienenwerksverkehr sieht es oft nicht so gut aus.

Aber genau für die Zeit, in der noch ein Zug kommen könnte, also der Zugverkehr noch nicht unterbrochen ist, sind eben die Schlauchbrücken sinnvoll.

Nicht ohne Grund wird bei uns bei der Feuerwehr inzwischen so gehandelt.

 

Gruß

Uwe

Das soll man jetzt wirklich glauben? Jedenfalls ist das auf dem Foto eine ganz normale Bahnstrecke in Belgien und zwar genau hier in Bornem.

am 15. Oktober 2016 um 21:50

Moin Zille,

der Fehler liegt im Foto, es ist Seiten/Spiegelverkehrt :rolleyes:

Andreas-Kreuz, Feuerwehr....

Das der Strom für die Bahn als erstes abgestellt wird, wurde ja schon erwähnt.

schönen Gruß

siehe auch die Fotos, die beim Schreiben eingestellt wurden :D

Themenstarteram 15. Oktober 2016 um 22:07

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 15. Oktober 2016 um 21:50:31 Uhr:

{...}

Dann ist die gekränkte Berufsehre derjenigen Feuerwehrleute, die zum lösch..... ähh lachen in den Keller gehen zum Glück wiederhergestellt.

Und alle können mit ruhigem Gewissen schlafen.

Na ja, danke an alle Beteiligten für einige humorige Antworten. Bis zum nächsten Samstagsrätsel ;)

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 15. Oktober 2016 um 21:50:31 Uhr:

Zitat:

 

Diese Schlauchbrücken dürfen aber nur bei Gleisen verwendet werden, über die langsame Züge fahren. Dies ist aber bei unbeschrankten Bahnübergängen und welchen mit Halbschranken immer der Fall, weil dort Züge langsam fahren müssen.

Hallo,

selten so einen Quatsch gelesen...

Züge fahren an den von Dir genannten Bahnübergängen gleich schnell wie an BÜs mit Vollschranken. Die maximal erlaubte Geschwindigkeit für eine Strecke mit BÜs ist 160 km/h. Darüber sind keine BÜs erlaubt.

 

Grüße,

diezge

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 15. Oktober 2016 um 23:37:07 Uhr:

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 15. Oktober 2016 um 23:00:33 Uhr:

Der Zugverkehr wird bei solch einem Feuerwehreinsatz sowieso unterbrochen.

Natürlich wird der Zugverkehr unterbrochen. Die Frage ist nur, ob das zeitnah genug geschieht. Bei der Bahn klappt das meist, bei Schienenwerksverkehr sieht es oft nicht so gut aus.

Aber genau für die Zeit, in der noch ein Zug kommen könnte, also der Zugverkehr noch nicht unterbrochen ist, sind eben die Schlauchbrücken sinnvoll.

Nicht ohne Grund wird bei uns bei der Feuerwehr inzwischen so gehandelt.

 

Gruß

Uwe

Und nochmal Quatsch.

Solange die Strecke nicht gesperrt ist, darf die Feuerwehr gar nichts über die Gleise legen. Und wenn in der Zeit das Haus niederbrennt ---> Pech gehabt. Aber dafür die Feuerwehr eigentlich Tanklöschfahrzeuge um löschen zu können bis die Schläuche liegen.

 

Grüße,

diezge

Zitat:

@diezge schrieb am 16. Oktober 2016 um 01:07:30 Uhr:

Die maximal erlaubte Geschwindigkeit für eine Strecke mit BÜs ist 160 km/h. Darüber sind keine BÜs erlaubt.

Das ist nicht korrekt. Bahnübergänge sind nur auf Strecken mir einer Höchstgeschwindigkeit 160 km/h zulässig (§11 der EBO). Das heißt aber nicht, dass der Zug Bahnübergänge auch mit 160 km/h passieren darf. Hier gibt es weitergehende Anforderungen an die maximale Geschwindigkeit des Zuges. Diese finden sich in §40 und auch §11 der EBO.

Das Ganze ist ähnlich einer Landstraße. Die maximale Geschwindigkeit ist dort 100 km/h, wird aber an Ampelkreuzungen immer auf 70 km/h oder weniger runtergesetzt.

Du hast aber insofern recht, dass es für die Höchstgeschwindigkeit keine Rolle spielt, ob es eine Voll- oder Ganzschranke ist.

 

Gruß

Uwe

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 15. Oktober 2016 um 21:50:31 Uhr:

... so sollte der Schlauch vollständig abgerollt werden, auch wenn die Länge nicht gebraucht wird.

:D:eek:

Immer ein guter Rat. :D

Gruß Metalhead

Es kann sich ebenso um eine realitätsnahe Übung gehandelt haben. Und da gehört es sicherlich dazu, auch eine Überquerungshilfe zu legen.

Dass es hier nun auf einem Bahnübergang geschah, tut der Sache keinen Abbruch.Kann ja stillgelegt worden sein. Wobei die Erklärung von Uwe Mettmann ziemlich schlüssig klingt.

Ansonsten stimme ich den zwei anderen Postern zu, dass dieses Bild nicht gerade neu ist. Trotzdem lustig anzuschauen.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 16. Oktober 2016 um 09:02:08 Uhr:

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 15. Oktober 2016 um 21:50:31 Uhr:

... so sollte der Schlauch vollständig abgerollt werden, auch wenn die Länge nicht gebraucht wird.

:D:eek:

Immer ein guter Rat. :D

Gruß Metalhead

Hallo Uwe, hallo Metalhead und hallo an alle anderen.

Versuche mir gerade den Sachverhalt mit dem nicht vollständig abgerollten Schlauch vorzustellen. Ist nicht eine der Schlauchkupplungen "innen" und der Schlauch selbst ist um diese Kupplung gewickelt??

Was wird wohl der zusammen gerollte Schlauch machen wenn er im Besten Fall nur mit 5bar Wasserdruck beaufschlagt wird? Fragen über Fragen.

Warten wir aufs nächste Samstagsrätsel und geben wieder unseren Senf dazu.

Gruß

Zitat:

@wpp07 schrieb am 16. Oktober 2016 um 09:39:20 Uhr:

Warten wir aufs nächste Samstagsrätsel und geben wieder unseren Senf dazu.

Ich gebe meinen Senf jetzt schon dazu. ;)

Ich habe nur einen Scherz gemacht. Erst kam mir die Idee mit dem Werkstattwagen, aber die hat dann @OO--II—OO schon gepostet (klick mich).

Also habe ich mir diesen Beitrag ausgedacht.

Ich habe mit der Feuerwehr nichts zu tun und der Beitrag hat auch keinen realen Hintergrund, alles in 5 Minuten ausgedacht.

Klar, dass sowas dann logische Lücken hat und auffliegt.

Sorry, seit mir nicht böse, aber ich konnte einfach nicht widerstehen. ;)

 

Gruß

Uwe

 

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 16. Oktober 2016 um 10:24:52 Uhr:

Zitat:

@wpp07 schrieb am 16. Oktober 2016 um 09:39:20 Uhr:

Warten wir aufs nächste Samstagsrätsel und geben wieder unseren Senf dazu.

Ich gebe meinen Senf jetzt schon dazu. ;)

Ich habe nur einen Scherz gemacht. Erst kam mir die Idee mit dem Werkstattwagen, aber die hat dann @OO--II—OO schon gepostet (klick mich).

Also habe ich mir diesen Beitrag ausgedacht.

Ich habe mit der Feuerwehr nichts zu tun und der Beitrag hat auch keinen realen Hintergrund, alles in 5 Minuten ausgedacht.

Klar, dass sowas dann logische Lücken hat und auffliegt.

Sorry, seit mir nicht böse, aber ich konnte einfach nicht widerstehen. ;)

 

Gruß

Uwe

Hallo Uwe.

Der Rest deiner Erklärung war alles sehr schlüßig verpackt. Derweil Zille den Thread aufgemacht hat ging ich davon aus, dass alles seriös abläuft.

Mich ärgert nur, dass niemand meine Erklärung mit der Stromrückführung aufgenommen hat. DIES IST DOCH SICHERHEITSRELEVANT.

Gruß an alle 160km/h bei Halbschranken Fahrer.

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