Finanzierungsnehmer kann Schlussrate nicht leisten und behält Auto

Hallo zusammen,

heute frage ich mal für eine Freundin von mir hier im Forum, weil sie schon sehr verzweifelt ist.

Ihr ehem. Partner hat ein Auto finanziert und sie hat als Bürge unterschrieben. Nun ist die Schlussrate fällig und er und das Auto sind nicht auffindbar. An der gemeldeten Adresse wohnt er nicht mehr, die Finanzierungsbank hat den Brief und kommt nun auf die Bürgin zu, um den Restwert von knapp über 7k einzufordern. Er meidet alle Arten von Kontakt (Abweisung aller Anrufe und auf E-Mails reagiert wer nicht).

Welche Möglichkeiten haben wir, dass der P*nner den Wagen rausrückt?

Hab schon ein paar Ideen gehabt:

- Unterschlagung: Er behält das Eigentum der Bank ein?
- Vollstreckungshaftbefehl (Haftbefehl), weil er an seinem gemeldeten Wohnsitz nicht mehr wohnt (kein fester Wohnsitz)?

Wir würden gerne den Wagen der Bank zurück geben und den Schuldenberg um den Restwert des Wagens mindern. Hat einer von Euch bitte einen guten Tipp, wie wir den Schaden möglichst gering halten?

- Vielen Dank im Vorraus!

Beste Antwort im Thema

Sie braucht absolut keinen FS, nur belastbare Bonität. Sie ist Mitantragstellerin/Bürgin! Der Kreditnehmer fällt anscheinend aus. Damit ist sie "fällig", ohne wenn und aber, Stichwort Paragr. 421 BGB.

Zahlt lieber das Geld an die Bank, sonst wird bald die Lohnabtretung offen gelegt, nachfolgend tituliert, Schufa-Eintrag, dann das Konto dicht gemacht - das volle Programm. Wenn sie die Schlussrate nicht zahlen kann, notfalls rechtzeitig Weiterfinanzierung bei der Bank beantragen.

Habe selbst mal im Forderungsmgt einer Autobank gearbeitet. Parallel kann sie selbst versuchen, Ihn zivilrechtlich zu belangen, aber das wird langwierig. Mitantragsteller/Bürge sein, ist immer das ungünstigste, was es gibt... Steht nicht mal als Halterin im Brief. Tut mir leid...

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Also, weil hier die Begrifflichkeiten durcheinandergebracht werden.

Eigentümer des Fahrzeugs ist nicht der Halter, und auch nicht die Bank! Juristisch gesehen spielt es auch keine Rolle wer die Raten bezahlt hat.
Laut deutschem Recht ist derjenige der Eigentümer, welcher im Kaufvertrag des Fahrzeugs genannt wird.

Das wurde auch einem Mann zum Verhängnis, der seiner Frau das Geld für einen Autokauf gegeben hat. Er war als Halter im Brief eingetragen. Die Frau durfte das Auto nach der Scheidung behalten, weil sie im Kaufvertrag drin stand, und somit die Eigentümerin war.

Die Bank macht mit dem Eigentümer des Fahrzeugs auch eine Sicherungsübereignung. Der Fahrzeugbrief wird verwahrt, das Fahrzeug abgetreten. Der Halter spielt keine Rolle. Und es ist in dem Moment auch nicht das Eigentum der Bank! Erst wenn der Kredit nicht mehr ordentlich bedient wird, gemahnt wurde, und die Bank den Gerichtsvollzieher schickt. Dann wechseln die Eigentumsverhältnisse.

Spielt in diesem Fall aber eine untergeordnete Rolle. Als Bürgin kommt sie schlecht aus der Nummer raus.
Entweder sie überweist das Geld, oder sie muss mit den Konsequenzen rechnen (negative Schufa für mind. 3 Jahre, selbst nach Erledigung, Lohn- und Kontopfändungen, etc.).
Danach kann sie sich das Geld zivilrechtlich besorgen, so lange der Kerl greifbar ist.
Der Weg zum Anwalt ist sicherlich ratsam. Evtl. hat der auch Kontakte zu einem Privatdetektiven. Der könnte die neue Anschrift des guten Mannes ermitteln.

Die Eigentumslage ist schon anders, aber das ist hier erst einmal egal. Aus der Bürgschaft haftet die Dame. Punkt. Aber sie kann im Rahmen der Ehescheidung sicher daraus Früchte ziehen ... bzw der Anwalt, wenn er nicht ganz blind ist 😉

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 31. März 2016 um 16:43:01 Uhr:


Die Eigentumslage ist schon anders, aber das ist hier erst einmal egal.

Du solltest Ascender glauben - er ist Banker und weiß wovon er spricht ...

Gruß
Der Chaosmanager

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 31. März 2016 um 16:43:01 Uhr:


Die Eigentumslage ist schon anders, aber das ist hier erst einmal egal. Aus der Bürgschaft haftet die Dame. Punkt. Aber sie kann im Rahmen der Ehescheidung sicher daraus Früchte ziehen ... bzw der Anwalt, wenn er nicht ganz blind ist 😉

Ich gehe nicht von einer vorausgegangenen Ehe aus... Trotzdem kann sie zivilrechtlich vorgehen, ob sie jedoch dabei erfolg haben wird, weiß ich nicht.

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Was ich aber nicht verstehe.... Der Hauptkreditnehmer ist insolvent, oder nicht? Geht die Bank dann nach der Meldung direkt her und greift auf den Bürgen zurück, oder versucht man zuerst den Kreditnehmer zu pfänden?

Zitat:

@Coestar schrieb am 31. März 2016 um 19:50:16 Uhr:


Was ich aber nicht verstehe.... Der Hauptkreditnehmer ist insolvent, oder nicht? Geht die Bank dann nach der Meldung direkt her und greift auf den Bürgen zurück, oder versucht man zuerst den Kreditnehmer zu pfänden?

An den Bürgen, dafür ist er ja da 😉 (Einfachster Weg)

Zitat:

@Coestar schrieb am 31. März 2016 um 19:50:16 Uhr:


Der Hauptkreditnehmer ist insolvent, oder nicht?

Wo hast Du denn das gelesen?

Gruß
der Chaosmanager

Sorry, aber so wie es für mich aussieht, hat die Bank längst ein Inkassounternehmen eingeschaltet und versucht als Priorität das Auto zu bekommen (= einfachster Weg). Denn wenn sie das in die Finger bekommt, ist es ihres (sagen die Verträge, die ausgelaufen sind). Bei der Bürgin wäre der Weg wohl sehr viel mühseeliger und das wissen die auch.

Klar versucht sie zunächst an den Hauptkreditnehmer dranzugehen. Die werden den mehrmals angeschrieben haben. Offensichtlich hat er niemandem seine neue Anschrift mitgeteilt. Auch wird die Bank sicherlich versucht haben eine Kontopfändung oder eine Lohnpfändung durchzuführen. Wenn sie das alles nicht durchsetzen können gehen die natürlich an den Bürgen, ist doch klar.

Die Bank geht mehrere Wege gleichzeitig. Alleine schon um sich rechtlich abzusichern und ihrer Mitteilungspflicht nachzukommen. Bei Pfändungen gilt es auch Fristen einzuhalten.

Zitat:

@Ascender schrieb am 31. März 2016 um 20:10:26 Uhr:


Auch wird die Bank sicherlich versucht haben eine Kontopfändung oder eine Lohnpfändung durchzuführen. Wenn sie das alles nicht durchsetzen können gehen die natürlich an den Bürgen, ist doch klar.

Quark, so weit sind die noch gar nicht.
Die wollen als einfachsten Weg das Auto.
Nur wenn der Weg nach Monaten nicht fruchtet, dann kommt das ins Spiel.

Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass man zunächst versucht andere Mittel und Wege zu finden. Bis du den Gerichtsvollzieher einschalten kannst, dauert das schon eine Weile in Deutschland. Dann musst du das Inkassounternehmen, den Gerichtsvollzieher, die Überführungskosten zum Auktionator, die Auktionsgebühr, etc. abziehen - und dann darauf hoffen, dass bei der Auktion ein möglichst hoher Wert rauskommt.
Das kostet alles Geld, dauert unendlich lange bis die Karre dann wirklich mal abgewickelt ist.
Nene, die Banken wollen schon, dass das Geld ordentlich bezahlt wird.

Wie gesagt: Die Bank wird sich alle Optionen offen halten wollen, und geht daher mehrere Wege parallel um sich nach allen Seiten juristisch abzusichern. Dazu gehört auch den Bürgen anzumahnen und weitere rechtliche Schritte anzudrohen. Alleine schon damit bestimmte Fristen eingehalten werden.

Um ehrlich zu sein: Eine richtige Sicherheit ist der Fahrzeugbrief nicht, wie man in diesem Fall sieht. ABER: Das Ausfallrisiko im Autokreditgeschäft is seeeeehr gering, weil dieser psychologische Faktor da einfach reinfließt. Die Leute zahlen, selbst wenn sie sich sonst kein Brot mehr kaufen könnten (in der Regel).

Unterm Strich will die Bank nicht die ganze Bürokratie nicht.
Sie wollen das Auto, das ist der einfachste und billgste Weg den größten Teil der Schuld auf einen Schlag zu decken.
Dass der Eigentümer sich sträubt, wenn die Bank erst mal Besitzer des Fahrzeugs ist, ist höchst selten und auch nicht vielversprechend. Ist das Auto einmal weg, ist es weg.
Darum gehen die erst einmal den Weg.

Wieso soll das alles der einfachere Weg sein?, nämlich das Auto besorgen, Gutachten erstellen und anschließend zu verkaufen?
Sie haben das Recht an den Bürgen zu gehen und ihn in die Pflicht zu nehmen und das werden sie.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 31. März 2016 um 20:34:57 Uhr:


Unterm Strich will die Bank nicht die ganze Bürokratie nicht.
Sie wollen das Auto, das ist der einfachste und billgste Weg den größten Teil der Schuld auf einen Schlag zu decken.

Eigentlich hat Ascender als Banker sehr anschaulich geschildert, dass die Verwertung des Autos eben nicht die beste und günstigste Lösung ist und zudem ziemlich aufwendig (und in punkto Ertrag ergebnisoffen).

Gruß
Der Chaosmanager

Verstehe auch nicht, warum es für die Bank vorteilhaft sein soll, das Auto zu suchen und einzuziehen. Da haben wohl einige ein falsches Bild einer Bank, da geht kein Herr Santander aus der Bank und fährt mit seinem Autotransporter das Auto abholen.😁😁

Damit möchte eine Bank doch gar nichts zu tun haben und sie benötigen dabei für jeden Schritt externe Manpower was nochmals Geld kostet.
Keiner weiß was es überhaupt für eine Möhre ist, evtl. der 6 jahre alte zerkratzte Hyundai voll mit Hundehaaren??😁

Die Bürgin ist ja offensichtlich solvent, also ist es erstmal das einfachste an Sie heranzutreten. Genau dafür ist Sie ja Bürgin😛

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