Finanzierungsnehmer kann Schlussrate nicht leisten und behält Auto
Hallo zusammen,
heute frage ich mal für eine Freundin von mir hier im Forum, weil sie schon sehr verzweifelt ist.
Ihr ehem. Partner hat ein Auto finanziert und sie hat als Bürge unterschrieben. Nun ist die Schlussrate fällig und er und das Auto sind nicht auffindbar. An der gemeldeten Adresse wohnt er nicht mehr, die Finanzierungsbank hat den Brief und kommt nun auf die Bürgin zu, um den Restwert von knapp über 7k einzufordern. Er meidet alle Arten von Kontakt (Abweisung aller Anrufe und auf E-Mails reagiert wer nicht).
Welche Möglichkeiten haben wir, dass der P*nner den Wagen rausrückt?
Hab schon ein paar Ideen gehabt:
- Unterschlagung: Er behält das Eigentum der Bank ein?
- Vollstreckungshaftbefehl (Haftbefehl), weil er an seinem gemeldeten Wohnsitz nicht mehr wohnt (kein fester Wohnsitz)?
Wir würden gerne den Wagen der Bank zurück geben und den Schuldenberg um den Restwert des Wagens mindern. Hat einer von Euch bitte einen guten Tipp, wie wir den Schaden möglichst gering halten?
- Vielen Dank im Vorraus!
Beste Antwort im Thema
Sie braucht absolut keinen FS, nur belastbare Bonität. Sie ist Mitantragstellerin/Bürgin! Der Kreditnehmer fällt anscheinend aus. Damit ist sie "fällig", ohne wenn und aber, Stichwort Paragr. 421 BGB.
Zahlt lieber das Geld an die Bank, sonst wird bald die Lohnabtretung offen gelegt, nachfolgend tituliert, Schufa-Eintrag, dann das Konto dicht gemacht - das volle Programm. Wenn sie die Schlussrate nicht zahlen kann, notfalls rechtzeitig Weiterfinanzierung bei der Bank beantragen.
Habe selbst mal im Forderungsmgt einer Autobank gearbeitet. Parallel kann sie selbst versuchen, Ihn zivilrechtlich zu belangen, aber das wird langwierig. Mitantragsteller/Bürge sein, ist immer das ungünstigste, was es gibt... Steht nicht mal als Halterin im Brief. Tut mir leid...
52 Antworten
Zitat:
@tartra schrieb am 31. März 2016 um 20:51:03 Uhr:
Die Bürgin ist ja offensichtlich solvent, also ist es erstmal das einfachste an Sie heranzutreten. Genau dafür ist Sie ja Bürgin😛
Sag mal den Kontostand an!
Ich gehe jede Wette ein, dass auch die Bürgin das Auto nicht aus dem Stand zahlen kann, nicht mal annähernd, nicht mal ein paar Euro.
Die Bürgin zu nehmen wäre wahrscheinlich ein elend langer Prozess für die Bank über Jahre. Damit verdient man kein Geld. Sauber bezahlte Kredite, dass ist das was man will.
Das Auto würde an sich an die 100% decken abzüglich der Kosten, aber letztere sind Peanuts. Die kann man dann immer noch versuchen mit kleinem Aufwand zu bekommen.
P.S.:
Fakten sind doch längst geschaffen. Die Bank hat als ersten Schritt das Inkassounternehmen eingeschaltet. Jetzt den Fakt als unrealistischen Weg darzustellen, ist erst recht Unsinn.
Tja so ist das bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft. Da muss nur eine Rate nicht gezahlt werden und der Gläubiger sitzt beim Bürgen auf dem Tisch.
Den Kreditnehmer müsste man nur bei einer Ausfallbürgschaft vorher pfänden etc. Da das langwierige und teure Maßnahmen erfordert, akzeptieren die Banken eigentlich keine solche Bürgschaft mehr.
Also, bevor hier weitere Wandersagen entstehen.... Die Bank hat prinzipiell KEIN Interesse daran, dass die Sicherheit (das sicherungsübereignete Fahrzeug) verwertet wird. Das bedeutet nicht unerheblichen Mehraufwand und die Differenz auf den Erlös (meist reicht der Restwert nach Abzug aller Mängel und Kosten eben nicht!) ist dann auch mit weiteren Anstrengungen verbunden. Natürlich machen sie es letztlich, da sie den Schaden begrenzen will. Wenn ich Geld verleihe (-n würde), täte ich das wohl auch wollen. Ein Inkassounternehmen im traditionellen Sinne wie zB Creditreform ist Excon nicht. Sie sind beauftragter Erfüllungsgehilfe/Dienstleister für den Einzug dinglicher Sicherheiten und recherchiert weiterführende Sachverhalte bzw versucht Schuldner aufzuspüren und vereinnahmt auch freiwillige Zahlungen. Mahnbriefe und Vollstreckungsmaßnahmen werden nicht durch Excon unmittelbar veranlasst.
Und wie gesagt, zahlt der Darlehensnehmer nicht, wird man sich parallel an Mitantragsteller/Bürgen wenden und ggf weitere Maßnahmen gegen beide ergreifen. Die Bank wird sicher mit sich reden lassen, solange man sich an Vereinbarungen hält und es ist ziemlich egal, in welchem Verhältnis die Zahlungspflichtigen zueinander stehen.
Grundsätzlich richtig. Man muss nur überlegen, welche Banken solche Kredite unter diesen Vorgaben rausgeben...
Es ist ja auch abzuwägen....Wenn Kreditnehmer und ggf. auch Bürge zahlungsunfähig sind, dann sind i.d.R. noch andere Forderungen offen. Geht man hier den offiziellen Weg der Beantragung der eidesstattlichen Versicherung ist man ggf. auf der Gläubigerliste weit hinten oder bekommt nur einen Kleinbetrag.
Somit würde es meiner Meinung nach schon Sinn machen den Wagen und den Kreditnehmer ausfindig zu machen und je nach Zustand des PKW diesen dann noch zu verwerten.
Wie aber schon am Anfang beschrieben:
Ein Anwalt ist am sinnvollsten. Wir kennen weder die Bank, noch den Kreditvertrag, noch den Zustand des PKW (Restwert) usw...
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Zitat:
@Coestar schrieb am 1. April 2016 um 12:12:44 Uhr:
Man muss nur überlegen, welche Banken solche Kredite unter diesen Vorgaben rausgeben...
Das hat wohl eher mit der Bonität des Kreditnehmers zu tun als mit der Bank ...
Zitat:
Wenn Kreditnehmer und ggf. auch Bürge zahlungsunfähig sind, dann sind i.d.R. noch andere Forderungen offen. Geht man hier den offiziellen Weg der Beantragung der eidesstattlichen Versicherung ist man ggf. auf der Gläubigerliste weit hinten oder bekommt nur einen Kleinbetrag.
Von einer Zahlungsunfähigkeit der Bürgin lese ich nirgends etwas ... kann natürlich sein oder auch nicht.
Ich sehe hier eher einen Rosenkrieg und kann zumindest nachvollziehen, dass sie mittlerweile nicht mehr für die Schulden ihres Ex-Partners zahlen möchte.
Aber unabhängig von jeglicher Spekulation: Wenn die Bank den Kreditnehmer nicht ausfindig machen kann oder dieser nicht zahlen kann oder will, wird sie sich an die Bürgin halten.
Zitat:
Wir kennen weder die Bank, noch den Kreditvertrag, noch den Zustand des PKW (Restwert) usw...
So ist es. Und wir wissen auch nicht, ob die Bürgin zahlungsunfähig ist ...
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
@Chaosmanager schrieb am 1. April 2016 um 12:37:29 Uhr:
Zitat:
@Coestar schrieb am 1. April 2016 um 12:12:44 Uhr:
Man muss nur überlegen, welche Banken solche Kredite unter diesen Vorgaben rausgeben...
Das hat wohl eher mit der Bonität des Kreditnehmers zu tun als mit der Bank ...
😁 Gewisse Banken fallen halt dadurch auf das Sie nicht ungerne Kredite an zweifelhafte Kunden vergeben. Das erhöhte Ausfallrisiko lassen Sie sich allerdings entsprechen bezahlen, wie man an der Zinshöhe erkennen kann. Deswegen sammeln sich Kreditnehmer mit suboptimaler Bonität eben bei gewissen Banken. Und dann wundern Sie sich wenn diese Banken knallhart reagieren wenn eine Rate ausbleibt. Die haben halt auch den entsprechenden Inkassoapperat im Hinterzimmer.
Zitat:
@SGSII schrieb am 26. März 2016 um 21:28:35 Uhr:
Ich bin kein Jurist, aber ich denke folgendes:Sollte ihr ehem. Partner die Schlussrate nicht zahlen, muss sie es tun. Das sind eben die Bedingungen eines Bürgen. Im Anschluss kann sie vor Gericht und dort gegen den ehem. Partner vorgehen. Ich nehme nun mal an, dass die ganze Zeit der ehem. Partner die Raten bezahlt hat und nicht sie, somit gehört der Wagen auch nicht ihr. Es wird schwierig werden, den Betrag zurück zufordern, da er es sicherlich bezahlen wird/würde, wenn er es kann.
Das ist nicht so richtig. erst muss der anspruchsteller saemtliche möglichkeiten ausgeschöpft haben.
peso
Zitat:
@lekru schrieb am 27. März 2016 um 07:37:40 Uhr:
OK, Plan B: Wir suchen das Fahrzeug, schrauben die Kennzeichen ab und übergeben sie der Bank, damit der Wagen abgemeldet werden kann.
kann er denn die versicherung überhaupt bezahlen?