Finanzierungsnehmer kann Schlussrate nicht leisten und behält Auto
Hallo zusammen,
heute frage ich mal für eine Freundin von mir hier im Forum, weil sie schon sehr verzweifelt ist.
Ihr ehem. Partner hat ein Auto finanziert und sie hat als Bürge unterschrieben. Nun ist die Schlussrate fällig und er und das Auto sind nicht auffindbar. An der gemeldeten Adresse wohnt er nicht mehr, die Finanzierungsbank hat den Brief und kommt nun auf die Bürgin zu, um den Restwert von knapp über 7k einzufordern. Er meidet alle Arten von Kontakt (Abweisung aller Anrufe und auf E-Mails reagiert wer nicht).
Welche Möglichkeiten haben wir, dass der P*nner den Wagen rausrückt?
Hab schon ein paar Ideen gehabt:
- Unterschlagung: Er behält das Eigentum der Bank ein?
- Vollstreckungshaftbefehl (Haftbefehl), weil er an seinem gemeldeten Wohnsitz nicht mehr wohnt (kein fester Wohnsitz)?
Wir würden gerne den Wagen der Bank zurück geben und den Schuldenberg um den Restwert des Wagens mindern. Hat einer von Euch bitte einen guten Tipp, wie wir den Schaden möglichst gering halten?
- Vielen Dank im Vorraus!
Beste Antwort im Thema
Sie braucht absolut keinen FS, nur belastbare Bonität. Sie ist Mitantragstellerin/Bürgin! Der Kreditnehmer fällt anscheinend aus. Damit ist sie "fällig", ohne wenn und aber, Stichwort Paragr. 421 BGB.
Zahlt lieber das Geld an die Bank, sonst wird bald die Lohnabtretung offen gelegt, nachfolgend tituliert, Schufa-Eintrag, dann das Konto dicht gemacht - das volle Programm. Wenn sie die Schlussrate nicht zahlen kann, notfalls rechtzeitig Weiterfinanzierung bei der Bank beantragen.
Habe selbst mal im Forderungsmgt einer Autobank gearbeitet. Parallel kann sie selbst versuchen, Ihn zivilrechtlich zu belangen, aber das wird langwierig. Mitantragsteller/Bürge sein, ist immer das ungünstigste, was es gibt... Steht nicht mal als Halterin im Brief. Tut mir leid...
52 Antworten
Mit den Kennzeichen und dem Brief können sie den Wagen abmelden. Er kann ihn danach nicht mehr fahren.
Zitat:
@lekru schrieb am 27. März 2016 um 16:51:32 Uhr:
Mit den Kennzeichen und dem Brief können sie den Wagen abmelden. Er kann ihn danach nicht mehr fahren.
Du benötigst auch noch die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) zum abmelden.
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Mehr Sinn macht es wohl, an dem Fahrzeug eine Parkkralle anbringen zu lassen, wenn er gefunden wird. Hierzu sollte aber auch unbedingt ein Rechtsanwalt zu Rate gezogen werden.
Wir sind mit Excon zusammen auf der Suche nach ihm. Toller Laden. O-Ton: "Wäre er jetzt hier, wär sein Wagen jetzt am Haken." :-)
Man kann es nur nochmals wiederholen ... zum Anwalt gehen, der die Scheidung bearbeitet. Das gehört unbedingt dazu!!!
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 29. März 2016 um 21:53:09 Uhr:
Man kann es nur nochmals wiederholen ... zum Anwalt gehen, der die Scheidung bearbeitet. Das gehört unbedingt dazu!!!
Ich glaube kaum, dass hier die Ehe vollzogen wurde. Ansonsten braucht es normalerweise auch keine Bürgschaft.
Jupp ... es gibt viele laufende Regalmeter an Entscheidungen zur Ehegattenbürgschaft. Durch die Bürgschaft soll wirtschaftlich nur erreicht werden, dass eine Vermögensverlagerung von einem verheirateten Menschen (m/w) zum damit verheirateten bürgenden Menschen (m/w) für den Bürgschaftsnehmer irrelevant bleibt. Ob die Ehe vollzogen wurde (juristisch für's Pimpern) ist da nicht von Bedeutung 🙂
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 30. März 2016 um 15:21:57 Uhr:
Ich glaube trotzdem nicht daran, dass hier die Ehe vollzogen wurde 😉.
... der Bank dürfte dies wohl ziemlich egal sein - sie hat eine Bürgschaft, an die sie sich halten kann. 😉
Gruß
Der Chaosmanager
Jop, gebürgt ist gebürgt, jetzt sind 7 Mille fällig. Vieleicht kann man mit der Bank Ratenzahlung vereinbaren.
Die Herzdame hat jedoch was das Fahrzeug angeht überhaupt keine Handhabe. Die hat nun nur zu Zahlen.
So ist das eben, wenn man bürgt. Wenn sie Pech hat, zündet er das Auto an 😁
Zitat:
@ChKolumbus schrieb am 27. März 2016 um 13:20:34 Uhr:
Immer wieder erheiternd auf welche Typen die Mädels stehen.
Na ja, ich maße mir nicht an darüber zu urteilen, wir lesen halt nur die eine Seite der ehemaligen Ehe.
Wurde schon trefflich benannt, bei Rosenkriegen hält man sich schön zurück..😁
Evtl. ist die Dame ja auch die Kröte, wer mag das schon von hier aus zu beurteilen.😁😁
Wie schon geschrieben tritt sie als Bürge im Vertrag auf, das hätte genausogut der 10´000 EUR Bargeldkredit für die Vegas Reise sein können, dass da ein Fahrzeug hinter steht interessiert die Bank eigentlich weniger.
DEr Hauptkreditnehmer zahlt nicht, also Sie..Bürge halt😉. Sie kann es halt auf dem zivilrechtlichen-Weg versuchen das Geld beim ehemaligen Herzblatt einzufordern.
Wenn die Dame sich aber ebenso mittellos darstellt, wird mit Sicherheit gepfändet und da könnte die Bank sich wiederum an den Nutzer des PKW wenden - mal so als weitere Idee in den Raum geworfen....dafür müssen aber andere Rahmenbedingungen passen...was eher unwahrscheinlich ist.