Finanzierung nur möglich mit RSV?

Hallo zusammen,

ich habe mich dazu entschlossen mein 11 Jahre altes Auto verschrotten zu lassen und mir einen Jahreswagen zu kaufen. Bei Vertragsabschluss bei einem freien KfZ Händler wurde die supergünstige Finanzierung von derzeit 5% effektiv gepriesen. Allerdings bestehe die finanzierende Bank (Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe) angeblich darauf, dass ich die Restschuldversicherung mit abschließe. Die Darlehenssumme wäre 10000 EUR abzgl. 1500 Anzahlung. Die RSV würde mit 340 EUR zu Buche schlagen.

Hat jemand eine Ahnung ob das nur eine Masche des Händlers ist, die RSV mit zu verkaufen? Kann ich darauf bestehen, dass die Finanzierung ohne die RSV bewilligt wird? Und falls nicht, sind 340 EUR für so eine (m.E. völlig unnötige) RSV in Ordnung? Ich vermute mal, dass der Effektivzins ohne die RSV berechnet wird, da sie ja mitfinanziert wird?

Fragen über Fragen 🙂

21 Antworten

Mein Verkäufer hatte mir beim ersten Angebot die RSV mit dazugenommen (bei Audi rund 700€), habe dann gemeint dass ich sie nicht brauche, er hat sie anstandslos ohne nachfragen rausgenommen, auf meine Finanzierung (rund 60% Anzahlung) wirkte sich das ganze nicht aus.

Auf die Frage ob die RSV an keine Finanzierung gekoppelt sei bekam ich die aussage, dass dies definitiv nicht so ist.

Zitat:

Original geschrieben von drsnuggles



Hallo Horst, lt. Händler erfüllt der Wagen diese Voraussetzungen - sonst hätte ich das natürlich nicht gemacht. Es handelt sich wohl um einen Mietwagen als EU-Import. Sofern also das Mietwagenunternehmen, wie angegeben, der Erstzulasser war, sollte ja alles i.O. sein?

Na dann schau mal hier rein was bei solchen Wagen für Probleme auftreten können.

http://www.motor-talk.de/.../...kpraemie-wurde-abgelehnt-t2231279.html

Ich würde mich an deiner Stelle vorher genau bei der Bafa erkundigen. Wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, kannst du die 2500€ in den Wind schießen.

Ich denke schon, dass die Banken sich da vorher rechtlich beraten haben lassen, bevor sie mit solchen Angeboten auf den Markt kommen.

Es ist doch ganz nüchtern:
Dass die Banken bonitätsabhängige Zinssätze vergeben, hat sich mittlerweile herumgesprochen.
Je besser die Bonität - nach welchen Kriterien auch immer berechnet - desto geringer das Risiko für die Bank und desto niedriger der Zinssatz.

Das bestehen einer RSV, die an die finanzierende Bank abgetreten ist, verbessert die Bonität bzw. verringert das Risiko der Bank.

Also gibt´s beispielsweise 3,9% bei bestehender und abgetretener RSV und 6,9% ohne RSV.

Ich vermute, dass irgendwo im Kleingedruckten auch steht, dass für den vergünstigten Zinssatz eine RSV obligatorisch ist.
Wenn Du dann also nach Vertragsunterzeichnung die RSV kündigst, geht vermutlich der Zinssatz nach oben auf den normalen Zins.

Dann macht es auch keinen Sinn, wenn der Händler dich explizit auf die Widerrufsmöglichkeit der RSV hinweist, wenn dann der Zinssatz nicht mehr gilt.

Ich denke, der Händler hat die Erklärung einfach abgekürzt:
"Der derzeitige günstige Angebotszinssatz gilt nur in Verbindung mit einer RSV"

Schon mal bei Deiner Hausbank nachgefragt?
Die sollten im Moment die 5% auch ohne RSV unterbieten können, wenn die Bonität passt.

Zitat:

Original geschrieben von slavenmaster


Na dann schau mal hier rein was bei solchen Wagen für Probleme auftreten können.
http://www.motor-talk.de/.../...kpraemie-wurde-abgelehnt-t2231279.html

Ich würde mich an deiner Stelle vorher genau bei der Bafa erkundigen. Wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, kannst du die 2500€ in den Wind schießen.

Ja könnte ich denn überhaupt noch vom Kaufvertrag bzw. der "verbindlichen Bestellung eines gebrauchten Fahrzeuges" zurücktreten? (unabhängig davon, dass der Verkäufer bestätigte, dass ich die Abwrackprämie bekomme)

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Drloet


Das bestehen einer RSV, die an die finanzierende Bank abgetreten ist, verbessert die Bonität bzw. verringert das Risiko der Bank.

Ich vermute, dass irgendwo im Kleingedruckten auch steht, dass für den vergünstigten Zinssatz eine RSV obligatorisch ist.

Ich hab mal nachgeschaut, da gibt es keine entsprechende Klausel. Insofern ist doch die Argumentation des Händlers hanebüchen und nährt in mir die Vermutung, dass hier nur Provision kassiert werden soll.

Zitat:

Wenn Du dann also nach Vertragsunterzeichnung die RSV kündigst, geht vermutlich der Zinssatz nach oben auf den normalen Zins.

Nun, wenn eine entsprechende Regelung da wäre, wäre das vlt. möglich - steht aber nichts von drin.

Zitat:

Schon mal bei Deiner Hausbank nachgefragt?
Die sollten im Moment die 5% auch ohne RSV unterbieten können, wenn die Bonität passt.

Nein, da die 5% durchaus sehr günstig klangen wenn ich so mit anderen Gebrauchtwagenfinanzierungen der Händler vergleiche. Aber nachdem ich mich nun schon das ganze WE damit beschäftigen muss werde ich gleich am Montag bei meine Hausbank anrufen um das zu klären, alleine schon weil ich echt verärgert bin.

Das nächste Mal lese ich mir den Vertrag wirklich in Ruhe von oben bis unten durch. Der Händler, der durchaus seriös wirkt, meinte noch: ist ein Standardvertrag des BVfK, bei dem sie Mitglied sind. So kann man sich durch vermeintlich seriöse Verbandsmitgliedschaften täuschen lassen...

Zitat:

Original geschrieben von drsnuggles



Zitat:

Original geschrieben von slavenmaster


Fällt der Wagen denn unter die Umweltprämie? Du weißt ja das du die 2500€ von der Bafa nur bekommst wenn:

• Das Fahrzeug
• muss zum ersten Mal zugelassen sein
oder
• darf – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Zulassung auf den Antragsteller/die
Antragstellerin - längstens ein Jahr einmalig auf einen Kfz-Hersteller, dessen
Vertriebsorganisationen oder dessen Werksangehörigen, einen Kfz-Händler, eine
herstellereigene Autobank, ein Automobilvermietungsunternehmen oder eine
Automobilleasinggesellschaft zugelassen gewesen sein (Jahreswagen).

Nicht das du die Prämie nicht bekommst.
Gruß Horst

Hallo Horst, lt. Händler erfüllt der Wagen diese Voraussetzungen - sonst hätte ich das natürlich nicht gemacht. Es handelt sich wohl um einen Mietwagen als EU-Import. Sofern also das Mietwagenunternehmen, wie angegeben, der Erstzulasser war, sollte ja alles i.O. sein?

Auf mündliche Aussagen der Händler soll man keine weitreichende Entscheidungen treffen.

Lass Dir vom Händler im Kaufvertrag schriftlich zusichern, dass das zu kaufende Fahrzeug die Kriterien der staatlichen Abwrackprämie erfüllt. Wenn er diese Eigenschaft nicht zusichert, Hände weg von dem Kauf.

O.

Zitat:

Original geschrieben von NickPF


Mein Verkäufer hatte mir beim ersten Angebot die RSV mit dazugenommen (bei Audi rund 700€), habe dann gemeint dass ich sie nicht brauche, er hat sie anstandslos ohne nachfragen rausgenommen, auf meine Finanzierung (rund 60% Anzahlung) wirkte sich das ganze nicht aus.

Auf die Frage ob die RSV an keine Finanzierung gekoppelt sei bekam ich die aussage, dass dies definitiv nicht so ist.

Wenn das Auto ständig einen höheren Wert hat als die noch ausstehende Restschuld, hat man im Zweifelsfalle das Auto als Sicherheit um den Kredit zu tilgen, diese Sicherheit gilt bei dem TE aufgrund der geringen Anzahlung nicht.

Deine Antwort
Ähnliche Themen