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Finanzierung mit befristetem Vertrag ? Als Sicherheit Auto ?

Themenstarteram 10. Oktober 2012 um 12:15

Hallo zusammen,

meine Partnerin benötigt ein neues Auto da sie zu mir zieht und eine hohe Laufleistung im jahr hat.

Aktuell hat Sie noch eine Befristung bis Juli 2013. Es hängt vom Ergebnis einer Prüfung ab, ob Sie weiter beschäftigt wird.

Bei bestehender Prüfung hat sie den Job unbefristet (dies hat sie schriftlich).

Es gibt ja auch spezielle Autokredite.

Kann man mit Absicherung (das Auto) so einen Kredit bekommen?

Hat da jemand Erfahrung?

Vielen Dank

Beste Antwort im Thema

Brauchst Du nicht - Bürgen würgen sich selbst...

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Zitat:

Original geschrieben von BMWRider

 

wenn nach Ablauf des Leasings die Kiste nicht wie aus dem Ei gepellt dasteht, zahlt man nach (und das Geld ist nicht da). Und wenn man nach Rückgabe ein anderes Auto leasen will, ist wieder die Anzahlung, die man nicht hat, fällig.

Das ist immer so das typische Anti-Leasing Geblubber.

 

Nach § 538 BGB haftet der Leasingnehmer nur für übermäßige Abnutzung. Darunter werden Schäden verstanden, die bei vertragsgemäßem Gebrauch hätten vermieden werden können. Maßstab ist ein dem Alter und der Fahrleistung entsprechender Erhaltungszustand.

Normale Gebrauchsspuren sind in der Regel z.B. kleine Steinschlagspuren oder kleine Schrammen und Kratzer in der Nähe des Tankdeckels und der Türgriffe und Kofferraumgriffe (Reinking/Eggert, Der Autokauf, 9. Aufl., Rn. 988).

Durch die Benutzung von Waschanlagen können auch Kratzer an Dach und Klappen vorn und hinten verursacht werden. Leichte Einbeulungen an drei Türen und dem Seitenteil hinten rechts sind typische Gebrauchsspuren bei Benutzungen von Fahrzeugen im dichten Verkehr und bei knappen Parkmöglichkeiten. Auch solche Schäden sind daher keine übermäßige Abnutzung. (LG München I, Urteil vom 09.10.1996, Az. 15 S 9301/96) Entsprechendes dürfte auch für Lackabplatzungen an den Türkanten gelten.

Liegt übermäßige Abnutzung vor, so sind nicht etwa die Kosten zu erstatten, die notwendig wären, um den Schaden zu beheben, sondern lediglich der Betrag, um den der Wert des Fahrzeugs gemindert ist (LG Frankfurt, Urteil vom 16.09.1997, Az. 2/8 S 79/97, 2-08 S 79/97, zitiert nach juris). Hierbei ist auf eine Gesamtbetrachtung abzustellen, d.h. die einzelnen Schäden dürfen nicht einfach aufsummiert werden.

Der Leasinggeber hat die Beweislast. Er muss detailliert darlegen und nachweisen, welche der behaupteten Schäden auf normalen Verschleiß und welche auf übervertragliche Abnutzung zurückzuführen sind. Ein Gutachten, das die Schadenskosten ohne jegliche Begründung auflistet, reicht nicht aus. Er kann im Gerichtsprozess auch nicht darauf beschränken, den mit der Erstellung des Gutachtens betrauten Sachverständigen als Zeugen zu benennen, da die Darlegung der Übermaßbeanspruchung Aufgabe des Leasinggebers und nicht die eines Zeugen ist (AG Korbach, Urteil vom 27.07.1999, Az. 3 C 32/99, zitiert nach juris).

am 18. Oktober 2012 um 22:33

Zitat:

Original geschrieben von Third Life

Nach § 538 BGB haftet der Leasingnehmer nur für übermäßige Abnutzung.

Da reicht ein neidischer Nachbar mit nem Schlüssel, der dein Auto "verschönert" und dann hast du die Kacke. Oder eine Mami mit ihrem fetten SUV, die dir ne schicke Beule in die Seite stanzt.

Gibt's nicht? Leider öfter als man denkt.

Um Rücklagen kommst nicht drum rum. "Ungeplante" Reparaturen heisse so, weil man die nicht planen kann. (bzw. geht ein Audi Getriebe "normalerweise" auch nicht nach 150tkm hops)

Zitat:

Original geschrieben von tullux01

 

Da reicht ein neidischer Nachbar mit nem Schlüssel, der dein Auto "verschönert" und dann hast du die Kacke. Oder eine Mami mit ihrem fetten SUV, die dir ne schicke Beule in die Seite stanzt.

Gibt's nicht? Leider öfter als man denkt.

Um Rücklagen kommst nicht drum rum. "Ungeplante" Reparaturen heisse so, weil man die nicht planen kann. (bzw. geht ein Audi Getriebe "normalerweise" auch nicht nach 150tkm hops)

Dafür gibts deine Versicherung die bei Leasing ohnehin Vollkasko sein muss, zum Thema Parkschäden zitier ich mich selbst:

 

Zitat:

Leichte Einbeulungen an drei Türen und dem Seitenteil hinten rechts sind typische Gebrauchsspuren bei Benutzungen von Fahrzeugen im dichten Verkehr und bei knappen Parkmöglichkeiten. Auch solche Schäden sind daher keine übermäßige Abnutzung. (LG München I, Urteil vom 09.10.1996, Az. 15 S 9301/96).

am 19. Oktober 2012 um 8:16

Die VK bringt bei "kleinen" Schäden (unter 1000 Euro) nicht viel - entweder Selbstbeteiligung oder die Hochstufung haut dir die Prämie so hoch, das man da in x Jahren noch dran zahlt. Geschenkt gibt's sie auch nicht, sondern die muss natürlich mitbezahlt werden.

Und's wäre schön, wenn man seinem Parkhausnachbarn beibringen könnte, das, wenn er schon ne Beule in die Tür haut und sich verkrümelt ohne einen Zettel da zu lasssen, doch bitteschön höchstens 0,5 cm tief hauen darf, und so, das der Lack nicht beschädigt wird. Ich hab da schon schlimmeres gesehen - auch von Beifahrern, die die Tür nicht nur 1x, sonder gleich doppelt in den selben Betonpoller gepfeffert haben.

Shit happens - das Sorglospaket gibt's nicht.

Zitat:

Original geschrieben von tullux01

Die VK bringt bei "kleinen" Schäden (unter 1000 Euro) nicht viel - entweder Selbstbeteiligung oder die Hochstufung haut dir die Prämie so hoch, das man da in x Jahren noch dran zahlt. Geschenkt gibt's sie auch nicht, sondern die muss natürlich mitbezahlt werden.

 

Und's wäre schön, wenn man seinem Parkhausnachbarn beibringen könnte, das, wenn er schon ne Beule in die Tür haut und sich verkrümelt ohne einen Zettel da zu lasssen, doch bitteschön höchstens 0,5 cm tief hauen darf, und so, das der Lack nicht beschädigt wird. Ich hab da schon schlimmeres gesehen - auch von Beifahrern, die die Tür nicht nur 1x, sonder gleich doppelt in den selben Betonpoller gepfeffert haben.

Shit happens - das Sorglospaket gibt's nicht.

Zum ersten: Bonusschutz ?

Aber ok muss auch über die Versicherungsprämie bezahlt werden.

 

Natürlich gibts kein Sorglospaket (zumindest nicht ohne Zusatzkosten). Ich finde allerdings ein Leasing nicht per se pauschal-gefährlich.

am 19. Oktober 2012 um 8:27

Zitat:

Original geschrieben von tullux01

A propos Getriebe und total off-topic - da steht das Auto fährt noch. Wurde denn in letzter Zeit ein Getriebeölwechsel gemacht? Wirkt bei den "alten" Audi Getrieben oft Wunder (und mit der regelmässigen Wartung scheint's der Vorbesitzer ja nicht so gehabt zu haben, wenn er 14 jahre mit den 1. Zahnriemen rumfährt?). Kostet 200-300 Euro (?) und keine 1200.

Alle 60tkm eigentlich, aber wenn die Brühe schon ungewechselt seit 10 Jahren in der Karre rumschwappt, weil der Vorbesitzer weder viel gefahren ist noch sich sonderlich um die Wartung gekümmert hat, sollte die eigentlich (wie alle Betriebsflüssigkeiten und Filter) beim Kauf schon auf Verdacht gewechselt werden.

Der Zahnriemen wurde vor 8 Jahren gewechselt, und jetzt eben vor 3 Monaten. Auch das Getriebeöl wurde gewechselt, zumindest wenn ich dem Scheckheft glauben darf, bis vor 2 Jahren war der Wagen noch "Scheckheftgepflegt" wenn es denn stimmt. Mechaniker meint das die Bremsbänder gerissen sind, das Getriebe schaltet noch, aber haut dann irgendwann mitten beim fahren den 1. rein, meistens beim versuch vom 3. in den 4. zu schalten.

 

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider

Besser wäre imho gewesen, einen billigen Kleinwagen zu finanzieren, es muss ja kein Audi sein, um zur Arbeit zu kommen. Und wenn man sich selbst mit diesem Auto jeden Monat krumm machen muss, darf man auch mal über H4 nachdenken bis man nen Job hat, der in Fahrradreichweite ist. Arbeiten, um Schulden zu sammeln ist ja auch nicht der Sinn der Sache.

*Obige Aussage gilt natürlich nur vorbehaltlich der Aussage, dass der Betroffene sonst gut wirtschaftet und alles dafür tut, sich wirtschaftlich vernünftig über Wasser zu halten*

Mir ist das Auto wurscht, nur dachte ich eben ich bin mit nem Audi besser dran...

H4 ist sicher keine alternative, dass wäre nur halb soviel wie ich verdiene. Job in Fahrradreichweite wird wohl auch nichts, da werden die Wohnungen dann doch teurer und das wird auch mit dem Dresscode schwierig.

Btw. darum ging es auch nicht, ich werde noch zwei Wochen im Notgang fahren, dann hab ich zwei Wochen Urlaub da vertick ist das Ding über eBay, vielleicht gibt es noch ein paar Euros und dann such ich mir für ~500€

 

am 19. Oktober 2012 um 8:27

Alte Autos kaufen an sich auch nicht. Auch wenn nach so einer Reparatur"Orgie" die emotionale Zuneigung nachlässt, das Auto ist beileibe nicht Wertlos.

Wenn er es selbst ausschlachtet (wozu wahrscheinlich Zeit und Platz fehlt), könnte er sogar noch Gewinn machen (oder sich zumindest die Arbeitszeit versilbern lassen). Ansonsten kann man die Kärtchenhändler mal anrufen. Selbst wenn das Getriebe total im Eimer ist, sind an der Kiste mit der Fahrleistung noch so viele gute Teile .. Motor (Zahnriemen und LiMa neu), Achsen, Türen, Motorhaube und Heckklappe, Innenausstattung - frech mal 1800 Euro ansetzen und wenn er 1300 bekommt, müsste er zumindest die Schulden los sein.

 

Zitat:

Mechaniker meint das die Bremsbänder gerissen sind, das Getriebe schaltet noch, aber haut dann irgendwann mitten beim fahren den 1. rein, meistens beim versuch vom 3. in den 4. zu schalten

http://www.a4-freunde.com/.../showthread.php?...

Zitat:

vielleicht gibt es noch ein paar Euros

Brauchst nicht emotional in den "Notverkaufsmodus" schalten. Lieber paar von den "kaufen alle Autos" Typen in der Zeitung (oder Zettelchen am Auto) anrufen und mal frech gut Geld verlangen. Die wissen, was die Kiste noch in Einzelteilen wert ist.

(hilft jetzt auch nicht weiter, aber irgendwie kommt mir die Wartungshistorie im Zusammenhang mit der Laufleistung merkwürdig vor)

Zitat:

Original geschrieben von Third Life

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider

 

wenn nach Ablauf des Leasings die Kiste nicht wie aus dem Ei gepellt dasteht, zahlt man nach (und das Geld ist nicht da). Und wenn man nach Rückgabe ein anderes Auto leasen will, ist wieder die Anzahlung, die man nicht hat, fällig.

Das ist immer so das typische Anti-Leasing Geblubber.

 

Nach § 538 BGB haftet der Leasingnehmer nur für übermäßige Abnutzung. Darunter werden Schäden verstanden, die bei vertragsgemäßem Gebrauch hätten vermieden werden können. Maßstab ist ein dem Alter und der Fahrleistung entsprechender Erhaltungszustand.

Normale Gebrauchsspuren sind in der Regel z.B. kleine Steinschlagspuren oder kleine Schrammen und Kratzer in der Nähe des Tankdeckels und der Türgriffe und Kofferraumgriffe (Reinking/Eggert, Der Autokauf, 9. Aufl., Rn. 988).

Durch die Benutzung von Waschanlagen können auch Kratzer an Dach und Klappen vorn und hinten verursacht werden. Leichte Einbeulungen an drei Türen und dem Seitenteil hinten rechts sind typische Gebrauchsspuren bei Benutzungen von Fahrzeugen im dichten Verkehr und bei knappen Parkmöglichkeiten. Auch solche Schäden sind daher keine übermäßige Abnutzung. (LG München I, Urteil vom 09.10.1996, Az. 15 S 9301/96) Entsprechendes dürfte auch für Lackabplatzungen an den Türkanten gelten.

Liegt übermäßige Abnutzung vor, so sind nicht etwa die Kosten zu erstatten, die notwendig wären, um den Schaden zu beheben, sondern lediglich der Betrag, um den der Wert des Fahrzeugs gemindert ist (LG Frankfurt, Urteil vom 16.09.1997, Az. 2/8 S 79/97, 2-08 S 79/97, zitiert nach juris). Hierbei ist auf eine Gesamtbetrachtung abzustellen, d.h. die einzelnen Schäden dürfen nicht einfach aufsummiert werden.

Der Leasinggeber hat die Beweislast. Er muss detailliert darlegen und nachweisen, welche der behaupteten Schäden auf normalen Verschleiß und welche auf übervertragliche Abnutzung zurückzuführen sind. Ein Gutachten, das die Schadenskosten ohne jegliche Begründung auflistet, reicht nicht aus. Er kann im Gerichtsprozess auch nicht darauf beschränken, den mit der Erstellung des Gutachtens betrauten Sachverständigen als Zeugen zu benennen, da die Darlegung der Übermaßbeanspruchung Aufgabe des Leasinggebers und nicht die eines Zeugen ist (AG Korbach, Urteil vom 27.07.1999, Az. 3 C 32/99, zitiert nach juris).

Das klingt alles wirklich gut.

Nur die Berichte von Leasingnehmern aus Bekannt- und Verwandtschaft sprechen da eine andere Sprache. Da wird eigentlich immer das Gutachten mit kleinsten Kratzern "wortwörtlich" als Grundlage genommen. Rund 1.000 Euro "Schäden" sind da nichts aussergewöhnliches. Berichte der Medien bestätigen dies.

Ich würde eher davon sprechen, dass sich der Leasingnehmer am Vertragsende gewissermaßen freikaufen muss.

Zitat:

Original geschrieben von Wanderbaer

 

Das klingt alles wirklich gut.

 

Nur die Berichte von Leasingnehmern aus Bekannt- und Verwandtschaft sprechen da eine andere Sprache. Da wird eigentlich immer das Gutachten mit kleinsten Kratzern "wortwörtlich" als Grundlage genommen. Rund 1.000 Euro "Schäden" sind da nichts aussergewöhnliches. Berichte der Medien bestätigen dies.

 

Ich würde eher davon sprechen, dass sich der Leasingnehmer am Vertragsende gewissermaßen freikaufen muss.

Dann lassen sich deine Verwandten und Bekannten halt zu leicht abledern.

Der Händler als auch die Leasing-Bank möchten immer gerne weiter Kundschaft haben.

 

Mein Händler jetzt war super drauf und man hat sich gut verstanden. Er weiss allerdings auch dass ich komplett markenunabhängig bin. Schliesslich wollte ich eigentlich einen 3er BMW haben und bin nun bei ihm hängengeblieben. Das kann auch jederzeit andersrum gehen.

 

Die Leute die ich kenne sind damit problemlos gefahren. Woran liegts ? Ich würde den Wagen halt vorher zum Smart-Repair bringen, das zahlt meine Versicherung auch und ist in meiner Kasko mit dabei, sauber abgeben und das wars. Wirklich was verrechnen lassen würde ich mir da nicht.

 

Dank Rechtsschutz lasse ich das auch gern wegen 200€ auf ein Gerichtsverfahren ankommen. Mein Schaden wirds bei der aktuellen Rechtsprechung nicht sein.

am 19. Oktober 2012 um 9:24

Zitat:

Original geschrieben von Third Life

Dank Rechtsschutz lasse ich das auch gern wegen 200€ auf ein Gerichtsverfahren ankommen. Mein Schaden wirds bei der aktuellen Rechtsprechung nicht sein.

Die "aktuellen" Urteile sind alle älter als der Audi. ^^

Natürlich schön, wenn man Vollkasko, Rechtschutz und die Zeit hat vor Gericht zu gehen - gibt's nur auch alles nicht geschenkt.

Zitat:

Original geschrieben von tullux01

 

Die "aktuellen" Urteile sind alle älter als der Audi. ^^

Natürlich schön, wenn man Vollkasko, Rechtschutz und die Zeit hat vor Gericht zu gehen - gibt's nur auch alles nicht geschenkt.

Naja, sind halt Präzedenzfälle nehme ich an. Die haben ja nicht nur begrenzt Gültigkeit. Und ja, geschenkt gibts nix :D

Zitat:

Original geschrieben von Third Life

Zitat:

Original geschrieben von tullux01

 

Die "aktuellen" Urteile sind alle älter als der Audi. ^^

Natürlich schön, wenn man Vollkasko, Rechtschutz und die Zeit hat vor Gericht zu gehen - gibt's nur auch alles nicht geschenkt.

Naja, sind halt Präzedenzfälle nehme ich an. Die haben ja nicht nur begrenzt Gültigkeit. Und ja, geschenkt gibts nix :D

Also bei AG- und LG-Urteilen wäre ich mir da nicht so sicher. Ich würde sogar von örtlich begrenzt sprechen.

am 19. Oktober 2012 um 11:59

Also streng genommen gibt es im deutschen Rechtssystem keine Präzedenzfälle. Und trotz 15 jahre "eindeutiger" Rechtsprechung scheinen es immer noch genug Leasinggeber zu versuchen. Wahrscheinlich wehrt sich eh nur 1er von 10 oder so, da machen sie ihren Schnitt. Bei den anderen 9 ist es der Hälfte wahrscheinlich egal, weil ihnen die paar hundert Euro den Aufwand zu klagen nicht wert sind und die andere Hälfte knapst so, das sie sich keine RSV leistet.

Soll das Leasing auch nicht verteufeln, aber alles in allem ist das eher nicht "billiger" als in dem speziellen Fall gelaufen und auch nur bedingt nervenschonender.

Und wie schon gesagt und hier nochmal betont, ich würde das Auto nicht für ein Appel und ein Ei verhökern, bloss weil der Käufer mopperig dreinschaut und einem einreden will, das man für die entsorgung von sowas noch draufzahlen müsste.

am 20. Oktober 2012 um 8:10

Zitat:

Original geschrieben von Yeti70

Zitat:

Original geschrieben von Bayernlover

Es gibt auch Autos für 1000€, mit denen man zunächst auch in die Arbeit kommt, während man für ein neueres Auto anspart. Kann man die 1000€ nicht aufbringen, sollte man Autofahren ganz sein lassen.

Ein 1000Euro Auto mit dem du 40oookm im Jahr fahren willst ? Und da denkst du du wirst glücklich ?

Was kriegste denn heute für 1000Euro ?? 200oookm aufwärts ? Na viel Spass :)

Auch wenn der Beitrag schon etwas zurückliegt, ich muss dazu was sagen. Ich habe meinen Toyota Starlet (mit viel Glück und Vitamin B) vom Toyota Autohaus gebraucht erstanden. Das Auto kam 400EUR, ich musste nur den Kühler vorn machen, bis jetzt (2 Jahre Sommer wie Winter gefahren) ist an dem Auto nichts, aber auch garnichts an Werkstattkosten angefallen. Kilometerstand wo ich ihn gekauft habe, 146000KM, Scheckheft vom Autohaus abgestempelt. Man kann Glück haben, die Garantie hat er mir nicht mit gegeben, es war quasi ein Ausverkauf weil er die Bude danach an einen anderen übergeben musste, er war finanziell fertig. Der Wagen ist ein Sparer, so etwas habe ich mit meinen vorherigen nicht erlebt.

Nur ein Geheimtipp, wer einen Kleinwagen will, sollte sich den Starlet anschauen.

PS: Wer mir das nicht glaubt, für den scanne ich gerne den Kaufvertrag ein :)

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