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finanzierung aufgelöst durch autohaus...
Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir helfen :-) ich werde euch mal den sachverhalt etwas näher bringen, und hoffe dann von euch ein paar tipps zu kriegen:-)
Im Juli 2004 kaufte ich mir bei einem VW händler einen Lupo 3L auf finanzierung. am vergangenen mittwoch, habe ich diesen auf grund von vielen mängeln gewandelt in einen Golf V. Die wandlung erfolgt durch einen Rahmenaustauschvertrag (lupo raus aus der finanzierung, den golf rein, die differenz bar bezahlt). der golf V blieb mir am mittwoch abend gleich liegen, und steht seit dem in der werkstatt. nun hat das autohaus wohl einen fehler gemacht, und den lupo aus der finanzierung abgelöst! das heisst ich bekam am freitag post von der VW bank, das der Finanzierungsvetrag beendet ist, da das auto ausgelöst wurde durch eine überweisung des autohauses, beigelegt ein scheck der letzten rate, wegen überzahlung.
kann ich von dem kauf nun zurücktreten (was ich hoffe, den nu hab ich echt die nase voll...)
hoffe könnt mir helfen.
grüße,
joschi
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22 Antworten
der hat gesagt, rechtsverbindlich ist der rahmenaustauschvertrag, mehr habe ich ja auch net unterschrieben (und den kaufvertrag für den neuen logischerweise, beides gehört zusammen).
un nu hab ich den brief daheim, und die finanzierung gibts net mehr *grübbel*
Hi
Also
den Fehler hat das Autohaus gemacht.
Die hätten nur den Brief für den Lupo anfordern sollen, haben aber den Kredit abgelöst ( was für Deppen )
Somit hast Du jetzt einen bezahlten Golf ( ehemals Lupo Fin-Vertrag )
Aber das wird dem Autohaus irgendwann auffallen.
Wann verjährt sowas eigentlich frage ich mich in diesem Zusammenhang ?
Ich würde erstmal gar nichts sagen, sondern warten.
Gruß
AKL33
MOD MB Foren
Hallo,
die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. Übrigens kannst Du den Golf immer wandeln (vom Vertrag zurücktreten), sofern die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind. Mit einer Finanzierung o.ä. hat das nichts zu tun.
Viele Grüße
Celeste
nun, wenn die mir nun "dumm" kommen sollten, kann ich ja vom kaufvertrag zurück treten, denn die haben mit der "auflösung" der finanzierung ja vertragsbruch begangen, oder?
schliesslich sollte das ganze ja nur durch den wagenaustauschvertrag zustande kommen, und der kommt ja nun nicht mehr zustande, da es ja nichts zu tauschen gibt... *denk*
naja, die haben sich jedenfalls nicht mehr gemeldet.
mal schaun was draus wird....
ich glaube da kann man(n) sich ganz schnell strafbar machen.
ich würde zum autohaus gehen, und die sache klären
aus welchem grund? von meiner seite wurde der vertrag ja erfüllt. und der informationspflicht bin ich ja auch nachgekommen.
achja, feedback kam bis heute nicht mehr vom Autohaus....
Zitat:
Original geschrieben von faboschnap
ich glaube da kann man(n) sich ganz schnell strafbar machen.
???
Begründung?
Vielleicht sollte das auch einen Rabatt der besonderen Art von seiten des Autohauses darstellen?
Hat deine Familie schon viele Autos von diesem Autohaus abgenommen?
Kann mir das aber auch nicht so ganz vorstellen.
Rechtlich dürftest du nix zu befürchten haben. Iss definitiv deren Verschulden.
Ich schätze aber mal das VW das irgendwann innerhalb des nächsten Jahres doch auffallen wird.
Gruß Zonkdsl