Finanziertes Auto zurückgeben
Hallo freunde,
kann man innerhalb von zwei Wochen,das Finanzierte Fahrzeug wieder abgeben beim Händler?
Beste Antwort im Thema
Also einfach mal so zurückgeben ist nicht. Wär ja auch noch schöner. Wofür schließt man dann Verträge???
Die hier erwähnte 2 Wochen-Frist gilt natürlich nur ab dem Tag der Vertragsunterzeichnung und nicht ab dem Tag der Übernahme des Fahrzeugs. Wenn du den Vertrag also schon vor mehr als 2 Wochen unterschrieben hast, kannst du natürlich nicht mehr zurücktreten.
Auch die Mängel sind kein Rücktrittsgrund. Zumindest nicht sofort. Du musst deinem Händler erstmal die Möglichkeit der Nachbesserung geben. Wenn diese Nachbesserung 2x erfolglos bleibt, kannst du wandeln. Aber auch hier gibt es Außnahmen.
Jedenfalls kannst du dich auf längeres Unterfangen einstellen. Es sei denn, es ist wie oben erwähnt und du hast den Kaufvertrag innerhalb der letzten 14 Tage unterschrieben. Deine Ausführungen klingen aber nicht danach.
11 Antworten
Hallo,
m. E. kannst Du vom Darlehensvertrag innerhalb von 2 Wochen zurücktreten. Damit würde auch der Kauf des Autos, es war ja ein Koppelgeschäft, hinfällig.
Allerdings mußt Du dem Händler den Wertverlust, welchen er durch die Nutzung der Ware hat, ersetzen.
Das ganze dürfte also nicht ganz billig werden.
Oder hat jemand andere Infos?
Gruß
Wolfgang
Theoretisch schon, das wird nur mit erheblichen Kosten einhergehen, denn nun ist es ein Gebrauchtwagen. Das wird sich finanziell kaum lohnen.
Darf man fragen was passiert ist??
War ja kein Neuwagen, eigentlich aber schon, weil das Auto
Wurde mit 3000 km angegeben, tatsächlich hatte es 9 km.
Sollte eigentlich 1-2 Monate warten bis der Tachostand halt den 3000km entspricht.
Da ich aber dann gesagt habe das ich in den nächsten Tagen urlaube fahre und das Auto brauchte.
Habe ich es mit 9 km bekommen. Aber auch als zweit Besitzer.
Das Auto macht von jeder Ecke knarz Geräusche und ich kann damit nicht leben...
Hallo,
es spielt ja keine Rolle ob die Ware, hier Auto, neu war oder nicht. Wenn es durch die Benutzung an Wert verloren hat, wovon ja auszugehen ist (ein Halter mehr, älter, mehr Kilometer etc.) mußt Du diesen Verlust ersetzen. Sonst könnte ja jeder, der eine Ware finanziert, diese erst mal nutzen und dann zurückgeben, was ja auch nicht richtig wäre.
Für Deinen Fall gibt's ja die Garantie sowie die gesetzliche Gewährleistung. Du mußt dem Händler Gelegenheit zum Nachbessern geben, also Liste machen wo es knarzt und knackt und mit dieser Liste den Händler auffordern, die Mängel zu beseitigen.
Bestenfalls funktioniert das und Du bist zufrieden.
Schlechtestenfalls können die Mängel, oder einige davon, nicht abgestellt werden und man erzählt Dir irgendwas von "Stand der Technik" oder ähnliches. Sollte das so sein müsstest Du dann andere Wege beschreiten.
Gruß
Wolfgang
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Also einfach mal so zurückgeben ist nicht. Wär ja auch noch schöner. Wofür schließt man dann Verträge???
Die hier erwähnte 2 Wochen-Frist gilt natürlich nur ab dem Tag der Vertragsunterzeichnung und nicht ab dem Tag der Übernahme des Fahrzeugs. Wenn du den Vertrag also schon vor mehr als 2 Wochen unterschrieben hast, kannst du natürlich nicht mehr zurücktreten.
Auch die Mängel sind kein Rücktrittsgrund. Zumindest nicht sofort. Du musst deinem Händler erstmal die Möglichkeit der Nachbesserung geben. Wenn diese Nachbesserung 2x erfolglos bleibt, kannst du wandeln. Aber auch hier gibt es Außnahmen.
Jedenfalls kannst du dich auf längeres Unterfangen einstellen. Es sei denn, es ist wie oben erwähnt und du hast den Kaufvertrag innerhalb der letzten 14 Tage unterschrieben. Deine Ausführungen klingen aber nicht danach.
Das problem ist ja das es überall am fahrzeug knarz. Glaube nicht das man die in den Griff bekommt.
Das auto Stand ja schon drei Tage in der Werkstatt, keine Besserung. Und ich sehe nicht ein soviel Geld zu bezahlen,das ich jedes mal beim Fahren von irgendwelchen ecken Geräusche höre...
Zitat:
Original geschrieben von Zetta350
Also einfach mal so zurückgeben ist nicht. Wär ja auch noch schöner. Wofür schließt man dann Verträge???Die hier erwähnte 2 Wochen-Frist gilt natürlich nur ab dem Tag der Vertragsunterzeichnung und nicht ab dem Tag der Übernahme des Fahrzeugs. Wenn du den Vertrag also schon vor mehr als 2 Wochen unterschrieben hast, kannst du natürlich nicht mehr zurücktreten.
Auch die Mängel sind kein Rücktrittsgrund. Zumindest nicht sofort. Du musst deinem Händler erstmal die Möglichkeit der Nachbesserung geben. Wenn diese Nachbesserung 2x erfolglos bleibt, kannst du wandeln. Aber auch hier gibt es Außnahmen.
Jedenfalls kannst du dich auf längeres Unterfangen einstellen. Es sei denn, es ist wie oben erwähnt und du hast den Kaufvertrag innerhalb der letzten 14 Tage unterschrieben. Deine Ausführungen klingen aber nicht danach.
Ich habe vorletzte Woche Mittwoch unterschrieben, übermorgen wäre der letzte Tag...
Zitat:
Original geschrieben von jamal-01
Das problem ist ja das es überall am fahrzeug knarz. Glaube nicht das man die in den Griff bekommt.
Das auto Stand ja schon drei Tage in der Werkstatt, keine Besserung. Und ich sehe nicht ein soviel Geld zu bezahlen,das ich jedes mal beim Fahren von irgendwelchen ecken Geräusche höre...
Tja, das ist zwar wirklich nicht schön, ändert aber nichts daran, dass der Händler erstmal nachbessern darf. Und nochmal: eine Wandlung kann ewig dauern. Vor allem, wenn der Händler die Wandlung verweigert. Dann gehts vor Gericht. Und das dauert 7 kalte Winter
edit: du hast vorletzte WOche unterschrieben? Dann aber hopp hopp vom Vertrag zurücktreten. Dann wirst du lediglich den bisherigen "Verschleiß" bezahlen müssen. Kann ja nicht viel sein in 10 Tagen.
Hey Leute,
Ich glaube Ihr werft hier 2 Sachen durcheinander.
Vom Kaufvertrag kann man nicht zurücktreten, es sei denn der ist über das Internet oder an der Haustür geschlossen.
Von einer Finanzierung bzw. dem Darlehensvertrag kann man 14 Tage nach Auszahlung bzw. Erfüllung zurücktreten.
Da dies ein Koppelgeschäft ( der Kaufvertrag kommt ohne den Darlehensvertrag nicht zustande) war, wird der Kaufvertrag bei Rücktritt vom Darlehensvertrag rückabgewickelt, es wird also jede Vertragspartei so gestellt als ob nie Verträge geschlossen worden wären.
Das kann der Käufer natürlich nicht, die Ware wurde ja benutzt. Daher muß der Käufer dem Händler die Differenz zwischen dem Kaufpreis des Fahrzeuges zum Zeitpunkt des Kaufs und dem momentanen Wert ersetzen. Und da fließen nicht nur die gefahrenen Kilometer ein. Es gilt also ursprünglicher Kaufpreis minus derzeitiger Verkaufswert gleich Wertminderung, welche vom Käufer zu zahlen ist.
Also lieber den Weg Garantie/Gewährleistung beschreiten.
Sorry, aber so ist es leider.
Gruß
W.
hallo du hast innerhalb der 10 Tage 1500km zurückgelegt das wird teuer !!!
Erstellt am 10. September 2013 um 21:04:23 Uhr
"Hallo, habe mein CLA 180 mit 122PS schon 1500KM und wollte heute mal gas geben, bei 180km/h
war Schluss...Laut Papiere 210Km/h....
habe auch schön eingefahren.....
Ist das normal.... "
Aber mal ehrlich, wenn man ein komplett neues Modell bestellt, dann weiß man leider (und auch bei Mercedes), dass es Kinderkrankheiten gibt und es gilt diese in den Griff zu bekommen über Gewähr und Garantie.
Aus diesem Grund würde ich nie vor dem 3. Baujahr kaufen/leasen. Ich bin auch so, mich nerven jegliche Geräusche, daher ist mir der Neue-Auto-haben-Faktor dagegen vollkommen unwichtig.
Ich bin den CLA auch bisher mehrfach gefahren und bin ebenfalls von der Qualität und Knarzen maßlos enttäuscht, auch wenn ich mich vom genialen Auftritt erstmal habe blenden lassen 😎
Aber alles richtig soweit dargelegt, umtauschen geht nicht so einfach.