Filme im Auto
Hallo alle Zusammen,
ich habe letztens einen gesehen der hatte im Auto an der Frontscheibe sein Smartphone (oder so was Ähnliches) im Saugnapf drin und hatt sich bei der Fahrt einen Film angeschaut.
Was meint ihr, habt ihr Erfahrungen damit: was sagt der freudliche Gesetzteshüter wenn der sowas sieht?
Ist das erlaubt oder verboten? Wenn verboten, welche Strafen drohen?
mfG
.
Beste Antwort im Thema
M. E. nicht zur Nachahmung empfohlen, zumindest nicht während der Fahrt. Macht es überhaupt Spaß, einen Film auf einem Display in der Handygröße anzuschauen?? Daheim hat man einen 42 Zöller stehen und unterwegs begnügt man sich mit einem Mäusekino nach dem Motto: In der Not frisst der Teufel fliegen!
65 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Noe hast irgendein urteil mit Aktenzeichen, was es verhindert? Zu Sachen die nicht verboten sind, gibt es keine Urteile.
Es ist wohl vielmehr noch niemand auf die völlig abwegige Idee gekommen, das Recht, während der Fahrt (als Fahrer) einen Film schauen zu dürfen, einzuklagen, was angesichts der Tatsache, dass sogar das Hantieren mit einem Telefon während der Fahrt unstrittig verboten ist, ein aussichtsloses Unterfangen sein dürfte.
Ehrlich Leute, was für Ideen Ihr hier habt! 🙄
Aber so langsam wunder ich mich in diesem Forum über gar nichts mehr.
bei mir flimmern meist Bibi Blocksberg und Konsorten übern Bildschirm, aber als ich neulich durch Schweden mußte, hab ich es genossen, mal einen Film zu gucken😉 und hätte ich nen Porne mitgehabt, ich hätte ne Zewarolle am Cockpit installiert😁😁😁
Scheiß Tempolimit halt, aber ist ja ein anderes Thema😉.
Zitat:
Original geschrieben von tomato
was angesichts der Tatsache, dass sogar das Hantieren mit einem Telefon während der Fahrt unstrittig verboten ist,
hier bist du auf dem holzweg! 😉
es ist lediglich das hantieren mit dem auto-/mobiltelefon verboten... 😰
...das nutzen eines schnurlos-festnetztelefon's ist hingegen zulässig! 😁
Zitat:
Original geschrieben von tomato
Es ist wohl vielmehr noch niemand auf die völlig abwegige Idee gekommen, das Recht, während der Fahrt (als Fahrer) einen Film schauen zu dürfen, einzuklagen, was angesichts der Tatsache, dass sogar das Hantieren mit einem Telefon während der Fahrt unstrittig verboten ist, ein aussichtsloses Unterfangen sein dürfte.
Niemand vierbietet mir, während der Fahrt einen Film zu schauen, so daß ich nicht den geringsten Grund habe dieses Recht einzuklagen. Bei dem Hantieren mit dem Handy ist das anders, das ist aufgrund eines Gesetzes verboten.
Da kann ich übrigens nix für, da ich nicht der Gesetzgeber bin und für die schwachsinnige Gesetzgebung keine Verantwortung trage.
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Problematisch wird es allerdings dann, wenn der Fahrer dem Film mehr Aufmerksamkeit schenkt als dem Verkehrsgeschehen um ihn herum...😁
Bei einem TL auf der Autobahn braucht man kein Aufmerksamkeitsvermögen 😮
Lieber mit einem Film wach halten als einzuschlafen.