Fiktive Frage - Erneuter Unfall nach Reparatur eines Totalschaden

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bzgl. folgendem Fall.
Ich hatte mit meinem Fahrzeug Opel Astra J BJ. 2012 einen Wildunfall.
Der Gutachter der HUK24 hat unverständlicherweise das Fahrzeug als Totalschaden geschrieben und dies auch in dem HIS Portal gemeldet.
Er behauptete dass ergänzend zu Stoßstange, Kotflügel und Xenon-Scheinwerfer auch noch die Lenkung + Felge defekt sind. (Vermutlich um für die Versicherung Geld zu sparen)
Den defekt der Lenkung + Felge konnte die Werkstatt nicht bestätigen (funktioniert ja auch noch) aber er wich nicht von seiner Meinung ab. Angäblich wäre die Spur leicht verstellt gewesen. (Nach 170tkm wohl kein Wunder)
Ich hab mich schlussendlich damit abgefunden, da das Fahrzeug eh nur noch einen Wert von ca. 6000€ (Vor dem Unfall) hatte und habe es selbst repariert.
Die Stoßstange musste geflickt werden, weil ein Ersatz nicht mehr verfügbar ist. Der Rest wurde mit Original Teilen ersetzt.
Ich frage mich jetzt, was in einem wiederholten Schadensfall passieren würde.
Ich habe noch eine Vollkasko Versicherung. Lohnt es sich überhaupt noch diese zu behalten?
Kann ich irgendetwas unternehmen, dass es später kein Ärger mit der Versicherung wegen einer evtl. wiederholten Abrechnug gibt?

42 Antworten

Ich würde das Auto ganz einfach in HIS stehen lassen. Immerhin wurde der Restwert mit 3000€ ermittelt. Klar ist auch, wenn dir jemand in die "geflickte" Front fährt, wird es kaum was geben. Wird das Fahrzeug woanders beschädigt, wird es neu bewertet. Gutachten auf jeden Fall aufheben, falls nochmal was passiert.

Was mir gerade noch einfällt, man kann sich doch nach 6 Monaten Weiternutzung die Differenz zum WBW auszahlen lassen. Oder liege ich falsch?

Zitat:

@Cokefreak schrieb am 17. Oktober 2024 um 00:25:39 Uhr:


Was mir gerade noch einfällt, man kann sich doch nach 6 Monaten Weiternutzung die Differenz zum WBW auszahlen lassen. Oder liege ich falsch?

Geht und erwähnte ich schon hier: klick

Wie kann ich denn den Restwert nachfordern? Muss ich dann erst noch 1 Monat warten bis die 6 Monate voll sind, oder muss ich es dann danach nur 6 Monate weiter fahren?
Beides wäre eigentlich okay für mich. Kann ich dann einfach der Versicherung eine Nachricht zukommen lassen?
Eine neue Lenkung einbauen + Standard Stoßstange macht dann einfach keinen Sinn mehr.

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Zitat:

@Team-Leader0206 schrieb am 17. Oktober 2024 um 09:46:07 Uhr:


Wie kann ich denn den Restwert nachfordern? Muss ich dann erst noch 1 Monat warten bis die 6 Monate voll sind, oder muss ich es dann danach nur 6 Monate weiter fahren?
Beides wäre eigentlich okay für mich. Kann ich dann einfach der Versicherung eine Nachricht zukommen lassen?
Eine neue Lenkung einbauen + Standard Stoßstange macht dann einfach keinen Sinn mehr.

Die Weiternutzung muss über zumindest 6 Monate nach dem Unfall stattfinden und dann fordert man das nach. Foto mit dem deutlich höheren Kilometerstand macht dabei Sinn.

Nimm das mit dem Austausch des Lenkgetriebes bitte nicht auf die leichte Schulter. Wenn das alte einen Unfall mitverursachen sollte, gibt das sonst richtig Stress. Eine Standardstoßstange in Wagenfarbe vom Verwerter wird irgendwas um die 150,- € kosten und eine neue in Wagenfarbe aus dem Zubehör gibts für ca. 350,- €. Die instandgesetzte Stoßstange musst du nicht wegwerfen.

Ich sollte vielleicht noch ergänzen erklären, dass es sich bei dem Unfall um ein nicht als so großes Tier gehandelt haben muss, was mir vorne rechts in das Auto gelaufen ist.
ich bin ja mit der Lenkung nirgends davor gefahren.
Es waren eine Menge Haare an der Felge und das war dann wohl Ausschlaggebend dafür, dass ich das mit austauschen sollte.
Den Unfall habe ich im ersten Moment nicht mal realisiert und wollte fast weiterfahren.

Die Stoßstange beim Verwertet sind ja meistens auch noch schlimmere kapput als meine. Und ich benötigen dann noch die ganzen Anbauteile. Die passen nur an der jetzigen Stoßstange. Da hat sich Opel was ganz tolles einfallen lassen.

Beim Verwerter und bei Kleinanzeigen bekommt man die gebrauchten eigentlich komplett. Man muss halt genauer hinschauen auf die Angebote und mitunter dauert es auch einiges an Zeit bis das gesuchte Teil dann mal auftaucht.

Das OPC-Kit ist eine Sonderausstattung gewesen und diese Ersatzteile sind bei PSA gleich als erstes aus den GM-Lagern ausgelistet worden, sobald die Vorhaltefrist durch war. Bei Opel classic parts findet sich manchmal noch was, nur eben auch nicht ganz günstig.

Wird ein HIS Eintrag nicht nach 5 Jahren gelöscht, sofern es zu keinem weiteren Schaden gekommen ist?
So steht es zumindest mal in der FAQ bei deren Homepage

Img

Zitat:

@Team-Leader0206 schrieb am 17. Oktober 2024 um 09:46:07 Uhr:


Wie kann ich denn den Restwert nachfordern? Muss ich dann erst noch 1 Monat warten bis die 6 Monate voll sind, oder muss ich es dann danach nur 6 Monate weiter fahren?
Beides wäre eigentlich okay für mich. Kann ich dann einfach der Versicherung eine Nachricht zukommen lassen?
Eine neue Lenkung einbauen + Standard Stoßstange macht dann einfach keinen Sinn mehr.

Unabhängig von der WBW Sache. Wie kommt man darauf, einen Restwert aus Polen zu aktzeptieren?
Schau mal, was in deinen AKB steht unter Definition Restwert. Sollte da nur etwas stehen a la "Restwert ist der Veräußerungswert des Fahrzeugs im beschädigten oder zerstörten Zustand." steht dir noch einiges an Geld zu.
Schau dann mal in dein Gutachten, ob nur das höchste Gebot oder zufällig sämtliche Gebote abgebildet wurden und schau dann, ob und welches Gebot annäherungsweise regional wäre. Das Gebot nimmst du dann als Grundlage der Neuberechnung und forderst gemäß BGH Urteil aus 2021 das restliche Geld ein.
Sollte nur das Höchstgebot im Gutachten stehen, musst du eben einmal an die Versicherung herantreten und entweder nach Offenlegung des Restwertermittlungsvorgangs oder nach einem regionalen Gebot fragen.

Ich habe einen ganz ähnlichen Wildschaden, nur ohne Lenkgetriebe im Gutachten. Stossfänger, Scheinwerfer, Klimakühler, Delle in der Motorhaube. Restwert nach Unfall laut Gutachten: Sportliche 200€.

Nehmen wir mal an, man lässt in so einem Fall den HIS-Eintrag Totalschaden der Einfachheit halber bestehen und tauscht wie der OP Stoßstange und Scheinwerfer gegen Neuteile bzw. gebrauchte Originalteile. (Die Delle in der Haube findet man nur mit dem Gitterreflektor und der Klimakühler hat einen Kratzer, ist aber 100% dicht).

Kann man mit so einem (Teil-)Reparatur Gutachten vom SV beim nächsten Wildschaden zumindest problemlos die ersetzten Teile wieder geltend machen, oder gibt das Diskussionen mit der Versicherung, weil "nicht vollständig repariert". Wie würde sowas bei einem fremdverschuldeten Haftpflichtschaden gewertet bzgl. des Restwerts vor (Teil-)Reparatur? Reicht man so ein Gutachten besser sofort ein, oder erst wenn ein neuer Schaden eintritt?

Man wird bei weiteren Kasko- oder Haftpflichtschäden stets die gleichen Nachweisprobleme behalten. Bei späterer Schadensüberdeckung wird eine saubere Trennung der Schäden nicht gelingen, was dann dazu führen kann, dass der weitere Schaden nicht reguliert wird. Die im Gutachten benannten Teile müssen auch bei Reparatur in Eigenregie ersetzt werden. Steht im Gutachten die Instandsetzung (bei Hauben und geschraubten Kotflügeln gut vorstellbar), so genügt deren Instandsetzung. Und damit man keinen Stress damit hat, sollte so eine Reparatur dann umgehend vom Gutachter bestätigt werden.

Hallo zusammen,

ich habe wie vorgschlagen der Versicherung eine Brief geschrieben und den restlichen Betrag bis zum Wiederbeschaffungswet (3000€) nach BGH Urteil aus 2021 verlangt.

Jetzt kam die Antwort:

"Nach den Bedingungen ist auch dann auf "Totalschadenbasis" abzurechnen, wenn die geschätzten Reparaturkosten
die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert übersteigen. Wird das
Fahrzeug repariert, zahlen wir die tatsächlichen Reparaturkosten bis maximal in Höhe des Wiederbeschaffungswerts.
Bitte reichen Sie uns die Reparaturrechnung ein. "

Ich bin ja erst einmal davon ausgegangen, dass sie nichts mehr Zahlen wollen und musste dann notgedrungen, weil das Geld nicht reichte, alles selbst reparieren und dafür auch Kleber, Farbe, Werkzeug usw. kaufen.
Jetzt wollen sie auf einmal Rechnungen haben! Hätten sie mir das vorger gesagt, hätte ich die Stoßstange und Kotflügel locker von einer Werkstatt reparieren lassen können.

Kann ich trotzdem auf die Auszahlung des restlichen Geldes bestehen oder muss ich jetzt Rechnungen einreichen? Und vor allem was kann ich denn da überhaupt einreichen. Meine Arbeitszeit und das Werkzeug wird ja wohl nicht zählen :-(

Die Versicherungen müssen garnicht vorher einen sagen was du alles einreichen musst . Du willst abrechnen und musst dich schlau machen wie das abläuft.

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