Fiktive Frage - Erneuter Unfall nach Reparatur eines Totalschaden

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bzgl. folgendem Fall.
Ich hatte mit meinem Fahrzeug Opel Astra J BJ. 2012 einen Wildunfall.
Der Gutachter der HUK24 hat unverständlicherweise das Fahrzeug als Totalschaden geschrieben und dies auch in dem HIS Portal gemeldet.
Er behauptete dass ergänzend zu Stoßstange, Kotflügel und Xenon-Scheinwerfer auch noch die Lenkung + Felge defekt sind. (Vermutlich um für die Versicherung Geld zu sparen)
Den defekt der Lenkung + Felge konnte die Werkstatt nicht bestätigen (funktioniert ja auch noch) aber er wich nicht von seiner Meinung ab. Angäblich wäre die Spur leicht verstellt gewesen. (Nach 170tkm wohl kein Wunder)
Ich hab mich schlussendlich damit abgefunden, da das Fahrzeug eh nur noch einen Wert von ca. 6000€ (Vor dem Unfall) hatte und habe es selbst repariert.
Die Stoßstange musste geflickt werden, weil ein Ersatz nicht mehr verfügbar ist. Der Rest wurde mit Original Teilen ersetzt.
Ich frage mich jetzt, was in einem wiederholten Schadensfall passieren würde.
Ich habe noch eine Vollkasko Versicherung. Lohnt es sich überhaupt noch diese zu behalten?
Kann ich irgendetwas unternehmen, dass es später kein Ärger mit der Versicherung wegen einer evtl. wiederholten Abrechnug gibt?

42 Antworten

Du kannst dann einen Gutachter diese vollständig fachgerechte Reparatur bestätigen lassen. Mit dieser Bestätigung kannst du dann die Beseitigung des HIS-Entrags durch die Versicherung verlangen. Auch bei weiteren Schäden kannst du damit diese umfassende Reparatur nachweisen. Wäre auch mein Weg. Den Restwert kannst du auch noch nachfordern. Musst halt 6 Monate weiternutzen.

Eine Austragung des Fahrzeuges aus dem HIS ist nur möglich, wenn das Fahrzeug fach- und sachgrecht nach dem Gutachten repariert wurde.

Die Höhe der Reparaturkosten spielt hierbei keine Rolle, nur der Reparaturweg.

Hierfür bedarf es einer Bestätigung durch einen Sachverständigen.

Der Sachverständige, welcher so eine Reparatur mit einem "gebrauchten" Lenkgetriebe bestätigt, muss erst einmal gefunden werden.

Eine fachgerechte Reparatur zu bestätigen, mit einem Lenkegtriebe dessen Herkunft und Vorgeschichte nicht bekannt ist, dass dürfte wohl kein Sachverständiger machen, der etwas von einem Beruf versteht.

In diesem Zusamenhang ist es immer wieder erstaunlich zu lesen, was hier der ein oder andere Experte so meint zu Wissen. Die Kriterien für einen Lekungstausch sind festgeschrieben, es gibt hier im übrigen auch Herstellervorgaben.

Hier in diesem Fall den Neuersatz zu neigieren, nur aufgrund der Schilderungen des TE ist schon wirklich Abenteuerlich.

Wenn ein Sachverständiger ein neues Lenkgetriebe aufschreibt, dann denkt er sich etwas dabei, das ist nämlich ein Sicherheitsrelevantes Bauteil. Auf doofen Dunst wird das nicht im Gutachten stehen.

Im übrigen hat ein Sachverständiger nichts davon, ein Auto "Totzuschreiben" er bekommt ein Gehalt und das richtet sich bestimmt nicht nach der Schadenhöhe, also: "Stammtisch" nichts anderes....

Es gibt im übrigen auch einen großen Versicherer, der meldet regelmäßig Fahrzeuge, bei welchen im Gutachten ein neues Lenketriebe steht und dessen Austauch nicht vorgenommen/nachgewiesen wurde, dem Kraftfahrt- Bundesamt (KBA) als verkehrsunsicher meldet. Es sind schon Fälle bekannt, da wurde schon Fahrzeuge stillgelegt.

Und das ist auch gut so.

Im Zubehör kostet so ein Lenkgetriebe im Austausch gut 330,- für die hydraulische Servo. Die elektrischen kosten etwas mehr. Ist also bezahbar.

Also wenn der Gutachter meint neues Lenkgetriebe und sich das im Rahmen der Instandsetzung als unnötig erweist oder ich ein gebrauchtes Getriebe eingebaut habe, würde ich den ganzen damit verbundenen Aufwand dem Versicherer in Rechnung stellen. Die Gutachter prüfen ja ohne weitere Zerlegung und können deswegen manches nicht endgültig beurteilen. Auch wenn ich mir vom Schrottplatz oder aus meinem Ersatzteilespender ein Lenkgetriebe hole, ist das natürlich nur schwer zu dokumentieren.

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Schon lustig, eine gebrauchte Hose vom Second Hand Shop würde ich nicht tragen, aber ein Lenkgetriebe vom Schrottplatz holen und ins Auto einbauen, scheint hier für manchen normal zu sein. Ist bestimmt nicht tragisch, wenn auf der BAB bei 250 die Lenkung nicht mehr richtig funktioniert...

Zitat:

@PeterBH schrieb am 16. Oktober 2024 um 15:26:07 Uhr:


Schon lustig, eine gebrauchte Hose vom Second Hand Shop würde ich nicht tragen, aber ein Lenkgetriebe vom Schrottplatz holen und ins Auto einbauen, scheint hier für manchen normal zu sein. Ist bestimmt nicht tragisch, wenn auf der BAB bei 250 die Lenkung nicht mehr richtig funktioniert...

Auf so etwas wird sich auch kein Sachverständiger einlassen, hab ich ja schon geschrieben. Und der hat hier in solchen Fällen immer noch "die Hose an"

Wenn ich zum Arzt gehe, erzähle ich dem ja auch nicht, was ich für eine Krankheit habe und überlassen dem die Diagnose.

Das Auto hier kommt nur aus dem HIS, wenn da nachweislich ein neues Lenkgetriebe eingebaut wird, alles andere ist Wunschdenken. Und auch die restliche Reparatur -auch wenn ich mich wiederhole- nach dem Reparaturweg im Gutachten.

Dazu gehört dann im übrigen auch der Neuersatz des geflickten Stoßfänger vorn.

Und es ist egal, ob der noch lieferbar ist, oder nicht. Das ändert nichts an den Vorgaben, welche den Austrag aus dem HIS erforderlich machen.

Ist so.....

Also die Stoßstange gibt es definitiv nicht mehr neu zu kaufen. Man konnte sie nur wieder in Stand setzen. Ich würde auch nochmal zum lackierer fahren, wenn das was bringen würde.
Ist es daher auch nicht mehr möglich das Fahrzeug aus dem HIS zu bekommen?
Oder zumindest das Fahrzeug so zu begutachten, dass es bei einem erneuten Unfall überhaupt noch eine entschädigung gibt?
Ansonsten würde ich mich dann wohl (schweren Herzenz) daran machen, das Auto zu verkaufen.

Im übrigen: Vielen Dank für die ganzen Anregungen :-)

Es gibt sicher Zubehör Stoßstangen für deinen Wagen. BJ 2012 ist doch nichts

Ja, aber dann müsste ich die Spritzdüen und Blinker auch noch neu kaufen, die sind ebenfalls nur passend für das Model :-(

Welche Fahrzeugvariante und Ausstattungsvariante ist der Astra?

5-Türer großes OPC-Line Paket
0035 AUD
Zu der Stoßstange kommen dann ja auch noch die ganzen einzelnen Kunststoff Einsätze usw.

Reperaturkosten 7288€ ohne MwSt 8697€ mit MwSt
Wiederbschaffungswert steuerneutral 6700€
Restwert (Auktion geboten) 3000€
Fahrzeugschaden: 6700€-3000€ = 3700€

Wenn die OPC-Maske für vorne n.m.l. ist und auch über Verwerter / Kleinanzeigen keine zu finden sind, bliebe die "normale" als Option vom Verwerter um auf den Stand der vollständig fachgerechten Reparatur zu kommen.

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