Fiktive Abrechnung, wie Reparatur "beweisen"?
Hallo,
Mal eine vielleicht blöde Frage:
Ich habe nach einem Hagelschaden an meinem PKW die Möglichkeit diesen Kostengünstig durch einen Freund reparieren zu lassen. Wenn man den Schaden nun fiktiv mit der TK-Versicherung abrechnen würde und den Schaden "auf eigene Faust" beheben lässt, wie kann man der Versicherung dann eine erfolgte Reparatur nachweisen?
Mir geht es darum, dass die Versicherung nicht bei einem eventuellen späteren Ereignis behauptet, der erste Schaden wäre nicht behoben worden. Benötigt man dazu ein Gutachten?
Wenn ja, in welchem Preisrahmen sollte sich ein solches Gutachten bewegen? Kompaktklasse-PKW, Ca. 15 Dellen, dunkle Farbe, keine Lackschäden.
Wäre ein solches Vorgehen grundsätzlich "in Ordnung", oder erweckt das einen zwielichtigen Beigeschmack? Wenn dem so wäre, würde ich einfach in die Werkstatt fahren, was aber die Versicherung natürlich auch mehr kosten würde (19% durch die MWSt, die ja bei fiktiver Abrechnung wegfällt)
Gruß u. Danke!
Beste Antwort im Thema
Ein bisschen doof ist ja ganz nett. Aber so? Christian, Christian ...
33 Antworten
Der Schaden ist längst gemeldet. Und es geht ja hier gerade darum, wie man der Versicherung qualifiziert beweisen kann, dass eine Reparatur eben doch erfolgt ist.
Hat dir doch Berlin Paul sachkundig aufgezeigt ,was war deine Frage?
B 19
Ich frage mich gerade warum überhaupt fiktiv abgerechnet werden soll, wenn die Kasko zahlt, ab in den Fachbetrieb. Dann gibt es auch eine ordentliche Rechnung/Auftrag woraus ersichtlich ist das alles wieder pikobello ist??
Andernfalls bleibt evtl. nur noch ein Gutachten nach der Privatarbeit, aber ob sich das lohnt? Sei den dein Kumpel arbeite tatsächlich für nen Kasten Bier und dengelt den 3000 EUR Schaden fachgerecht raus.😁
vielleicht sind ihm die Dellen egal,
vielleicht ist er / sein Freund fachkundig und will es selber machen,
oder oder oder.
Ansonsten kann der Nachweis nicht nur relevant sein, wenn was an der gleichen Stelle liegt, sondern auch bezüglich des Wiederbeschaffungswert (in Folge ggf. 130% Regel) und merkantile Wertminderung, zumindest dann, wenn das Fahrzeug / Teile des Fahrzeuges nicht begutachtet werden kann / können.
Allesfalls wird bei einem Frontschaden, auch die ledierte Motorbehaube betroffen sein,
beim Heckschaden aller Wahrscheinlichkeit nach der Kofferraumdeckel.