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Fiktive Abrechnung, wie Reparatur "beweisen"?

Hallo,
Mal eine vielleicht blöde Frage:
Ich habe nach einem Hagelschaden an meinem PKW die Möglichkeit diesen Kostengünstig durch einen Freund reparieren zu lassen. Wenn man den Schaden nun fiktiv mit der TK-Versicherung abrechnen würde und den Schaden "auf eigene Faust" beheben lässt, wie kann man der Versicherung dann eine erfolgte Reparatur nachweisen?

Mir geht es darum, dass die Versicherung nicht bei einem eventuellen späteren Ereignis behauptet, der erste Schaden wäre nicht behoben worden. Benötigt man dazu ein Gutachten?
Wenn ja, in welchem Preisrahmen sollte sich ein solches Gutachten bewegen? Kompaktklasse-PKW, Ca. 15 Dellen, dunkle Farbe, keine Lackschäden.

Wäre ein solches Vorgehen grundsätzlich "in Ordnung", oder erweckt das einen zwielichtigen Beigeschmack? Wenn dem so wäre, würde ich einfach in die Werkstatt fahren, was aber die Versicherung natürlich auch mehr kosten würde (19% durch die MWSt, die ja bei fiktiver Abrechnung wegfällt)

Gruß u. Danke!

Beste Antwort im Thema

Ein bisschen doof ist ja ganz nett. Aber so? Christian, Christian ...

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Das dürfte extrem selten sein. Ich habe in meinen fast zwanzig Führerschein Jahren noch keinen Hagelschaden erleiden müssen und kenne im gesamten Umfeld nur eine Person der das ein Mal passiert ist. Mag ja sein, dass es gewisse Landstriche gibt, in denen sowas öfter vorkommt. Aber normalerweise wäre das schon wirklich extremes Pech wenn einem das zwei mal hintereinander am selben Auto passiert.

Zitat:

Ich gehe aber davon aus, dass spätestens wenn du die auf die Teile anfallende MwSt. geltend machst, dass der Kaskoversicherer den Gutachter schicken wird.

Hm...beim Dellen rausziehen?

Ausser einer Flasche Politur würde mir das gerade kein sinnvolles Material einfallen.

MWst geltend machen geht da übrigens nicht. Man muss sich entscheiden, entweder fiktiv ohne Steuern abrechnen oder machen lassen, dann gibts auch die Steuern. Fiktiv abrechenen, dann billiger machen lassen und darauf die Steuern bekommen geht nicht. Leider..

Wo ist das bitte geregelt?

In § 249 Abs. 2 S. 1 BGB und der dazu ergangenen Rechtsprechung.

Habe allerdings gerade gesehen, dass das nicht unumstritten ist. Man kann es also versuchen. Ich vermute aber, dass die Versicherung das nicht akzeptieren wird und man den (wegen wenigen Euro) klagen müsste.

Ohne Rechnung keine MwSt!
Du bist nachweispflichtig. Damit alle Kosten bei Dir. Und warum sollte der Gutachter besonders kostengünstig sein? Er hat seinen Stundensatz nach Aufwand. Der wäre beim gleichen Gutachter natürlich gering. Aber: Er wird sehr intensiv begutachten, da er die ordnungsgemäße reparatur bescheinigen muss.
Foto mitTageszeitung ist der richtgige Ansatz. Dann muss die Versicherung begründen, warum sie es nicht akzeptiert und was sie will.

Und in Satz 2 steht eindeutig:

Zitat:

Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.

Eine Rechnung als Nachweis, dass die Umsatzsteuer angefallen ist, reicht in der Regel aus.

Wobei ich mir grundsätzlich nicht sicher bin, ob das BGB für Kaskoverträge überhaupt zuständig ist 😉

@peterbh: Es war nur ein Beispiel!

In erster Linie gilt bei Kaskoverträgen das was im Vertrag geregelt ist. Dort wo nichts geregelt ist gelten die allgemeinen BGB Regeln.

Da Versicherungen ja bekanntlich gut darin sind, ihre Position zu optimieren, kann man getrost davon ausgehen, dass die Versicherungsbedingungen "teilweise fiktive" Abrechnungen ausschließen. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen macht also schlauer als unsere Spekuliererei

Zum Thema "Reparatur nach fiktiver Abrechnung beweisen" könnte ich in den AKB's nichts sinnvolles finden. Da ich nicht "teilweise" etwas abrechnen will, ist mir relativ egal, was die Versicherung dazu sagt.

Da gibt es nur entweder oder. Bei fiktiv kann man die MwSt in bestimmter Konstallation auf Nachweis nachfordern. In den AKB ist dazu aber nichts geregelt. Braucht es auch nicht.

Es soll auch überhaupt keine MWSt geltend gemacht werden. Lediglich der User Lattementa hatte diesbezüglich etwas geäußert. Das steht nicht zur Debatte. (Außer ich lasse den Schaden doch komplett in der Werkstatt reparieren, dann jedoch keine fiktive Abrechnung)

Ein bisschen doof ist ja ganz nett. Aber so? Christian, Christian ...

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