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fiktive Abrechnung / Stundenlohn und UPE Aufschläge / verzwickt

Themenstarteram 6. Oktober 2015 um 10:20

Hallo,

seit fünf Jahren war ich zur Inspektion u Reparatur ausnahmslos bei meiner markengebundenen Werkstatt. Nach einem Verkehrsunfall (Schuldfrage ist geklärt und liegt zu 100% beim Gegner) bin ich zur nächstgelegensten Werkstatt (keine markengebundene). Dort hat ein Gutachter meinen Schaden begutachtet. Nun sind in diesem Gutachten die Stundenlöhne bzw. UPE Aufschläge der nicht markengebundenen Werkstatt ausgewiesen. Der Schaden wurde von der gegnerischen Versicherung reguliert, ABER:

- Stundenlöhne sowie UPE Aufschläge wurden gekürzt bzw. gestrichen.

Was MUSS in diesem o.g. Fall die Versicherung übernehmen?

Muss die Versicherung die Stundenlöhne übernehmen, die im Gutachten ausgewiesen sind oder gar die Stundenlöhne sowie die UPE Aufschläge der markengebundenen Werkstatt (die Stundenlöhne sowie die UPE Aufschläge liegen bei der markengebundenen Werkstatt deutlich höher als im Gutachten ausgewiesen).

Kann mich nun die Versicherung auf eine nicht markengebundene Werkstatt verweisen, da ich den Wagen nach dem Unfall zur nächstgelegensten Werkstatt (keine markengebundene) gebracht habe?

Für mich war die Begutachtung in keinster Weise eine Bindung an die nicht markengebundene Werkstatt. Die nicht markengebundene Werkstatt liegt eben nahe der Unfallstelle. Nach dem Unfall wusste ich nichtmal, ob die Verkehrssicherheit gegeben war. Daher habe ich für die Begutachtung darauf verzichtet, den weiten Weg (35km) zur markengebundenen Werkstatt zu fahren.

Nun stellt sich die Frage, wer den Aufpreis bezahlen muss, wenn ich bei einer Reparatur die markengebundene Werkstatt aufsuche bzw. welchen Preis die Versicherung richtigerweise bei fiktiver Abrechnung bezahlen müsste.

Über Antworten, Tipps, Hinweise etc. wäre ich sehr dankbar und freue ich mich auf zahlreiche Beiträge.

Vielen Dank schonmal an das Forum und an alle Antworter.

Mit den besten Grüßen

Lisa

P.S. Evtl. hat auch jemand ein Urteil über o.g. Situation. Ich konnte leider nichts darüber finden, wenn der Wagen bei einer nicht markengebundenen Werkstatt abgegeben wird...

 

Beste Antwort im Thema

Hmm, damit würde ich den Gutachter aber nicht so einfach davon kommen lassen. Was macht er zb wenn ein Unfallwagen (Porsche) beim örtliche Opelhändler zur Begutachtung steht da dieser Opel Händler eben der örtliche Abschlepper des ADAC ist. Da wird er wohl kaum den Verrechnungssatz des Opelhändlers ansetzen ;)

Allerdings würde ich auch den Schaden in meiner Werkstatt reparieren lassen und eben nicht fiktiv abrechnen. Dann gibt es auch keine großen Fragen der Versicherung mehr und der Gutachter ärgert sich da er ja auch nach Schadenhöhe bezahlt wird und sich somit slbst um etwas Geld gebracht hat.

Dein Problem besteht mMn nur deswegen, da du gern noch etwas "übrig" hättest nachdem der Schaden behoben ist. Da bin ich kein Fan von, so etwas zu erzwingen und daher finde ich die Regelungen seitens der Versicherung auch gut und richtig es nicht all zu leicht zu machen.

Grüße

Steini

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Wurde fiktiv auf Grund des Gutachtens abgerechnet? Wenn ja, dann gibt es die Stundenlöhne im Gutachten abzüglich 19% Mehrwertsteuer. Ist ja nur fiktiv! ;)

Wenn Du reparieren lässt, wird bezahlt was in der Rechnung steht. Wucher- und Phantasiepreise werden aber nicht bezahlt. Dass soll aber die Werkstatt mit der Versicherung ausmachen. Kostenübernahmeerklärung ausfüllen, dann kann die Werkstatt direkt mit der Versicherung abrechnen.

am 6. Oktober 2015 um 10:34

Der Gutachter hat halt die Stundenlöhne der freien Werkstatt als Berechnungsgrundlage genutzt. Du hättest den Wagen entweder bei der freien werkstatt richten lassen sollen oder bei der markengebundenen das Gutachten machen lassen sollen. Das die Versicherung dann mit dem Gutachtensummen arbeitet, verständlich. Bezahlen muss die Versicherung halt am Ende dass was in der tatsächlichen Rechnung steht. Fahren kannst du natürlich zur Werkstatt deiner Wahl. Die rgelt dass auch im Normalfall mit der Versicherung.

Themenstarteram 6. Oktober 2015 um 10:42

Hallo, vielen Dank.

Um es klarzustellen: Die Versicherung hat die im Gutachten genannten Stundenlöhne bzw. UPE Aufschläge gekürzt bzw. gestrichen. Es ist keineswegs so, dass sich die Versicherung an die Zahlen des Gutachtens gehalten hat. Nur ich frage mich, ob die Versicherung denn auch die Stundenlöhne der einer markengebundenen Werkstatt bezahlen müsste.

Themenstarteram 6. Oktober 2015 um 10:44

Ich verstehe aber aus Eurer Antwort, dass die Versicherung zumindest den Stundenlohn sowie den UPE Aufschalg der freien Werkstatt hätte bezahlen müssen. Ist das richtig?

am 6. Oktober 2015 um 10:46

Bei Reparatur ja.

Themenstarteram 6. Oktober 2015 um 10:48

bei fiktiver Abrechnung doch auch, oder?

am 6. Oktober 2015 um 11:01

Die Frage die ich mir Stelle:

Warum lässt du das Gutachten nicht in der Markenwerkstatt erstellen?

Du nimmst dir mit dem Gutachten der freien Werkstatt doch sämtliche Argumente für die Markenwerkstatt selber weg.

Themenstarteram 6. Oktober 2015 um 11:04

Weil die Markenwerkstatt mit ca. 35km zu weit entfernt war und ich nicht mehr wusste, ob das Auto verkehrssicher ist oder nicht.

Wer hat den Gutachter beauftragt, du oder die Versicherung?

Was hast du dem Gutachter bezüglich der weiteren Vorgehensweise gesagt, Reparatur, wenn wo, oder fiktive Abrechnung?

Scheckheft einreichen, Stundenlöhne nachfordern, erledigt.

Themenstarteram 6. Oktober 2015 um 12:29

Der Gutachter wurde von mir beauftragt bzw. von der freien Werkstatt. Auf keinen Fall von der Versicherung.

Als Reparaturwerkstatt steht im Gutachten die freie Werkstatt. Die weitere Vorgehensweise wollte ich in Abhängigkeit des Gutachtens festlegen. Im Gutachten steht noch der Hinweis, dass kein verbindlicher Reparaturauftrag vorliege.

Themenstarteram 6. Oktober 2015 um 12:30

@BerniHAL: welche Stundenlöhne? die der freien Werkstatt oder der markengebundenen Werkstatt?

Ich vermute mal, dass du fiktiv abrechnen möchtest und nun einen Weg suchst, das Maximum zu bekommen.

Dafür hast du dich aber etwas ungeschickt angestellt.

Wenn es dir den Aufwand wert ist, dann nimm dir einen guten Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht.

Ich würde aber in der Markenwerkstatt reparieren lassen, weil ich keine Lust auf langen Ärger für wenig Gewinn hätte.

Themenstarteram 6. Oktober 2015 um 12:57

@Oetteken:

Mit der Vermutung liegen Sie nicht richtig. Es geht mir mit meinem Beitrag darum, was die Versicherung darf und was nicht.

Einen Teil werde ich fiktiv abrechnen, einen wesentlichen Teil muss ich reparieren lassen (müssen). Mir geht es nicht darum, das Maximale ("langen Ärger für wenig Gewinn") herauszuholen, sondern darum, nicht auf den Kosten sitzenzubleiben, wenn ich den Wagen, wie sonst auch, in meine markengebundene Werkstatt gebe.

Und falls die Versicherung noch nicht einmal die geringeren Stundenlöhne der freien Werkstatt übernimmt, dann kann ich mir denken, dass ich den Mehrbetrag draufzahle. Nur bleibt die Frage offen, ob dies die Versicherung darf...

P.S.

"Etwas ungeschickt angestellt" würde ich auch nicht unterschreiben. Da ich nicht wusste, ob das Auto nach dem Unfall noch verkehrssicher ist, habe ich mich für die kurze Strecke entschieden. Ich würde es genauso wieder machen.

Übrigens hat sich durch das Gutachten herausgestellt, dass der Wagen nach dem Unfall nicht mehr verkehrssicher war...

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