Fiktive Abrechnung bei Totalschaden
Hallo ihr Lieben,
leider wurde mein Auto durch einen Hagel sehr stark in Mitleidenschaft gezogen. Nun stelle ich mir die Frage, ob ich den entstandenen Schaden auszahlen lassen (Stichwort fiktive Abrechnung) kann und wenn ja in welcher Höhe. Ich habe bereits sehr viel recherchiert, jedoch auch viele unterschiedliche Antworten gefunden. Vielleicht kann mir ja jemand hier helfen bzw. über seine Erfahrungen berichten 🙂
Kurz zum Sachverhalt:
Mein Audi wurde beim Hagel stark beschädigt (Zerstörte Windschutzscheibe, zerstörter Scheinwerfer und Beulen ohne Ende - teils sogar mit Lackrissen). Im Rahmen der Teilkasko wurde ein Gutachten erstellt, welches aussagt, dass die Reparaturkosten bei 7.700€ netto (6.500€ brutto) liegen.
Zudem wurde berechnet, dass der Wiederbeschaffungswert bei 10.000€ liegt und der Restwert bei 7.600€.
Lt. Gutachten liegt also ein Totalschaden vor.
Die Versicherung hat mir nun die Differenz (2.400€ - 150€ SB = 2.250€) ausgezahlt. Ich kann den Wagen jedoch auch reparieren lassen. Habe sogar bereits einen Termin zur Reparatur.
Heute habe ich jedoch erzählt bekommen, dass ich die Möglichkeit habe eine fiktive Abrechnung zu stellen. Somit "könnte" ich die Reparaturkosten (brutto) in Höhe von rund 6.500€ ausgezahlt bekommen, sofern ich das Auto noch mindestens ein weiteres halbes Jahr fahren werde. Von den 6.500€ würde ich für etwa 1.000€ die Scheibe und den Scheinwerfer reparieren lassen und das restliche Geld nutzen, um möglichst schnell den Kredit zu tilgen. Da ich das Auto ausschließlich für den Weg zur Arbeit nutze, sind mir die Beulen recht egal.
Habe ich nun tatsächlich die Möglichkeit mir die 6.500€ auszahlen zu lassen? Wenn ja, würde ich dies sofort veranlassen. Müsste ich mich jedoch mit den 2.250€ zufrieden geben, würde ich natürlich die Reparatur bevorzugen. Den Termin zur Reparatur kann ich ggfs. hoffentlich noch zurückziehen, schließlich wurde ich über die Möglichkeit mir die Reparaturkosten auszahlen zu lassen nicht informiert.
Ich hoffe jemand nimmt die sich die Zeit diesen langen Text zu lesen und kann mir hierbei weiterhelfen 🙂
Ansonsten wünsche ich euch allen einen schönen und sonnigen Sonntag!
MfG Christian
66 Antworten
Erstmal vielen Dank für die ausführlichen und meist freundlichen Antworten!
Vielleicht ist auch noch zu erwähnen, dass ich eine Werkstattbindung habe und somit für die Reparatur mit 75€ pro Stunde berechnet wird.
Habe ich richtig verstanden, dass nur WBW-RW ausbezahlt wird? Ich meine nämlich gelesen zu haben, dass ich die Reparaturkosten erstattet bekomme, sofern ich das Auto noch für mindestens 6 Monate fahre.
Bin etwas verwirrt, weil die Versicherung mir
den oben genannten Betrag (2250€) bereits ausgezahlt hat. Wenn ich den Wagen nun reparieren lassen würde, muss ich den Betrag wieder mitbringen + SB. Den Rest würde dann die Versicherung tragen.
Aber tendenziell lese ich ja eh hier raus, dass eine von der Versicherung abgedeckte Reparatur durchaus sinnvoll ist.
LG
Zitat:
@C.J.R schrieb am 12. Juni 2022 um 15:33:27 Uhr:
Ich meine nämlich gelesen zu haben, dass ich die Reparaturkosten erstattet bekomme, sofern ich das Auto noch für mindestens 6 Monate fahre.
Das gilt nur, wenn es ein Haftpflichtschaden ist.
Hagelschaden ist aber ein Kaskoschaden und da gelten andere Regeln.
Nämlich diejenigen, die in deinem Vertrag mit der Versicherung stehen.
Für dich gibt es jetzt 2 Möglichkeiten.
Entweder du bist zufrieden mit dem Geld, was dir die Versicherung bezahlt hat, oder du lässt das Fahrzeug reparieren. Dabei ist zu beachten, dass es vollständig und fachgerecht repariert werden muss, wenn du mehr Geld bezahlt haben willst, als du schon bekommen hast.
Wenn du das Auto behalten willst, dann kannst du das Auto in der von der Versicherung ausgewählten Partnerwerkstatt reparieren lassen. Die Versicherung wird dann alles, bis auf die Selbstbeteiligung bezahlen.
Ich würde mir aber bei so einem hohen Hagelschaden überlegen, ob ich das Auto überhaupt behalten möchte? Eine Wertminderung in der Kasko wirst du vermutlich nicht bekommen und bei einem Weiterverkauf in ein paar Jahren, kommt der Vorschaden dann wieder auf den Tisch und mindert ggf. deinen Verkaufserlös.
Das abgeben macht vermutlich wenig Sinn, da ich das Auto vor ca. 7 Monaten für 14.000€ gekauft habe und der (unrealistische) WBW nur 10.000€ beträgt.
Der Gebrauchtwagenmarkt lässt es leider nicht zu, einen ähnlichen Wagen für den Preis zu kaufen.
Würde ich die vollen Reparaturkosten erstattet bekommen, wo würde ich das Auto vermutlich noch bis Ende des Jahres fahren und mir dann ein neues zulegen. Aber da dies offensichtlich nicht der Fall ist, werde ich das Auto von der Versicherung reparieren lassen und gut ist. Immerhin ist es technisch in einem
guten Zustand.