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Hagelschaden, Werkstattbindung und fiktive Abrechnung

Themenstarteram 28. Juli 2017 um 6:42

Hallo liebe Community!

 

Ich hatte kürzlich einen Hagelschaden an meinem Fahrzeug. Bin bei der Hxx24 versichert mit Werkstattbindung.

Ich natürlich den Schaden gleich gemeldet und warte auf den Vorschlag zur Werkstatt.

Auf Nachfrage von mir, weils ein paar Tage gedauert hat, erfuhr ich, dass diese ein Gutachten in Auftrag gegeben haben.

Ok, is mir ja egal, ich will mein Auto halt wieder ganz haben.

Gutachten mit den reduzierten Stundensätzen der Hxx24 ergab dann einen Nettoschadrn von etwa 1200€. Dann wollte ich natürlich wissen welche Werkstätten in Frage kämen und die gute Frau am Telefon meinte dann der Schade sei schon fiktiv Abgerechnet worden... Häää?! Geld is auch schon da...

 

Ist das normal oder hatte ich da "Glück"?!

Oder übersehe ich da was und werde übertrieben gesagt "beschissen"?

 

Ich dachte mit der Werkstattbindung will man genau das und überteuerte Reparaturen vermeiden.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@rommulaner schrieb am 28. Juli 2017 um 09:28:23 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 28. Juli 2017 um 08:49:20 Uhr:

Übliche Masche. Überweise das Geld zurück und verlange schriftlich die Benennung der Partnerwerkstatt.

Was ist der Hintergrund warum die das so machen?

Außer was @GustavSturm schon geschrieben hat.

Danke übrigens. :)

Es geht nur um das Geldsparen. Nichts anderes. Bei fiktiver Abrechnung im (Teil-)Kaskobereich bekommst Du ja nur den reinen Nettobetrag des Sachschadens. Billiger geht es für die Versicherung nicht. Da sich die wenigsten Kunden dagegen zur Wehr setzen, lohnt sich das auf die Masse betrachtet.

Ich würde auf die Durchführung der Reparatur durch die Partnerwerkstatt bestehen. Das ist die beste Lösung für Dich ... und der Rest ist eigentlich Wurscht. ;)

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34 Antworten

Übliche Masche. Überweise das Geld zurück und verlange schriftlich die Benennung der Partnerwerkstatt.

am 28. Juli 2017 um 7:00

Hast du denn die Ansprechpartnerin der HUK24 nicht gefragt, wieso und warum? Ich glaube nicht, dass das eine "Masche" ist, sondern ein Bearbeitungsfehler.

Möchtest du denn fiktiv abrechnen?

Themenstarteram 28. Juli 2017 um 7:11

Grad nen Brief bekommen.

Die Werkstattbindung ist denen schon bewusst und wurde ausdrücklich angegeben aber eben fiktiv abgerechnet.

 

Ich kann also selbst entscheiden was ich mache, jedoch muss ich bei einem erneuten Schaden eine fachgerechte Reparatur nachweisen, das ist der Haken.

 

Wenn ich es also billiger repariert bekomme, mit Rechnung natürlich zum Nachweis ;), ist alles Gut oder?!

Oder direkt zur Partnerwerkstatt und dort zu den tatsächlichen Kosten reparieren lassen und kein Boni erhalten.

 

Sollte doch beides gehen oder?

 

@situ

Ich dachte die hat sich verlesen...

 

Was ich will muss ich ja anscheinend entscheiden. Ich dachte ich muss mir da keinen Kopf drüber machen...

Repariert wird auf jeden Fall!

Eine Partnerwerkstatt habe ich im Gespräch dann ausgewählt, jetzt frag ich mich halt was für mich besser wäre. Ich würde halt lieber zu meinem Dellendrücker gehen der mir auch das Fahrzeug zuvor mit Swisswax versiegelt hat, damit auch wieder alles versiegelt ist. Absagen/Stornieren kann ich ja noch...

 

am 28. Juli 2017 um 7:28

Es ist eine Masche. Bei vielen Hagelschäden sind die Vertragswerkstätten überlastet und der Schaden muss ja innerhalb von 14 Tagen behoben werden.

Außerdem sparen Sie sich alle anderen Kosten, wie Leihwagen, Mehrwertsteuer, hol und bring Service, bzw. alles was in dem Werkstatttarif so angeboten wird.

Falls Du das nicht wesentlich günstiger privat behoben bekommst oder gar nicht reparieren lassen willst, zurück überweisen und auf Reparatur bestehen.

Themenstarteram 28. Juli 2017 um 7:28

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 28. Juli 2017 um 08:49:20 Uhr:

Übliche Masche. Überweise das Geld zurück und verlange schriftlich die Benennung der Partnerwerkstatt.

Was ist der Hintergrund warum die das so machen?

 

Außer was @GustavSturm schon geschrieben hat.

Danke übrigens. :)

am 28. Juli 2017 um 7:33

Zitat:

@rommulaner schrieb am 28. Juli 2017 um 09:11:19 Uhr:

Grad nen Brief bekommen.

Die Werkstattbindung ist denen schon bewusst und wurde ausdrücklich angegeben aber eben fiktiv abgerechnet.Ich kann also selbst entscheiden was ich mache,

Dann ist das doch prima.

Wenn du jemanden hast, der das perfekt für kleines Geld in Ordnung bringt - OK. Rumzickerei bei einem neuen Schaden kann es dann immer geben. Anders, als hier so gern dargestellt, nicht nur bei deiner Versicherung.

Sicher bei einer 100.000 EUR-Luxuskarosse anders zu überlegen als bei einem Gebrauchsgegenstand von vielleicht 5.000 EUR Zeitwert.

Zitat:

@rommulaner schrieb am 28. Juli 2017 um 08:42:21 Uhr:

erfuhr ich, dass diese ein Gutachten in Auftrag gegeben haben.

Gutachten mit den reduzierten Stundensätzen der Hxx24 ergab dann einen Nettoschadrn von etwa 1200€.

Äh, da war ein Gutachter an deinem Auto und du weißt davon nichts oder warst nicht dabei? Wo wurde das Auto besichtigt?

Von in 14 Tage behoben habe ich noch nie was in den AKBs gelesen. Die Masche ist ganz einfach, das Auto wird irgendwo bei dir besichtigt, nicht frisch gewaschen, nicht in einer gut ausgeleuchteten Kabine. Da ist mal locker die Hälfte der Hageldellen nicht zu sehen. Fiktive Abrechnung ist bei Hagelschäden für die Versicherung deutlich billiger. Für noch kleineres Geld als mit Partnerbetriebslöhnen macht dir das vollständig sicher kein anderer, das sind schon ziemlich niedrige Kurse die die Versicherer mit ihren Partnerbetrieben ausgehandelt haben.

Du hast aber nach AKBs Anspruch auf eine Reparatur, also Partnerbetrieb nennen lassen, Geld zurücküberweisen und die machen lassen. Kann bei Hagelschäden wenn viele Autos in einer Region betroffen sind aber etwas dauern bis du da einen Termin bekommst.

am 28. Juli 2017 um 9:03

Zitat:

@Moers75 schrieb am 28. Juli 2017 um 10:01:20 Uhr:

Du hast aber nach AKBs Anspruch auf eine Reparatur

Das weiß er doch. Ob ihm das jemand vernünftig für weniger EUR richtet - vielleicht ein Kumpel, der das kann - weiß er sicher selbst. Und ob er eine neue Nobelkarosse oder ein Auto im Wert knapp über den Instandsetzungskosten fährt, vermutlich auch.

Diese 14 Tage sind wohl eine recht windige Auslegung von was Unbekanntem.

am 28. Juli 2017 um 10:04

Zitat:

@rommulaner schrieb am 28. Juli 2017 um 09:11:19 Uhr:

Was ich will muss ich ja anscheinend entscheiden.

Ja, das musst du in der Tat tun.

Und genau darin sehe ich hier auch das Problem, eine Masche kann ich hingegen nicht erkennen.

Der TE muss sich hier entscheiden, will er es über die Partnerwerkstatt reparieren lassen (das ist am einfachsten ... einfach auf den Hof stellen) oder will er fiktiv abrechnen und dann ggf. seinen Dellendrücker ran lassen. Beides gleichzeitig geht nun einmal nicht.

Zu bedenken ist allerdings, signifikant günstiger als in der Partnerwerkstatt wird es bei wem anderen normalerweise auch nicht. Wäre es das, so darf die vollständige und sachgemäße Reparatur durchaus (nicht ganz zu unrecht) bei einem weiteren Schaden in Frage gestellt werden.

Ich vermute allerdings stark, dass der TE hier bereits einmal die Entscheidung getroffen hat (vielleicht auch nicht wirklich bewusst). Sprich gegenüber der Versicherung etwas gesagt hat wie: "Ich würde es gerne abrechnen und bei meinem eigenen Dellendrücker machen lassen".

Bei mir war der Haken, dass bei fiktiver Abrechnung keine Werkstatt den Hagelschaden beheben wollte.

Die wollten alle direkt auf Gutachtenbasis mit der Versicherung abrechnen, ohne dass ich da involviert war.

Die meinten, wenn ich als "Privatkunde" komme, dann würden andere Stundenverrechnugssätze angenommen als auf Gutachtenbasis.

am 28. Juli 2017 um 10:08

Zitat:

@querys schrieb am 28. Juli 2017 um 12:05:16 Uhr:

Bei mir war der Haken, dass bei fiktiver Abrechnung keine Werkstatt den Hagelschaden beheben wollte.

Die wollten alle direkt auf Gutachtenbasis mit der Versicherung abrechnen, ohne dass ich da involviert war.

Die meinten, wenn ich als "Privatkunde" komme, dann würden andere Stundenverrechnugssätze angenommen als auf Gutachtenbasis.

Das mag wahrscheinlich an deinen etwas zu niedrigen Preisvorstellungen zur Behebung des Schadens gelegen haben.

Zitat:

@rommulaner schrieb am 28. Juli 2017 um 09:28:23 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 28. Juli 2017 um 08:49:20 Uhr:

Übliche Masche. Überweise das Geld zurück und verlange schriftlich die Benennung der Partnerwerkstatt.

Was ist der Hintergrund warum die das so machen?

Außer was @GustavSturm schon geschrieben hat.

Danke übrigens. :)

Es geht nur um das Geldsparen. Nichts anderes. Bei fiktiver Abrechnung im (Teil-)Kaskobereich bekommst Du ja nur den reinen Nettobetrag des Sachschadens. Billiger geht es für die Versicherung nicht. Da sich die wenigsten Kunden dagegen zur Wehr setzen, lohnt sich das auf die Masse betrachtet.

Ich würde auf die Durchführung der Reparatur durch die Partnerwerkstatt bestehen. Das ist die beste Lösung für Dich ... und der Rest ist eigentlich Wurscht. ;)

Ich hatte vor 2 oder 3 Jahren zwei Hagelschäden innerhalb von 14 Tagen, die Nettoschäden lagen jeweils bei ca. 4.000 €.

Ein Bekannter von mir ist Dellendoktor, mit ihm zusammen haben ich die Schäden komplett beseitigt - das war natürlich günstiger als im Gutachten angegeben.

Danach habe ich das Fahrzeug (Golf 5) dem Gutachter der Versicherung (Provinzial) vorgestellt, er hat in beiden Fällen die erfolgte Reparatur dokumentiert, in ersten Fall 2 Tage vor dem neuen Hagelschaden. Beide Fälle sind problemlos bezahlt worden.

Zitat:

@rommulaner schrieb am 28. Juli 2017 um 09:28:23 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 28. Juli 2017 um 08:49:20 Uhr:

Übliche Masche. Überweise das Geld zurück und verlange schriftlich die Benennung der Partnerwerkstatt.

Was ist der Hintergrund warum die das so machen?

Außer was @GustavSturm schon geschrieben hat.

Danke übrigens. :)

Naja, viele werden gierig, nehmen das Geld und vergessen die Rep.

Hat viele Vorteile für die Vers., wenn du wieder mal mit diesem Fzg einen Hagelschaden oder einen sonstigen Schaden an den betroffenen Karosserieteilen hast, kann man bei Hagel den Alt- vom Neuschaden nicht trenen und die Vers. muss nicht zahlen. Bei einem sontigen Schaden, hast du einen Vorschaden und bekommst Abzüge.

Desweiteren werden die SV gehalten diese Gutachten eher knapp zu gestalten, sollten bei einer Rep. die "Drücker" weitere Dellen feststellen, oder muss sogar ein Bauteil jetzt erneuert und/oder Lackiert werden, wirds teurer.

Gute Gründe schnell einen Verrechnungsscheck zu schicken und darauf zu hoffen, das man zugreift!

Was kannst du jetzt tun wenn du die Rep willst?

du brauchst das Geld/Scheck nicht zurück senden, du rufst die HUK an, wählst die Kooperationswerkstatt. Jetzt schickt die HUK eine sogenannte Leistungsvereinbarung an diese, du gehst dorthin und nimmst Geld oder Scheck mit, unterschreibst die LV und bekommst die Rep. mit Leihfzg, Aussen/Innenreinigung usw.

Die nehmen jetzt deinen Vorschuss und rechnen die eventl. Mehrkosten incl MwSt. mit der HUK ab.

Probiers aus.........;)

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