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Fiktive Abrechnung bei Totalschaden
Hallo ihr Lieben,
leider wurde mein Auto durch einen Hagel sehr stark in Mitleidenschaft gezogen. Nun stelle ich mir die Frage, ob ich den entstandenen Schaden auszahlen lassen (Stichwort fiktive Abrechnung) kann und wenn ja in welcher Höhe. Ich habe bereits sehr viel recherchiert, jedoch auch viele unterschiedliche Antworten gefunden. Vielleicht kann mir ja jemand hier helfen bzw. über seine Erfahrungen berichten
Kurz zum Sachverhalt:
Mein Audi wurde beim Hagel stark beschädigt (Zerstörte Windschutzscheibe, zerstörter Scheinwerfer und Beulen ohne Ende - teils sogar mit Lackrissen). Im Rahmen der Teilkasko wurde ein Gutachten erstellt, welches aussagt, dass die Reparaturkosten bei 7.700€ netto (6.500€ brutto) liegen.
Zudem wurde berechnet, dass der Wiederbeschaffungswert bei 10.000€ liegt und der Restwert bei 7.600€.
Lt. Gutachten liegt also ein Totalschaden vor.
Die Versicherung hat mir nun die Differenz (2.400€ - 150€ SB = 2.250€) ausgezahlt. Ich kann den Wagen jedoch auch reparieren lassen. Habe sogar bereits einen Termin zur Reparatur.
Heute habe ich jedoch erzählt bekommen, dass ich die Möglichkeit habe eine fiktive Abrechnung zu stellen. Somit "könnte" ich die Reparaturkosten (brutto) in Höhe von rund 6.500€ ausgezahlt bekommen, sofern ich das Auto noch mindestens ein weiteres halbes Jahr fahren werde. Von den 6.500€ würde ich für etwa 1.000€ die Scheibe und den Scheinwerfer reparieren lassen und das restliche Geld nutzen, um möglichst schnell den Kredit zu tilgen. Da ich das Auto ausschließlich für den Weg zur Arbeit nutze, sind mir die Beulen recht egal.
Habe ich nun tatsächlich die Möglichkeit mir die 6.500€ auszahlen zu lassen? Wenn ja, würde ich dies sofort veranlassen. Müsste ich mich jedoch mit den 2.250€ zufrieden geben, würde ich natürlich die Reparatur bevorzugen. Den Termin zur Reparatur kann ich ggfs. hoffentlich noch zurückziehen, schließlich wurde ich über die Möglichkeit mir die Reparaturkosten auszahlen zu lassen nicht informiert.
Ich hoffe jemand nimmt die sich die Zeit diesen langen Text zu lesen und kann mir hierbei weiterhelfen
Ansonsten wünsche ich euch allen einen schönen und sonnigen Sonntag!
MfG Christian
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66 Antworten
Brutto/netto geht bei Dir vollkommen daneben!
Zitat:
@C.J.R schrieb am 12. Juni 2022 um 10:49:48 Uhr:
Hallo ihr Lieben,
leider wurde mein Auto durch einen Hagel sehr stark in Mitleidenschaft gezogen. Nun stelle ich mir die Frage, ob ich den entstandenen Schaden auszahlen lassen (Stichwort fiktive Abrechnung) kann und wenn ja in welcher Höhe. Ich habe bereits sehr viel recherchiert, jedoch auch viele unterschiedliche Antworten gefunden. Vielleicht kann mir ja jemand hier helfen bzw. über seine Erfahrungen berichten![]()
Kurz zum Sachverhalt:
Mein Audi wurde beim Hagel stark beschädigt (Zerstörte Windschutzscheibe, zerstörter Scheinwerfer und Beulen ohne Ende - teils sogar mit Lackrissen). Im Rahmen der Teilkasko wurde ein Gutachten erstellt, welches aussagt, dass die Reparaturkosten bei 7.700€ netto (6.500€ brutto) liegen.
Zudem wurde berechnet, dass der Wiederbeschaffungswert bei 10.000€ liegt und der Restwert bei 7.600€.
Lt. Gutachten liegt also ein Totalschaden vor.
Die Versicherung hat mir nun die Differenz (2.400€ - 150€ SB = 2.250€) ausgezahlt. Ich kann den Wagen jedoch auch reparieren lassen. Habe sogar bereits einen Termin zur Reparatur.
Heute habe ich jedoch erzählt bekommen, dass ich die Möglichkeit habe eine fiktive Abrechnung zu stellen. Somit "könnte" ich die Reparaturkosten (brutto) in Höhe von rund 6.500€ ausgezahlt bekommen, sofern ich das Auto noch mindestens ein weiteres halbes Jahr fahren werde. Von den 6.500€ würde ich für etwa 1.000€ die Scheibe und den Scheinwerfer reparieren lassen und das restliche Geld nutzen, um möglichst schnell den Kredit zu tilgen. Da ich das Auto ausschließlich für den Weg zur Arbeit nutze, sind mir die Beulen recht egal.
Habe ich nun tatsächlich die Möglichkeit mir die 6.500€ auszahlen zu lassen? Wenn ja, würde ich dies sofort veranlassen. Müsste ich mich jedoch mit den 2.250€ zufrieden geben, würde ich natürlich die Reparatur bevorzugen. Den Termin zur Reparatur kann ich ggfs. hoffentlich noch zurückziehen, schließlich wurde ich über die Möglichkeit mir die Reparaturkosten auszahlen zu lassen nicht informiert.
Ich hoffe jemand nimmt die sich die Zeit diesen langen Text zu lesen und kann mir hierbei weiterhelfen![]()
Ansonsten wünsche ich euch allen einen schönen und sonnigen Sonntag!
MfG Christian
Wie kommst du auf Totalschaden?
Solange die Reparaturkosten unter dem Wiederbeschaffungswert liegen,
ist es KEIN Totalschaden.
Bei fiktiver Abrechnung bekommst du Rep,-Kosten, ohne MWSt.
Du solltest in den AKB nachschauen, was dort dazu steht.
Ich empfehle aber schon jetzt dringend, den Schaden lt. Gutachten vollständig und fachgerecht reparieren zu lassen.
Die TK hat offensichtlich den WBA fiktiv abgerechnet, so wie es immer geschieht. Ist für die TK der billigste Weg. Der Sache nach ist das ein reparaturwürdiger Schaden, der allerdings bei Durchführung der Reparatur für die TK wegen der vorherigen Einflussnahme auf das Schadengutachten regelmäßig teurer wird.
Bei solchen vom Versicherungsgutachter als reparaturwürdig begutachteten Hagelschäden würde ich immer reparieren lassen. Es wird mit Sicherheit wesentlich teurer als die Reparatur im Gutachten ausgewiesen ist. Und das ist und bleibt das Risiko der TK. Die TK wird die Reparaturrechnung dann ohne zu murren komplett bezahlen. Ist für die TK immer noch wesentlich billiger als alle Hagelfälle korrekt zu regulieren.
Die vollständig fachgerechte Reparatur ist der einzig sinnvolle Weg zur Durchsetzung des Schadenersatzanspruchs und zur Vermeidung des definitiv vorprogrammierten Ärgers bei späteren Schäden nach einer fiktiven Abrechnung. Alles andere ist und bleibt Murks.
Zitat:
@C.J.R schrieb am 12. Juni 2022 um 10:49:48 Uhr:
Heute habe ich jedoch erzählt bekommen, dass ich die Möglichkeit habe eine fiktive Abrechnung zu stellen. Somit "könnte" ich die Reparaturkosten (brutto) in Höhe von rund 6.500€ ausgezahlt bekommen, sofern ich das Auto noch mindestens ein weiteres halbes Jahr fahren werde.
Der Erzähler kennt nicht den Unterschied zwischen Haftpflicht und Kaskoschaden.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 12. Juni 2022 um 12:05:44 Uhr:
Es wird mit Sicherheit wesentlich teurer als die Reparatur im Gutachten ausgewiesen ist. Und das ist und bleibt das Risiko der TK. Die TK wird die Reparaturrechnung dann ohne zu murren komplett bezahlen. Ist für die TK immer noch wesentlich billiger als alle Hagelfälle korrekt zu regulieren.
Das kann man so pauschal nicht sagen.
Der WBW ist nämlich definitiv die Obergrenze, wieviel der Kosten die Kasko für die Reparatur übernimmt.
Wenn im Gutachten 7.700 Euro (Brutto?) als Schadenhöhe angegeben werden und der WBW mit 10.000 (Differenzbesteuert?) Euro angegeben wird, dann muss man hier auf alle Fälle aufpassen, wieviel die Werkstatt dann tatsächlich für die Reparatur verlangen will. Ansonsten kann es sehr schnell passieren, dass man einen Teil der Reparatur selber bezahlt. Auch deswegen, weil hier nur die Möglichkeit besteht vollständig und fachgerecht reparieren zu lassen, wenn man von der Kasko die Reparaturkosten verlangen will.
(Ich gehe mal davon aus, dass der TE Brutto - Netto vom Schaden verwechselt hat. Daher gehe ich von 7.700 Euro Brutto aus.)
Das Gutachten ist Grundlage für die Reparatur.
Sollten sich die Reparaturkosten erhöhen, ist das nicht das Risiko des TE.
Die Reparatur kann in der Ausführung über das Versicherungsgutachten hinaus teurer werden. Das ist auch regelmäßig der Fall. Da die Versicherung das Reparaturrisiko allein zu tragen hat, ist das ihr Problem. Bei der fiktiven Abrechnung von Hagelschäden werden WBW zu niedrig, Schäden zu niedrig und Restwerte zu hoch angesetzt und auf diese Weise in der Regulierung "gespart".
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 12. Juni 2022 um 12:30:51 Uhr:
Die Reparatur kann in der Ausführung über das Versicherungsgutachten hinaus teurer werden. Das ist auch regelmäßig der Fall. Da die Versicherung das Reparaturrisiko allein zu tragen hat, ist das ihr Problem. Bei der fiktiven Abrechnung von Hagelschäden werden WBW zu niedrig, Schäden zu niedrig und Restwerte zu hoch angesetzt und auf diese Weise in der Regulierung "gespart".
Ich hab mal grün markiert, was richtig ist und blau was falsch ist.
Warum blau falsch ist, habe ich in meinem ersten Beitrag zu dem Thema ja gerade schön ausführlich erläutert.
Der WBW ist das maximale, was der Kunde von der Versicherung für die Reparatur seines Fahrzeuges erhalten kann. Lässt er trotzdem reparieren, obwohl dann die tatsächlichen Reparaturkosten über dem WBW liegen, so muss er den Teil darüber aus eigener Tasche bezahlen.
Ob der WBW richtig ermittelt ist, ist dann eine andere Sache. Aber mehr als den richtig ermittelten WBW gibt es in keinem Fall von der Versicherung.
Somit wäre ich bei diesem Fall sehr vorsichtig, das Auto einfach zu Audi zu bringen, und darauf zu vertrauen, dass die Versicherung dann alles bezahlt.
Hier besteht defnitiv das Risiko, dass ich selber noch was drauf legen muss.
Du hast eben keine Ahnung davon, C.
Es gibt vereinzelte Rechtsprechung, die besagt, Kaskogutachten seien ausschließlich für die "innere Willensbildung" des Versicherers da. Deshalb könne der Versicherungsnehmer keine Rechte daraus herleiten.
Wenn aber -wie hier vorliegend- das Gutachten dem Versicherungsnehmer ünermittelt wurde- überlässt es ihm der Versicherer für seine Entscheidungsfindung.
Dann wird man zu dem Schluss kommen müssen: Der Versicherungsnehmer wird doch wohl auf den Gutachter des Versicherers vertrauen und seine Entscheidung auf das Gutachten des Versicherers stützen dürfen. Auf wen oder was soll er in der Situation denn sonst vertrauen?
Vor diesem Hintergrund muss auch im Kaskorecht das Prognoserisiko in solchen dem Versicherer zugeordnet werden.
Also hier nix mit eventuellen "Zuzahlen"
Ich habe noch keine AKBs gesehen, in denen es andere Grenzen gibt.
Die von mir hier aufgeführten, sind die Muster AKB vom GDV.
Auch ist mir kein Urteil bekannt, dass eine Kasko einen Hagelschaden über diese Grenzen hinaus erlauben würde.
@ Dellenzähler.
Hab deinen Beitrag erst gelesen, nachdem ich die AKB hier gepostet habe.
Solche Fälle hat es ja bestimmt schon gegeben.
Gibts da Urteile dazu, dass die Versicherung dann tatsächlich mehr als den WBW bezahlen muss?
Ja, die gibt, sonst hätte ich das hier nicht geschrieben.
Eränzend ist hier noch anzumerken, dass eine "Teilreparatur mit Rechnungsnachweis" wohl kaum mit Erfolg gekrönt ist.
Nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH (hab ich hier bei MIT eingestellt das Urteil) ist ein Vermischung zwischen kontrekter und fiktiver Abrechnung nun nicht mehr zulässig. Das wird sich auch in Zukunft sicher auf die AKB´s auswirken.
Ich würde also nicht darauf bauen, das man hier auf eingereichte Rechnungen die Umstatzeuer bekommt.
Im übrigen wird die Abrechnung fiktiv wie folgt erfolgen:
WBW (abzüglich Steuer 19% oder 2,4%)
minus RW
minus SB
Die Netto- Reparaturkosten werden hier nicht ausgezahlt.