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Fiktive Abrechnung bei einem Reparaturschaden

Themenstarteram 9. September 2021 um 17:12

Moin!

Mein Kumpel hat mir soeben beiläufig erzählt, dass Ihm vor einem guten halben Jahr jemand in seinen parkenden Audi rein gefahren ist; Schuldfrage war klar (andere Seite) und es war auch kein allzu großer Schaden...

Er ist dann in eine Audi-Werke und hat dann der gegnerischen Vers. den KVA übermittelt...

Er hat den Schaden zunächst fiktiv abgerechnet, ergo die Summe netto erhalten (2t€) plus Nutzungsausfall und einer kleinen Kostenpausche (25€); soweit so gut denke ich...

(Seiner Meinung nach war der KVA schon sehr hoch, nun denn)...

Einen Monat später oder so hat er dann doch den Schaden in der Heimat bei einem Schulfreund reparieren lassen (der Freund besitzt eine richtige offizielle Werkstatt und ist Meister); für ziemlich genau die Hälfte, also 1000€ brutto.

Er meint jetzt, er hätte keinen Anspruch auf die Erstattung der gezahlten (anteiligen) MwSt., da er ja vroher fiktiv abgerechnet hätte und er ja die beiden Pauschalen erhalten hätte (Nutzungsausfall+Aufwandspauschale)...

Ich bin der Meinung, dass die gegnerische Versicherung jetzt die gezahlte MwSt. (ca. 160€) an meinen Freund (nach)zahlen muss, da er ja nun wirklich den Schaden am Auto hat reparieren lassen, oder irre ich mich da??

Falls ich Recht habe, gibt es dazu irgendeine rechtliche Grundlage (BGH-Urteil etc.), die ich Ihm nennen kann?

Er ist Steuerberater und nimmt alles sehr genau...;-)

Vielen lieben Dank schon mal!

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26 Antworten

Nicht ganz richtig, Du kannst nur die MwSt einfordern, für die Du auch Rechnungen hast, ergo, die tatsächlich angefallen und bezahlt wurde. Der Freund wird ihm keine ausgestellt haben. Aber, wenn Teile für die Reparatur angeschafft wurden, dann könnte man dafür die MwSt. einfordern soweit ich weiß. Habe ich aber auch noch nie probiert :)

Themenstarteram 9. September 2021 um 17:32

Hallo @drukel , Danke für Deine Antwort...!

Ja doch, die MwSt. bei seinem Freund sind aber in der Tat tatsächlich angefallen! Mein Freund ist Steuerberater und da ist nichts mit "Schwarzarbeit" und/oder ohne Rechnung o.Ä....; damit gefährdet er doch seinen Job...!

Also, mein Freund hat natürlich eine Rechnung für die Reparatur mit ausgewiesener MwSt....

Ich würde da eher keine schlafenden Hunde wecken...

(Der KV war falsch - danke für die info, bitte zahlen Sie den Differenzbetrag zwischen KV und tatsächlicher Reparatur bis zum xx.xx.xxxx auf eines unserer Konten.)

Ist echt eine tolle Idee, die Versicherung freut sich bestimmt:

laut KVA waren es 2.000,- € netto, sind gezahlt (warum eigentlich Nutzungsausfall, ohne Reparatur, also ohne Ausfall???)

laut Rechnung nur 1.000,- € brutto

da wird die Versicherung die zu viel gezahlten 1.000,- € gerne zurück haben wollen.

Ausnahme allenfalls, wenn die Reparatur nicht vollständig erfolgte, sondern nur ein wenig.

Themenstarteram 9. September 2021 um 18:15

Ähm, sorry. Aber mich interessiert es nicht, ob sich die Versicherung darüber freut oder nicht...!

Die Versicherung käme so doch immer noch günstiger weg, als wenn der Geschädigter gleich komplett (in der Markenwerkstatt) den Schaden hätte beseitigen lassen...

Also, wie sieht es rechtlich aus?!? Darum geht es mir und nicht um Gefühle oder ähnlichem Kram...!

Themenstarteram 9. September 2021 um 18:20

@rrwraith und @berlin-paul : Was sagt Ihr beiden Experten zu dieser Konstellation?

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 9. September 2021 um 20:20:27 Uhr:

@rrwraith und @berlin-paul : Was sagt Ihr beiden Experten zu dieser Konstellation?

Mal ganz ehrlich; was erwartest du jetzt für eine Antwort??? :):D

Themenstarteram 9. September 2021 um 18:46

He he, alles...; aber keinen Streit...!;-)

Zitat:

@Lastpfad schrieb am 9. September 2021 um 20:42:49 Uhr:

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 9. September 2021 um 20:20:27 Uhr:

@rrwraith und @berlin-paul : Was sagt Ihr beiden Experten zu dieser Konstellation?

Mal ganz ehrlich; was erwartest du jetzt für eine Antwort??? :):D

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 9. September 2021 um 20:46:33 Uhr:

He he, alles...; aber keinen Streit...!;-)

Es gibt eigentlich keinen Grund zum Streiten.

Ein Forum ist zum Meinungsaustausch da.

Schwierig wird es nur, wenn einzelne Teilnehmer nicht in der Lage sind, vernünftig zu kommunizieren.

 

PS: Die von dir angesprochene Problematik ist bekannt und dazu gibt es auch einiges an Rechtsprechung die ziemlich eindeutig ist bis hin zum BGH.

 

Es bleibt aber leider noch der Unsicherheitsfaktor `Rechtsprechung in Berlin` (die zwar keiner kennt - aber egal) die die Rechtslage in Deutschland doch sehr verunsichert.

 

Was bedeutet "Schadenersatz"? Der Schaden, den jemand erlitten hat, soll ersetzt werden. Zahlung eines Geldbetrages in der Höhe, der erforderlich ist, um den Schaden fachgerecht und vollständig zu beheben.

Und wenn durch die Rechnung einer fachgerechten, vollständigen Reparatur nachgewiesen wird, dass der Schaden deutlich geringer war, als im KVA (oder einem Gutachten) "ausgewiesen", dann hat der Geschädigte nur den niedrigeren Anspruch. Denn über dem ganzen schwebt der eherne Grundsatz, dass sich der Geschädigte daran nicht bereichern darf.

Themenstarteram 9. September 2021 um 19:26

Ob der Schaden in Gänze repariert worden ist, kann ich nicht sagen...

Aber: Sofern der Rechnung zu entnehmen ist, dass nur ein (großer) Teil des Schadens repariert worden ist oder der Rechnung wären nur die Teile zu entnehmen, dann hätte der Geschädigte einen Anspruch auf die dort geleistete MwSt.?

Zitat:

@PeterBH schrieb am 9. September 2021 um 21:19:32 Uhr:

Was bedeutet "Schadenersatz"? Der Schaden, den jemand erlitten hat, soll ersetzt werden. Zahlung eines Geldbetrages in der Höhe, der erforderlich ist, um den Schaden fachgerecht und vollständig zu beheben.

Und wenn durch die Rechnung einer fachgerechten, vollständigen Reparatur nachgewiesen wird, dass der Schaden deutlich geringer war, als im KVA (oder einem Gutachten) "ausgewiesen", dann hat der Geschädigte nur den niedrigeren Anspruch. Denn über dem ganzen schwebt der eherne Grundsatz, dass sich der Geschädigte daran nicht bereichern darf.

Wenn ich die Schadensumme laut Gutachter fiktiv abrechne und hinterher den Schaden günstiger bei einem alten Schulkumpel Reparieren lasse, wo ist das Problem? Dazu alles offiziell mit Rechnung. Wie der Geschädigte den Schaden beheben lässt, ist ja wohl ihm überlassen.

Und wo steht der eherne Grundsatz, dass man aus einer fiktiven Abrechnung keinen Vorteil ziehen. Da gib mir bitte doch mal eine Quelle.

PS: meines Wissens kann man auch Teile der Reparatur ausführen und dafür die MwSt. kassieren. Was der Kumpel vom TE nun repariert hat, wissen wir doch gar nicht.

Ich bin der Meinung, dass die Versicherung nichts zurückfordern kann, wenn man die MwSt zu einem niedrigeren Betrag fordert. Wenn man z.B. ein beim Freundlichen scheckheftgepflegtes Fahrzeug hatte, dann hat man sogar Anspruch auf höher abgerechnete AW, wie beim freundlichen übliche. Der Schaden ist durch das Sachverständigengutachten beziffert und festgestellt worden. (Was ich nicht weiß, ist ob ein KVA dafür auch reicht). Der Geschädigte hat ein Wahlrecht, ob und wie weit er sein Fahrzeug repariert wird. Er kann dann auch bei einer Hinterwaldwerkstatt reparieren lassen zu geringerem Preis. Das reduziert nicht die ursprünglich festgestellte Schadenshöhe.

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 9. September 2021 um 21:26:16 Uhr:

Ob der Schaden in Gänze repariert worden ist, kann ich nicht sagen...

Darauf kommt es aber an.
Wurde der Schaden günstiger sach- und fachgerecht laut GA repariert, ist die Obergrenze der Bruttobetrag der günstigeren Reparatur.

Aber: Sofern der Rechnung zu entnehmen ist, dass nur ein (großer) Teil des Schadens repariert worden ist oder der Rechnung wären nur die Teile zu entnehmen, dann hätte der Geschädigte einen Anspruch auf die dort geleistete MwSt.?

Ja.

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