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fikritve Abrechnung, Versicherung zahlt nicht

Themenstarteram 20. Februar 2012 um 12:32

Hallo an alle!!

Ich hoffe jemand kann mir ein paar Tipps geben. Ich hatte vor paar Monaten ein unverschuldetes Unfall. Die Sache war relativ klar, eine ist mir hinten aufgefahren. Der Gutachter hat den Wiederbeschaffungswert auf 8500 gesetzt und Reparaturkosten auf 8200. Nun wollte ich natürlich Abrechnung auf Gutachten Basis, also 8200 ohne MwSt (6600)..

Ich habe die Sachen einem Anwalt übergeben und habe gehofft, dass die Sache auch gut abläuft. Als erstens hat es sich sehr ausgezögert, den Unfall hatte ich Miete November und von Anwalt habe ich erst im Januar was gehört und zwar die Versicherung hat dann den Betrag auf 5200 reduziert. Der Anwalt hat mich zum Gutachter geschickt, der hat mir dann eine Stellungsnahme erstellt in der er die Streichung wiederlegt. Heute habe ich von meinem Anwalt ein Schreiben von der Versicherung bekommen. In dem sie nicht mehr fiktiv abrechnen, sondern den Restwert von dem Wiederbeschaffungswert abziehen und kommen dann auf knapp 5600.

Der Anwalt meinte, dass da nichts mehr zu bekommen ist. (und allgemein Anwalt zeigte wenig Interesse an der Sache)

Ich wollte hier fragen, ob die Versicherung wirklich das Recht hat so zu handeln? Und wenn nicht, was ich noch unternehmen könnte?

Danke

LG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs

Hallo,

mir geht schon seit längeren eine Frage durch den Kopf die ich nicht wirklich beantworten kann.

Ab welchen Verhältnis von Reparaturkosten zum Wiederbeschaffungswert darf denn die Versicherung bei fiktiver Abrechnung auf Totalschadenbasis abrechnen!?

Ich finde hierzu nicht wirklich eine Antwort?

Gruß

fordfuchs

Grundsatzentscheidung: VI ZR 192/04

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Hallo,

mir geht schon seit längeren eine Frage durch den Kopf die ich nicht wirklich beantworten kann.

Ab welchen Verhältnis von Reparaturkosten zum Wiederbeschaffungswert darf denn die Versicherung bei fiktiver Abrechnung auf Totalschadenbasis abrechnen!?

Ich finde hierzu nicht wirklich eine Antwort?

Gruß

fordfuchs

Hallo TE,

 

wenn Du eine vernünftige Antwort haben willst, musst Du uns schon verraten, was in dem Gutachten für ein Restwert angegeben ist.

 

Ohne diesen Wert kann man nicht beurteilen, ob die Totalschadenabrechnung richtig ist oder nicht.

 

Da die Rep-Kosten aber schon ziemlich nah an den Wiederbeschaffungswert reichen, liegt die Vermutung nahe, dass es ein Totalschaden ist. Restwert 3300?? Dann ist es ein Totalschaden.

 

Irgendwelche Thesen über Sachverständige, die viel rausholen und Versicherer, die wenig zahlen, gehören genauso an den Stammtisch wie Mutmaßungen über die Qualität Deines Anwalts. Keiner war bei der Beratung dabei und die Auskunft, dass bei fiktiver Abrechnung ein Totalschaden raus kommt, klingt bisher nicht falsch.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs

Hallo,

mir geht schon seit längeren eine Frage durch den Kopf die ich nicht wirklich beantworten kann.

Ab welchen Verhältnis von Reparaturkosten zum Wiederbeschaffungswert darf denn die Versicherung bei fiktiver Abrechnung auf Totalschadenbasis abrechnen!?

Ich finde hierzu nicht wirklich eine Antwort?

Gruß

fordfuchs

Grundsatzentscheidung: VI ZR 192/04

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Grundsatzentscheidung: VI ZR 192/04

Jepp.....:)

 

Egal, ob der RW eine Abrechnung auf Basis Totalschaden ermöglicht, er ist immer zu emitteln und im Gutachten anzugeben.

Themenstarteram 20. Februar 2012 um 20:27

@Hafi545

Die Versicherung hat Arbeitslohn, Teilezuschlag und Verbringungskosten reduziert bzw. gestrichen und den Restwert auf 2900 erhöht.

Der Gutachter hat den Restwert mit 1200 angegeben.

Der Gutachter hat in der Stellungsnahme geschrieben, dass die Korrektur des Restwertes keinen Einfluss auf Regulierung nehmen soll. Da "Schadensbild in jedem Fall unter dem Wiederbeschaffungswert liegt, ist keine Abrechnung auf Totalschadenbasis zu erwarten."

Zitat:

Original geschrieben von VectraX20XEV

@Hafi545

Die Versicherung hat Arbeitslohn, Teilezuschlag und Verbringungskosten reduziert bzw. gestrichen und den Restwert auf 2900 erhöht.

Der Gutachter hat den Restwert mit 1200 angegeben.

Der Gutachter hat in der Stellungsnahme geschrieben, dass die Korrektur des Restwertes keinen Einfluss auf Regulierung nehmen soll. *Da "Schadensbild in jedem Fall unter dem Wiederbeschaffungswert liegt, ist keine Abrechnung auf Totalschadenbasis zu erwarten."

Hast du das Auto nun verkauft Ja oder nein ?

 

Willlst du es behalten ja oder nein ?

 

*= Mit Verlaub gesagt, dass ist völliger Blödsinn entweder hast du da etwas falsch verstanden (was ich eigentlich glaube) oder dein SV hat keine Ahnung von seinem Job.

Themenstarteram 20. Februar 2012 um 21:01

Das Auto habe ich nicht verkauft und ehrlich gesagt ich weiß noch nicht was ich mit dem mache.

Also noch mal zum Verlauf:)

Gutachten:

Wiederbeschaffungswert 8500

Restwert 1200

Reparatur mit MwSt 8300 (ohne 6600)

Als erstes kam ein Schreiben von der Versicherung, Wo Reparaturkosten auf 5200 reduziert wurde(Streichung von Arbeitslohn, Teilezuschlag und Verbringungskosten) und der Restwert auf 2900 angehoben.

Der Gutachter erstellte eine Stellungsnahme, wo er die Streichung der Repkosten widerlegt. Zu dem Restwert schreibt er:

"Da im behandelten Fall die Reparaturkosten nach derzeitigem Kenntnisstand zum Schadensbild in jedem Fall unter dem Wiederbeschaffungswert liegen, ist keine Abrechnung auf Totalschadenbasis inkl. des Abzuges des Restwertes vom Wiederbeschaffungswert zu erwarten"

Aber letztendlich rechnet die Versicherung als Totalschaden.

Und ich denke doch, eigentlich über sowas sollte ich von meinem Anwalt beraten werden. Aber er hatte entweder keine Zeit oder er war nicht da:(

Zitat:

Original geschrieben von VectraX20XEV

Der Gutachter erstellte eine Stellungsnahme, wo er die Streichung der Repkosten widerlegt. Zu dem Restwert schreibt er:

"Da im behandelten Fall die Reparaturkosten nach derzeitigem Kenntnisstand zum Schadensbild in jedem Fall unter dem Wiederbeschaffungswert liegen, ist keine Abrechnung auf Totalschadenbasis inkl. des Abzuges des Restwertes vom Wiederbeschaffungswert zu erwarten"

 

Aber letztendlich rechnet die Versicherung als Totalschaden.

Und ich denke doch, eigentlich über sowas sollte ich von meinem Anwalt beraten werden. Aber er hatte entweder keine Zeit oder er war nicht da:(

Das ist doch nun völliger Quatsch. Kann der Mann nicht rechnen?

 

Wenn du fiktiv nach seinem Gutachten abrechnest bekommst du :

 

8.500* Euro WBW minus 1.200 Euro Restwert also:

 

7.300 Euro

 

 

Aber nur, wenn du das Auto wirklich behalten willst.

 

Verkaufst du es, bekommmst du 8.500 Euro minus 2.900 Euro also:

 

5.600 Euro

 

Reparierst du das Auto, bekommst du die Reparaturkosten Brutto gegen Vorlage der Rechnung.

 

Reparierst du in Eigentleistung bekommst du die Reparaturkosten netto.

 

Nochmal:

 

Willst du den Schaden fiktiv abrechnen ohne etwas zu machen, bekommt du den Wiederbeschaffungswert minus Restwert

 

 

Nun verständlich ?

 

 

*evtl. -2,4% da wohl noch Differenzbesteuert, je nach Baujahr und Angebotslage 

Themenstarteram 20. Februar 2012 um 21:24

@Dellenzaehler

Ja, Danke sehr für die Aufklärung:) ich glaube ich bin selber durcheinander geraten!

Und noch mal Danke an alle!!

Ja, gern geschehen.....:)

 

Aber manchmal frage ich mich wirklich, ob das alles noch normal ist. Das ist doch echt traurig, dass dein eigener Sachverständiger nicht in der Lage ist, sein selber erstelltes Gutachten zu erläutern und dir als Kunden zu erklären welche Möglichkeiten du hier hast oder wie der Schadensfall abgerechnet wird.

 

Und genau da liegt das Problem: Küchentisch- Sachverständige, Wochenend- Schnellausbildungen, Halbwissen usw...

 

Aber bei den Rechnungen schreiben, da sind die "Kollegen" gaaaanz groß.....:mad:

 

Manchmal kann ich Hafi echt verstehen, wenn er auf unsere Zunft sauer ist. 

 

@Martin aus V&S

weist du nun was ich was ich dir klar machen wollte ;)

 

 

In diesem Zusammenhang auch noch interessant: Klick

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN

In diesem Zusammenhang auch noch interessant: Klick

Danke Elk, gute Ergänzung, hab ich vergessen.

am 21. Februar 2012 um 5:09

Kurz zu meinem persönlichen Verstäbndnis mal nachgefragt:

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Wenn du fiktiv nach seinem Gutachten abrechnest bekommst du :

7.300 Euro

Aber nur, wenn du das Auto wirklich behalten willst.

Okay. Soweit verstanden.

Verkaufst du es, bekommmst du 8.500 Euro minus 2.900 Euro also:

5.600 Euro

Einfach so, oder muss die Versicherung dann auch ein konkretes Angebot über 2900,- € vorlegen, welches ich dann in Anspruch nehme?

Reparierst du das Auto, bekommst du die Reparaturkosten Brutto gegen Vorlage der Rechnung.

Reparierst du in Eigentleistung bekommst du die Reparaturkosten netto.

Auch verstanden

Welche der 3 Möglichkeiten man wählt ist aber doch Sache des Geschädigten, oder?

Weil ja hier anscheinend die Versicherung die Marschrichtung vorzugeben wünscht.

Mfg Zille

Korrekt Zille :)

am 21. Februar 2012 um 7:19

Cool :cool:

Dann bin ich ja doch lernfähig :D

Mfg Zille

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