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fikritve Abrechnung, Versicherung zahlt nicht

Themenstarteram 20. Februar 2012 um 12:32

Hallo an alle!!

Ich hoffe jemand kann mir ein paar Tipps geben. Ich hatte vor paar Monaten ein unverschuldetes Unfall. Die Sache war relativ klar, eine ist mir hinten aufgefahren. Der Gutachter hat den Wiederbeschaffungswert auf 8500 gesetzt und Reparaturkosten auf 8200. Nun wollte ich natürlich Abrechnung auf Gutachten Basis, also 8200 ohne MwSt (6600)..

Ich habe die Sachen einem Anwalt übergeben und habe gehofft, dass die Sache auch gut abläuft. Als erstens hat es sich sehr ausgezögert, den Unfall hatte ich Miete November und von Anwalt habe ich erst im Januar was gehört und zwar die Versicherung hat dann den Betrag auf 5200 reduziert. Der Anwalt hat mich zum Gutachter geschickt, der hat mir dann eine Stellungsnahme erstellt in der er die Streichung wiederlegt. Heute habe ich von meinem Anwalt ein Schreiben von der Versicherung bekommen. In dem sie nicht mehr fiktiv abrechnen, sondern den Restwert von dem Wiederbeschaffungswert abziehen und kommen dann auf knapp 5600.

Der Anwalt meinte, dass da nichts mehr zu bekommen ist. (und allgemein Anwalt zeigte wenig Interesse an der Sache)

Ich wollte hier fragen, ob die Versicherung wirklich das Recht hat so zu handeln? Und wenn nicht, was ich noch unternehmen könnte?

Danke

LG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs

Hallo,

mir geht schon seit längeren eine Frage durch den Kopf die ich nicht wirklich beantworten kann.

Ab welchen Verhältnis von Reparaturkosten zum Wiederbeschaffungswert darf denn die Versicherung bei fiktiver Abrechnung auf Totalschadenbasis abrechnen!?

Ich finde hierzu nicht wirklich eine Antwort?

Gruß

fordfuchs

Grundsatzentscheidung: VI ZR 192/04

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am 20. Februar 2012 um 12:40

Um hier genauer was sagen zu können müsste man schon die Fahrzeugdaten haben.

Bekannt ist, das Gutachten versuchen soviel wie möglich raus zu holen, Versicherung hingegen versuchen so wenig wie möglich zu zahlen. Wenn es hier keine Zweifel gibt bleibt nur eine Klage vor Gericht übrig. Die Versicherung wird sich hier nochmals überlegen ob Sie ein Rechtsstreit eingehen und ggf. später noch die Gerichtskosten haben, die sich dann noch auf den Streitwert beziehen.

Gruß Gero

am 20. Februar 2012 um 12:41

Zitat:

Original geschrieben von VectraX20XEV

In dem sie nicht mehr fiktiv abrechnen, sondern den Restwert von dem Wiederbeschaffungswert abziehen...

Da steht doch die Antwort schon:(

Bei einem Totalschaden wird der Restwert (RW) + Differenssteuer immer vom  Wiederbeschaffungswert (WBW) abgezogen.

 

Den Restwert bekommst Du vom Aufkäufer des KFZ.

Die DiffSteuer wird nachreguliert, wenn Du den Kaufvertrag des neuen KFZ in Kopie bei der Vers. einreichst.

 

am 20. Februar 2012 um 13:23

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Bei einem Totalschaden wird der Restwert (RW) + Differenssteuer immer vom  Wiederbeschaffungswert (WBW) abgezogen.

Den Restwert bekommst Du vom Aufkäufer des KFZ.

Die DiffSteuer wird nachreguliert, wenn Du den Kaufvertrag des neuen KFZ in Kopie bei der Vers. einreichst.

Ich denke der TE möchte wissen, ob es rechtens ist, dass die Versicherung plötzlich als Totalschaden abrechnen möchte, während der TE gerne fiktiv nach Gutachten abrechnen will.

Ich meine, dass hier der TE als Eigentümer des Fahrzeugs das letzte Wort haben sollte.

Mfg Zille

am 20. Februar 2012 um 13:40

Aus diesem Grund denke ich, dass wenn der Anwalt Außergerichtlich nichts mehr erreichen kann, man hier nur eine Frist setzen kann und die Sache dann nur vor Gericht geklärt werden muss.

Gruß Gero

Themenstarteram 20. Februar 2012 um 14:45

@cpedv, zille1976

Danke für Ihre Antworten!

Zum Fahrzeug, es ist ein Vectra C 1.8, Bj 2007 mit 70000 km. Kein Vorunfall und bei Opel Scheckheft gepflegt.

Ja genau, ich wollte wissen, ob die Versicherung das Recht hat plötzlich als Totalschaden abzurechnen. Das Problem ist auch dass der Anwalt wenig Interesse hat, was zu unternehmen. Ich habe das Gefühl, er will mich einfach los werden:)

Erster Punkt: Scheinbar schlechter Anwalt. Zweiter Punkt: Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Versicherer versuchen ein "günstiges" Auto zu finden um dann abzurechnen. Einige Male hat es gefruchtet der Versicherung Fahrzeuge aus dem Wohnumfeld zu zeigen, um nachzuweisen, dass es in der Wohngegend ein solches Auto nicht zu kaufen gibt. Es gibt ja bei den Preisen regionale Unterschiede der einzelnen Marken. Opel in Wolfsburg usw. Mach doch dem RA eine wenig Druck, oder nimm einen anderen.

Lejockel

am 20. Februar 2012 um 15:14

Das ist leider war.

Ich hatte mal ein Roller (China Nachbau 4Takter) neu für 750 Euro gekauft.

Kaufvertrag war vorhanden und diese Roller wurden zwischen 650 und 800 Euro gehandelt. Bei Versandhäuser waren sie noch teurerer.

Der Roller wurde vor meinem Haus entwendet und die Polizei fand ihn wieder in einem Park total zerstört und wurde als Wirtschaftlicher Totalschaden eingestuft.

Es war ein Gutachten der Versicherung da und hier wurde das Gleiche gemacht.

Für den Roller gab es nur 550 Euro und 96 Euro wurden noch als Restwert gerechnet.

Die Versicherung ist hier natürlich vom günstigen Roller Angebot ausgegangen und nahm hier ein Roller mit 650,- Euro.

Das Problem hierbei war aber dass zu der Zeit als ich mein Roller kaufte diese 650 Euro Roller noch nicht gab.

Gruß Gero

Zitat:

Original geschrieben von lejockel

..........oder nimm einen anderen.

 

Lejockel

Und wer soll den dann bezahlen bitte?

Hallo Delle Du nicht!! Aber was soll es, wenn der RA es nicht schafft Licht ins Dunkel zu bringen. Ich weiß wohl, das man als RA sein Geld nach RVG auch so bekommt. Nur hat unser Fragesteller ja nun die A.. Karte. Was würdest Du ihm den raten, wenn Deine Kollegen einen Wert per Gutachten feststellen (ich setze ehrliche Arbeit voraus bzw unterstelle sie) und der Versicherer stellt im nachhinein einen "günstigeren" Wert fest? Ich habe zum Beispiel unser Auto nach Festellung des Totalschadens sofort zum Restwert verkauft. Hat sich als sehr gut erwiesen. Ansonsten muss unser Themenstarter ja mit der Auslegung des Versicherers leben.

Lejockel

Zitat:

Original geschrieben von lejockel

Hallo Delle Du nicht!! Aber was soll es, wenn der RA es nicht schafft Licht ins Dunkel zu bringen. Ich weiß wohl, das man als RA sein Geld nach RVG auch so bekommt. Nur hat unser Fragesteller ja nun die A.. Karte. Was würdest Du ihm den raten, wenn Deine Kollegen einen Wert per Gutachten feststellen (ich setze ehrliche Arbeit voraus bzw unterstelle sie) und der Versicherer stellt im nachhinein einen "günstigeren" Wert fest? Ich habe zum Beispiel unser Auto nach Festellung des Totalschadens sofort zum Restwert verkauft. Hat sich als sehr gut erwiesen. Ansonsten muss unser Themenstarter ja mit der Auslegung des Versicherers leben.

Lejockel

Dann will dir das mal erklären, wer den zweiten Rechtsanwalt letztendlich bezahlt  wird. 

 

Der TE aus eigener Tasche, denn die Versicherung wird den zweiten RA ganz bestimmt nicht vergüten. 

 

Oder glaubst du wirklich, dass die das Interessiert, ob der erste Anwalt eine Pfeiffe war oder nicht?

 

Also, Tipps hier immer im Bedacht geben, bevor das mal einen User richtig Geld kostet. 

am 20. Februar 2012 um 17:17

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Der TE aus eigener Tasche, denn die Versicherung wird den zweiten RA ganz bestimmt nicht vergüten.

Das ist leider wahr, einen zweiten Anwalt bezahlt die Versicherung nicht nochmal.

Gruß Gero

Was willst Du mit dem Auto überhaupt machen? soll es repariert werden oder wird es beschädigt veräußert?

Wenn Du es reparieren lässt hast Du einen Anspruch auf Erstattung der Reparturkosten.

was würdest Du machen, wenn Du den Schaden verursacht hättest und müsstest den Schaden aus eigener Tasche zahlen? Sicher nicht die Reparturkosten ohne geeigneten Reparaturnachweis erstatteten.So würdest Du dich als Geschädigter besser stellen als ohne Unfall (Reparaturkosten plus Restwert). Das geht nun wirklich nicht.

Ich glaube, ohne genau Infos zu dem Gutachten + der Kürzung durch den Versicherer und zu der nachfolgenden gutachterlichen Stellungsnahme, ist das nur Glaskugelleserei was hier betrieben werden kann.

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