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Fikitiver Käufer erpresst Schadenersatz? Wie reagieren?

Themenstarteram 12. Oktober 2016 um 14:05

Folgender Fall:

Ein Auto soll verkauft werden. Ein Interessent fragt per Tel. nach einem Besichtigungstermin in der nächsten Woche. Dieser Termin soll zu einem späteren Zeitpunkt (1Tag) vorher nochmal genau festgelegt werden. (Uhrzeit ,Treffpunkt usw.)

Zwischenzeitlich wird das Fahrzeug verkauft. Nun droht der Interessent mit Anwalt weil er das Auto nicht bekommt & will sofort Geld sonst zieht er vor Gericht.

Ausser einem evtl. Besichtigungstermin der nichtmal fest war wurde nichts ausgemacht.

Nun konstruiert sich der Interessent daraus mittels vermeintlichem Zeugen einen Kaufvertrag.

Hier mal der ungefähre Wortlaut:

-Sie überweisen mir Sofort Summe x als Entschädigung dann wird auf Gerichtsverfahren verzichtet!!

-Das Ding gewinn ich weil ich das schonmal hatte!!

-Habe einen Zeugen!!

-Wir sehn uns vor Gericht das wird teuer!

-Sie wollen streiten!! oder gibt es ein Friedensangebot???

Für mich ist das eindeutig eine Betrugsmasche bzw. Erpressung. Da sofort mit Anwalt & Geld gedroht wird & der geforderte "Schadensersatz" nichtmal ein Drittel des FZG Wertes ist sehe ich hier nur einen Spinner der auf Kohle aus ist:o (Der FZG Wert bewegt sich um 1000€)

Vielleicht hatte ja jemand schonmal so einen Fall?

Beste Antwort im Thema

Ignorieren, wenn's auch schwer fällt.

Eine geplante Besichtigung ist noch kein Kaufvertrag oder eine Absicht dazu.

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Ein Grund mehr sich für jeden Autoverkauf eine Simcard zu besorgen, die nach dem erfolgten Verkauf einfach weggeworfen wird...

"Ey fragsch du meine Brüder, die werden bezeugen das wir Kaufvertrag ausgemacht haben" "weil meine Brüder lügen genauso wie isch alder"

 

Normalerweise sollte man so eine Erpressung wirklich anzeigen und dem Typen einen Denkzettel verpassen....

Na ja - die meisten Strafanzeigen sind formlos, fristlos und fruchtlos...:D

Themenstarteram 12. Oktober 2016 um 18:51

Zitat:

@Schrauber-Jack schrieb am 12. Oktober 2016 um 19:34:44 Uhr:

Normalerweise sollte man so eine Erpressung wirklich anzeigen und dem Typen einen Denkzettel verpassen....

Ich hätte große Lust dazu :o

habe nun zwischenzeitlich meine Anwältin kontaktieren können & den SMS Verkehr übergeben.

Ihre Meinung die mich erstmal beruhigt hat war Sinngemäß> Sollte etwas kommen dann brechen ihm seine Aussagen das Genick, weil schon die Geldforderung im Gegenzug mit Anwaltsdrohung eine Art Erpressung darstellt.

Nun bin ich gespannt!:rolleyes:

Zitat:

@garrettv8 schrieb am 12. Oktober 2016 um 16:05:23 Uhr:

Zwischenzeitlich wird das Fahrzeug verkauft. Nun droht der Interessent mit Anwalt weil er das Auto nicht bekommt & will sofort Geld sonst zieht er vor Gericht.

Ausser einem evtl. Besichtigungstermin der nichtmal fest war wurde nichts ausgemacht.

Nun konstruiert sich der Interessent daraus mittels vermeintlichem Zeugen einen Kaufvertrag.

Schadensersatz ? HA HA HA. Wenn das Auto verkauft ist, hat er Pech gehabt. Ist wohl so eine ähnliche Masche wie der Enkeltrick, oder der "Kripobeamte" der Bargeld zur Überprüfung beschlagnahmen muß. Gibt welche, die fallen darauf rein. Da würd ich mir keine Gedanken machen.

th

am 12. Oktober 2016 um 20:00

Zitat:

@garrettv8 schrieb am 12. Oktober 2016 um 20:51:07 Uhr:

Sollte etwas kommen dann brechen ihm seine Aussagen das Genick, weil schon die Geldforderung im Gegenzug mit Anwaltsdrohung eine Art Erpressung darstellt.

Ich bin kein Anwalt.. aber meines Wissens ist eine "Drohung" mit dem Rechtsweg(!) (Anwalt/Gericht) in der Regel weder Erpressung noch Nötigung. (Das ist es höchstens, wenn ein Anwalt wissentlich falsche Angaben macht, um Geld zu bekommen.)

Wenn er ankünden würde, es ohne Gericht zu klären, wäre es vielleicht eine strafbare Drohung... ;)

Themenstarteram 12. Oktober 2016 um 20:21

Rechtsweg wäre das eine aber sagt ja "zahle sonst!" das ist eben nicht die feine Art :o

und wenn man sowas bekommst was denkst du da?

-Sie überweisen mir Sofort Summe x als Entschädigung dann wird auf Gerichtsverfahren verzichtet!!

-Das Ding gewinn ich weil ich das schonmal hatte!!

-Habe einen Zeugen!!

-Wir sehn uns vor Gericht das wird teuer!

-Sie wollen streiten!! oder gibt es ein Friedensangebot

meiner Vorstellung von durchgeknallt kommt das schon ziemlich nahe:mad:

Ich würde die Kripo zu den "Friedensgesprächen" mit an den Tisch holen.

Bitte ihn doch um seine Kontonummer, du wolltest ihm etwas überweisen...

Zitat:

@tomold schrieb am 12. Oktober 2016 um 19:33:36 Uhr:

Ein Grund mehr sich für jeden Autoverkauf eine Simcard zu besorgen, die nach dem erfolgten Verkauf einfach weggeworfen wird...

In Zeiten von Voip-Telefonie aktiviert man da einfach die Wegwerfnummer im Router und deaktiviert die danach.

Zumindest bei der Telekom gibt's ja eh 3 Kostenlos.

Gruß Metalhead

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 13. Oktober 2016 um 08:29:20 Uhr:

das ist die Masche

http://www.motor-talk.de/.../...ohandel-lynar-autohandel-t5727663.html

Nee, da wird versucht per Mail einen Kaufvertrag (ohne wissen des Verkäufers) abzuschließen.

Da kommt dann auch oft was von einem ziwelichtigen Anwalt.

Der Delinquent hier ist für eine halbwegs erfolgreiche Masche offensichtlich viel zu blöd.

Gruß Metalhead

Zitat:

@garrettv8 schrieb am 12. Oktober 2016 um 17:40:55 Uhr:

 

Das mit dem Gespräch lässt sich sicherlich nachweisen über den Anbieter. Auch ein Zeugen-ob es ihn nun gibt oder nicht-wird ja vorgeschoben. Das könnte ich aber genauso tun (zumal es bei mir wirklich! jemand vorhanden ist der gerade im Auto saß als ich auf Lautsprecher hatte.)

Inwieweit er meine E-Mail Adresse rausfinden kann & darüber die richtigen Adressdaten weiß ich nicht aber auch das geht über sicher über den Rechtsweg.

Telefon Verbindungsdaten dürfen nur auf Basis eines Richterlichen Beschlusses seitens des Anbieters herausgegeben werden und auch nur bei Verdacht auf eine schwere Straftat. Bei den meisten Telefonanbietern bekommt man heute entweder "ab Werk" gar keinen EVN oder aber nur einen gekürzten. Der Vollständige ist meist Kostenpflichtig. Sollte die Verbindung von einer "Flatrate" abgedeckt gewesen sein, taucht sich überhaupt nicht in einem EVN auf sondern nur bei den Gesetzlich geforderten "Massenspeicherung" welche nach 90 Tagen gelöscht wird und eben nur auf Richterlichen Beschluss herausgegeben werden.

Auch eine Zuordnung eMail => Echte Adresse ist zwar möglich aber ohne Strafanzeige des Gegner wird das nichts. Die Telekommunikationsanbieter dürfen die Daten nicht so einfach rausgeben.

Themenstarteram 13. Oktober 2016 um 8:26

Ja die Hürden für sowas sind sehr hoch ich weiß & das ist auch gut so.

Es geht auch nicht um Händler sondern rein Privat.

E-Mail Adresse oder Verkehr gab es nicht, nur SMS & (Droh)Anruf.

Name bzw. genauen Fahrzeugstandort (Gottseidank!) auch nicht. :o Da bin ich eh sauvorsichtig da sowieso schon genug passiert heutzutage-dazu kommen noch solche Spinner wie jetzt....:o

Beim Handy ist das der Fall

Zitat:

Sollte die Verbindung von einer "Flatrate" abgedeckt gewesen sein, taucht sich überhaupt nicht in einem EVN

da Diensttelefon & die Nummern immer Blockweise vergeben werden.

Er kann mich zwar theoretisch weiter per Tel. belästigen aber mehr wird schwer für ihn.

Bis jetzt ist es ruhig vielleicht hat ers eingesehn mal schaun:o

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