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Fikitiver Käufer erpresst Schadenersatz? Wie reagieren?

Themenstarteram 12. Oktober 2016 um 14:05

Folgender Fall:

Ein Auto soll verkauft werden. Ein Interessent fragt per Tel. nach einem Besichtigungstermin in der nächsten Woche. Dieser Termin soll zu einem späteren Zeitpunkt (1Tag) vorher nochmal genau festgelegt werden. (Uhrzeit ,Treffpunkt usw.)

Zwischenzeitlich wird das Fahrzeug verkauft. Nun droht der Interessent mit Anwalt weil er das Auto nicht bekommt & will sofort Geld sonst zieht er vor Gericht.

Ausser einem evtl. Besichtigungstermin der nichtmal fest war wurde nichts ausgemacht.

Nun konstruiert sich der Interessent daraus mittels vermeintlichem Zeugen einen Kaufvertrag.

Hier mal der ungefähre Wortlaut:

-Sie überweisen mir Sofort Summe x als Entschädigung dann wird auf Gerichtsverfahren verzichtet!!

-Das Ding gewinn ich weil ich das schonmal hatte!!

-Habe einen Zeugen!!

-Wir sehn uns vor Gericht das wird teuer!

-Sie wollen streiten!! oder gibt es ein Friedensangebot???

Für mich ist das eindeutig eine Betrugsmasche bzw. Erpressung. Da sofort mit Anwalt & Geld gedroht wird & der geforderte "Schadensersatz" nichtmal ein Drittel des FZG Wertes ist sehe ich hier nur einen Spinner der auf Kohle aus ist:o (Der FZG Wert bewegt sich um 1000€)

Vielleicht hatte ja jemand schonmal so einen Fall?

Beste Antwort im Thema

Ignorieren, wenn's auch schwer fällt.

Eine geplante Besichtigung ist noch kein Kaufvertrag oder eine Absicht dazu.

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Themenstarteram 15. Oktober 2016 um 13:42

Natürlich sind diese Aufforderungen mit Zwangscharakter ehr dümmlich ,zumal wenn ich etwas auf dem Rechtsweg durchsetzen will sollte man nicht vorher solche Bolzen raushauen> aber...behaupten kann jeder erstmal was.

Die einzige Frage die sich für mich noch stellt:

bekommt ein Anwalt über die Kleinanzeigen Nr. die E-Mail Adresse & damit ohne weiteres die hinterlegte Adresse beim E-Mail Anbieter?

Bei einem wirklichen Straftatbestand sicher. Aber der liegt hier nicht vor und die Mühe wird sich der Typ nicht machen.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 14. Oktober 2016 um 14:11:03 Uhr:

Zitat:

@svendrae schrieb am 14. Oktober 2016 um 14:09:17 Uhr:

 

Ich würde den anderen wegen Betruges anzeigen, damit er auch was davon hat.

Wenn, dann wäre es versuchter Betrug. Und ich glaub nicht, dass sich die Staatsanwälte um sowas reissen.

Reißen sicherlich nicht, aber tun werden sie schon was, auch versuchter Betrug ist Offizialdelikt. Und auch wenn das Verfahren vielleicht für diesmal eingestellt wird, der Betreffende ist dann polizeibekannt und wird bei der nächsten Anzeige eventuell genauer unter die Lupe genommen.

Zitat:

@garrettv8 schrieb am 15. Oktober 2016 um 15:42:27 Uhr

Die einzige Frage die sich für mich noch stellt:

bekommt ein Anwalt über die Kleinanzeigen Nr. die E-Mail Adresse & damit ohne weiteres die hinterlegte Adresse beim E-Mail Anbieter?

Nur bei Verdacht auf eine schwere Straftat. Dürfte hier definitiv nicht vorliegen.

Zitat:

@surfkiller20 schrieb am 17. Oktober 2016 um 07:47:13 Uhr:

Nur bei Verdacht auf eine schwere Straftat.

So eine schwere Straftat wie bei der Redtube Affäre 2013/14?

Sowas geht schneller als man wahr haben möchte.

Ich glaube hier allerdings wird nur eine Menge heisser Luft verbreitet.

Nicht drauf reagieren und fertig.

Zitat:

@Matsches schrieb am 17. Oktober 2016 um 09:38:38 Uhr:

 

So eine schwere Straftat wie bei der Redtube Affäre 2013/14?

Sowas geht schneller als man wahr haben möchte.

Ich glaube hier allerdings wird nur eine Menge heisser Luft verbreitet.

Nicht drauf reagieren und fertig.

Ja damals haben die Richter die Anträge einfach durch gewunken ohne den Inhalt zu prüfen. Die Justiz musste sich zurecht so einiges anhören.

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