fianzieller Totalschaden! Was nun?
Hoi,
ich hatte einen Wildunfall ohne Wildkontakt.
Habe auf die Tiere zugebremst, wenige Dezimeter vor dem Auto sprang das WIld schwein weg, und da es eine Kurve war + nass + Blätter rutschte ich in die Leitplanke. Mit etwa 10km/h.
schaden: www.more4pc.de/argh.JPG
so: Nun ist zweifelhaft, ob die Versicherung zahlt.
Gutachter war heute da, und meinte, es würde ein finazieller Totalschaden.Was nun?
Sagen wir mal Restwert des Wagens (vor dem Unfall): 1500€
Reperaturkosten: 2000€
Wagenwert jetzt: 1000€
bekäme ich nun die 1500€ und darf den Wagen behalten?
Bekomme ich die 1500€ und muss den Abgeben?
Bekomme ich die 2000€ und darf den Wagen behalten?
Oder bekomme ich die Differenz zw. Alt und Neuwert? (500€)
Da der Wagen früher von einem Rentner gefahren wurde und keien reparierten Schäden hat + einen top Motor, ist er mir pers. mehr als der Restwert wert.
Würde dann eher die 500€ nehmen und das irgendwie flicken.
mfg
röwe
24 Antworten
Deiner besonderen Aufmeksamkeit sollte zunächst der Umstand dienen, dass du für den sogenannten Wildausweichschaden (ohne Berührung mit dem Wild) der TK-Versicherung gegenüber beweispflichtig bist!
Solange du dieses nicht unter Beweis stellen kannst, kannst du die Zahlenspekulation vergessen und ebenso die richterliche Hilfe für den begehrten TK-Versicherungsschutz.
Wie sich das liest hättest ohne Wildtier nicht gebremmst und wärest zu schnell gewesen das aus der Kurve geflögen wärest.
Ein 2000EUR-Auto muss noch kein ABS haben. Dann kann man bei einer plötzlichen Vollbremsung sehr gut in die Leitplanke rutschen, auch wenn man nicht zu schnell für die Kurve war. Besonders dann, wenn die Straße noch abschüssig ist oder dergleichen.
Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass das bei ein bisschen Augenmaß bei der Reparatur wirklich so teuer wird. Neuer (evtl. gebrauchter) Kotflügel, etwas Glasfaser+Spachtel für die Stoßstange (oder auch da eine neue gebrauchte) kommt doch kam an den Wiederbeschaffungswert heran, gerade mit wenig Kilometern.
MfG, HeRo
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ich bin 30km/h vor der Kurve gefahren.
Es war eine Landstraße im Brohltal.
btw: Da ist 70 km/h zulässig und kein extra Schild für Nässe!
Weiß ja, wie gefährlich es da ist!
Normal wäre ich etwa 45 gefahren - auch problemlos, sofern da kein Tier steht! Ohne Nässe geht es auch mit den erlaubten 70!
War eben "langsam" unterwegs!
Re: fianzieller Totalschaden! Was nun?
Zitat:
Original geschrieben von roewe
Würde dann eher die 500€ nehmen und das irgendwie flicken.
mfg
röwe
Falls du wirklich was bekommst, mußt du die Selbstbeteiligung deiner Teilkasko noch abziehen! (falls vorhanden)
Es trifft Dich die Beweispflicht für einen Wildunfall.
Die Aussage Deines Copiloten ist dabei hilfreich.
Die zweite Frage bleibt dennoch:
War das Wild kausal für den Unfall?
Oder gab es eine andere Unfallursache,
die dem Bereich Vollkasko zuzurechnen ist?
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Die zweite Frage bleibt dennoch:
War das Wild kausal für den Unfall?
Oder gab es eine andere Unfallursache,
die dem Bereich Vollkasko zuzurechnen ist?
Genau auf das wollte ich hinaus. VK Schutz wird ja kaum da sein. Versuche kann man es ja mal was die Versicherung dazu sagt. Wenn nein dann muß man sich halt was überlegen ob man dagegen angeht oder es hinnimmt.
dagagen angehen ist dumm...ne?
Was meine Eltern nie bedacht haben: "Warum nicht die Rechtschutz und die Autoversicherung bei einem Anbieter? (HUK)...
dumm gelaufen...
Zitat:
Original geschrieben von roewe
dWarum nicht die Rechtschutz und die Autoversicherung bei einem Anbieter?
Dagegen hat der Gesetzgeber bereits vorgesorgt, es gibt keine Gesellschaft die beides anbietet - genau aus dem Grund den Interessenkonflikt zu vermeiden.
Frag doch erstmal bei deiner Kraftfahrtversicherung nach. Vielleicht kann man sich ja einigen.
Ganz ohne Beweise siehts aber düster aus. Bei einem Wildschaden soll auch grundsätzlich die Polizei gerufen werden weil in dem Zusammenhang leider zuviel betrogen wird.
hm...bin mir da aber recht sicher wg. Rechtschutz+Kfz!
Du meinst, die HUK bietet keien Rechtschutz an? schon...
btw: Habe die Polizei gerufen! Die hat einen Wildunfall ohne Spuren (Ausweichunfall) bescheinigt
Irgend so einen Rechtschutzbrief gibts da bei meiner Versicherung im System schon auszuwählen. Aber da müsste man genau klären was dort alles beinhaltet wird. Gegen sich selber vorgehen von einer Gesellshaft wäre Mist.
Zitat:
Original geschrieben von Wuge
Dagegen hat der Gesetzgeber bereits vorgesorgt, es gibt keine Gesellschaft die beides anbietet - genau aus dem Grund den Interessenkonflikt zu vermeiden.
Frage:Wie hat der Gesetzgeber hier bestimmungsgemäß oder per Gesetz vorgesorgt?
Unter dem Dach einer Vers. Holding befindet sich meistens auch eine AG Rechtsschutz.
Ich kann den befürchteten Interessenkonflikt nicht erkennen. Eine Rechtsschutzversicherung ist eine reine Kostenversicherung, mehr nicht.
Ein RA holt sich per Fax, mit einer kurzen Schilderung der Erfolgsaussicht für seinen Mandanten, eine Deckungszusage bei einem RS-VR für einen Rechtsstreit ein, so ohne weiteres und willkürlich kann dem VN die Deckungszusage nicht verweigert werden. Sollte dies der Fall sein, gibt es dann noch weitere Möglichkeiten für den VN u. RA. Eine Weisungsbefugnis hat der RS-VR dem RA gegenüber selbstverständlich nicht.
Wir haben einen Bagatellunfall an einem gepflegten, alten und damit geringwertigen Fahrzeug.
Es fehlt bislang jegliche Stellungnahme des Versicherers.
Hier wird über ungelegte Eier gegackert. 🙄