Feststellbremse nachstellen??

Dodge Ram 1 D/W

Bremswerte der Feststellbremse zu schwach, lässt sich die Bremse nachstellen??
Mein Reisemobil Bj. 1989 hat in den NL neue Bremstrommeln-Beläge und Radlager bekommen. Jetzt war ich zur HU, da wurden zu niedrige Werte festgestellt. Ich wieder zurück nach NL indie Werkstadt, da sagte man mir,: Da müssen neue Drähte rein???? Ich gehe davon aus das der wohl Bremsseile meint??
Aber trotz alledem sollten die doch zum nachstellen sein.
Das Fahrzeug ist ein Mallard auf Oskosh Fahrgestell mit DANA Hinterachse. Da die Vorderachse größten Teils von Dodge ist, denke ich das ich in diesem Forum vieleicht Hilfe bekomme. Gruß Wolfgang

10 Antworten

Moin Moin !

ich fürchte , mit deinen Angaben kann keiner etwas anfangen. Gerade bei Feststellbremsen haben Amis oft unsinnige Lösungen eingebaut. So hatte ich mal ein Womo mit Feststellbremse als Trommel am Getriebeausgang , welche dann über Kardanwelle und Differential die HA abbremste. Oder richtigerweise gesagt , abbremsen sollte. Dummerweise war der Konstrukteuer der Meinung , dass er mit wenig Aufwand gleich daraus einen Retarder machen könnte , weil das Gelumpe pneumatisch angezogen und elektrisch angesteuert wurde. So wurde über den Bremslichtschalter gleich ein pneumatisches Ventil mit Druckminderer angesteuert, so dass beim Antippen der Fussbremse zuerst die Feststellbremse mit verminderter Wirkung ansprach. Sehr sinnvoll bei einem schweren (über 6 Tonnen) Fzg mit Automatikgetriebe! Vor allem , weil natürlich die Bremstrommel über keine automatische Nachstellung verfügte und auch über keine Verschleissanzeige. Kurz gesagt , diese Blödsinnskonstruktion war wohl seit Jahren ohne jede Funktion , was den Besitzer dazu brachte, den Betätigungshebel im Fahrgastraum auszubauen und zu behaupten , das Fzg hätte keine Feststellbremse , sondern nur die Parkstellung des Getriebes. Etliche Stempel im Schein zeugten von der Dusseligkeit anderer Prüfer , auch sah ich das Fzg nie wieder und es wurde auch nicht in der Werkstatt repariert. Fährt wohl heute immer noch ohne funktionierende Bremse rum.

Zitat:

Aber trotz alledem sollten die doch zum nachstellen sein

Die meisten Bremsen , die ich bemängeln muss , hat jemand nachgestellt und dadurch ausser Funktion gesetzt. Leider wissen die wenigsten , was sie tun.
Ohne zu wissen , was da eingebaut ist und wie die funktioniert, kann man keine Antwort geben.

MfG Volker

Zitat:

@autohucky schrieb am 27. Dezember 2021 um 16:08:51 Uhr:


Bremswerte der Feststellbremse zu schwach, lässt sich die Bremse nachstellen?..

Nachstellen, bzw. Einstellen kann man nur den Leerweg des Hebels/Pedals, aber nicht die Bremswirkung. Nur wenn der Leerweg zu groß ist, beeinflusst er die Bremswirkung, sonst nicht.

Du hast sicher nur einen Handbremshebel der 2 Stellungen hat, einmal offen einmal zu. Das Problem ist die Funktion der Handbremse, denn es ist eine "Feststellbremse" die ist nicht abstufbar wie die Europäische Handbremse. Um eine ausreichende Bremswirkung zu erziehlen muss mit der Fußbremse gebremst werden, der Handbremshebel macht nichts anderes wie die Bremsbacken dann in der Stellung festzustellen bzw fest zu klemmen. Der Prüfer kenn die Handbremse von Amerikanischen Fahrzeugen nicht, du kannst so viel einstellen wie du willst, das wird mit der Prüfmethode im Rollenprüfstand nie ein ausreichendes Ergebniss erziehlen, die kann man im Rollenprüfstand nicht prüfen.

P.s. im US-Car Forum wäre das vielleicht besser aufgehoben.

Moin Moin !

Zitat:

Nur wenn der Leerweg zu groß ist, beeinflusst er die Bremswirkung, sonst nicht.

Falsch , auch zu wenig Leerweg mindert meist die Bremswirkung, jedenfalls , wenn an falscher Stelle (d.h. am Seil bzw. der Übertragungseinrichtung) "nachgestellt " wurde. Gerne wird so die Bremse völlig totgelegt.

Zitat:

Du hast sicher nur einen Handbremshebel der 2 Stellungen hat, einmal offen einmal zu. Das Problem ist die Funktion der Handbremse, denn es ist eine "Feststellbremse" die ist nicht abstufbar wie die Europäische Handbremse...............

Völliger Unfug , so etwas ist gar nicht zulässig

mfG Volker

Das ist kein Unfug. Die Bremse ist einfach anders aufgebaut. In Europa ist die Handbremse abstufbar weil Sie von den Herstellern als Hilfsbremse mit benutzt wird, die Hilfsbremse muss abstufbar sein. Eine reine Feststellbremse muss nicht abstufbar sein. Du bekommst über die Mechanik der Orginal Feststellbremse nie die vom Prüfer im Rollenprüfstand gefroderte Bremswirkung. Wir haben uns selbst auch schon dumm und dämlich gesucht. Die Handbremse funktioniert, wenn man die Bremsbacken mit der Fußbremse vorspannt und dann den Hebel umlegt, da ist die Bremse fest! Das ist einfach ein anderes System. Der Feststellbremshebel in der Bremstrommel macht nichts anderes wie die Backen zu Spreizen, über das Seil die Umlenkung usw. bekommt man aber nicht die Kraft auf die Spreizeinheit. Wenn die Bremsbacken durch die Bremskolben an die Trommel gedrückt wird ist der Kraftaufwand minmal die fest zu klemmen.

Und es gibt auch Europäische Hersteller deren Handbremse nicht auf dem Rollenprüfstand geprüft werden dürfen. Das interessiert aber oftmal kein Prüfer.

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 31. Dezember 2021 um 11:33:59 Uhr:


..auch zu wenig Leerweg mindert meist die Bremswirkung, jedenfalls , wenn an falscher Stelle (d.h. am Seil bzw. der Übertragungseinrichtung) "nachgestellt " wurde..

Aber im Betrieb reduziert sich ein Leerweg nicht, sondern nur durch eine falsche Einstellung, aber gegen Dummheit und Unfähigkeit ist leider immer noch kein Kraut gewachsen.

Zoker hat doch hier einen guten Ansatzpunkt für den TE geliefert. Damit sollte er doch in der Lage sein zu prüfen ob es bei seinem Fahrzeug auch so ist.
Einen guten Rutsch und frohes Neues Jahr euch allen.

Gruß Volker

Moin Moin !

Zitat:

Das ist kein Unfug. Die Bremse ist einfach anders aufgebaut. In Europa ist die Handbremse abstufbar weil Sie von den Herstellern als Hilfsbremse mit benutzt wird, die Hilfsbremse muss abstufbar sein

Ob die Feststellbremse oder der zweite (im Schadensfalle dann intakte) Bremskreis die Hilfsbremse ist , ist i.A. nicht bekannt und nur in der Betriebserlaubnis des Fzges hinterlegt.

Wenn aber , wie du jetzt behauptest, bei diesem Fzg der intakte Bremskreis die Hilfsbremse ist , dann gilt nach 71/320 EWG folgendes:

Zitat:

2.2.1.2.4. Haben die Betriebsbremsanlage und die Hilfsbremsanlage eine gemeinsame Betätigungseinrichtung, so muß die Feststellbremsanlage so beschaffen sein, daß sie während der Fahrt betätigt werden kann.

Des weiteren ist gefordert, dass sie abstufbar ist und eine Mindestverzögerung von 1,5 m/ qsec entsprechend 16% des zGG erreicht.

das aber widerspricht deiner Behauptung , mit der die FB sozusagen mit der Betriebsbremse vorgespannt werden muss.

eine Abweichung von den hierzulande geltenden Zulassungsvorschriften muss zwangsläufig in den Papieren mit einer Ausnahmegenehmigung vermerkt sein.

Wenn der TE also nichts diesbezüglich in den Papieren hat, ist davon auszugehen , dass die Bremsanlage herkömlich ist. ( wobei die Amis schon öfter sehr schwachsinnige Feststellbremsen haben , Fahrzeugbau ist einfach nicht ihre Stärke)

Ich fürchte aber , mangels technischem Sachverstand wird der TE nichts mehr weiter beitragen oder aufklären können.

MfG Volker

Da in Amerika ganz andere Zulassungsvorschriften gelten wie in der EU, kannst du da nicht mit EWG Richtlinien kommen, das erfüllen diese Fahrzeuge nicht. Kein Teil an diesem Fahrzeug entspricht igendwelchen EWG Richtlinien. Er hat die Mindestverzögerung nicht, fragt sich ob die ganze Bremsanlage überhaupt der Mindestverzögerung enspricht, daher bekommt er auch keine HU, die Mindestverzögerung der Hilfsbremse erreichst du mit dieser Feststellbremsanlage nie, die wurde dafür nicht entwickelt weil im Erstzulassungland das nie gefordert wurde. Die kann das Technisch einfach gar nicht. Er hat eine "In Etwa" Bremswirkung die nicht dem der Mindestverzögerung entspricht, und das ist das Problem. Fragt sich was da für Ausnahmegenehmigungen drinn stehen, vermutlich nicht viel, oder ob das schon beim Import nie irgend jemand interessiert hat. Eine Betriebserlaubniss in der das Technisch ausführlicht erklärt ist, gibt es für dieses Fahrzeug mit Sicherheit nicht.

Ich kenn solche Kisten, und das gibt immer Probleme mit der Bremse bei der HU, die Feststellbremse lässt sich im Rollenprüfstand nicht Prüfen. Die Prüfung der Bremse ist einfach falsch. Selbst deine Kardanwellen Trommel Handbremse, die gibt es auch bei Europäischen Fahrzeugen, wurde schon von Prüfern mit Prozentual zu großer Abweichung Links zu Rechts an der Hinterachse bemängelt. Was ja logisch ist, bei einem Differenzial, das ist ja für einen Drehzahl unterschied links zu rechts verantwortlich. 100% gleiche Bremswirkung ist nur mit gesperrtem Differenzial möglich, wurde nicht kapiert, war ein Mangel, auch diese Feststellbremsanlage ist im Rollenprüfstand so nicht Prüfbar

Moin Moin !

Zitat:

Er hat eine "In Etwa" Bremswirkung

Eine "in Etwa-Wirkung" gibt es nur für Bauartgenehmigungspflichtige Bauteile , also nicht für eine Bremswirkung.

Zitat:

Er hat die Mindestverzögerung nicht,

Ich habe noch nie , wirklich noch nie , eine Feststellbremse erlebt , die nicht unseren Vorschriften entsprach ,auch bei vielen Amis nicht ! Wenn sie nicht richtig zieht und die Mindestwerte nicht bringt , ist etwas nicht in Ordnung! Auch wenn die Amis keine Fzge bauen können und gerade bei Bremsen schwachsinnige Konstruktionen haben , halbwegs funktionieren tun alle. Wir müssen doch mal feststellen , dass die geforderten Werte völlig lax sind und von halbwegs brauchbaren Bremsen teils um ein Vielfaches übertroffen werden. (vom Mercedes Vito mal abgesehen, da muss wirklich alles genau passen , damit die FB die geforderten Werte erreicht)

Zitat:

fragt sich ob die ganze Bremsanlage überhaupt der Mindestverzögerung enspricht, daher bekommt er auch keine HU

Wenn du meinst , das die Bremsanlage den Mindestanforderungen nicht entspricht , dann bekommt er natürlich keine positive HU. Niemals, also darf das Fzg hier nicht zugelassen werden.

Zitat:

Selbst deine Kardanwellen Trommel Handbremse, die gibt es auch bei Europäischen Fahrzeugen, wurde schon von Prüfern mit Prozentual zu großer Abweichung Links zu Rechts an der Hinterachse bemängelt. Was ja logisch ist, bei einem Differenzial, das ist ja für einen Drehzahl unterschied links zu rechts verantwortlich

Ich habe noch nie bei einer solchen Bremse ein zu hohe Abweichung feststellen können ! Wobei übrigens bei einigen Fzgen vorgeschrieben ist , die Diffsperre einzulegen ! Und natürlich prüfe ich immer auf einem BPS, auser bei Fzgen , die nicht auf einen Rollenprüfstand dürfen.

MfG Volker

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