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Fernlichtassistent

Ford Nutzfahrzeuge Transit

Hallo,

hat jemand schon bei dem Tourneo/Transit Custom den Fernlichtassistent ausprobiert?
Bei mir im Menü ist er an, aber der hat noch nie das Fernlicht aus oder eingeschltet.
Ich habe schon verschiedene einstellungen ausprobiert, aber ohne Erfolg.

Gruß Christoph

Beste Antwort im Thema

Hallo Forum,

vorige Woche habe ich meinen Bus aus der Werkstatt abgeholt - der Fernlichtassistent funktioniert! Der Meister erklärte mir, dass der Sensor "zurückgesetzt" werden musste. Beim ersten Versuch wurde dieser nur "neu programmiert", was sich aber als nicht ausreichend erwiesen hatte. Vielleicht hilft dieses Stichwort beim nächsten Reparaturversuch.

Gruß Kuxius

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Habe ihn bei meinem neuen, (habe ihn seit 3 Tagen) neulich abends ausprobiert. Hat einwandfrei funktioniert. Innerorts war Fernlich aus, aus dem Ort rausgefhren, ging Fernlicht an, Auto kam entgegen, Fernlicht ging aus. Wo bist Du denn rumgefahren? Strassenlaternen sorgen laut Handbuch nämlich auch dafür, dass das Fernlich aus geht, bzw. aus bleibt.

Ich habe ihn schon auf der Landstrasse und Autobahn ausprobiert, auch in einem Waldstück (Landstrasse) wo mir die Autos entgegen kamen, passierte nichts.

Ich weiß nicht, ob ich alles richtig mache, aber es müßte die Kontrolleuchte für Fernlicht mit einem "A" leuchten. Bei mir fehlt das "A".
Beleuchtung ist auf automatik eingestellt.

lt StVO muss auch innerorts mit Fernlicht gefahren werden, wenn keine durchgehende Strassenbeleuchtung vorhanden ist und kein Gegenverkehr oder Querverkehr geblendet wird.
Das erkennt nicht jeder Sensor, er unterbindet das Aufblenden oder blendet ab, wenn im Sichtfeld des Sensors zB. ein Fenster beleuchtet ist, eine Baustellenlampe glimmt oder ein "Katzenauge" das Licht reflektiert..

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge


lt StVO muss auch innerorts mit Fernlicht gefahren werden, wenn keine durchgehende Strassenbeleuchtung vorhanden ist und kein Gegenverkehr oder Querverkehr geblendet wird.

Wo steht das, das man mit Fernlicht fahren muss?

in der StVO,
dort ist zu lesen, das nachts auch innerorts mit Fernlicht gefahren werden muss, wenn keine durchgehende Straßenbeleuchtung vorhandern ist, wenn kein anderer Verkehrsteilnehmer geblendet wird.
Gleiches ist auch anzukreuzen, wenn im Fragebogen zur Führerscheinprüfung, danach gefragt, wann das Fernlicht einzuschalten ist.

Ich hab noch nie gelesen das ich mit Fernlicht fahren muss. Ich kann in der Ortschaft mein Fernlicht einschalten wenn es keine Straßenbeleuchtung gibt. Ansonsten muss ich mit Ablendlicht fahren. Ob ich mit Fernlicht fahre oder nicht ist meine Sache.
Kann natürlich sein, das sich etwas geändert hat aber wo steht in der STvo drin das ich zwingend Fernlicht einschalten muss?

Mit Beginn der Dämmerung ist das Licht einzuschalten, wenn innerorts eine durchgehende Beleuchtung besteht, ist mit Abblendlicht zu fahren, wenn nicht, ist wie ausserorts das Fernlicht einzuschalten, sofern kein anderer Verkehrsteilnehmer geblendet wird..
Diese Regelung gilt unverändert seit 1937..
Nachtrag:
Daran hält sich der Fernlichtassitent, allerdings kann er nicht unterscheiden, ob das Licht, auf einer unbeleuchteten Strasse aus einem Fenster oder von einem anderen Verkehrsteilnehmer stammt.
So kann es passieren, das man ungewollt mit auf- und ablendenen Scheinwerfern unterwegs ist.

Mit Verlaub:

In §17 der Strassenverkehrsordnung (Beleuchtung) steht nur, wann man das Fernlicht nicht benutzen darf, aber nicht, dass man das Fernlicht benutzen muss. Da man - außerhalb von Autobahnen, siehe auch § 50 STVO) aber nur so schnell fahren darf, wie man sieht (d.h. an der Grenze des beleuchteten Kegels muss man im zweifelsfalle stehen bleiben können), ist es außerhalb von Ortschaften sinnvoll, Fernlicht zu benutzen, da man sonst je nach Sichtverhältnissen nachts nur 40 bis 50km/h fahren dürfte.

Ein Zwang zum Fernlicht gibt es in der StVO aber nicht.

Gruß
P.

Der § schreibt vor, wann das Abblendlicht zu benutzen ist, ansonsten ist das Fernlicht einzuschalten.

Du hast Recht: §50 (5) der Strassenverkehrsordnung gibt dies vor:

"(5) Die Scheinwerfer müssen bei Dunkelheit die Fahrbahn so beleuchten (Fernlicht), dass die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 100 m in der Längsachse des Fahrzeugs in Höhe der Scheinwerfermitten mindestens beträgt

0,25 lx bei Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 100 cm³,

0,50 lx bei Krafträdern mit einem Hubraum über 100 cm³,

1,00 lx bei anderen Kraftfahrzeugen.

Die Einschaltung des Fernlichts muss durch eine blau leuchtende Lampe im Blickfeld des Fahrzeugführers angezeigt werden; bei Krafträdern und Zugmaschinen mit offenem Führersitz kann die Einschaltung des Fernlichts durch die Stellung des Schalthebels angezeigt werden. Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h brauchen nur mit Scheinwerfern ausgerüstet zu sein, die den Vorschriften des Absatzes 6 Satz 2 und 3 entsprechen."

Danke für Deine Recherchen!

P.

Zitat:

Original geschrieben von peejot


Du hast Recht: §50 (5) der Strassenverkehrsordnung gibt dies vor:

"(5) Die Scheinwerfer müssen bei Dunkelheit die Fahrbahn so beleuchten (Fernlicht), dass die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 100 m in der Längsachse des Fahrzeugs in Höhe der Scheinwerfermitten mindestens beträgt

0,25 lx bei Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 100 cm³,

0,50 lx bei Krafträdern mit einem Hubraum über 100 cm³,

1,00 lx bei anderen Kraftfahrzeugen.

P.

Für mich steht hier nur drin wie das Fernlicht beschaffen sein muss und nicht das ich es benutzen muss.

Dies ist auch durch ein Gerichtsurteil bestätigt.

Gruß M. der auch weiterhin sein Fernlicht dann einschaltet wann er es für richtig und notwendig hält!

Aber das hat ja mit dem eigentlichen Thema nichts zu tun.

Hi
Ich habe den Custem auch erst einige Tage, aber mein Fernlichtassi geht auch nicht. Eingeschaltet ist er und alle "Sensi" probiert, aber nichts hilft. Der "normale Lichtassi" geht dagegen wie gewohnt. Ein "A" habe ich allerdings auch nicht gesehen. Wo und wie soll da was sein?

Aber beim Berganfahrassi sollte aber eigentlich auch die gewohnte Kontrolleuchte sein und da ist nix. Aber funktionieren tut der wenigstens.

Weiß denn jemand wie man den "Driver Alert" permanet einschalten kann? Jedes mal wenn das Fz. abgestellt wird ist das Ding wieder aus. Und jedes mal wieder durch das Menü hangeln ist echt lästig. Beim Fahrspurassi geht es ja auch.

Ich werde morgen mal zum Freundlichen fahren und sehen ob der was weiß. Insbesondere da ich auch im Fußraum rechts Wasser gefunden habe wo ich denke das es von der Klima ist. Unter dem Auto wo - das normaler Weise bei diesem Wetter eine Pfütze sein - sollte ist nix.

Das "A" sollte in der Kontroleuchte stehen.
Ich glaube für Berganfahrhilfe gibt es keine Kontrolleuchte.
Es wäre nett, wenn du nach dem Freundlichen Rückmeldung gibst.

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