Fernlicht auf Schnellstraßen
Hallo,
es gibt doch diese Straßen wo man 120 fahren darf, es handelt sich aber nicht um eine Autobahn. Ich glaub Schnellstraßen werden die genannt, im Volksmund auch 'Umgehungsstraße' genannt.
Ist es erlaubt auf diesen Straßen mit Fernlicht zu fahren ?
69 Antworten
Ich fahr auch nachts innerorts, wenn dieser nur mäßig ausgeleuchtet ist mit Fernlicht. Bisher gabs nie ärger mit der Polizei. Solang man Niemanden blendet, wird es denke ich mal auch keine weiteren Probleme geben.
Man darf Innerorts mit Fernlicht fahren, solange der Ort keine durchgängige Beleuchtung hat. Da können sich Anwohner noch so sehr aufregen... solange die keine richtige Beleuchtung hinbauen, darf man mit Fernlicht fahren.
Naja auch wenn der Ort ne durchgängige Beleuchtung hat, fahr ich da mit Fernlicht durch. Selbst als die Männer in Grün hinter mir gefahren sind, haben sie nix gemacht.
Warum sollte es eigentlich die Anwohner stören, mit Fernlicht durch den Ort zu fahren?
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Wenn du nachts die Höchstgeschwindigkeit deines Fahrzeuges ausnutzen möchtest, bringt das Fernlicht schon einen Sicherheitsgewinn.
😠 Intressant, wie Du geschickt die Begriffe Sicherheit und Höchstgeschwindigkeit bei Nachtfahrten in Einklang bringst!
Schon mal überlegt, wie groß die Reichweite des Fernlichts ist und welche Distanz Dein Fahrzeug (wenn es nicht gerade ein 2CV ist) bei Höchstgeschwindigkeit pro Sekunde zurücklegt?
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Zwischendurch
Es ist erlaubt, außerorts, seinen Überholvorgang mit der Hupe anzukündigen. 😁 Das stimmt wirklich, ist aber doch völlig banal. Wer macht sowas? Wer würde sowas schon richtig deuten? 😁
Ich mache das hin und wieder, wenn's nötig ist. Lichthupe kann einem ja sehr leicht als Nötigung ausgelegt werden, deshalb greife ich lieber zur 'richtigen' Hupe und tröte den Vordermann mal kurz (wirklich kurz) an. Die meisten regen sich darüber zwar mehr auf, als sie das bei Lichthupe tun würden, aber ich bin so auf der sichereren Seite.
In welchen Situationen machst du das denn?
Wenn du merkst, dass der Vordermann absolut nicht den rückwärtigen Verkehr beachtet?!
Ja, genau. Manchmal merkt man ja, dass vorne ein Träumer fährt. Also niemand, der einen nicht vorbeilassen will oder so, sondern einfach jemand, der einen nicht sieht. Und da hilft ein kurzer Tut oft weiter.
Aber auch auf der Bahn, wenn einer keinen Platz macht, wirkt das oft Wunder.
Ich find's zwar völlig schwachsinnig, dass man hupen darf, aber nicht aufblenden, aber wenn der Gesetzgeber es so will...
Blinker links ist doch verboten oder?
Also wenn ich mit Sicherheitsabstand hinter jemandem herfahre und überholen will, dass ich auf dem linken Streifen auf der Bahn links blinke?
Zitat:
Original geschrieben von nysmo
Naja auch wenn der Ort ne durchgängige Beleuchtung hat, fahr ich da mit Fernlicht durch. Selbst als die Männer in Grün hinter mir gefahren sind, haben sie nix gemacht.
Warum sollte es eigentlich die Anwohner stören, mit Fernlicht durch den Ort zu fahren?
Da bräuchten die Anwohner ja keine Glühbirnen mehr... du leuchtest ihnen ja das Zimmer hell.
Ja, weiß net, hat zumindest der Fahrlehrer mal erzählt, dass manche nicht mit geschlossenem Rollo schlafen können und dann ständig durchgeleuchtet werden... was weiß ich 😉
ich hab mal nachgesehen - irgendwie haben alle ein bisschen Recht.
Es muss grundsätzlich unterschieden werden, was man darf und was man muss.
Hier ist eindeutig geregelt, wie Fernlich einzusetzen ist und wie nicht.
U.a. ist auch geregelt, wo man es nicht einsetzen darf. Nun hängt es davon ab wie die Kraftfahrtstrasse (Stichwort 120 km/h) Lichttechnisch ausgestattet ist.
Hier in Absatz 5 ist geregelt, wie die Überholabsicht angekündigt werden kann. "Blinker links" ist nicht zulässig, da nicht aufgeführt.
Man kann also zusammenfassend sagen, dass das Fernlicht immer dann (bis auf wwenige Ausnahmen) eingesetzt werden kann, wenn es keinen stört.
saluti
elkman
Die StVO sagt dazu nur:
"Ausserhalb geschl. Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden"
In welcher Form die "Leuchtzeichen" gegeben werden können ist nicht aufgeführt.
Die Nötigung kommt erst wenn der Sicherheitsabstand unterschritten oder es mit den Zeichen übertrieben wird. Bei manchen Träumern hilft der Tip auf die Hupe, ggf. auch Lichthupe, auch wenn die sich aufregen.
Gruß Meik
Zitat:
Original geschrieben von Ollfried
Ich mache das hin und wieder, wenn's nötig ist. Lichthupe kann einem ja sehr leicht als Nötigung ausgelegt werden, deshalb greife ich lieber zur 'richtigen' Hupe und tröte den Vordermann mal kurz (wirklich kurz) an. Die meisten regen sich darüber zwar mehr auf, als sie das bei Lichthupe tun würden, aber ich bin so auf der sichereren Seite.
Wenn Du von hinten näher rankommst und der Vordermann pennt, darfst Du laut StVO die Lichthupe einmal kurz betätigen. Aber nicht wenn Du schon hinten dran klebst.
Gruß
Ercan
Genau das mache ich auch in der Regel. Es sind ja nicht alle, die links fahren, böse Schleicher. Ich find das auch gar net schlimm, wenn mich einer von hinten anblinkt. Ich mache das auch nur dann, wenn der Vordermann Platz hat, um rechts rüber zu fahren. Ich habe es dabei auch übrigens noch nie erlebt, dass sich jemand darüber aufgeregt hat. Ein kurzer Gruß zum Dank, und die Sache ist geritzt.
Bei notorischen Linksfahrern wünsche ich mir allerding auch schon mal nen Vaporisator. So was gehört bestraft.
Zitat:
Original geschrieben von nordlicht
Schon mal überlegt, wie groß die Reichweite des Fernlichts ist und welche Distanz Dein Fahrzeug (wenn es nicht gerade ein 2CV ist) bei Höchstgeschwindigkeit pro Sekunde zurücklegt?
Das ist mir bekannt. Aber die Reichweite des Abblendlichts ist noch geringer als die des Fernlichts. Also ist das Fernlicht die sicherere der beiden unsicheren Alternativen.
Ich wollte damit übrigens nicht ausdrücken, daß ICH Höchstgeschwindigkeitsfahrten bei Nacht praktiziere. Sollte nur ein Hinweis für diejenigen sein, die es öfters machen (aber denen wird es wohl sowieso schon bekannt sein)...😉