Fernlicht auf Schnellstraßen

Hallo,
es gibt doch diese Straßen wo man 120 fahren darf, es handelt sich aber nicht um eine Autobahn. Ich glaub Schnellstraßen werden die genannt, im Volksmund auch 'Umgehungsstraße' genannt.

Ist es erlaubt auf diesen Straßen mit Fernlicht zu fahren ?

69 Antworten

Warum nicht, wenn sie ausserorts sind und niemand in der nähe ist? Ich dachte man dürfte auf Landstraße und Autobahn usw immer oder liege ich falsch...
Solange sie nicht beleuchtet ist, natürlich...

Fernlicht darf man doch eigentlich immer benutzen, sofern niemand anderes geblendet/gefährdet wird.
D.h. wenn dir einer entgegen kommt oder ein Auto in gleicher Richtung vor dir her fährt soll man abblenden

Ich meine gelernt zu haben, das auf Autobahnen Fernlicht nicht erlaubt ist.

Hmm...wenn aber keiner auf deiner Fahrbahn fährt und die andere Fahrbahn durch Bebauung nicht "einsehbar" ist?!
Ich mein, dann spricht doch nichts dagegen...

Das hab ich grad gefunden:

§ 17 Abs. 2 StVO:

Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.

Mehr steht da nicht!
Weder im Beleuchtungsabschnitt, noch im AB-Abschnitt!

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Stefan7777


Ich meine gelernt zu haben, das auf Autobahnen Fernlicht nicht erlaubt ist.

Da wurde dir etwas Falsches vermittelt. Der § 17 Abs. 2 StVO enthält kein Verbot, Fernlicht auf BAB's zu benutzen.

Meiner erinnerung nach ist es zumindest in Ö sogar so, das man bei gegenverkehr nicht abblenden muss (da die fahrbahn ja baulich getrennt ist). wenn sie nicht getrennt ist, dann ist eh logisch mit dem abblenden.

Bei der Frage "Abblenden bei Gegenverkehr" kommt es nicht allein auf die bauliche Trennung an, sondern darauf, ob eine Blendung des Gegenverkehrs stattfindet oder nicht.

Wurde hier schonmal jemand auf der Autobahn vom Gegenverkehr geblendet?? Wenn doch, würde ich mir anfangen sorgen zu machen ...

Gruß
Ercan

Zitat:

Original geschrieben von C20NE-Cruiser


Wurde hier schonmal jemand auf der Autobahn vom Gegenverkehr geblendet?? Wenn doch, würde ich mir anfangen sorgen zu machen ...

jep....da brauch nur ne "senke" zu sein, wo man reinfährt...und schon "scheints über die leitplanke hinweg"....

Ich würde mir lieber Gedanken machen die richtige Abblendlichthöhe eingestellt zu haben. Eine falsche Einstellung kann ganz derbe blenden, besonders schlimm auf Autobahnen und den schon genannten Senken...

@C20NE-Cruiser: Ja, ständig. Im LKW. Da sitzt man so hoch, dass der Blendschutz der paar Büsche an der Mittelleitplanke nicht mehr wirkt. Da bekommt man das Fernlicht voll ab.

Gruß Meik

Auf der Autobahn würde ich auch nicht dauerhaft mit Fernlicht fahren. Grade weil das "aufblitzen" zwischen zwei Büschen den Gegenverkehr denke ich doch schon stören kann.

Naja auf Autobahnen besteht ja eigentlich auch gar nicht die Notwendigkeit mit Fernlicht zu fahren, denke ich...
Die Straßenführung ist recht einfach und hält keine Überraschungen bereit wie so manche Landstraße...

Zitat:

Original geschrieben von oink


Naja auf Autobahnen besteht ja eigentlich auch gar nicht die Notwendigkeit mit Fernlicht zu fahren, denke ich...

Wenn du nachts die Höchstgeschwindigkeit deines Fahrzeuges ausnutzen möchtest, bringt das Fernlicht schon einen Sicherheitsgewinn.

Deine Antwort
Ähnliche Themen