Fendt Diamant 560 TG Leergewicht sehr hoch?

Hallo zusammen.

Wir haben einen Wohnwagen gefunden, der uns sehr gut gefällt. Es handelt sich um einen Fendt Diamant 560 TG von 2008. Was mich etwas stutzig macht, der soll ein Leergewicht von 1460 Kg haben. Unser alter Wohnwagen (ein Hobby 496 Ufe) hat 1140Kg gewogen, klar, der ist kleiner, darum hätte ich mit 120-150kg also ca. 1260-1300kg gerechnet aber mit so viel auf keinen Fall. Hat jemand einen vergleichbaren aus diesem Jahr, der mir das bestätigen kann?

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Zitat:

@harzmazda schrieb am 19. September 2023 um 16:21:40 Uhr:


eigentlich
Kommst du in eine Kontrolle, wird im angehängten Zustand gewogen.

Eigentlich

Wenn da 1.100 kg stehen, kann es in D gut ausgehen, obwohl jeder weiß, dass abgekuppelt zu wiegen ist. Wenn der Kontrolleur schlechte Laune hat, kostet es eben etwas. Im Ausland geht das dann regelmäßig schief und wird schnell teuer. 😁

In Deutschland werden 5% Toleranz akzeptiert, in Österreich allerdings 0,0%!

Ich werde mich mal schlau machen, wer das macht… Der TÜV bei mir um die Ecke weigert sich, er sagt ohne Unbedenklichkeitserklärung geht bei ihm nichts…

Zitat:

@harzmazda schrieb am 19. September 2023 um 16:21:40 Uhr:


Das habe ich auch 1100 kg Achslast und in den Papieren steht dann mal neu 1200 kg. Aber eigentlich ist es nicht notwendig. Kommst du in eine Kontrolle, wird im angehängten Zustand gewogen. In meinem Fall sollte an der Waage nur 1100 kg stehen. Die 100 kg mehr ist meine Stützlast und die muss ich beim beladen gut ausnutzen.

Das ist doch Quatsch.

Jeder Beamte der bei 1100Kg zGG, die Achse mit 1100KG wiegt, wird dich fragen was mit der Stützlast ist, immerhin sind ja 4% vorgeschrieben.

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Da fällt mir wieder nichts ein: Stützlast hat NICHTS mit dem zul. Ggw. zu tun ! Das zul. Ggw. Ist das Fahrzeug -welcher Art auch immer!- ohne irgendwelche Kompromisse ! Die Stützlast besagt nur , wie viel Kilogramm auf der Anhängerkupplung lasten dürfen !!!
Die Differenz zwischen Leergewicht und zulässigem Gesamtgewicht , ergibt die erlaubte Zuladung ! Kommt von der Hin- und Herrechnerei von Stützlast und zul. Ggw. weg ! Das verunsichert nur den Laien ! Tatsache ist , daß das zul. Ggw. nicht überschritten werden darf , zuzüglich der üblichen Toleranz !!! Gruß , joeleo

P.s. macht doch die Leute , die sich damit nicht beschäftigen , nicht damit auskennen , nicht kirre und unsicher !

Das ist Korrekt. Die Stützlast darf NICHT abgezogen werden, darum geht es hier auch nicht (hoffe ich). Es geht sich darum, ob eine Dokumentenauflastung um die Höhe der Stützlast möglich ist oder nicht. Hier scheiden sich die Gelehrten. Die einen schreiben „das Zulässige Gesamtgewicht beträgt (zum Beispiel bei einer Stützlast von 100kg) 1500kg, die zulässige Achslast von 1400kg darf nicht überschritten werden.“

Wenn das so eingetragen wird, darf man die Stützlast hinzufügen. Soweit konnte ich das klären. Ob das zulässig ist oder nicht weiß ich nicht. Außerdem verweigern das auch manche Prüfer. Also ist man sich offensichtlich unter den Prüfern auch nicht einig…

Das wird dir vermutlich auch kein normaler Prüfer eintragen. Ich hatte das Problem mit der Eintragung einer Drehkonsole, die auch niemand eintragen wollte. Tip: Nimm Kontakt mit einem WoMo-Umrüster auf. Dort kommen meist Prüfer, die eine gesonderte Zusatzausbildung absolviert haben und auf Womos und Caravans spezialisiert sind. Die dürfen Eintragungungen machen, die dir der normale TÜV nie abnimmt.

Auch das ist richtig ! Prüfer , die eine zusätzliche Schulung absolviert haben , können mit dem Problem umgehen und wissen , was die Bestimmungen hergeben ! Aber leider landet man meistens , bei denen , die nur ihr Ego befriedigen wollen und keine Lust haben , sich mit Fortbildung , die Freizeit zu versauen !
Das ist kein blöder Spruch , das habe ich schon
-wörtlich- gehört !!! Gruß , joeleo

Zitat:

@joeleo schrieb am 19. September 2023 um 22:39:35 Uhr:


Da fällt mir wieder nichts ein: Stützlast hat NICHTS mit dem zul. Ggw. zu tun ! Das zul. Ggw. Ist das Fahrzeug -welcher Art auch immer!- ohne irgendwelche Kompromisse ! Die Stützlast besagt nur , wie viel Kilogramm auf der Anhängerkupplung lasten dürfen !!!
Die Differenz zwischen Leergewicht und zulässigem Gesamtgewicht , ergibt die erlaubte Zuladung ! Kommt von der Hin- und Herrechnerei von Stützlast und zul. Ggw. weg ! Das verunsichert nur den Laien ! Tatsache ist , daß das zul. Ggw. nicht überschritten werden darf , zuzüglich der üblichen Toleranz !!! Gruß , joeleo

P.s. macht doch die Leute , die sich damit nicht beschäftigen , nicht damit auskennen , nicht kirre und unsicher !

Nicht einfach so dazwischen brüllen. Natürlich darf das zGG nicht überschritten werden, aber auch niemand hat davon geschrieben.
Es ist aber schon ein Unterschied ob ich ein zGG. von 1200Kg habe und eine Achslast von 1100Kg. Dann darf ich eben schon mit der Stützlast rechnen, Achse nicht mehr als 1100Kg, Gesamt nicht mehr als 1200Kg.

Dafür ist doch dieses Forum da, um diesen Unterschied auch Laien das klar zu machen, sonst kann man auch direkt das ganze Forum dicht machen. Und ansonsten, wenn einem dieser Unterschied zu hoch ist, einfach aus der Diskussion raus halten, Danke!

Deshalb auch mein Einwand das einem guter Polizisten auffallen wird das etwas nicht simmt, wenn ein Anhänger mit 1100Kg zGG. genau diese, gewogen am Zugfahrzeug, auf die Waage bringt, entweder keine Stützlast oder aber überladen.

Ich habe nicht "einfach so dazwischen gebrüllt" sondern nur Fakten aufgezeichnet ! Die Stützlastberechnungen haben dennoch nichts mit dem zul. Ggw. zu tun ! Außerdem habe ich gar nichts zu den 1100 oder 1200 kg gesagt ! Ich habe nur Fakten dargelegt ! Mein Text war doch eindeutig verständlich oder ?! Da muss ich mir keine "Brüllattacken" nachsagen lassen , das ist nicht mein Niveau ! Trotzdem noch eine schöne Zeit , Gruß , joeleo

Nun seid mal wieder lieb zu einander… 🙂

Manchmal hat man gar keine Lust mehr weiter zu schreiben, wenn man angegangen wird. Also noch mal im Detail. Mein Anhänger hatte ursprünglich 1100 kg Zulässigesgesamtgewicht. Er kam von Holland und wurde in Deutschland neu zugelassen. Da man nicht einfach die vorhandene Achse auflasten kann, hat mein Wowa Händler es so vom TÜV eintragen lassen. Achslast 1100, gesamt 1200 , weil Stützlast 100 kg. Jetzt könnte ich insgesamt 1200 kg wiegen. Bei einer Wiege Kontrolle weiß aber niemand ob ich die Achse nicht überladen habe und deshalb wird in der Regel im angehängten Zustand gewogen. Das reicht sogar den Österreicher.

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Das hilft mir auf jeden Fall weiter. Ich werde versuchen hier mit dem TÜV zu sprechen. Danke Dir.

Zitat:

@Achim221170 schrieb am 20. September 2023 um 11:57:53 Uhr:


Das hilft mir auf jeden Fall weiter. Ich werde versuchen hier mit dem TÜV zu sprechen. Danke Dir.

Kannst ihm ja den Ausschnitt von der Zulassung zeigen. Ansonsten doch mal zu einem Händler oder zumindest rausbekommen wo ein Händler bei wem den TÜV macht. Wie hier schon mal erwähnt.....die Leute wissen eher was legal möglich ist.

Zitat:

@Achim221170 schrieb am 20. September 2023 um 11:57:53 Uhr:


Das hilft mir auf jeden Fall weiter. Ich werde versuchen hier mit dem TÜV zu sprechen. Danke Dir.

Verrate doch, wo Du wohnst. Vielleicht kann man Dir helfen? 😉

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