Felgenwahl / Einpresstiefe
Hallo ich bin neu hier im Forum und krieg am Montag einen A6 Avant 2.7 TDI Quattro (gebraucht)
Leider bin ich zum Thema Felgenwahl genauer gesagt Einpresstiefe auch über die Suchfunktion nicht wirklich schlauer geworden. Denke dass das einfach wieder zu spezifisch ist.
Aktuelle Bereifung 225/55 R16 mit Alufelge 7,5 J x 16 ET45
Ich würde mir gerne 17"-Felgen kaufen. Laut COC darf ich auch 7,5 J x 17 ET 43 fahren.
Da gibst aber kaum Felgen die mir gefallen.
Hätte im Inet ne 7,5 J x 17 ET 45 Felge gefunden die mir gefallen würde. Darf ich die nun ohne weiteres drauf tun oder muß ich da Fahrzeugtechnisch (Radkasten, Bremsanlage etc.) irgendwas umbauen.
Is der Unterschied von ET 43 zu ET45 oder gibts da generell ne Skala von bis die man ausreizen kann, sprich ich könnte bei der 7,5Jx17 auch ne ET 48 fahren.
Danke schon mal vorab für Antwort
Gruss
Mario
Beste Antwort im Thema
mmhh.....ET61....ich glaube nicht das dies eine Felge für den 4F ist....würde auch wenig Sinn machen,ET 61,,verschwindet" im Radkasten!
Ob Du sie fahren darfst,steht im Gutachten des jeweiligen Felgenherstellers(wenn nicht Audi)ausser der ET ist auch noch die Größe(Zoll) und die Traglast ausschlaggebend!
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Audi A6 Felgen Einpresstiefe!?' überführt.]
21 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von OpiW
hm,.... der 2te Beitrag und dann so eine Antwort - das hat schon etwas-😰trotzdem Gruß Wolfgang
Na Nu hab Dich mal nicht so 😁
Hab ja nix Beleidigendes geschrieben. Kann ja auch nix für wenn ich alle Beiträge im Suchmodus durchhabe und für mich keine passende Antwort dabei gewesen ist.
Bin leider nicht so Reifen/Felgen-bewandert um aus allen Posts die richtigen Schlüsse zu ziehen.
Und wie schon oben angemerkt fahren die meisten hier lt. Posts 18" aufwärts. Da bin ich mit meinen 17" Wünschen eher die Ausnahme und daher würde ich mich über eine Beantwortung meiner Frage sehr freuen 😉
Gerne darf ein Mod meine ersten Post in den passenden Bereich verschieben. Da hab ich nix dagegen.
Was das Posten in den anderen Threads angeht. Wollte den Threaderstellern nicht zu Nahe treten und ihnen in den Thread einfach mein Anliegen rein posten 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Robin2006
Wollte den Threaderstellern nicht zu Nahe treten und ihnen in den Thread einfach mein Anliegen rein posten 🙂
...bei älteren Threads ist das nicht so wild... schlimmer ist es wenn für jede Frage ein neuer Thread eröffnet wird ! 😉 DAS gibt es leider auch schon viel zu oft.....
Dazu: in meinen Papieren stehen für die 225/ R17 ein Lastindex von 98Y !
den Lastindex solltest Du bei Felgen und Reifen auch beachten !
klick hier: http://www.adac.de/.../default.aspx siehe dort- Lastindex und Speedindex
Zitat:
Original geschrieben von derSentinel
...bei älteren Threads ist das nicht so wild... schlimmer ist es wenn für jede Frage ein neuer Thread eröffnet wird ! 😉 DAS gibt es leider auch schon viel zu oft.....Zitat:
Original geschrieben von Robin2006
Wollte den Threaderstellern nicht zu Nahe treten und ihnen in den Thread einfach mein Anliegen rein posten 🙂Dazu: in meinen Papieren stehen für die 225/ R17 ein Lastindex von 98Y !
den Lastindex solltest Du bei Felgen und Reifen auch beachten !
klick hier: http://www.adac.de/.../default.aspx siehe dort- Lastindex und Speedindex
Jo bei der 7,5Jx17 ET43 Felge sind 225/50 R17 98Y lt. COC vorgeschrieben.
Dennoch bleibt die Frage ob ich statt der ET43 auch ne ET45 verwenden kann und ob es dan ne von bis Skala gibt.
Dazu dibt es entsprechende Gutachten mit allen Auflagen. Die Daten in der CoC beziehen sich nur auf Serienfelgen. Zubehörfelgen entsprechen diesen sehr selten. Und das sollte einem in seinem Autofahrerleben auch schon untergekommen sein.
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Zitat:
Original geschrieben von golfer0510
Dazu dibt es entsprechende Gutachten mit allen Auflagen. Die Daten in der CoC beziehen sich nur auf Serienfelgen. Zubehörfelgen entsprechen diesen sehr selten. Und das sollte einem in seinem Autofahrerleben auch schon untergekommen sein.
Tja mir is das aber in meinem Autofahrerleben noch nicht untergekommen weil ich bei meinen bisherigen Fahrzeugen immer nur die Original-Felgen gefahren bin und mir keine anderen gekauft habe 😉
So was soll es nämlich auch geben 🙂
Aber ich nehme mal an das man Felgen mit ABE dann nicht beim TÜV eintragen muß solange die darin erwähnten Auflagen beachtet werden (und ich die ABE immer mitführe) oder liege ich da falsch?
Da liegst du falsch, denn ob beim TÜV vorgeführt werden muß oder nicht, auch das ist dem Gutachten zu entnehmen.
Zitat:
golfer0510
Da liegst du falsch, denn ob beim TÜV vorgeführt werden muß oder nicht, auch das ist dem Gutachten zu entnehmen.
Golfer hat vollkommen Recht.
Ich vermute mal, dass Felgen vom Zubehörmarkt sogar generell EINTRAGUNGSPFLICHTIG sind. 😕
Bei Umbau mit orig. Felgen gibt`s keine Probleme. Ich meine damit, dass eine orig. 17" vom 4F für den 4F nicht eingetragen werden muss. Hier aber aufpassen, wirklich nur vom gleichen Modell. Eine Felge im identischen Design und gleicher Größe (z.B 7,5x17) von einem anderen Modell hat mit hoher Warscheinlichkeit eine andere ET. Dann könnte es kompliziert werden. Freigabe von Audi,....... 😕
Zur Einpresstiefe: Ich denke das +2mm kein Problem sein sollten. Wird die Einpresstiefe noch höher (ET50, ET 55, ...), steht das Rad weiter nach innen. Dann könnte der Freigang nicht mehr gewährleistet sein. Bei geringerer Einpresstiefe steht das Rad im Extremfall aus dem Radkasten heraus. Auch verboten.
Wenn du dir die Liste mit den Umbaumaßnahmen anschaust - schau nicht zu genau hin. 😁
Da steht schon mal was von Kotflügel weiten o.ä. Wenn das Rad sauber im Radkasten steht, will das kein TÜV-Mensch auf der Welt. 😉
Ich hab bei mir neue 19" draufgesteckt mit ET40. Die orig. 19" von BBS zum Beispiel für den 4F hat ET48. Heißt, meine stehen 8mm weiter draußen. Und passen immer noch gut rein. Da ist sogar so viel Platz (allerdings auch nicht tiefergelegt), dass der TÜV-Mensch meinte "da kannste ja noch `ne Mütze durchwerfen". 😁
Also, draufstecken, hinfahren (erlaubt auf DIREKTEM Weg zum TÜV) und abnehmen lassen. Kostet auch nicht die Welt. Da muß auch nichts in die Zulassung eingetragen werden. TÜV-Abnahme mitführen!
Gruss Heischow