Felgenschutz beschädigt, 150€ Bußgeld & 1 Punkt in Flensburg

Hallo, ich bin heute dummerweise in eine großangelegte allgemeine Verkehrskontrolle geraten und mein Fahrzeug wurde kontrolliert. Dabei ist den Beamten eine Beschädigung des Felgenschutzes aufgefallen (siehe Fotos). Dafür werde ich demnächst Post von der Polizei erhalten und der Beamte sagte mir im voraus, ich könne mich auf ein Bußgeld von 150€ & 1 Punkt in Flensburg einstellen.
Meiner Auffassung nach ist der Felgenschutz zum Schutz der Felge bei Kontakt mit dem Bordstein gedacht, und kein, wie von der Polizei behauptet, sicherheitsrelevantes Merkmal für die Fahrzeugsicherheit.
Meine Frage lautetet daher, ist der Felgenschutz zwingend erforderlich und somit TÜV relevant oder ist dies, wie die Lauffläche eines Rades, erst nach Abnutzungsgrad zu erneuern und als Verbrauchsgegenstand anzusehen?

Reifen
Felge
Felgenschutz
70 Antworten

Zitat:

@Bamako schrieb am 14. September 2022 um 13:02:36 Uhr:



Schuldhaftes Handeln und das Bewusstsein darüber (bla bla) ist vielleicht im Strafgesetzbuch relevant, aber nicht bei Ordnungswidrigkeiten bezogen auf Verkehrssicherheit oder ähnliches. Da kriegt man reingewürgt was geht, ohne Gnade.

Natürlich verläuft auch die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach rechtsstaatlichen Gesichtspunkten.

Gerade weil man in vielen Fällen den tatsächlich vorliegenden Vorsatz nicht nachweisen kann wird im Regelfall Fahrlässigkeit geahndet...

wobei im Verkehrs -oder Ordnungswidrigkeitsrecht wie überall gilt: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!

Exakt .... und da wir uns ja alle und immer über den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs vor Fahrtantritt vergewissern ist klar "Er" hätte es wissen müssen.

Was auf den Bildern leider nicht zu erkennen ist wie alt die Reifen sind.

Zitat:

@audijazzer schrieb am 14. Sept. 2022 um 13:42:56 Uhr:


wobei im Verkehrs -oder Ordnungswidrigkeitsrecht wie überall gilt: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!

Darum geht es ja nicht, sondern um die Höhe.

Sorry für die Klarstellung:
Es ist hier keine Strafe, die kommt ausschließlich bei einer Straftat zu tragen.

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Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 14. September 2022 um 14:07:37 Uhr:



Zitat:

@audijazzer schrieb am 14. Sept. 2022 um 13:42:56 Uhr:


wobei im Verkehrs -oder Ordnungswidrigkeitsrecht wie überall gilt: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!

Darum geht es ja nicht, sondern um die Höhe.

nö! Im Ausgangsthread wurde die Höhe der Geldbuße vom TE zwar erwähnt, aber nicht mit einem Wort kritisiert, sondern er hat die Sache an sich angezweifelt. Deswegen mein Einwand.

Er hat die "die Sache an sich" angezweifelt, weil er sich im Tatbestand geirrt hat:

Er war der Meinung, es würde eine technisch unbedeutende Beschädigung vorliegen und hat den schwerwiegenden Schaden übersehen. Der Irrtum schützt ihn vor der Bestrafung wegen Vorsatz. Ob er wegen Fahrlässigkeit bestraft werden kann hängt davon ab, ob er den Irrtum hätte vermeiden können bzw. müssen. Es würde doch z.B. hoffentlich niemand erwarten, dass ein entsprechender Schaden auf der Innenseite des Rades vor Fahrtantritt erkannt worden wäre? Der Tatbestand (Reifen beschädigt) wäre der selbe gewesen...

Insofern ist die Formel "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" eine etwas verkürzte Darstellung.

Der TE hat weiter oben geschrieben, dass er einen neuen Reifen kauft, damit ist das doch auch erledigt

Damit könnte es erledigt sein.

Noch 10 Seiten vollschreiben zu einem Problem das keins ist geht aber auch. 😛

bin auch für Zumachen, alles gesagt und der TE ist eh nicht mehr stark beteiligt.

Der hat ja auch seinen Irrtum erkannt und stellt den Mangel umgehend ab.

Was fehlt denn jetzt noch?

Lass dich überraschen. 😁

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 14. September 2022 um 15:43:05 Uhr:


Lass dich überraschen. 😁

Bist doch sonst nicht so zimperlich! 😰

Noch geht es ja und wir sind erst auf der vierten Seite. Obwohl...

Ich hab mir jetzt hier nicht alles durchgelesen, aber
Du müsstest doch beim Kontakt mit Randstein o.ä
einen Rumpler gespürt haben.
Ich steige nach soetwas sofort aus und sehe nach.
Das Stück das es Dir da aus Deiner Felgenrippe
gerissen hat und auch die Macke an der Alufelge
sind nicht ohne. Die Felgenrippe soll ja Schäden
von Felge und Reifen abhalten und ist entsprechend
konzipiert, aber beim Bröckel der da nun bei Dir fehlt
muss es ja schon gefetzt haben.

Sicherlich ist die Ankündigung der Rennleitung
mit 150 Euro Bußgeld, nem Ehrenpünktchen in
Flensburg und dann auch noch den Kosten für
nen neuen Reifen nicht ohne, aber ich würde es
unter Lehrgeld verbuchen und vor allem in
Zukunft bei spür- oder hörbarem Feindkontakt
aussteigen und prüfen.

Du hast in meinen Augen großes Glück gehabt,
und nun allzeit gute Fahrt! :-)

Ich habe mir jetzt extra nochmal die Bilder angeschaut:

An der Felge sehe ich auf den Bildern nur einen oberflächlichen Kratzer. Wenn wir alle Räder mit solchen Schäden aussortieren würden käme bestimmt Stimmung auf im Prüfgeschäft 😉

Und auch das fehlende Stück Gummi in der Felgenschutzleiste ist erstmal nur ein optischer Mangel. Sicherheitsrelevant ist der vom TE zunächst übersehende Riss, der ausgehend von dem sichtbaren Schaden weiter in den Reifen geht. Zur Beurteilung solcher Schäden ist es übrigens immer hilfreich, etwaige lose Gummiteile abzuheben und in den Spalt zu leuchten: Wenn da schon das Gewebe sichtbar ist muss der Reifen in jedem Fall erneuert werden.

Letztlich sind auf den Straßen jede Menge Reifen und auch Felgen unterwegs, die gewisse Kampfspuren haben ohne dass es täglich dadurch zu Unfällen kommt. Da muss man also nicht päpstlicher sein als der Papst, und gerade bei Reifenschäden hat der Gesetzgeber ja durchaus klare Kriterien festgelegt, was noch akzeptabel ist und was nicht. Auch wenn natürlich nicht jeder Schaden am tragenden Aufbau von außen erkennbar ist.

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