Felgen von SLK auf W203 Limousine

Mercedes C-Klasse W203

Hallo !

Ich habe ein Angebot bekommen, dass ich Felgen von einem Bekannten kaufen kann, die von einem SLK stammen.
Nach seinen Infos darf ich diese auch auf meinen W203 machen.

Hier die Daten:

vorne 2 x 7,5J x 18 H2 ET 36 (A1714012802 oder B66474383)
hinten: 2 x 8,5J x 18 H2 ET 30 (A1714012902 oder B66474384)
LKR 5x112

Nach Angaben von der Mercedes Homepage (eine PDF mit zulässigen Reifenkombinationen) darf ich folgend Felgen fahren:

Vorne: 7,5x18 H2 ET37
Hinten: 8,5x18 H2 ET34

Darf ich die Felgen nun fahren ? Bzw muss ich diese vom TÜV eintragen lassen?

Grüße,
René

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Warum willst Du unbedingt nutzlos Geld ausgeben?



Schraub´ die Dinger drauf und gut ist!

Hallo

Das Problem daran ist, dass die ABE beim Anbau dieser Felgen erlischt und die Versicherung im Schadenfall Ersatzansprüche ablehnen kann. Eine solche Empfehlung hier im Forum oder im Bekanntenkreis zu geben finde ich daher unangebracht.

Kleines Praxisbeispiel:
Blechschaden mit einem Verursacher, dessen "modifiziertes" Kfz (Bremsanlage, Felgen, Karosserieanbauteile) ohne TÜV/ABE unterwegs war. Hatte letztendlich fast 2 Jahre Probleme meine Rechtsansprüche durchzusetzen. Seitdem sehe ich solche Beiträge äußerst kritisch. Mit kleinkarierten Ansichten hat das nichts zu tun.

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Zitat:

Original geschrieben von xenion12


vorne 2 x 7,5J x 18 H2 ET 36 (A1714012802 oder B66474383)
hinten: 2 x 8,5J x 18 H2 ET 30 (A1714012902 oder B66474384)

Das passt schon. 😉

Fahr zu einer freien Werkstatt die eine Abnahme mit der GTÜ machen.

Zitat:

Original geschrieben von Marcel_W203



Zitat:

Original geschrieben von xenion12


vorne 2 x 7,5J x 18 H2 ET 36 (A1714012802 oder B66474383)
hinten: 2 x 8,5J x 18 H2 ET 30 (A1714012902 oder B66474384)
Das passt schon. 😉
Fahr zu einer freien Werkstatt die eine Abnahme mit der GTÜ machen.

Auch wenn es ein anderer Prüfer nicht so eng sieht und die Felgen eingetragen werden so bedeutet es nicht das wenn z.B. die Polizei einen aufhält und zur Nachprüfung schickt das Urteil des ersten Prüfers bestehen bleibt.

Es gibt seitens MB eine Freigabeliste, in dieser Liste befinden sich auch Felgen mit 171er Teilenummer vom SLK. Ergo, die Traglast reicht bei 171er Felgen völlig aus, ebenso werden beim W203 und dem 171 die gleichen Einpresstiefen (ET) verwendet, Lochkreis und Radschrauben ist ja sowieso identisch. Schließlich ist der 203er die Basis für den 171er.

Ganz ehrlich ihr übertreibt es hier etwas! Da geht man zu MB, holt sich die Freigabeliste, ggf. die technischen Daten des Fahrzeugs für das diese Felgen urprünglich bestimmt sind. Dann sieht man ob die Traglast ausreichend ist (was in dem Fall sowieso der Fall ist), damit geht es dann ab zum TÜV, die Räder natürlich montiert, und lässt die dann Eintragen. Warum macht ihr es euch komplizierter als es in Wirklichkeit ist. 🙄

Zitat:

Ganz ehrlich ihr übertreibt es hier etwas! Da geht man zu MB, holt sich die Freigabeliste, ggf. die technischen Daten des Fahrzeugs für das diese Felgen urprünglich bestimmt sind. Dann sieht man ob die Traglast ausreichend ist (was in dem Fall sowieso der Fall ist), damit geht es dann ab zum TÜV, die Räder natürlich montiert, und lässt die dann Eintragen. Warum macht ihr es euch komplizierter als es in Wirklichkeit ist. 🙄

Genau meine Meinung!

D ist im Regelungswahn, wie wir wissen. Für alles braucht man eine schriftliche Bestätigung und Genehmigung. Was nicht ausdrücklich geprüft und erlaubt ist, ist verboten. Auch wenn es funktioniert.

Mit den Felgen wird es definitiv keine Probleme geben, auch wenn die Oberbedenkenträger etwas anderes behaupten.

Wenn Ihr überall so vorbildliche Staatsbürger seid, denkt bitte dran, auch bei der Steuererklärung die genauen km anzugeben, nicht falsch zu parken/halten und Euren Müll immer schön zu trennen bzw. aus dem Park auch mitzunehmen.

MannMannMann, man kann´s auch echt übertreiben...

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Zitat:

Original geschrieben von genius73



Zitat:

Original geschrieben von Marcel_W203


Das passt schon. 😉
Fahr zu einer freien Werkstatt die eine Abnahme mit der GTÜ machen.

Auch wenn es ein anderer Prüfer nicht so eng sieht und die Felgen eingetragen werden so bedeutet es nicht das wenn z.B. die Polizei einen aufhält und zur Nachprüfung schickt das Urteil des ersten Prüfers bestehen bleibt.

Hi Genius !

Ist dir das schon mal so passiert ? Ich wurde in den letzten 20! Jahren ganze 2x kontrolliert ! Neben den üblichen Sachen zum vorzeigen wurde 1x die Profiltiefe gemessen . Nach den Felgen hat kein Hahn gekräht ! Ich bezweifele auch , daß irgendein Polizist alle Felgengrössen , Einpreßtiefen , etc. sämtlicher Fahrzeugtypen kennt o. bei sich mitführt ! 😉

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