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Felgen vom CLS auf SL 320 R129

Themenstarteram 7. Juni 2012 um 19:22

Hallo,

 

hab mir günstig Felgen vom CLS gekauft, es sind die 17" 5-Doppelspeichen (8,5Jx17 ET 28), Bild s.u., würde diese gerne auf meinem SL 320 montieren.

Die Serienbefestigungsschrauben vom SL 320 sind M12, 1,5x20, die vom CLS sind M14, 1,5x27.

Man sagte mir, dass ich M12 Schrauben mit M14 Kopf benötige, aber wie sieht es mit der Länge aus, müssen die jetzt 27mm oder 20mm (wie die Serienbefestigungsschrauben) lang sein.

Vielleicht könnte sich Alpha Lyare mal melden, soll sich ja bei diesem Thema ziemlich gut auskennen.

Dsc05286
Dsc05288
Beste Antwort im Thema
am 8. Juni 2012 um 20:57

So, hier bin ich.

Für die Räder vom CLS Typ 219 gibt es keine werkseitige Freigabe für den Betrieb auf einem SL Typ 129. Das bedeutet eine Änderungsabnahme nach §§ 21 und 19(2) StVZO und die anschließende sofortige Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsstelle.

Zitat:

Original geschrieben von Der Autoversteher

... nur wenn der TÜV in den Schein schaut und da steht 245/45 R17 und auf dem Auto ist das auch drauf wird der Prüfer keine weiteren Fragen stellen, zumal es original Mercedes-Felgen sind.

Eine solche Einstellung macht es mir nicht gerade leicht, auf Dein Thema zu antworten. Wer glaubt, sich bei einer KFZ-Prüfung durchmogeln zu können, und es vielleicht auch schafft, dennoch wohlwissend, dass er gegen Gesetze verstößt, bleibt immer noch in der Verantwortung, die Zulassung seines Fahrzeugs nachweisen zu können. Das ist kein Spaß.

Es gibt keinen Grund dafür, gegen Gesetze und Regelungen zu verstoßen, wenn es einen legalen Weg gibt, eine Betriebserlaubnis zu bekommen.

Jetzt bitte erst einmal durchatmen.

 

Kurzzusammenfassung zur gewünschten Umrüstung:

Es bestehen sehr gute Chancen für eine Zulassung.

 

Jetzt zu den Einzelheiten, um die es sich zu kümmern gilt:

Radidentifizierung

Die in den Rädern eingegossenen Teilenummern müssen in einer Werksfreigabe für den Typ 219 enthalten sein.

Radtraglast im Zusammenhang mit dem Abrollumfang der Reifen

Die Eignung kann auf zwei Arten nachgewiesen werden.

  • Direkt, durch eine Bescheinigung der Daimler AG auf Anfrage dort.
  • Indirekt, durch den Vergleich der Fahrzeugtypen. Räder vom Typ 219 in der Größe 8½Jx17 ET28 sind werkseitig z.B. auf einem CLS 350 CDI mit einer maximalen Achslast von 1190 kg zugelassen. Der Typ 129 SL 320 dürfte knapp darunter liegen. Die Reifendimension 245/45 R 17 ist bei beiden Fahrzeugtypen gleich; diesbezüglich wird es keine Probleme geben.

Freigängigkeit der Rad-/Reifenkombination

Hier ist ein hilfreich, wenn ein Gutachten von Sonderrädern mit identischen Dimensionen vorliegt. Aus den Auflagen darin kann man ersehen, ob gegebenenfalls Änderungen an der Karosserie oder Änderungen an Fahrwerksteilen erforderlich sind. Was hier bestens passt, ist ein Radgutachten vom TÜV Pfalz für das Brock B13 8½Jx17 ET28. Darin gibt es für den Typ 129 im Zusammenhang mit der Reifendimension 245/45 R 17 keine Auflagen der erwähnten Art für den Betrieb auf einem SL 320.

Ausreichende Radabdeckung

Auch hierzu enthält das erwähnte Vergleichsgutachten keine Auflagen.

Reifengröße

Wenn es bei 245/45 R 17 bleibt, mache ich mir keine weiteren Gedanken.

Befestigungsmittel

Nettes amtliches Wort für die Radschrauben.

In diesem Fall gibt es ein paar Punkte zu berücksichtigen. Die Räder werden am CLS mit Schrauben M14x1,5 befestigt, am SL Typ 129 ist M12x1,5 üblich, und dieses Gewinde muss auch verwendet werden.

Die Kugelbund-Ø sind unterschiedlich. Bei Serienrädern für den Typ 129 ist es Ø24, beim CLS Ø28. Der Bund-Ø der Schraube muss zur Anlagefläche im Rad passen, also Ø28 (oder auch R14).

Schon deswegen werden Sonderschrauben benötigt.

Die Ermittlung der passenden Schaftlänge ist nicht ganz leicht. Bei M12x1,5 muss eine tragende Länge von mindestens 9,6 mm vorhanden sein, entsprechend 6,5 Umdrehungen. Das sind die Zielwerte.

Wenn ich mir Sonderräder als Beispiel nehme, die für beide Fahrzeugtypen zulässig sind, schätze ich die erforderliche Schraubendimensionen zu M12x1,5 , Kugelbund Ø28 (R14), Schaftlänge 24 mm, Festigkeitsklasse 10.9.

 

Diese Angaben habe ich nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, nach mehrstündiger Recherche. Garantien für die Richtigkeit kann ich jedoch nicht übernehmen.

Anhand meiner Angaben wird der Themenstarter aber jetzt Informationen haben, mit denen er ein (kostenloses) Vorgespräch mit einem KFZ-Sachverständigen (aaSmT, nicht Prüfer!) bei einer Prüfstelle von TÜV (alte Länder) oder DEKRA (neue Länder) bezüglich der Zulassungsmöglichkeit führen kann.

Hinweis: diesen Fachmann gibt es nicht bei jeder Prüfstelle; vorher anrufen!

Die unten aufgeführten Dokumente sollte man dabei mitbringen.

 

Gruß

Alpha Lyrae

Zulässige Rad-/Reifenkombinationen SL Typ 129

Zulässige Rad-/Reifenkombinationen CLS Typ 219

Radgutachten Brock B13 8½Jx17 ET28

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Wie kommst Du denn darauf, dass Die Montage von CLS-Felgen, auf einem SL möglich ist? Hast Du Dein Vorhaben vom Fahrzeughersteller absichern lassen?

Themenstarteram 7. Juni 2012 um 19:56

Ich glaube da will mal wieder jemand mitreden, obwohl er von der ganzen Materie keine Ahnung hat, in diesem Fall einfach mal die ... halten!:cool:

Fährt nen Polo und will bei Mercedes mitreden ohne irgeneine Ahnung zu haben.:rolleyes:

Aber wenn Du schon mitreden willst, dann schau mal hierrein.

Und überhaupt ist der SL von der max. zulässigen Achslast auch nicht schwerer.

Wer sagt eigentlich, dass so was vom Fahrzeughersteller abgesegnet werden muss, wenn überhaupt dann nur vom TÜV!

Aber nicht einmal die interessiert das, sofern die Reifengröße die gleiche bleibt.

Naja, wie auch immer, falls jemand noch was konstruktiveres - im Gegensatz zu Gummihoeker beitragen kann - bzgl. der Radmuttern soll sich melden.

Ich bitte darum, mir meine Ahnungslosigkeit nachzusehen. Als Fahrer eines Kleinwagen, ist es mir selbstverständlich nicht möglich, mit Substanz angereicherte Aussagen, zum Thema zu tätigen.

Die Diskussion geht an die Fachleute...;)

Zitat:

Original geschrieben von Der Autoversteher

Ich glaube da will mal wieder jemand mitreden, obwohl er von der ganzen Materie keine Ahnung hat, in diesem Fall einfach mal die ... halten!:cool:

Ganz schön starker Tobak den du da von dir gibst.

@ "Der Autoversteher",

warum fragst du eigentlich hier im Forum, wenn du alles besser weißt? :confused:

An deinem angehängten PDF erkennt man nur welche generellen Reifen und Felgengrößen zulässig sind!:eek:

Wo steht das die CLS-Felgen auf deinem Fahrzeug zulässig sind? :eek:

Setz dich mal mit Daimler in Stuttgart/ Böblingen in Verbindung.

Da kannst du die Auskunft, auch für die krummen Schrauben, erhalten.

Themenstarteram 7. Juni 2012 um 20:30

Schau dir einfach mal meine Frage an und dann die Antwort dazu, mehr brauche ich dazu nicht sagen.

In der PDF sind 8,5Jx18 ET 25 mit 245/40 R18 freigegeben, wieso sollte 8,5Jx17 ET 28 mit 245/45 R17 nicht gehen.

Vielleicht weil das Rad dann 3mm weiter in Radhaus hineinragt?

Auch für dich nochmal, so lange die selbe Reifengröße montiert ist, fragt kein Mensch ob die Felge zulässig ist oder nicht,

abgesehen davon passt die Traglast von der Felge für den SL.

Es geht lediglich um die Schrauben.

Zitat:

Original geschrieben von Der Autoversteher

 

Auch für dich nochmal, so lange die selbe Reifengröße montiert ist, fragt kein Mensch ob die Felge zulässig ist oder nicht,

abgesehen davon passt die Traglast von der Felge für den SL.

Hallo,

du bist also der Meinung, daß du jede Felge die mechanisch auf ein Fahrzeug passt, einfach so fahren darfst wenn du die Reifengröße nicht veränderst?

Wer hat dir denn den Floh ins Ohr gesetzt?

 

Zitat:

Original geschrieben von Der Autoversteher

 

Auch für dich nochmal, so lange die selbe Reifengröße montiert ist, fragt kein Mensch ob die Felge zulässig ist oder nicht,

Danke, und damit ist die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erloschen!!

==> Kein Versicherungsschutz.

:eek:

Bitte mir nicht auf der Straße begegnen, danke.

Auch wenn ich nur einen A5 fahre und in gefahr laufe vom TE wie Gummihoeker kleingemacht zuwerden weil auch ich keinen SL fahre gebe ich dir den Tipp! Ruf bei Mercedes oder beim TÜV an, die können dir genau sagen welche Radschrauben du letztendlich verwenden musst! Das die Felgen Technisch passen steht ausser Frage,die passen bestimmt, aber eintragen musst du sie trozdem lassen, und zwar via Einzelabnahme!!! Selbst wenn die ET nur 1mm abweicht musst du die Felgen eintragen lassen, du brauchst dir nur eine Traglastbescheinigung von Mercedes zu holen und mit der erfolgt dann die Eintragung beim TÜV,Gutachten wirds ja keines geben da original Räder!!

Wenn du ohne Eintragung so fährst hast du keinen Versicherungsschutz!

Noch was, könntest du bitte deinen Ton bisschen ändern, das hier ist ein Forum, bleib doch Freundlich,immerhin willst doch du etwas!! Und andere wegen ihren Fahrzeugen abzuwerten finde ich sehr Niveaulos!

Themenstarteram 8. Juni 2012 um 8:56

Zitat:

Original geschrieben von Passat_V6

Noch was, könntest du bitte deinen Ton bisschen ändern, das hier ist ein Forum, bleib doch Freundlich,immerhin willst doch du etwas!! Und andere wegen ihren Fahrzeugen abzuwerten finde ich sehr Niveaulos!

Ich wollte keinesfalls irgendjemanden beleidigen oder wegen seines Fahrzeugs abwerten, jedoch ärgert mich es wenn man auf eine bestimmte Frage eine 0815 Antwort erhält, die mit dem Thema rein gar nichts zu tun hat.

Aus der Antwort kann man sehen, dass sich derjenige mit dem Thema Reifeneintragung noch gar nicht beschäftigt hat - sonst würde er nicht so einen Blödsinn schreiben.

Ganz einfach, wenn ich mich bei einem Thema nicht auskenne, dann brauch ich auch nicht einfach irgendwas schreiben, nur um irgenwas geschrieben zu haben, sondern etwas wo die Diskussion voranbringt.

Schreib Alpha eine PN, punkto Felgen dann noch dazu Mercedes ist er der absolute Guru!!!

P.s. ich kann dir versichern das Gummihoeker sich bestens in der Reifen/Felge Materie auskennt;)

Themenstarteram 8. Juni 2012 um 9:04

Zitat:

Hallo,

du bist also der Meinung, daß du jede Felge die mechanisch auf ein Fahrzeug passt, einfach so fahren darfst wenn du die Reifengröße nicht veränderst?

Das habe ich auch nicht gesagt... nur wenn der TÜV in den Schein schaut und da steht 245/45 R17 und auf dem Auto ist das auch drauf wird der Prüfer keine weiteren Fragen stellen, zumal es original Mercedes-Felgen sind.

Im Falle eines Unfalls erlischt auch der Versicherungsschutz nicht, zumal es keine gravierenden technischen Änderungen sind, die sich nachteilig auf die Sicherheit des Autos auswirken, das kann dir jeder Gutachter bestätigen.

Ok,ich sehe das du eigendlich derjenige bist der keine Ahnung hat,deswegen ist für mich hier schluss! Du MUSST jeder veränderung an deinem Fahrzeug absegnen lassen,und das vom TÜV !!!!

Die neuen Felgen stehen nun mal nicht in deinem Fahrzeugschein somit würde dir die versicherung keinen cent bezahlen,was aber auch verständlich ist!!!!

Zitat:

Original geschrieben von Der Autoversteher

Zitat:

Hallo,

du bist also der Meinung, daß du jede Felge die mechanisch auf ein Fahrzeug passt, einfach so fahren darfst wenn du die Reifengröße nicht veränderst?

Das habe ich auch nicht gesagt... nur wenn der TÜV in den Schein schaut und da steht 245/45 R17 und auf dem Auto ist das auch drauf wird der Prüfer keine weiteren Fragen stellen, zumal es original Mercedes-Felgen sind.

Hallo,

ich zitiere dich mal:

Zitat:

"Auch für dich nochmal, so lange die selbe Reifengröße montiert ist, fragt kein Mensch ob die Felge zulässig ist oder nicht".

Das ist Nonsens.

Und dann zitiere ich dich nochmal:

Zitat:

"Ganz einfach, wenn ich mich bei einem Thema nicht auskenne, dann brauch ich auch nicht einfach irgendwas schreiben,".

Wie wäre es, wenn du dich ganz einfach an deine eigenen Grundsätze hältst?

Genau wie für Passat_V6 ist für mich das Thema durch.

Zitat:

Original geschrieben von Der Autoversteher

Schau dir einfach mal meine Frage an und dann die Antwort dazu, mehr brauche ich dazu nicht sagen.

 

In der PDF sind 8,5Jx18 ET 25 mit 245/40 R18 freigegeben, wieso sollte 8,5Jx17 ET 28 mit 245/45 R17 nicht gehen.

Vielleicht weil das Rad dann 3mm weiter in Radhaus hineinragt?

 

Auch für dich nochmal, so lange die selbe Reifengröße montiert ist, fragt kein Mensch ob die Felge zulässig ist oder nicht,

abgesehen davon passt die Traglast von der Felge für den SL.

 

Es geht lediglich um die Schrauben.

In der PDF stehen jedoch als  17 "

 

> 81/4 X17 ET 34  :eek:

 

also nix is´ mit 3mm  :p

 

 

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