Felgen vom CLS auf SL 320 R129
Hallo,
hab mir günstig Felgen vom CLS gekauft, es sind die 17" 5-Doppelspeichen (8,5Jx17 ET 28), Bild s.u., würde diese gerne auf meinem SL 320 montieren.
Die Serienbefestigungsschrauben vom SL 320 sind M12, 1,5x20, die vom CLS sind M14, 1,5x27.
Man sagte mir, dass ich M12 Schrauben mit M14 Kopf benötige, aber wie sieht es mit der Länge aus, müssen die jetzt 27mm oder 20mm (wie die Serienbefestigungsschrauben) lang sein.
Vielleicht könnte sich Alpha Lyare mal melden, soll sich ja bei diesem Thema ziemlich gut auskennen.
Beste Antwort im Thema
So, hier bin ich.
Für die Räder vom CLS Typ 219 gibt es keine werkseitige Freigabe für den Betrieb auf einem SL Typ 129. Das bedeutet eine Änderungsabnahme nach §§ 21 und 19(2) StVZO und die anschließende sofortige Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsstelle.
Zitat:
Original geschrieben von Der Autoversteher
... nur wenn der TÜV in den Schein schaut und da steht 245/45 R17 und auf dem Auto ist das auch drauf wird der Prüfer keine weiteren Fragen stellen, zumal es original Mercedes-Felgen sind.
Eine solche Einstellung macht es mir nicht gerade leicht, auf Dein Thema zu antworten. Wer glaubt, sich bei einer KFZ-Prüfung durchmogeln zu können, und es vielleicht auch schafft, dennoch wohlwissend, dass er gegen Gesetze verstößt, bleibt immer noch in der Verantwortung, die Zulassung seines Fahrzeugs nachweisen zu können. Das ist kein Spaß.
Es gibt keinen Grund dafür, gegen Gesetze und Regelungen zu verstoßen, wenn es einen legalen Weg gibt, eine Betriebserlaubnis zu bekommen.
Jetzt bitte erst einmal durchatmen.
Kurzzusammenfassung zur gewünschten Umrüstung:
Es bestehen sehr gute Chancen für eine Zulassung.
Jetzt zu den Einzelheiten, um die es sich zu kümmern gilt:
Radidentifizierung
Die in den Rädern eingegossenen Teilenummern müssen in einer Werksfreigabe für den Typ 219 enthalten sein.
Die Eignung kann auf zwei Arten nachgewiesen werden.
- Direkt, durch eine Bescheinigung der Daimler AG auf Anfrage dort.
- Indirekt, durch den Vergleich der Fahrzeugtypen. Räder vom Typ 219 in der Größe 8½Jx17 ET28 sind werkseitig z.B. auf einem CLS 350 CDI mit einer maximalen Achslast von 1190 kg zugelassen. Der Typ 129 SL 320 dürfte knapp darunter liegen. Die Reifendimension 245/45 R 17 ist bei beiden Fahrzeugtypen gleich; diesbezüglich wird es keine Probleme geben.
Freigängigkeit der Rad-/Reifenkombination
Hier ist ein hilfreich, wenn ein Gutachten von Sonderrädern mit identischen Dimensionen vorliegt. Aus den Auflagen darin kann man ersehen, ob gegebenenfalls Änderungen an der Karosserie oder Änderungen an Fahrwerksteilen erforderlich sind. Was hier bestens passt, ist ein Radgutachten vom TÜV Pfalz für das Brock B13 8½Jx17 ET28. Darin gibt es für den Typ 129 im Zusammenhang mit der Reifendimension 245/45 R 17 keine Auflagen der erwähnten Art für den Betrieb auf einem SL 320.
Ausreichende Radabdeckung
Auch hierzu enthält das erwähnte Vergleichsgutachten keine Auflagen.
Reifengröße
Wenn es bei 245/45 R 17 bleibt, mache ich mir keine weiteren Gedanken.
Befestigungsmittel
Nettes amtliches Wort für die Radschrauben.
In diesem Fall gibt es ein paar Punkte zu berücksichtigen. Die Räder werden am CLS mit Schrauben M14x1,5 befestigt, am SL Typ 129 ist M12x1,5 üblich, und dieses Gewinde muss auch verwendet werden.
Die Kugelbund-Ø sind unterschiedlich. Bei Serienrädern für den Typ 129 ist es Ø24, beim CLS Ø28. Der Bund-Ø der Schraube muss zur Anlagefläche im Rad passen, also Ø28 (oder auch R14).
Schon deswegen werden Sonderschrauben benötigt.
Die Ermittlung der passenden Schaftlänge ist nicht ganz leicht. Bei M12x1,5 muss eine tragende Länge von mindestens 9,6 mm vorhanden sein, entsprechend 6,5 Umdrehungen. Das sind die Zielwerte.
Wenn ich mir Sonderräder als Beispiel nehme, die für beide Fahrzeugtypen zulässig sind, schätze ich die erforderliche Schraubendimensionen zu M12x1,5 , Kugelbund Ø28 (R14), Schaftlänge 24 mm, Festigkeitsklasse 10.9.
Diese Angaben habe ich nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, nach mehrstündiger Recherche. Garantien für die Richtigkeit kann ich jedoch nicht übernehmen.
Anhand meiner Angaben wird der Themenstarter aber jetzt Informationen haben, mit denen er ein (kostenloses) Vorgespräch mit einem KFZ-Sachverständigen (aaSmT, nicht Prüfer!) bei einer Prüfstelle von TÜV (alte Länder) oder DEKRA (neue Länder) bezüglich der Zulassungsmöglichkeit führen kann.
Hinweis: diesen Fachmann gibt es nicht bei jeder Prüfstelle; vorher anrufen!
Die unten aufgeführten Dokumente sollte man dabei mitbringen.
Gruß
Alpha Lyrae
Zulässige Rad-/Reifenkombinationen SL Typ 129
Zulässige Rad-/Reifenkombinationen CLS Typ 219
Radgutachten Brock B13 8½Jx17 ET28
21 Antworten
Ich bin dran, bitte aber noch um etwas Geduld.
Zitat:
In der PDF stehen jedoch als 17 "
> 81/4 X17 ET 34 😰
also nix is´ mit 3mm 😛
Ja schon, aber auf der Liste findet sich auch eine Felgengröße 8,5Jx18 ET 25, der Unterschied ist ja nur das meine 17" sind anstatt 18" und die ET statt 25 eben 28, also so gesehen kaum ein Unterschied. 😉
Und ich denke, dass es wegen 3mm weiter nach innen nicht die Spurstangenköpfe berührt.😉
Mir gefallen diese Felgen eben vom Design her sehr gut.
Zitat:
Original geschrieben von Alpha Lyrae
Ich bin dran, bitte aber noch um etwas Geduld.
Der Mann auf den ich gewartet habe.😁
Vielen Dank, dass du dich meines Problems annimmst.🙂
Habe schon viele konstruktive Beiträge von Dir gelesen... ein Mann vom Fach.
Finde es schön, dass wenigstens Du mir weiterhelfen willst.
So, hier bin ich.
Für die Räder vom CLS Typ 219 gibt es keine werkseitige Freigabe für den Betrieb auf einem SL Typ 129. Das bedeutet eine Änderungsabnahme nach §§ 21 und 19(2) StVZO und die anschließende sofortige Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsstelle.
Zitat:
Original geschrieben von Der Autoversteher
... nur wenn der TÜV in den Schein schaut und da steht 245/45 R17 und auf dem Auto ist das auch drauf wird der Prüfer keine weiteren Fragen stellen, zumal es original Mercedes-Felgen sind.
Eine solche Einstellung macht es mir nicht gerade leicht, auf Dein Thema zu antworten. Wer glaubt, sich bei einer KFZ-Prüfung durchmogeln zu können, und es vielleicht auch schafft, dennoch wohlwissend, dass er gegen Gesetze verstößt, bleibt immer noch in der Verantwortung, die Zulassung seines Fahrzeugs nachweisen zu können. Das ist kein Spaß.
Es gibt keinen Grund dafür, gegen Gesetze und Regelungen zu verstoßen, wenn es einen legalen Weg gibt, eine Betriebserlaubnis zu bekommen.
Jetzt bitte erst einmal durchatmen.
Kurzzusammenfassung zur gewünschten Umrüstung:
Es bestehen sehr gute Chancen für eine Zulassung.
Jetzt zu den Einzelheiten, um die es sich zu kümmern gilt:
Radidentifizierung
Die in den Rädern eingegossenen Teilenummern müssen in einer Werksfreigabe für den Typ 219 enthalten sein.
Die Eignung kann auf zwei Arten nachgewiesen werden.
- Direkt, durch eine Bescheinigung der Daimler AG auf Anfrage dort.
- Indirekt, durch den Vergleich der Fahrzeugtypen. Räder vom Typ 219 in der Größe 8½Jx17 ET28 sind werkseitig z.B. auf einem CLS 350 CDI mit einer maximalen Achslast von 1190 kg zugelassen. Der Typ 129 SL 320 dürfte knapp darunter liegen. Die Reifendimension 245/45 R 17 ist bei beiden Fahrzeugtypen gleich; diesbezüglich wird es keine Probleme geben.
Freigängigkeit der Rad-/Reifenkombination
Hier ist ein hilfreich, wenn ein Gutachten von Sonderrädern mit identischen Dimensionen vorliegt. Aus den Auflagen darin kann man ersehen, ob gegebenenfalls Änderungen an der Karosserie oder Änderungen an Fahrwerksteilen erforderlich sind. Was hier bestens passt, ist ein Radgutachten vom TÜV Pfalz für das Brock B13 8½Jx17 ET28. Darin gibt es für den Typ 129 im Zusammenhang mit der Reifendimension 245/45 R 17 keine Auflagen der erwähnten Art für den Betrieb auf einem SL 320.
Ausreichende Radabdeckung
Auch hierzu enthält das erwähnte Vergleichsgutachten keine Auflagen.
Reifengröße
Wenn es bei 245/45 R 17 bleibt, mache ich mir keine weiteren Gedanken.
Befestigungsmittel
Nettes amtliches Wort für die Radschrauben.
In diesem Fall gibt es ein paar Punkte zu berücksichtigen. Die Räder werden am CLS mit Schrauben M14x1,5 befestigt, am SL Typ 129 ist M12x1,5 üblich, und dieses Gewinde muss auch verwendet werden.
Die Kugelbund-Ø sind unterschiedlich. Bei Serienrädern für den Typ 129 ist es Ø24, beim CLS Ø28. Der Bund-Ø der Schraube muss zur Anlagefläche im Rad passen, also Ø28 (oder auch R14).
Schon deswegen werden Sonderschrauben benötigt.
Die Ermittlung der passenden Schaftlänge ist nicht ganz leicht. Bei M12x1,5 muss eine tragende Länge von mindestens 9,6 mm vorhanden sein, entsprechend 6,5 Umdrehungen. Das sind die Zielwerte.
Wenn ich mir Sonderräder als Beispiel nehme, die für beide Fahrzeugtypen zulässig sind, schätze ich die erforderliche Schraubendimensionen zu M12x1,5 , Kugelbund Ø28 (R14), Schaftlänge 24 mm, Festigkeitsklasse 10.9.
Diese Angaben habe ich nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, nach mehrstündiger Recherche. Garantien für die Richtigkeit kann ich jedoch nicht übernehmen.
Anhand meiner Angaben wird der Themenstarter aber jetzt Informationen haben, mit denen er ein (kostenloses) Vorgespräch mit einem KFZ-Sachverständigen (aaSmT, nicht Prüfer!) bei einer Prüfstelle von TÜV (alte Länder) oder DEKRA (neue Länder) bezüglich der Zulassungsmöglichkeit führen kann.
Hinweis: diesen Fachmann gibt es nicht bei jeder Prüfstelle; vorher anrufen!
Die unten aufgeführten Dokumente sollte man dabei mitbringen.
Gruß
Alpha Lyrae
Zulässige Rad-/Reifenkombinationen SL Typ 129
Zulässige Rad-/Reifenkombinationen CLS Typ 219
Radgutachten Brock B13 8½Jx17 ET28
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@ Alpha Lyrae,
das nenne ich mal ein ausführliche Recherche. 😛
Einfach TOP ++++
Also doch alles nicht so einfach wie gedacht. 🙁
Hallo Alpha,
vielen Dank für die ausführliche Antwort, die mich in Bezug auf die Umrüstung einen Schritt weiter gebracht haben dürfte.
Tut mir Leid, dass meine Anfrage für dich so viel Zeit in Anspruch genommen hat.
Schön, dass es Leute wie dich gibt, die einem bei schwierigen Themen weiterhelfen können.
Werde mit deinem Schrieb mal beim TÜV vorbeischauen, sehe es genauso, dass es mit der Eintragung an sich keine größeren Probleme geben sollte.
Das größte Problem sind die passenden Radbefestigungsmittel - um es mal in bestem Amtsdeutsch zu sagen.
Nochmals vielen Dank für deine ausführliche Recherche.
Zitat:
Original geschrieben von Oskar78
Danke, und damit ist die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erloschen!!
==> Kein Versicherungsschutz. 😰
Bitte mir nicht auf der Straße begegnen, danke.
Man sollte hier auch mal die Folgen verdeutlichen. Die sehen im Moment so aus:
Änderungen des Bußgeldkatalogs ab 01.06.2012; Erlöschen der Betriebserlaubnis:
Das „Erlöschen der Betriebserlaubnis“ wird wieder in den Bußgeldkatalog aufgenommen
Bei Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit und/oder der Umwelt (z.B. Änderungen an der Schalldämpferanlage, Vergaser, Abgasverhalten etc) wird es teuer:
Als Fahrzeughalter 135 Euro und einen Punkt
Als Fahrzeugführer: 90 Euro und 3 Punkte (!)
Fahrer = Halter (Tateinheit) 135 Euro und 3 Punkte.