Felgen und Reifenkombination
Hallo Leute,
fahre den 2.0 Tfsi mit der 7arm Doppelspeiche 9x19 mit 255er Reifen,
vorne 10er und hinten 15er Platten
schließt sehr schön bündig ab , aber sollte auf keinen Fall weiter
herrausstehen. Nun habe ich mir für den Winter die ATS Pegasus 8x18 ET 35
mit 225/40 Bridgestone bestellt. Jetzt meine Frage: Paßt das jetzt noch mit den
Spurplatten und wieviel genau ist der Unterschied oder hätte ich ET 45
nehmen müssen?
22 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von moerf
Es wäre wohl besser, wenn man ja davon weiß, dem Schleifen auf den Grund zu gehen...Zitat:
Original geschrieben von Sumodrifter
Dann ist Firma+Tüv Schuld, nicht du ...
Das sehe ich genau so. Wenn ich weiß dass etwas schleift, kann ich nicht mit ruhigem Gewissen so weiterfahren.
Ich habe bei meinen 9 x 18 ET52 auch 2x15 mm auf der Hinterachse eingetragen bekommen, obwohl es schleift. Ich fahre jetzt mit 2x 10 mm habe keine Probleme und ein ruhiges Gewissen. 🙂
Gruß Thorsten
Zitat:
Original geschrieben von moerf
Es wäre wohl besser, wenn man ja davon weiß, dem Schleifen auf den Grund zu gehen...
Das ist ja was anderes, mein Beitrag bezog sich auf die Rechtliche Situation...
Bei mir schrippts nicht mehr, egal in welcher Fahrsituation...
ABER... bei der Urlaubsfahrt als ich 60 KG im Kofferraum hatte, bei großen Bodenwellen schon...
Deshalb werde ich im Frühjahr vor der nächsten Urlaubsfahrt nochmals den Knubbel bearbeiten lassen...
Bei mir ist der nämlich der Plastikknubbel nur verkleinert worden ,
wie ich festgestellt habe...
Habe ein Foto hier im Forum gesehen, da ist der komplett weg...
Zitat:
Original geschrieben von Sumodrifter
Das ist ja was anderes, mein Beitrag bezog sich auf die Rechtliche Situation...Zitat:
Original geschrieben von moerf
Es wäre wohl besser, wenn man ja davon weiß, dem Schleifen auf den Grund zu gehen...
@Sumodrifter,
ja.. Meiner auch.
Wenn man in einem Forum postet, dass etwas schleift, kann man wohl nicht mehr von Unwissenheit ausgehen.
Somit ist man haftbar.
Oder zahlst Du auch kein Knöllchen, wenn Du angehalten wirst weil ein Licht nicht funktioniert?
Nur mit dem Argument dass Du nichts davon wusstest kommst aber bei der Rennleitung nicht weiter.
Da hat man sich ganz einfach vom verkehrssicheren Zustand des Fahrzeuges zu überzeugen.
Jeder müsste es eigentlich vor jedem Fahrtantritt tun.. aber wer macht´s?
Egal wie, wann und wo... als Fahrzeuglenker bist Du immer der Letzte und den beißen bekanntlich immer (mit) die Hunde.
Was hat denn die Rennleitung damit zu tun?Woher soll die bei einer
Kontrolle wissen ob etwas schleift oder nicht. Ich sagte doch, daß
man am Reifen keine Spuren erkennt und somit wird bei einer
Kontrolle nichts gesehen und so kann die Betriebserlaubnis auch
nicht erlöschen.
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Zitat:
Original geschrieben von moerf
Wenn man in einem Forum postet, dass etwas schleift, kann man wohl nicht mehr von Unwissenheit ausgehen.
Somit ist man haftbar.
Ich glaube dass ein Forumsbeitrag von "jeglicher Person der Welt" geschrieben worden sein kann...*geilesdeutsch**gg*
Ich könnte jetzt auch eine 43 Jähriger Mutter von 2 Kindern sein, die vor lauter Langeweile einen eigenen TT erfindet
und hier rumstänkert 😉
Bisschen dünn für ein Beweis MIttel vor Gericht...
Ansonsten nochmals... bei einem neuen TT wird niemand auch nur auf die Idee des Nachschauen kommen...
P.S: Es könnte ja sein dass ich ein "Schleifen" nie bemerken würde, weil ich zu sehr rumgurke 😉
Zitat:
Original geschrieben von acerx
Was hat denn die Rennleitung damit zu tun?Woher soll die bei einer
Kontrolle wissen ob etwas schleift oder nicht.
@acerx,
das hast Du nur missverstanden. Meine Aussage war auf die angesprochene Unkenntnis der Sachlage bezogen..
Zitat:
Ich sagte doch, daß
man am Reifen keine Spuren erkennt und somit wird bei einer
Kontrolle nichts gesehen und so kann die Betriebserlaubnis auch
nicht erlöschen.
Hab ich ja auch nicht behauptet, dass die BE erloschen ist.
Aber eines ist doch ganz klar: Wenn alle Auflagen aus dem Gutachten erfüllt sind, schleift es nirgendwo.
Genau daraufhin wurde die Räderkombination zur Erteilung des Gutachtens ausgiebig getestet und mit Auflagen vollgepackt, sonst würde es das Gutachten in dieser Form nicht geben.
Da es aber bei Deinem TT irgendwo schleift, ist zumindest eine Auflage aus dem GA nicht gänzlich erfüllt...
Hast Du Dir die Reifen denn auch mal auf der Innenseite, zur Karosserie hin, angeschaut?
Ich sage nur dass es besser wäre wenn Du das, auch nur leichte, Schleifen beseitigen lassen solltest, da Du nach eigener Aussage nachweislich von dem Problem weißt.
Du kannst es aber meinetwegen auch sein lassen, weil es ist ja Dein Problem 😉
Zitat:
Original geschrieben von Sumodrifter
Bisschen dünn für ein Beweis MIttel vor Gericht...
ja.. und wir können jetzt auch eine Fortführungsroman daraus machen 😉
Zitat:
Ansonsten nochmals... bei einem neuen TT wird niemand auch nur auf die Idee des Nachschauen kommen...
Sollte der Reifen dadurch geschädigt werden und auf der Bahn platzen, mit Unfallfolge, wird danach geschaut. Verlasse Dich darauf.
Zitat:
P.S: Es könnte ja sein dass ich ein "Schleifen" nie bemerken würde, weil ich zu sehr rumgurke 😉
wenn Du mit Deinen Rädern nur gurkst, wird auch niemals etwas schleifen, was Du merken könntest.
Ist ja nur im Extremfall so. Eigentlich sollte gerade die TÜV Prüfung auf den Extremfall ausgelegt sein, nicht?
Zitat:
Original geschrieben von moerf
Sollte der Reifen dadurch geschädigt werden und auf der Bahn platzen, mit Unfallfolge, wird danach geschaut. Verlasse Dich darauf.
Du das ist immer die Standard Aussage... Real ?
Ca. 10 Freunde die damals mit offenen 125ern und Rollern, Unfälle hatten, davon 2 Schwere (Querschnittsgelähmter Unfallgegner)
Wie oft musste ich hören ? "Fahr nicht offen , im Schadensfall bist du nicht versichert " 🙄
Dann hatte ich selbst einen und habe dass Motorrad noch am UNfallort von meinen Eltern abholen lassen,
ohne Ausdrückliches Einverständniss der Grünen...
Oder mein Kumpel der seinen neuen A3 auf der BAB zerlegt hat...
Chiptuning,Gewindefahrwerk runtergeschraubt und so weiter...
Juckte keinen...
ich will nichts verschreien , aber die Regel sieht anders aus...
Vor allen , die Schleifspuren , die durch den "Plastiknippel" entstehen sind so minimal und dann auch nur im Extremfall...
Da platzt nichts mal eben, ansonsten ist der TÜV mit in der Haftung... und die Tuning Firma