Felgen stehen aus dem Radkasten.. eingetragen trotzdem Ärger?
Hallo Comunity,
ich bin neu hier und hab direkt eine Frage. Und zwar habe ich mir gestern einen Mini Cooper S gekauft. Der kleine hat ein paar Veränderungen wie Fahrwerk, Felgen und Auspuffanlage.
Ist soweit auch alles eingetragen.
Gestern meinte dann noch jemand zu mir dass es wohl nicht mehr erlaubt sei wenn die Felgen aus dem Radkasten stehen. Was kann da auf mich zukommen wenn ich rausgezogen werde? Können die mir was obwohl die Felgen so eingetragen sind? Was kann/muss ich machen um auf der sicheren Seite zu sein?
Bin kein Bastler, das Auto hat mir von der Optik sehr gut gefallen und war technisch tip top. Hab aber absolut keine Lust auf Ärger mit den Grünen.
Danke schon mal im voraus 🙂
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@RHM3 schrieb am 25. Juni 2017 um 17:25:35 Uhr:
Zitat:
@Passat_V6 schrieb am 25. Juni 2017 um 17:22:47 Uhr:
Bin gespannt wie lange sich diese Mär noch hält. Es muss alles abgedeckt sein, auch die Felge
Schwachsinn! erst lesen und sich schlau machen - dann schreiben!
Ich ersuche dich jetzt ein letztes mal deine Umgangston zu ändern.
71 Antworten
Zitat:
@Anna_Mini schrieb am 25. Juni 2017 um 12:58:20 Uhr:
Meint ihr es ist sinnvoll mal zu einem TÜV bei mir in der Nähe zu fahren und das abzuklären bzw. mir weitere Meinungen einzuholen? Oder kann es mir da passieren dass die mich an Ort und Stelle stilllegen?
Ja. Für Dich zum Beruhigen.
Falls es illegal wäre, kannst Du dann den Kauf rückabwickeln, wie Gummihoecker sagte. So hat er darin Recht.
So ich bin weg, muss essen...
Zitat:
@Anna_Mini schrieb am 25. Juni 2017 um 12:58:20 Uhr:
Meint ihr es ist sinnvoll mal zu einem TÜV bei mir in der Nähe zu fahren und das abzuklären bzw. mir weitere Meinungen einzuholen? Oder kann es mir da passieren dass die mich an Ort und Stelle stilllegen?
Welche Prüforganisation hat die Anbauabnahme denn getätigt?
Hier kommt die gesetzliche Grundlage Anna:
http://www.keba-verlag.de/tuning-wiki-radabdeckung-eg-zulassung/
Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 25. Juni 2017 um 13:01:34 Uhr:
Zitat:
@Anna_Mini schrieb am 25. Juni 2017 um 12:58:20 Uhr:
Meint ihr es ist sinnvoll mal zu einem TÜV bei mir in der Nähe zu fahren und das abzuklären bzw. mir weitere Meinungen einzuholen? Oder kann es mir da passieren dass die mich an Ort und Stelle stilllegen?Welche Prüforganisation hat die Anbauabnahme denn getätigt?
Das war TÜV Süd
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Ich würde damit fahren und wenn es wirklich Ärger geben sollte, andere Räder kaufen.
Man muss zwischen Nationaler- und EG-Zulassung unterscheiden.
Bei nationaler Zulassung ist es ok.
Bei EG-Zulassung ist ein Überstehen der Felge nicht erlaubt.
Zitat aus der verlinkten Wiki Seite:
"Von oben betrachtet muss bei einer nationalen Zulassung die Reifenlauffläche innerhalb der blauen Markierung abgedeckt sein.
Die Außenflanke des Reifens und der Felgenrand dürfen über die Abdeckung hinausragen." Zitat Ende
Thema EG-Zulassung:
Die EG-Zulassung erkennt man daran,
dass die Zeichenfolge im Feld „K“ in der Zulassungsbescheinigung zum Beispiel mit „e1*98/14……..“ beginnt.
Entweder stimmt auf Tuning-Wiki etwas nicht,
oder jede Eintragung bei der die Felge herausragt, ist illegal.
Mach dir keinen Kopf.
Es gibt ein Gutachten nach §19.3 und die Reifen- Felgen Kombination ist eingetragen.
Sollte jemand was anderes behaupten, so zeige dann das entsprechende Gutachten was du hier findest und ausdrucken kannst.
Dann lege es in deinen Mini und gut ist.
Gutachten
http://www.tomason.de/downloads/e-06-0306-a02-v02.pdf
Webseite
http://tomason-shop.de/.../...7__4x100_ET35_NB63,4_Hyperblack_polished
Zitat:
Wenn die Felgen eine ABE haben, sind sie bauartgenehmigt. Ob sie raus stehen oder nicht ist gleichgültig. Wer hat so einen Unfug erzählt?
Lieber Romanusko,
du erzählst groben Unfug.
In einer ABE für die Felgen steht sinngemäß: Du darfst die Räder an deinem Wagen fahren, wenn die Auflagen des zugehörigen fahrzeugspezifischen »Gutachtens zur ABE« eingehalten werden.
(Das ist der Abschnitt mit dem 'feilgeboten'😉.
Abgesehen davon handelt es sich hier um Räder mit Teilegutachten.
Zitat:
Es gibt ein Gutachten nach §19.3 und die Reifen- Felgen Kombination ist eingetragen.
Sollte jemand was anderes behaupten, so zeige dann das entsprechende Gutachten was du hier findest und ausdrucken kannst.
Dann lege es in deinen Mini und gut ist.
Dann hat der Kontrolletti gleich den Beweis, das die K-Auflagen nicht eingehalten wurden. 😉
Zitat:
@Cokefreak schrieb am 25. Juni 2017 um 13:43:41 Uhr:
Thema EG-Zulassung:
Die EG-Zulassung erkennt man daran,
dass die Zeichenfolge im Feld „K“ in der Zulassungsbescheinigung zum Beispiel mit „e1*98/14……..“ beginnt.
Man kann wohl zu 100% davon ausgehen das der Mini eine EG-Zulassung hat, alles Andere wäre für BMW quatsch.
Erst mal würde ich nachprüfen ob die Felgen wirklich ET35 haben oder ob nach dem TÜV andere Felgen mit kleinerer ET montiert wurden.
Aber wenn die Eintragung zulässig sein sollte dann haarscharf an der Grenze des Zulässigen, was Felgenhersteller eher nicht machen da Sie ja Stückzahlen brauchen um die Kosten reinzubekommen und da bleibt man dann doch lieber ein paar mm auf der sicheren Seite.
Nebenbei gibt es auch beim TÜV immer wieder Prüfer die empfänglich für Geschenke sind, bis Sie dann halt mal Auffliegen.
Also was hier teilweise für ein Müll geschrieben wird ist unglaublich.
Wenn eine Eintragung in die Papiere vorgenommen wurde so passierte das nicht aufgrund einer ABE sondern nach § 19.3 StVZO wie hier einige richtig schreiben, weil Änderungen am Fahrwerk grundsätzlich genehmigungspflichtig sind
Eine Abnahme, die außerhalb des gesetzlichen Rahmens passieren könnte ist der Obermüll - kein Ingenieur eines TÜV's wird jemals Geld annehmen für eine unerlaubte Eintragung, da beim TÜV festgehalten wird welcher Prüfer welche Abnahme gemacht hat.
Fahrzeuge mit der Optik des TE sehr ähnlich sind, findet man auf unseren Straßen überall.
@TE: fahre zum TÜV deines Vertrauens und sage, du möchtest ein Orientierungs- / Kontrollgespräch mit einem Prüfingenieur. (oder fahre zu deiner Mini / BMW Vertragswerkstatt) Das kostet nichts - und dieser wird dir als Fachmann das sagen was richtig ist. - und nicht dieses Forum wo die meisten nicht mal ansatzweise ein Halbwissen haben!
In der Zwischenzeit kannst du beruhigt fahren. Die Ordnungshüter können dir aufgrund der Eintragung nichts tun. Sie haben aber das Recht dich zu einem TÜV zu schicken und dort prüfen zu lassen ab Eintragung und tatsächliche Fahrzeugänderung übereinstimmen.
Das musste ich schon 2 mal über mich ergehen lassen weil mein Auspuff halt mega laut ist ;-)
https://youtu.be/DhmgZSn15QI
Das ist doch der beste Beweis dafür, dass auch Eintragungen jenseits der Legalität erfolgen...
Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 25. Juni 2017 um 16:32:01 Uhr:
Das ist doch der beste Beweis dafür, dass auch Eintragungen jenseits der Legalität erfolgen...
Nochmal: das was du schreibst gibt es nicht!
Das was ich schreibe, entspricht meiner Werkstatt-Praxis von mehr als vier Jahrzehnten.
Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 25. Juni 2017 um 16:36:44 Uhr:
Das was ich schreibe, entspricht meiner Werkstatt-Praxis von mehr als vier Jahrzehnten.
In deiner Werkstatt können gar keine Abnahmen nach § 19.3 durchgeführt werden! :-(