Felgen/Reifenkombination maximal möglich?
Hallo zusammen...
Ich bräuchte Erfahrungswerte bezüglich maximaler Felgen/Reifenkombination für den IX2. Würde gerne 9x21 ET35 fahren... weiß nur nicht ob diese passen ohne Nacharbeiten. Passende Felgen mit Teilegutachten gibt es ja fast keine... Daher würde es eh eine Sondereintragung werden.
17 Antworten
Kannst Du vergessen. Habe sowohl von BMW als auch von einem Händler der hauptsächlich BMW Zubehör verkauft, heute erfahren, das ausschließlich 20 Zöller gehen. Grund ist die hohe Traglast.
Der 30e wiegt satte 2095kg im Vergleich zu den BenzinernDiesel, die wiegen zwischen1645 und 1780kg.
Wollte die 21Zöller vom M35i kaufen,.
Gruß Andreas
Bin echt enttäuscht…
Also bei einem IX2 edrive20 den ich habe müssten schon 21 Zoll mit 245 35 21 gehen mit 96er Traglast. 1410kg Achslast wären die Reifen zulässig.
Bei mir müssten sogar die 21 Zoll Räder in den COC Papieren stehen.
Nicht zugelassen heißt nicht zugelassen!
Aussage von BMW!
Leider ist - wie bereits korrekt geschrieben - 21" für iX1 / iX2 nicht möglich.
Habe ich auch schon prüfen lassen - mit ebenfalls klarer Absage.
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Alles klar, dann freue ich mich sehr das ich den einzigen IX2 besitze der 21 Zoll fahren darf. ;-)
Hier die Räder die ich lt. EG Übereinstimmungsbescheinigung fahren darf...
Zitat:
@schobi254 schrieb am 10. April 2025 um 22:55:08 Uhr:Zitat:
Alles klar, dann freue ich mich sehr das ich den einzigen IX2 besitze der 21 Zoll fahren darf. ;-)Hier die Räder die ich lt. EG Übereinstimmungsbescheinigung fahren darf...
Ich habe Deinen Auszug mal meinem Freundichen geschickt. Mal schauen was der antwortet…
Irgendwie schreiben wir aneinander vorbei.
Ich habe ja ausdrücklich den 30e gemeint und für den geht es leider nicht. Für den 20e schon…
Hier die Antwort meines freundlichen:
“laut unseren Unterlagen sind die 21 Zoll mit 96er Traglast nur für den 20e freigegeben, jedoch nicht für Ihren 30e.
Ich gehe davon aus, dass die EG-Übereinstimmung von einem IX2 20e ist.”
Gruß
Kann mich ja irren aber es gibt doch garkeinen iX2 in einer "30e"-Variante. Also entweder hat man den eDrive20 oder den xDrive30 in der vollelektrischen Variante. Beim X1 gibt es noch eine Hybridversion mit dem xDrive30e, die es aber beim X2 nicht gibt.
Zitat:
@schnuffibaerbun schrieb am 14. April 2025 um 23:56:25 Uhr:Zitat:
Irgendwie schreiben wir aneinander vorbei.Ich habe ja ausdrücklich den 30e gemeint und für den geht es leider nicht. Für den 20e schon…Hier die Antwort meines freundlichen:“laut unseren Unterlagen sind die 21 Zoll mit 96er Traglast nur für den 20e freigegeben, jedoch nicht für Ihren 30e. Ich gehe davon aus, dass die EG-Übereinstimmung von einem IX2 20e ist.”Gruß
Ja dann ist ja alles gut... Ich habe recht und du auch... ;-)
Zusammengefasst...IX2 edrive20 gehen 21 Zoll, IX2 xdrive30 nur 20 Zoll.
Was im CoC steht ist grundsätzlich technisch möglich. Das COC ist aber leider kein Zulassungspapier.
Fahren darf man diese Kombinationen nur wenn man die vom TÜV in den Fahrzeugschein eintragen lässt.
Da kann es noch die ein oder andere Zusatzanforderung geben, wie Radhausverbreiterung oder ...
Viel Erfolg mit der Wunschkombi ;-)
Wie kommst du auf sowas? Quelle?
Im CoC stehen - jenseits des Eintrags im Fahrzeugschein - alle für das spezifische Fahrzeug uneingeschränkt zulässigen Rad-Reifen-Kombinationen.
Faktisch würde sonst jeder schon beim Aufziehen der originalen BMW Winterräder (in der Regel andere Rad-Reifen-Kombi als die Sommerräder) nicht mehr regelkonform unterwegs sein - was natürlich Quatsch ist.
Wenn eine nachträgliche Radhausverbreiterung für eine solche Kombi nötig wäre, dann steht diese in der Regel auch nicht im CoC, da nicht für das spezifische Fahrzeug zulässig.
Quellen gibt es dazu zigfach im Internet, nur mal beispielhaft
https://www.felgenladen24.de/.../...-als-im-fahrzeugschein-eingetragen
oder ADAC:
"Anders als im alten Fahrzeugschein wird nur noch eine Reifengröße eingetragen. Es ist nicht erforderlich, dass diese Bereifung tatsächlich am Fahrzeug montiert ist. Dies gilt sowohl für die Auslieferung eines Neufahrzeugs als auch im späteren Gebrauch.
Welche Rad-/Reifenkombinationen außerdem zulässig sind, kann u.a. dem COC-Dokument (Certificate of Conformity = EWG-Übereinstimmungsbescheinigung) entnommen werden. Dieses Dokument sollte beim Verkauf stets mit übergeben werden.
Praxistipp
Sollten andere Reifen als die in der Zulassungsbescheinigung Teil I erwähnten angebracht sein, ist das Mitführen des entsprechenden Nachweises dringend zu empfehlen."
https://www.adac.de/.../#was-steht-in-den-coc-papieren
Sieht dann wohl so aus, dass man immer zusätzlich das Coc mitführen sollte um auch auf der sicheren Seite zu sein, wenn man es nicht im Schein eingetragen hat.
Scheint mir ein gelungener VorschriftenReformMurks zu sein im Übergang von Fahrzeugschein bisher zu Zulassungsbescheinigung I aktuell.
Funktioniert halt nicht wenn explizit der Eintrag in der Zulassungsbescheinigung gefordert ist. Siehe den Thread
"Allwettereifen in Italien im Sommer". Vielleicht kommt ja noch eine weitere EU-Reform (oh Gott). ;-)
Andere Länder, andere Sitten.
Außerdem geht's da ja nur um den Geschwindigkeitsindex gemäß Zulassungsbescheinigung I.
Man kann ja trotzdem auch in Italien jede Rad-Reifen-Kombi des CoC als Allwetterreifen mit GLEICHEM oder HÖHEREM Geschwindigkeitsindex nutzen.
Zumindest eine Kopie des CoC sollte man - auch in Deutschland - natürlich immer mitführen.
ich überlege ernsthaft, mir die 21 Zöller (BMW 874M) per Einzelabnahme für meinen IX2 30 eintragen zu lassen.
Habe mal die Traglastbescheinigung von der Felge bei BMW angefordert.
Müssen die selbst beim Felgenhersteller beantragen und kostet 60€. Ist dann auch schon egal...
Es geht um geschissene 145 kg, die der Stromer mehr wiegt als der X2 M35i.