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Felgen ohne Gutachten, wo herholen?

Hallo zusammen,

ich habe günstig einen Satz Felgen der Firma Artec Typ MF705, ET35 7x15, KBA 44429 gefunden. Nun ist es etwas schwer, (kostenfrei) ein Gutachten im Internet aufzufinden, da die Firma Artec von RH übernommen wurde und RH auf deren Website nur für eine Gebühr von 30€ Gutachten herausschickt.

Zudem habe ich Tieferlegungsfedern mit einer ABE verbaut, die dann natürlich mit den neuen Felgen erlischt.

Ich habe ein Gutachten für die Felgen des gleichen Typs, aber mit ET37, und mit älteren Toyota Modellen gefunden.

Hilft mir das hierbei, beim TÜV die Felgen eintragen zu lassen, oder muss ich sofort eine Einzelabnahme wegen den Federn machen lassen? Sofern das mit der Achslast alles übereinstimmt, also bei den Gutachten der Federn, Felgen und bei dem Auto passt, müssten die Felgen doch eingetragen werden können.

Oder kann man doch das eine Gutachten ganz rauslassen und mit der KBA Nummer entweder zum KBA oder zum TÜV für ein Gutachten gehen? Ich schaue da noch nicht ganz klar durch.

Felgen Artec MF705
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22 Antworten

Also hast du ein Gutachten angefordert und bezahlt, für Felgen die Du gar nicht gekauft hast....macht Sinn.

@hon-da15

Ist doch besser so als wenn er die Felgen nur hätte als Gartenschlauchhalter verwenden können.

Schließlich können wir davon ausgehen, dass es sich bei den Felgen um Fakes gehandelt hat, wenn nicht einmal vom Rechtsnachfolger des Herstellers ein zur Felge passendes Gutachten beschafft werden konnte und dieses Gutachten auch nicht beim TÜV über die KBA-DB zu beschaffen war.

Zitat:

@WolfgangN-63 schrieb am 29. Dezember 2023 um 08:55:34 Uhr:

@hon-da15

Ist doch besser so als wenn er die Felgen nur hätte als Gartenschlauchhalter verwenden können.

Schließlich können wir davon ausgehen, dass es sich bei den Felgen um Fakes gehandelt hat, wenn nicht einmal vom Rechtsnachfolger des Herstellers ein zur Felge passendes Gutachten beschafft werden konnte und dieses Gutachten auch nicht beim TÜV über die KBA-DB zu beschaffen war.

Dummfug.

Ich hatte bereits oben erwähnt, daß es für die Felgen mit der ET35 keine ABE, aber sehr wohl Teilegutachten gibt.

Zitat:

@nogel schrieb am 23. Dezember 2023 um 10:56:24 Uhr:

 

Die Gutachten mit ET35 sind keine ABEs, sondern Teilegutachten.

Insofern ist eine Anbauabnahme erforderlich. Da du aber zusätzlich Tieferlegungsfedern hast, ist zu 99% eh eine Abnahme nach §19(2) / 21 erforderlich.

Und dafür würde das Gutachten reichen, das du schon hast. Die 30 Euro hast du also voreilig ausgegeben :(

Ich hänge mal ein TGA für diverse Toyotas an

@nogel

Ich schätze Deinen Sachverstand, den Du für die Beurteilung auch schwieriger Situationen einsetzt, normalerweise sehr.

Aber für Deinen Kommentar zu meiner Falschaussage, für die ich mich hier bei der Allgemeinheit entschuldige, gilt ganz sicher:

"Si tacuisses, philosophus mansisses."

Denke mal drüber nach.

Ich wünsche Dir trotzdem einen guten Rutsch!

Was ich nicht verstanden habe ist:

Wie kann ein Gutachten, welches den Anbaufall des TE nicht enthält, dem TE dienlich sein?

Ich unterstelle, dass sein Fahrzeug jünger als 20 Jahre ist.

Hatte ich bereits erläutert. Es ist nicht dienlich für eine Anbauabnahme nach Par 19(3), aber für eine Einzelabnahme nach Par 19(2)/21

 

Es liefert die nötigen Bestätigungen für Dauerfestigkeit, QM System, Impact Test usw.

Groschen gefallen…

Zitat:

@WolfgangN-63 schrieb am 29. Dezember 2023 um 08:55:34 Uhr:

@hon-da15

Ist doch besser so als wenn er die Felgen nur hätte als Gartenschlauchhalter verwenden können.

Schließlich können wir davon ausgehen, dass es sich bei den Felgen um Fakes gehandelt hat, wenn nicht einmal vom Rechtsnachfolger des Herstellers ein zur Felge passendes Gutachten beschafft werden konnte und dieses Gutachten auch nicht beim TÜV über die KBA-DB zu beschaffen war.

Richtig, bevor ich mir die Felgen besorge, wollte ich sichergehen, dass diese überhaupt ein Gutachten hatten.

 

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 29. Dezember 2023 um 10:42:35 Uhr:

Was ich nicht verstanden habe ist:

Wie kann ein Gutachten, welches den Anbaufall des TE nicht enthält, dem TE dienlich sein?

Ich unterstelle, dass sein Fahrzeug jünger als 20 Jahre ist.

RH hatte meines Erachtens nach "um dem Auftrag gerecht zu werden" mir einfach irgendein Gutachten zugeschickt, welches meiner Beschreibung nach am besten passte, statt mich erstmal darüber zu informieren und ggf. den Auftrag zu widerrufen.

 

 

Das Teilegutachten wäre natürlich von Vorteil gewesen, hätte ich nicht mir davor einen Satz Borbet Felgen besorgt, für die ich dann ein passendes Gutachten habe.

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