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Felgen ohne ABE oder Gutachten

Themenstarteram 20. Juni 2017 um 12:50

Guten Tag die Damen und Herrn,

 

Ich habe mir neue Felgen gekauft (gebraucht) und habe keinerlei Dokumente dafür , sprich keine ABE oder ein Gutachten. Ich bin mir darüber im klaren das ich diese so nicht eingetragen bekomme.

 

Ich bin in der Hoffnung das jemand diese Felgen erkennt und mir so weiter helfen kann.

 

Die Felgen kommen aus Dänemark und habe dem Anbieter eine E-Mail geschrieben das ich Papiere für diese Felgen brauche , die Antwort war "NO Dokumente, No Tuv"

 

Es sind "Röwhe R3" Felgen

Et 35 - 19" - 8.5j

 

Siehe Bilder

 

Ich bedanke mir im Voraus für jegliche Hilfe die mir weiter helfen kann, Danke!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Hannes90eck schrieb am 20. Juni 2017 um 16:09:11 Uhr:

Einzelabnahme

Für mich vollkommen unverständlich, daß jeder glaubt, mit einer "Einzelabnahme" legalisieren zu können, was Gesetzgeber und StVZO so nicht vorgesehen haben.

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Felgen ohne Papiere besitzen keine schriftliche bestätigte Tragfähigkeit. Eingegossene oder geschlagene kg-Angaben haben keine Relevanz in Deutschland. Solche Felgen sind nicht legal eintragbar. [Punkt]

Zitat:

@boffix schrieb am 21. Juni 2017 um 12:44:20 Uhr:

Jetzt mal langsam, was seid ihr den für Krähen? Der TE hat ganz normal gefragt, ob ihm jemand weiterhelfen kann. Hätte durchaus sein können, dass jemand genau die Felgen auf seinem Bock hat und mit einer ABE aushelfen kann.

Dann kommt der Erste und schlägt vor, das Alu nach Afrika zu verkaufen. Der Nächste jammert, es gäbe nicht genug Gartenschläuche? Noch einer kann sich das Wort "Schrott" nicht nach der Felge sparen? So wurde das Thema aufgeschaukelt und dem TE wird angekreidet, er soll nicht angepisst sein, den Umgangston anpassen. Man sitzt sich hier nicht wie am Stammtisch gegenüber, sondern muss mit dem geschrieben klarkommen - nach drei so schlauen Kommentaren ist bestimmt der ein oder andere dabei, der das ebenfalls in den falschen Hals bekommt.

Das haut so nicht hin Jungs. Mahlzeit ;)

Was ist daran nicht zu verstehen das wir dem TE geholfen haben? Selbst der Hersteller sagt das es keine Papiere zu den Felgen gibt, wie soll sie dann bitte jemand auf seinem Auto haben, noch dazu eine ABE ?? Es gibt nun mal KEINE Möglichkeit diese Felge Legal ans Auto zu montieren.

Und Nein, man muss nicht mit dem geschrieben klarkommen, die Nutzungsbestimmungen von MT kann sich aber jeder gerne selber durchlesen bzw. sollte er dies bereits nachdem er sich hier angemeldet hat getan haben, denn zugestimmt habt ihr ja.

Gruß Passat_V6

MT - Forenpate

am 21. Juni 2017 um 11:18

Und ich frage mich dazu was weniger förderlich ist... Die Tatsache das es immer noch welche gibt die dem TE erklären das das mit der Zulassung kein Problem wäre oder das hier einige direkt mit Kraftworten um sich werfen...

 

Zitat:

@RHM3 schrieb am 20. Juni 2017 um 22:14:33 Uhr:

....

wenn du keine Ahnung hast solltest du hier nix schreiben!

An deinen Satz, solltest du dich mal selber halten....

Themenstarteram 21. Juni 2017 um 14:41

Die kba nr. steht aber nicht nur in den Papieren oder? Die steht doch auch in den Felgen oder nicht? Lg

am 21. Juni 2017 um 14:54

Ja. Die steht...wenn vorhanden auch in den Felgen. KBA1234 oder sowas...

am 21. Juni 2017 um 15:04

Provokation im Deckmäntelchen entfernt
gamsrockl
MT-Mod.

Fotos von der Rückseite mit allen Daten wären hilfreich.

Runter müssen die Felgen sowieso, da zur Zeit die Betriebserlaubnis deines Fahrzeugs erloschen ist.

Themenstarteram 21. Juni 2017 um 15:09

Werde ich in kürze posten !

Zitat:

Die kba nr. steht aber nicht nur in den Papieren oder? Die steht doch auch in den Felgen

Die KBA-Nummer (KBA 4xxxx oder 5xxxx) muss, falls vorhanden, außen auf dem Rad stehen.

ABE-Nummer = KBA-Nummer

Zitat:

@Karliseppel666 schrieb am 20. Juni 2017 um 20:44:58 Uhr:

Solange es sogar gewerblich möglich ist so nen Kram zu verkaufen

Nicht bauartgenehmigte Fahrzeugteile im Sinne von §22a Abs. 1 StVZO dürfen nicht zum Verkauf angeboten werden, wenn die objektive Möglichkeit besteht, dass sie in Deutschland und damit im Geltungsbereich der StVZO verwendet werden.

Quelle:http://www.rechtsindex.de/.../...eugteilen-ohne-amtliches-pruefzeichen

am 21. Juni 2017 um 16:57

Ja. Aber zumindest in Kanälen a la Ebää und Konsorten tauchen se doch auf...

Zitat:

@RHM3 schrieb am 21. Juni 2017 um 08:21:41 Uhr:

Wenn ich bei einem TÜV ein Zulassung mit Eintragungsbescheinigung erhalte kann diese nicht bei einer HU wieder außer Kraft gesetzt werden. Also einmal eingetragen - immer gültig! Und es gibt nicht jemanden den man kennt der einem etwas außerhalb der Legalität einträgt. Alle Ingenieure beim TÜV haben allerdings einen Ermessensspielraum.

Wenn die Eintragung unter Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften geschehen ist kann sie Niemand mehr für Ungültig erklären. Nur ist es nicht möglich eine Felge ohne jegliche Unterlagen überhaupt Legal eintragen zu lassen und eine illegale Eintragung kann jeder andere Prüfer wieder streichen.

Und Prüfer sind Menschen und wo es Menschen gibt menschelt es, sprich gegen eine "Sondergebühr" wird der Ermessensspielraum extrem ausgedehnt, bis ins Illegale.

So wie es immer Prüfer gab und gibt die für eine HU nur die Fahrzeugdaten brauchen aber kein Auto wird es auch Prüfer geben die Eintragen was man Ihnen vor die Nase stellt und die Gewissensbisse beruhigt man mit den vielen bunten Papierschnipseln die man dafür bekommt.

Aber jeder Ermessensspielraum endet an den Grenzen der Gesetze und Vorschriften.

Die Zeiten wo man Felgen eintragen konnte in dem man ein Foto des Fahrzeugs vorzeigt auf dem Sie normalerweise montiert sind sind seit rund 30 Jahren vorbei.

am 21. Juni 2017 um 21:35

Zitat:

@touaresch schrieb am 21. Juni 2017 um 18:41:27 Uhr:

Zitat:

@Karliseppel666 schrieb am 20. Juni 2017 um 20:44:58 Uhr:

Solange es sogar gewerblich möglich ist so nen Kram zu verkaufen

Nichtbauartgenehmigte Fahrzeugteile im Sinne von § 22a Abs. 1 StVZO dürfen nicht zum Verkauf angeboten werden, wenn die objektive Möglichkeit besteht, dass sie in Deutschland und damit im Geltungsbereich der StVZO verwendet werden.

Quelle:http://www.rechtsindex.de/.../...eugteilen-ohne-amtliches-pruefzeichen

Ob der Verkäufer wohl raus ist, wenn er die Felgen als "Gartenschlauchhalter in Felgenoptik" anbietet?! :p

Zitat:

@RHM3 schrieb am 21. Juni 2017 um 08:21:41 Uhr:

Zitat:

@WolfgangN-63 schrieb am 20. Juni 2017 um 23:07:28 Uhr:

 

Du willst es einfach nicht verstehen, oder?

Wenn Du glaubst, "jemanden" zu kennen, der Dir die Dinger einträgt:

Es gibt unzählige Eintragungen von was auch immer. Alle diese Eintragungen sind umsonst aber nicht kostenlos, wenn die zu beachtenden Vorschriften nicht eigehalten wurden.

Du kannst also jetzt einen Gutachter suchen (und finden), der Dir die Räder einträgt. Hilft nur nicht. Spätestens bei der nächsten ernsthaften HU fällst Du damit durch.

Aber da kennst Du garantiert auch "jemanden".

Also: Good luck!

(Du und die Dich umgebenden Verkehrsteilnehmer können es brauchen.)

Wie kann man nur so einen Bullshit schreiben! Es beweist dass du überhaupt keine Ahnung von den Vorgängen beim TÜV hast. Du hast auf jeder Internetseite der diversen TÜV's die Möglichkeit dich zu informieren.

Wenn ich bei einem TÜV ein Zulassung mit Eintragungsbescheinigung erhalte kann diese nicht bei einer HU wieder außer Kraft gesetzt werden. Also einmal eingetragen - immer gültig! Und es gibt nicht jemanden den man kennt der einem etwas außerhalb der Legalität einträgt. Alle Ingenieure beim TÜV haben allerdings einen Ermessensspielraum.

Also für die Zukunft: erst informieren - dann nachdenken - dann schreiben!

L A N G W E I L I G ! ! !

Ehrlich, mehr hast Du nicht zu bieten?

War mir irgendwie klar ...

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