Felgen Instandsetzer - Rundlauf - richten
Hallo!
Vor ein paar Monaten bekam ich einen Felgensatz, der angeblich i.O. sein sollte. Leider stellte sich heraus, dass zwei Felgen einen Höhenschlag und eine einen Seitenschlag aufweisen.
Der Verkäufer reagierte nicht mehr. :/
Die Felgen sind nicht viel wert. Sie werden nur nicht mehr produziert und sind nicht leicht zu bekommen. Daher würde ich sie gern instandsetzten lassen.
Au Anfrage bei einem Unternehmen vor Ort (Rostock) soll es ab 100€ netto/Felge kosten. Der genaue Betrag kann nicht vorab genannt werden. Das ist für teure Felgen sicher ein guter Preis, überschreitet aber den Wert meiner. Online fand ich nur einen (vermutlich unseriösen) Anbieter. In Foren wurde von diesem abgeraten.
Nun ist meine Frage, ob jemand ein Unternehmen kennt, welches es für unter 119€ macht.
Das Geld ist zur Zeit knapp, muß ich noch dazu sagen.
Grüße Tim
46 Antworten
Die die hier nicht an das glauben was andere sagen.... Fragt beim TÜV nach
Es geht um die Behauptung, dass das Richten von Felgen gesetzlich verboten sei und dazu ein Paragraph aus einem Gesetzestext genannt wird. Weil aber Entsprechendes dem Text nicht zu entnehmen ist, scheint also an der Behauptung etwas nicht zu stimmen. Es hilft auch nicht, die Behauptung immer wieder zu bestätigen, wenn doch die Grundlage an sich schon fehlt.
Ich frage konkret diejenigen an, die diese Behauptung in die Welt gesetzt haben. Die bisherigen Antworten enthielten da leider nichts Verwertbares und der Verweis auf Dritte, hier der TÜV, taugt noch nicht mal hilfsweise.
@Harig58
Was denkst du, was nötig ist, damit eine Felge an einem Fahrzeug legal im Strassenverkehr in DE genutzt werden darf?
Was im Detail ist zur Zulassung einer Felge durch den Hersteller erforderlich?
Das mag ja alles sein, geht aber ebenfalls an der eigentlichen Frage völlig vorbei.
Mein Gott. Was ist denn so schwierig, eine einfache Frage zu beantworten, beim Thema zu bleiben und seine Behauptung zu belegen? Und besonders, wenn man sich dafür auch noch so ins Zeug legt?
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@Harig58
Mir kommt es so vor, als ob keine Antwort auf meine Fragen vorliegt.
Was mag alles sein?
Warum meinst du, dass meine Fragen zur Zulässigkeit des Einsatzes einer Felge an der Frage vorbei gehen?
Ich kann diese Fragen nicht beantworten, weil ich a.) von der Herstellung von Felgen keine Ahnung und b.) ich auch von der Zulassung einer Felge nichts weiß. Das Ganze hat zudem nichts mit meiner Frage zu tun.
Auch ist mir völlig schleierhaft, dass Du auf meine doch recht einfache Frage mit einer Gegenfrage antwortest.
@Harig58
Wenn ich dich richtig verstehe, meinst du, dass die Anforderungen an die Zulassung einer Felge für den Strassenverkehr nichts mit den Anforderungen einer veränderten ("reparierten"😉 Felge zu tun haben.
Wie kommst du auf diese Unterscheidung der Anforderungen?
Die Zulassung einer Felge hat zunächst nichts mit einer möglichen Instandsetzung zu tun und war auch nicht die Frage.
Ich bemerke, dass auch Du keinerlei Belege für eine möglicherweise gesetzlich verbotene Reparatur von Felgen hast. Fakten sind gefragt, keine Gegenfragen.
Wenn ich dich richtig verstehe, sagst du, dass die Zulassung einer Felge für den Strassenverkehr nichts mit der Zulässigkeit einer Instandsetzung für den Strassenverkehr zu tun hat. Wie kommst du auf diese Schlussfolgerung?
Wie denkst du, bewertet man die Zulässigkeit einer Instandsetzung, ausser im Vergleich mit den Anforderungen für die Zulässigkeit im Strassenverkehr?
Zitat:
@Rasanty schrieb am 16. Juni 2021 um 08:03:28 Uhr:
Wo steht dass eine Felge nicht gerichtet werden darf?
https://ifl-ev.de/.../2015-24_FelgeninstandsetzungAufbereitung.pdf
Kannst Du meine doch sehr einfache Frage beantworten oder nicht?
Wenn nicht, weil Du sie nicht verstehst oder verstehen willst, belästige mich bitte nicht weiter. Daher klinke ich mich nun aus dem Austausch mit Dir aus. Und sollte Dir jetzt einer abgehen, weil Du hier das letzte Wort hattest nach dem Motto "Dem habe ich es aber gezeigt": Du darfst ruhig daran glauben. Mich hat es jetzt nur noch gelangweilt.
Na, das ist doch endlich mal was! Vielen Dank für diese unmissverständliche Klarstellung!
Und man kann eine Felge Rückverformen, die Prüfung der Felge danach wird erstens nicht billig und zerstört die Felge. Also kommt es nicht vor
@Harig58
Zu deiner Forderung nach "Gesetze" steht dort im verlinkten Dokument nichts drin.
Du bewertest reine Fakten aus irgendwelchen Links als gut (reines "Papierwissen"😉.
Ich sehe Erkenntnisgewinn durch Nachdenken als besser an. Und dabei helfen Gegenfragen, auch wenn du sie nicht magst. Alles was man selbst durch Nachdenken zu erkennen vermag, ist oft Nachhaltiger, als irgendetwas, was jemand mal geschrieben oder gesagt hat.
Wenn man darüber nachdenkt, wie eine Felge bewertet würde, kommen da so Dinge in den Sinn, wie:
- Festigkeitsdaten des Grundstoffes (Legierung)
- Veränderung des Grundstoffes im Herstellungsverfahren
- Festigkeit der Konstruktion
- Prüfung der Konstruktion auf Tragfähigkeit/Festikeit (zerstörend)
- Prüfung der Produktion auf Masshaltigkeit, Lunkerfreiheit und Rissbildung (teils zerstörend durch wiederholdende Probennahme und Prüfung, teils durch andere Prüfverfahren)
Wie Foggy richtig geschrieben hat, erfolgt die Prüfung der Tragfähigkeit/Materialeigenschaften zerstörend. Bei einer Serienproduktion ist dies kein Problem mehrere Muster zu zerstören. Bei einer einzelnen Reparatur wäre dies nicht machbar, ohne die reparierte Felge zu zerstören. Auch fehlen dem Reparienden die erforderlichen Daten über den Grundstoff und dessen Festigkeit (auch durch das Herstellungsverfahren beeinflusst).
Moin Tim, bei wem in Rostock hast Du damals angefragt? Ich habe aktuell das gleiche Problem.... ??