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Felgen Instandsetzer - Rundlauf - richten

Hallo!
Vor ein paar Monaten bekam ich einen Felgensatz, der angeblich i.O. sein sollte. Leider stellte sich heraus, dass zwei Felgen einen Höhenschlag und eine einen Seitenschlag aufweisen.
Der Verkäufer reagierte nicht mehr. :/

Die Felgen sind nicht viel wert. Sie werden nur nicht mehr produziert und sind nicht leicht zu bekommen. Daher würde ich sie gern instandsetzten lassen.
Au Anfrage bei einem Unternehmen vor Ort (Rostock) soll es ab 100€ netto/Felge kosten. Der genaue Betrag kann nicht vorab genannt werden. Das ist für teure Felgen sicher ein guter Preis, überschreitet aber den Wert meiner. Online fand ich nur einen (vermutlich unseriösen) Anbieter. In Foren wurde von diesem abgeraten.
Nun ist meine Frage, ob jemand ein Unternehmen kennt, welches es für unter 119€ macht.
Das Geld ist zur Zeit knapp, muß ich noch dazu sagen.

Grüße Tim

46 Antworten

Nur weil es Firmen mit TÜV Zertifikat gibt, ist alles andere Blödsinn?
Man sichert sich halt ab. Der Eine mit Zertifikat, der Andere vermerkt es auf der Rechnung.

Das TÜV-Zertifikat hat einzig Gültigkeit auf die Ausführung der Instandsetzung.

Die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr, gemäß StVZO bleibt dem Nutzer trotzdem verwehrt.

@Gummihoeker
Das werden hier einige nie verstehen, ganz einfach weil sie es nicht wollen.

Das Zertifikat bezieht sich auf die fachgerechte Instandsetzung der Felge, deren Festigkeit und deren Einsetzbarkeit im Straßenverkehr! Wo bitte habt Ihr die Info her, daß wiederaufbereitete Felgen nicht mehr verwendet werden dürfen? Da wäre ja das Geschäftsmodell so mancher Firma auf Illegalität aufgebaut!?

Ich habe in 30 Jahren so manche wiederaufbereitete Felge gehabt und niemals ist damit ein Problem aufgetreten! Die Lackierung z.B. ist sogar haltbarer als die vom Werk!

T.

Alter eine verformte Felge kann zwar gerichtet werden, darf danach aber nicht mehr im Straßenverkehr benutzt werden.
Es geht nicht um "kosmetische" Ausbesserungen welche in festgelegten Grenzen erlaubt sind.

Dem ganzen liegt die Begründung mit 4 Buchstaben zugrunde:
"Is so!"

Wo steht dass eine Felge nicht gerichtet werden darf?

Ich habe mir den §30 der STZVO angesehen und daraus kein Verbot des Einsatzes gerichteter Felgen im öffentlichen Straßenverkehr ableiten können. Kann mich da bitte einer aufklären?

Beim verformen der Alu Felge verdichtet sich das Materialgefüge.
Bei der Rückverformung geht das Materialgefüge nicht in den ursprünglichen Zustand nach dem Gießen zurück und es besteht die Möglichkeit,dass es bricht.
Die Ossi's werden das kennen, da gab's Alu Draht, einmal hin und zurück gebogen, brach der durch.

Je nachdem wie stark die Verformung ist,würde ich lieber mit der verformten Felge weiter fahren. Ansonsten austauschen.

Ich hab so eine Maschine mit der man eine Alufelge Rückverformt gesehen.
Also überzeugt davon,dass die Felge hinterher noch hält,war ich nicht.
Für einen Show Room vielleicht, zum Fahren wäre mir das zu heiß.

Es gibt da wohl mehrere Verfahren, die sich hauptsächlich in heiß und kalt bei der Rückformung unterscheiden. Persönlich kann ich beiden Varianten nur sehr begrenzt etwas abgewinnen.

Dennoch bleibt meine Frage offen: Wo genau steht, dass eine gerichtete Felge nicht mehr im öffentlichen Verkehr genutzt werden darf? Dem von anderen Usern genannten Paragrafen inkl. der Anhänge kann ich es nicht entnehmen. Oder übersehe ich da etwas?

Es müsste ja irgendwo Grenzwerte bei der Rückverformung geben. Aber auch hier habe ich bisher nichts gefunden.

Zitat:

@Harig58 schrieb am 16. Juni 2021 um 09:16:35 Uhr:


Es gibt da wohl mehrere Verfahren, die sich hauptsächlich in heiß und kalt bei der Rückformung unterscheiden. Persönlich kann ich beiden Varianten nur sehr begrenzt etwas abgewinnen.

Dennoch bleibt meine Frage offen: Wo genau steht, dass eine gerichtete Felge nicht mehr im öffentlichen Verkehr genutzt werden darf? Dem von anderen Usern genannten Paragrafen inkl. der Anhänge kann ich es nicht entnehmen. Oder übersehe ich da etwas?

Hiho

z.B steht bei Felgenherstellern im Gutachten folgender Passus drinne :

Eine nachträgliche thermische oder mechanische Bearbeitung ist nicht zulässig .

Das reicht vollkommen aus damit eine "rückverformte" Felge nicht mehr zulässig ist .
z.B RA 519 (9 ½ J x 17 H2 ET 35) von BBS .

Gruss Dirk

Das bedeutet auch dass ich mit dieser Felge nach Bordsteinkontakt mit Verformung nicht mehr fahren darf. Steht das bei allen Herstellern drin?

Hiho

Also ich kenn das jetz so bei den Felge die ich bis jetz hatte bzw von Kollegen wo es drinnegestannden hat .

z.B. BBS AEZ Borbet OZ CMS .

Bei Verformungen die mittels Richten oder gar Schweißen drannrumgebastelt wird ,sollte das nicht zulässig sein .

Von Schönheitsreparaturen mal abgesehen .

Gruss Dirk .

Da sind wir also schon mal ein Stück weiter.

Obwohl der oft angegebene Paragraf 30 der STZVO wohl nicht zu greifen scheint, wird er halt doch immer wieder angegeben. Verhält sich wohl ähnlich wie bei angeblich gesetzlich nicht zulässigen Reifenreparaturen- man lässt lieber die Finger davon, um sich selbst abzusichern.

Durchaus möglich, dass einige Felgenhersteller eine Reparatur als nicht zulässig deklarieren und werden dafür ihre Gründe haben. Im Gutachten zu meinen Keskins steht davon jedoch nichts.

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