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Felgen im Internet gekauft

Themenstarteram 21. November 2014 um 22:06

Hallo,

Vielleicht kann mir hier jemand helfen und zwar folgendes, ich habe über eBay Felgen gefunden. Der Verkäufer hat in die Anzeige geschrieben, diese auch per sofortkauf außerhalb von ebay zu verkaufen. Diese habe ich gemacht, aber als die Felgen mir zugeschickt wurden, sind die Felgen hinten Original aber sind nächträglich lackiert worden und sehen zu 100% anders aus wie vorderen also nicht brauchbar. Davon hat der Verkäufer nie was erwähnt. Nun meine Frage, kann ich da mit einem Anwalt gegen angehen, weil es ja außerhalb ebay war. Die Beschreibung gäbe ich aber gedruckt. Er hatte erwähnt das eine Felge einen Bordstein berührt hätte und das war auch so aber nicht tragisch für. Ich, aber das zwei Felgen die eigentlich Chrom sind aber der Verkäufer hat sie in Silber lackiert, hat er nicht erwähnt. Die passen nicht zusammen.

Danke

Beste Antwort im Thema

Ich habe bereits am Anfang schonmal einen Kommentar abgegeben. Was ich bis hierher aber lese stellt mir die Nackenhaare. Also nochmal ganz kurz:

-Gebraucht und neuwertig sind zwei Paar Stiefel. bei "neuwertig" wird ein viel höherer Maßstab angewendet.

-Es ist völlig irrelevant ob man die Ware vorher besichtigen kann oder nicht.

-Die Differenz "Neupreis" zum bezahlten Preis spielt keine Rolle.

-Die finanzielle Situation der beiden Parteien ist ebenfalls irrelevant.

-Ebay oder sonstwie privat ist ebenfalls egal

Es geht einzig und allein darum was der Verkäufer in seinem Angebotstext anbietet und was er dem Käufer dann liefert. Nun geht alle nochmal in euch und überlegt ob diese Felgen neuwertig sind.

Gruß, Zelirodu

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am 21. November 2014 um 22:13

Die Sache etwas schwierig macht leider das du dich darauf eingelassen hast außerhalb von Ebay das Geschäft zu tätigen...

Das hätte ich an deiner Stelle gelassen. Beweise du mal um welche Felgen es in eurem Deal ging.... LEtztendlich war es ja kein Ebaygeschäft das erstmal leicht nachzuvollziehen war...

Hätten die Felgen denn die gleichen Maße und wären, mal davon abgesehen das sie unterschiedlich sind optisch , für deinen Wagen fahrbar?

Themenstarteram 22. November 2014 um 7:45

Hallo,

die felgen sind für mein Fahrzeug. Wir haben es per Email geschrieben, das es sich um die Felgen handelt und Original sind. Außerdem habe ich noch die Artikeln Beschreibung. Wir haben immer mit eBay geschrieben mit der Artikelnummer von denn Felgen. Und wie gesagt er hat es mir per Mail geschrieben das es sich um die Felgen handelt.

Mit freundlichen Grüßen

Themenstarteram 22. November 2014 um 7:46

Fahrbar wären diese nur optisch zu 100% nicht. Siehe Bilder. Das sind jetzt ganz andere Felgen.

Themenstarteram 22. November 2014 um 7:47

Noch das letzte Foto

Was sagt der Verkäufer dazu?

Die Felgen sind original nicht "Chrom" sondern glanzgedreht und mit Klarlack versiegelt... So etwas nachträglich silber zu lackieren zeugt schon von sehr großem Sachverstand :rolleyes:

Wie hoch ist der Streitwert?

Ansonsten... Der Verkäufer hat dich vorab am Telefon darauf aufmerksam gemacht, dass zwei Felgen nachlackiert sind und du hast dies akzeptiert...

Kannst du wiederlegen, dass es so nicht war?

am 22. November 2014 um 10:43

Em hab ich Tomaten auf den Augen?? Wo ist denn der Unterschied bei den Felgen? Wo wurde denn da nachlackiert?

am 22. November 2014 um 11:00

Zitat:

@Karliseppel666 schrieb am 22. November 2014 um 11:43:32 Uhr:

Em hab ich Tomaten auf den Augen?? Wo ist denn der Unterschied bei den Felgen? Wo wurde denn da nachlackiert?

Der Unterschied ist klar zu erkennen: Bild 1 glanzgedreht und klarlackiert, Bild 2 silber lackiert.

@TE: Ich würde den Verkäufer mit einer Fristsetzung von 14 Tagen (Einschreiben) schriftlich auffordern, das Geschäft rückabzuwickeln, also Dir den Kaufpreis zu erstatten und die Räder zurückzunehmen (§ 323 BGB). Ob Du über ebay gekauft hast oder bei ihm direkt, spielt hierbei keine Rolle. Die gelieferten Räder haben Mängel, über die der Verkäufer im Vorfeld nicht aufgeklärt hat. Sollte der Verkäufer Deiner Aufforderung nicht nachkommen, beschreitest Du den Rechtsweg. Wenn Du einen Vertragsrechtschutz hast, kannst Du Dich auch schon mal im Vorfeld anwaltlich beraten lassen. Falls nicht, musst Du abwägen, ob die Kosten einer Erstberatung im Verhältnis zum Streitwert stehen.

@only-automatic:

Zitat:

Der Verkäufer hat dich vorab am Telefon darauf aufmerksam gemacht, dass zwei Felgen nachlackiert sind und du hast dies akzeptiert...

Ich weiß nicht, wie Du zu dieser Aussage kommst, denn der TE hat klar verständlich geschrieben:

Zitat:

aber das zwei Felgen die eigentlich Chrom sind aber der Verkäufer hat sie in Silber lackiert, hat er nicht erwähnt

Gruß

Der Chaosmanager

Wenn ich was ausserhalb EBay abwickele habe ich ja keinen Vorteil, nur der Verkäufer dass er die Gebühren spart und EBay sich nicht der Sache annimmt wenn was faul ist. Das kann ich machen wenn der Verkäufer in der Nähe wohnt und ich die Felgen abhole aber so nicht.

Denke ist alleine Dein Problem, war ein Privatverkauf und wie einer sagte Du kannst nicht nachweisen dass er Dir am Telefon etwas sagte.

Also schade für die Anwaltskosten, denn auf denen wirst Du letztlich auch sitzen bleiben und hast dann noch mehr Geld in Sand gesetzt. Aber so Erfahrungen machen die meisten mal, also von daher hak es einfach ab und sei das nächste Mal schlauer.

Erstens: Reden.

Wenn das nicht klappt, pragmatisch sein: die originalen auf die eine, die lackierten auf die andere Seite. Kein Mensch kann ein Auto ohne Hilfsmittel von beiden Seiten gleichzeitig sehen.

am 22. November 2014 um 13:20

Zitat:

@Taxidiesel schrieb am 22. November 2014 um 14:04:20 Uhr:

 

Wenn das nicht klappt, pragmatisch sein: die originalen auf die eine, die lackierten auf die andere Seite. Kein Mensch kann ein Auto ohne Hilfsmittel von beiden Seiten gleichzeitig sehen.

Da der TE von vorderen und hinteren Rädern schreibt, vermute ich, dass es sich um Mischbereifung handelt ...

Gruß

Der Chaosmanager

Sehen stark nach Porsche Felgen aus, da werden die hinteren breiter sein.

Themenstarteram 22. November 2014 um 14:45

Hallo,

Danke für die vielen Antworten. Also es handelt sich hierbei tatsächlich um mich Bereifung. Er hat Telefon noch in der Auktion was von lackiert geschrieben und da es sich um Porsche Turbo Felgen handelt die neu 6000 Euro kosten ist das Scheisse. Und die Optik sieht man zu 1000% sieht einfach Scheisse aus. Ich habe Rechtsschutz und werde zum Anwalt gehen, weil ich auch nicht glauben kann das man die einfach so verkaufen kann. Weil sonst stell ich sie in eBay und sag nichts davon und pesch. Ich denke so einfach darf das nicht sein. Er hat nie was davon erwähnt noch geschrieben noch am Telefon gesagt. Als ich mit ihm telefoniert habe hat meine Frau daneben gesessen und wenn er in irgendeinen Wort gesagt hätte eine Felge wäre lackiert hätte ich die Finger davon gelassen. Ich wollte nur mal fragen, ob sich einer auskennt wie es rechtlich ist. Weil für mich ist sowas Betrug.

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