Felgen für VA/HA anders?
Hi zusammen,
kurze Frage. Ich hab ein Angebot bzgl. Felgen bekommen. Was mich sehr irritiert hat war, dass auf den Felgen stand ob sie für die VA oder HA sind. Da meine Frage an euch, wo liegt der Unterschied?
Die Einpresstiefe ist glaub ich eine andere, wäre das technisch und gesetzlich gesehen legal einfach Adapterring drunter zu hauen?
Angeboten werden mir nämlich 3x 8,5Jx18H2ET18 Felgen, wo Hinterachse reingestanzt ist. Und eine für die vordere Achse, da diese gesäubert wurde konnte ich sie mir leider nicht ansehen und hab auch kein ET dazu, mir wurde aber gesagt, dass die ET anders ist.
Gibt es sonst welche Unterschiede? Würde ungerne 3x HA und 1x VA Felgen fahren... 😠
Danke, LG
Beste Antwort im Thema
Es ist nicht zulässig die Felgen so zu montieren. Was hast Du an den bisherigen Beiträgen nicht verstanden?
16 Antworten
@bernddastoast
Zu deiner ersten Frage:
Der GLK wird auch mit Mischbereifung angeboten,
z. B.
VA mit 235-17, HA mit 255-17.
Daraus resultieren die unterschiedlichen Felgenbreiten.
Auf keinen Fall darfst du auf der gleichen Achse unterschiedliche Felgen- oder Reifenformate montieren, das gibt Ärger :-(
Die ET 18 ist nur für hinten freigegeben.
Vorne brauchst du bei diesem Rad ET28.
Das ist der Unterschied und deswegen steht auf der ET 18 auch die Einschränkung drauf, dass sie nur für hinten ist.
Davon ab wurde natürlich schon gesagt, dass das Rad für den 212er keine Freigabe hat sondern nur für den 219er.
Was ich allerdings erstaunlich an diesem Thread finde, ist, dass alle hier nur rumlabern, dass es eben verboten ist weil es verboten ist und nicht erlaubt ist weil es keine Freigabe gibt und was es daran nicht zu verstehen gäbe, anstatt
a) zu sagen: "sorry, ich weiß es auch nicht woran das genau liegt" oder
b) einfach mal die Fingerchen auf der Tastatur ruhen lassen.
Mit besten Grüßen
ghm