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Felgen ET

Themenstarteram 6. Dezember 2014 um 14:01

hab da eine frage

ich Hab auf meinen Golf die BSX 7x15 mit ET 20

möchte mit die Ronal LS Turbo 7,5x15 ET 25 kaufen

kann mir einer das ausrechnen der sich auskennt ,wie-fiele mm danach die 7,5er felge rein oder raus kommt ;)

Danke ;);)

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18 Antworten

1/2"/2 = 1/4" raus = 6,35mm

ET25 ggü. ET ET20 > 5mm rein

Dementsprechend kommt´s ingesamt 1,35mm raus.

Themenstarteram 6. Dezember 2014 um 15:10

danke schön bin ich erleichtert das es nicht mehr ist ;)

Aber wer montiert schon Räder ohne Reifen, deren Flanken in diesem Fall wahrscheinlich über die Felgenhörner heraus stehen dürften?

Man kann sich auch nicht an der Felgenmaulweite orientieren, weil ja noch die Breite des Felgenhorns dazukommt (11..15 mm).

Bei montiertem Reifen haben wir diese Rechnung:

1) ½ Punkt mehr Felgenbreite ergibt bei demselben Reifen 5 mm mehr von Flanke zu Flanke

2) durch 5 mm höhere Einpresstiefe steht das Komplettrad um 5 mm weiter nach innen

Im Ergebnis: 5 mm / 2 (eine Flanke) - 5 mm (ET) = -2,5 mm

Das Komplettrad steht also um 2,5 mm weiter nach innen, Idealmaße angenommen.

Da es sich um zwei verschiedene Räder handelt, deren Maulweiten je eine Toleranz von ±1,5 mm besitzen, werden aus den -2,5 mm dann ca. -3,5..-1,5 mm.

Wenn jetzt noch das Reifenmodell (bei gleichen Dimensionen) geändert wird, muss zusätzlich für jede Reifenflanke ein Toleranzbereich von ±4,5 mm beachtet werden.

Es ist zu sehen, dass es angesichts von zulässigen Toleranzen keine exakte Antwort geben kann.

 

Gruß

Alpha Lyrae

Themenstarteram 6. Dezember 2014 um 17:22

so lang es nicht die 10mm grenze nach raus nicht überschreitet passt es noch ;)

und auf den 7.5 mach ich auch die 195/50 15 drauf

möchte einfach mehr felgenbett :D:D:D:

http://www.ebay.at/itm/191285413573?...

Img-0210
Img-005

Hallo Golf II Gti 16V,

wenn ich mir die Bilder ansehe, scheinen Freigängigkeit außen und Radabdeckung kein Problem darzustellen (ohne Garantie).

Das Raddesign passt auch gut zu einem Golf II, dafür ist es zeitgemäß.

Noch ein Hinweis:

Reifen 195/50 R 15 können gemäß ETRTO-Norm nur auf Felgenkonturen von 5½J bis 7J montiert werden. Bei 7½J benötigst Du eine Freigabe des Reifenherstellers, der damit die unbedenkliche Montierbarkeit der Reifen auf der Felge bestätigt. Bei der erforderlichen Änderungsabnahme muss diese Freigabe vorgelegt werden. Aber vielleicht hast Du sie ja schon eingeholt.

Reifen 205/50 R 15 wären dagegen problemlos ohne eine Freigabe verwendbar.

 

Gruß

Alpha Lyrae

Themenstarteram 6. Dezember 2014 um 18:56

Hab da jetzt eine Frage wegen der Freigabe ;)

beim anderen Golf 2 hab ich 9x16 mit ET 15 und 215/40 16 ist auch eingetragen !! (hat alles eine Firma gemacht für mich)

wen ich neue Reifen Brauch ,muss ich da auch wieder aufpassen wegen der Freigabe ?

oder kan jede Marke mit 215/40 16 aufziehen, die ich will ??

eingetragen ist der TOYO und den Falken hab ich jetzt drauf

Bindungen von Reifenfabrikaten und/oder Profilen, bei Pkw, haben heute keine Verbindlichkeit mehr.

Zitat:

@Golf II Gti 16V schrieb am 6. Dezember 2014 um 19:56:59 Uhr:

Hab da jetzt eine Frage wegen der Freigabe ;)

beim anderen Golf 2 hab ich 9x16 mit ET 15 und 215/40 16 ist auch eingetragen !! (hat alles eine Firma gemacht für mich)

wen ich neue Reifen Brauch ,muss ich da auch wieder aufpassen wegen der Freigabe ?

oder kan jede Marke mit 215/40 16 aufziehen, die ich will ??

9Jx16 ist auch um ½ Punkt zu breit für einen Reifen 215/40 R 16. In diesem Fall ist auch eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich. Wie sieht der Eintrag in den Fahrzeugpapieren denn genau aus?

Wenn die Rad-/Reifenkombination einmal zugelassen wurde, reicht es normalerweise, bei einem Wechsel des Reifenmodells eine neue Freigabe des Reifenherstellers einzuholen und diese während der Fahrt mitzuführen, z.B. im Handschuhfach. Eine erneute Änderungsabnahme ist hier nicht erforderlich.

Aber bitte nicht vergessen: Erst die Reifenfreigabe, und danach der Reifenkauf!

 

Gruß

Alpha Lyrae

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 6. Dezember 2014 um 20:20:26 Uhr:

Bindungen von Reifenfabrikaten und/oder Profilen, bei Pkw, haben heute keine Verbindlichkeit mehr.

In DE ja, aber wie sieht es damit in AT aus?

Denn der TE kommt von dort.

Zitat:

@Alpha Lyrae schrieb am 6. Dezember 2014 um 22:14:52 Uhr:

 

Wenn die Rad-/Reifenkombination einmal zugelassen wurde, reicht es normalerweise, bei einem Wechsel des Reifenmodells eine neue Freigabe des Reifenherstellers einzuholen und diese während der Fahrt mitzuführen, z.B. im Handschuhfach. Eine erneute Änderungsabnahme ist hier nicht erforderlich.

Wird das in Österreich auch so gehandhabt?

Denn der TE ist von dort.

Nach meiner Kenntnis handelt es sich um EU-Recht, weshalb dieses auch für Östereich verbindlich ist.

Richtig, in Österreich mag es anders gehandhabt werden als in Deutschland, auch wenn es in den beiden Ländern recht ähnlich verläuft.

Dem Themenstarter empfehle ich daher, sich bezüglich seiner Fragen an einen zuständigen Zivilingenieur und/oder die Behörde des Landeshauptmanns zu wenden.

 

Gruß

Alpha Lyrae

PS: Wenn in Anfragen der Staat, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, nicht erwähnt wird, führt das leider oft zu Missverständnissen.

Zitat:

@Alpha Lyrae schrieb am 6. Dezember 2014 um 23:34:49 Uhr:

 

PS: Wenn in Anfragen der Staat, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, nicht erwähnt wird, führt das leider oft zu Missverständnissen.

Mir war es auch nur in anderen Beiträgen des TE aufgefallen.

Zitat:

ich zahl nur 20% mehr PS-steuer weil ich keinen Kat habe , zahl droztem weniger weil ich schon in der -3 stufe bin -45%:D:D

wen ich jetzt ein neues auto kauf mit den selben PS wie der PF ,würd ich das selbe zahlen monatlich

(Motorleistung in kW – 24) × 0,6 = Betrag in €; mindestens jedoch 6 €. 20 % Zuschlag bei Fahrzeugen ohne Katalysator.

Das gibt es so nur in AT. :o

@Alpha Lyrae

Also doch nicht EU-verbindlich??

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