Felgen eintragen

Mercedes C-Klasse W202

Guten Tag.

Ich habe mir vor kurzem brabus monoblock VI gekauft
Leider kein Gutachten oder ABE dazu bekommen
Es sind ringsum 8,5x18h2 ET35 mit 225/40r18
Die Nummer der Felge ist 62x-858-35
Hat da jemand vlt ein Gutachten/ABE für.
mein Fahrzeug ist ein W202 c180 Bj.1998
Oder ist es vlt auch möglich die Felgen ohne Gutachten einzutragen
LG

27 Antworten

Hallo
Ich habe selber auf meinem W202 C-200 BRABUS Felgen drauf, wenn auch Monoblock 2

Vergesse alles was ABE oder KBA Nummer betrifft, wenn es Orginal BRABUS sind. Die KBA Nummer wurde erst 1999 eingeführt, alle Felgen die davor gebaut wurden dürfen auch fahren, ansonsten würde es ja Oldtimer nur im Museum geben.

Betr. Spurplatten
Diese musst du einbauen weil die Felge da für ausgelegt ist. Diese brauchen keine ABE die Nummer die drauf ist besagt nur das Sie zu deiner Felge passen, nur brauchst du andere Schrauben da die Originale zu kurz sind.

Betr. Felgen
Deine Felgen haben ET 35 ET steht für Einpresstiefe. Bei deinen stehen Sie sehr weit draußen ( Spurverbreiterung ) was zwar sehr Aggressiv aus sieht aber das Problem mit sich bringen kann das sie an den Außenkotflügel und Schürze zu wenig Platz ist so das du dann gezwungen bist ( Vorne ) den Kotflügel zu Bördeln, weil Sie ansonsten in engen Kurven kontakt mit der Kassorie bekommt.

Machen wir es also kurz:
Lade deine Felgen und Spurplatten ein und fahre damit zum TÜV, DEKRA, usw. Zeigen ihnen alles und dann bist du im grünen Bereich, in der Regel ist das Kostenlos.

Das waren die guten Nachrichten, jetzt kommt die schlechte.
Du brauchst nach der Montage eine Abnahme beim TÜV, Dekra usw. Da du keine ABE hast musst du Sie beim Straßen Verkehrsamt eintragen lassen.

Kosten ca 120 Euro TÜV und Eintragung

Zitat:

@BrabusMB schrieb am 23. April 2024 um 23:26:05 Uhr:


Vergesse alles was ABE oder KBA Nummer betrifft, wenn es Orginal BRABUS sind. Die KBA Nummer wurde erst 1999 eingeführt

Das ist so jetzt aber auch wieder nicht richtig.

Dass es davor offenbar nicht verpflichtend (!) war... naja (wie haben die das vorher gelöst bei ABEs?). Aber GEBEN tut's die Nummer schon viel länger.

Beispielsweise für unsere Käfer-Alus ATS 5554, KBA40084... deren ABE 1983 schon revidiert wurde. Siehe

http://www.ats-wheels.com/.../5554_4-130_ET34.pdf

.

Der Punkt ist (und bleibt): Wenn es eine ABE gibt, gibt's in aller Regel (!) auch eine KBA-Nummer. Ausnahmen mögen existieren, die haben aber andere Nummern zur Zuordnung... und die besondere Schwierigkeit, dass man dann nicht mal weiß, dass es eine geben muss (im Gegensatz zu Felgen MIT KBA-Nummer, da weiß man es immer, ist nur die Frage wo man sie herkriegt).
Wenn's allerdings keine ABE gibt (und auch keine Werksfreigabe, die Mercedes ja vorbildlich zusammengestellt und veröffentlicht hat), braucht's grundsätzlich eine Eintragung - und wenn diese nicht schon seit Anfang in den Papieren steht, irgendeinen Festigkeitsnachweis dafür. Wie eben beispielsweise ein Teilegutachten.

Dass die Spurplatten hier verpflichtend dazugehören; ja, das steht im Teilegutachten unter Fußnote 3 (bzw. 4) auf der ersten Seite. Die Verbindung hab ich übersehen, danke. Jetzt ergibt's Sinn.

Dscn5969

Das ist alles richtig was du schreibst, besonders mit der Werksfreigabe von Mercedes. Deswegen habe ich dem T.H. ja auch geschrieben er soll sich eine Felge und eine Spurplatte einpacken und zum TÜV, Dekra usw. fahren und nach fragen, denn ich habe ein bisschen Bauchschmerzen mit seinen 18 Zöller denn die gesamte C-Klasse 1993 - 2000 ) außer AMG Modelle hat keine Freigabe für 18 Zöller, bei 17 Zoll ist Schluss, es sei denn er hat ein Brabus Fahrwerk verbaut. Es ist und bleibt gerade bei Felgen immer eine Einzelfall Entscheidung. Daher sollte man immer vorher beim TÜV per Mail nachfragen und dann kaufen, so das man keine böse Überraschung erlebt.
Zwar wird von BRABUS für die W202 Modelle noch das Fahrwerk angeboten ( Federn und Stoßdämpfer ) wobei dann noch eine Niveau Regulierung für hinten eingebaut wird, ist aber nicht billig. Die Kosten liegen nur beim Material ohne Einbau bei ca. 2000 Euro

Sorry was hat das Fahrwerk mit der Eintragung der Räder zu tun.
Ob letztendlich ein Fahrwerk von Brabus, oder sonst einem Hersteller verbaut ist, ist völlig egal.
Die Felge muss die Last tragen können, passende Reifen, für den Abrollumfang und die Traglast müssen montiert sein. Damit muss das Rad über den gesamten Federweg freigängig sein.

Gruß

Jürgen

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Zitat:

@Locke1971 schrieb am 25. April 2024 um 13:23:09 Uhr:


Sorry was hat das Fahrwerk mit der Eintragung der Räder zu tun.
Ob letztendlich ein Fahrwerk von Brabus, oder sonst einem Hersteller verbaut ist, ist völlig egal.
Die Felge muss die Last tragen können, passende Reifen, für den Abrollumfang und die Traglast müssen montiert sein. Damit muss das Rad über den gesamten Federweg freigängig sein.

Gruß

Jürgen

Das ist eine allgemein Antwort von dir, die für alle Fahrzeuge gilt, was im aber nicht wirklich weiter hilft. Die Federn lassen mit der Zeit nach, sprich er senkt sich vorne für ein paar ? Centimeter ab, besonders in seinem Fall wo der Wagen über 20 Jahre alt ist.

Es geht sich ja darum das er 18 Zöller montieren will, obwohl nur eine Freigabe von MB bis 17 Zoll erlaubt ist und er keine ABE hat, also Einzelabnahme

Nachtrag

Nicht Centimeter, sondern Millimeter ( Absenkung )

Sicher ist das allgemein gültig... Aber auch eine setzende Feder, oder egal ob eine kurze, oder lange Feder. Die Bewegung und damit der Bewegungsraum für das Rad bleibt immer gleich.
Es kann lediglich sein, dass sich eine längere Feder nicht ganz so weit komprimieren lässt, wie eine kurze Feder. Das selbe lässt sich bei der kurzen Feder auch durch Anschlagdämpfer anpassen. Grundsätzlich gilt aber, egal ob eine Elegancefeder, oder eine Supertieferlegungsfeder. Die Radaufhängung macht immer die gleiche Bewegung. Das ist lediglich eine Frage der Felgenbreite und Einpresstiefe, ob das Rad dann ins Radhaus passt.

Nur mal als Beispiel. Das Auto auf dem Foto hat eine völlig originale Karosserie, wie ab Werk. Sogar das Fahrwerk ist so ab Werk. (Da sind auch nach 27 Jahren und 300tkm noch die ersten Federn drunter). Trotzdem passen da problemlos vorne 8,5 x 18 ET 34 und hinten 9,5x18 ET 31 drunter.

Img-20230917

Zitat:

@Locke1971 schrieb am 25. April 2024 um 18:08:29 Uhr:


Sicher ist das allgemein gültig... Aber auch eine setzende Feder, oder egal ob eine kurze, oder lange Feder. Die Bewegung und damit der Bewegungsraum für das Rad bleibt immer gleich.
Es kann lediglich sein, dass sich eine längere Feder nicht ganz so weit komprimieren lässt, wie eine kurze Feder. Das selbe lässt sich bei der kurzen Feder auch durch Anschlagdämpfer anpassen. Grundsätzlich gilt aber, egal ob eine Elegancefeder, oder eine Supertieferlegungsfeder. Die Radaufhängung macht immer die gleiche Bewegung. Das ist lediglich eine Frage der Felgenbreite und Einpresstiefe, ob das Rad dann ins Radhaus passt.

Nur mal als Beispiel. Das Auto auf dem Foto hat eine völlig originale Karosserie, wie ab Werk. Sogar das Fahrwerk ist so ab Werk. (Da sind auch nach 27 Jahren und 300tkm noch die ersten Federn drunter). Trotzdem passen da problemlos vorne 8,5 x 18 ET 34 und hinten 9,5x18 ET 31 drunter.

Das wage ich zu bezweifeln bei 18 Zöller. aber darum geht es sich nicht, es geht sich darum das er 18 Zöller drauf tun möchte, die keine Freigabe von MB hat und er keine ABE hat

Aber das ist nichts das einzige, er muss laut BRABUS Felgen die Spurplatten drauf machen und das wird sehr,sehr eng am Radkasten bei 18 Zöller denn bei ET 34 hat er dann eine Spurverbreiterung

Wenn Du richtig mitgelesen hättest, dann wäre Dir aufgefallen, dass Felge und Spurplatte, eine Einheit sind, Diese Methode haben fruher einige Hersteller genutzt, um eine Felge auf verschiedenen Hersteller-, bzw. Radnabenausführungen zu nutzen. Somit wird eindeutig klar. Felge und Spurplatte sind eine Einheit. Die Felge hat mit der Spurplatte zusammen eine ET35.

Gruß

Jürgen

Das lese ich nun wieder anders...

TGA Seite 2 Fußnote 3: ET +30mm in Verbindung mit Zentrierflansch d=5mm
TGA Seite 2 Fußnote 4: ET +25mm in Verbindung mit Zentrierflansch d=10mm

Wir haben den 5mm, somit ergibt sich eine ET 30.

Oder?

Das sehe ich nicht nur genauso wie der User RGTech es schreibt es ist auch so. Locke 1971 ist im Irrtum und ich muss es wissen denn ich habe selbst BRABUS Monoblock 2 drauf mit ET 30

Der T.H. soll und doch mal mitteilen welche Nummer auf seinen Felgen stehen, wie bei meinen Brabus Felgen Siehe Bilder in der Anlage

Img-20221017
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Sorry, was soll der Quark... Habe das Gutachten nicht vorliegen und auch nicht irgendwo runtergeladen und gelesen. Ist auch völlig wurscht.
Es geht hier nicht um kleinkarrierte Zahlenkackerei.
Es geht hier schlicht ums Prinzip, dass die Spurplatte, die es natürlich auch in unterschiedlichen Abmessungen gibt, aber unabdingbar zum Anbau der Felge sind.

Oder anders ausgedrückt, es gibt eine Standartfelge, die immer mit Spurplatte verbaut werden muss, aber unterschiedliche ET's mit verschiedenen Spurplatten möglich sind.

Gruß

Jürgen

Ist ja auch korrekt so. Ich denke, DA sind wir uns alle einig.

Nur

Zitat:

@Locke1971 schrieb am 26. April 2024 um 05:13:26 Uhr:


Felge und Spurplatte sind eine Einheit. Die Felge hat mit der Spurplatte zusammen eine ET35.

ist halt... falsch. Es ist ET30.

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