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Felgen eintragen lassen

Themenstarteram 6. Mai 2017 um 7:51

Hallo

habe folgendes Anliegen: mir gefallen für meinen MB C 219 die AMG Styling 5 Felgen. Für mein FZ gibts eine Freigabe Vorne 8,5 / 18 ET28 Hinten 9,5 / 18 ET 33 bzw ET 25 und ET 28. Der SL R 230 hat diese Felgen auch allerdings mit ET 30 und 33. Vom Gewicht und Geschwindigkeit passt es. Denke ich bräuchte eine Einzelabnahme. Was könnte der TÜV ( alte BL) beanstanden, bzw. auf was das Augenmerk legen.

Würde reichen die Felgen zu montieren und eintragen zu lassen? Oder bräuchte ich zugelassene Spurplatten. Wenn ja wo gibts sowas?

Vielleicht gibt es ja auch jemanden der sowas auf seinem C219 schon fährt ( ev. auch auf einem w211)

Die Auswahl würde größer wenn ich die vom R230 mit einbeziehen könnte, ohne das es große Schwierigkeiten geben würde.

Beste Antwort im Thema
am 6. Mai 2017 um 17:25

Zitat:

Allerdings sind die Gutachten vom TÜV Austria?!

Das ist kein Problem. Siehe Dir an, was auf der letzten Seite des Gutachtens steht:

Filderstadt, 09.12.2008

TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH

Akkreditiert von der Akkreditierungsstelle

des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland

Und Filderstadt liegt in Baden-Württemberg, nicht weit von Stuttgart. Aber egal, auch die Typprüfstelle des TÜV Austria in Wien ist von der Akkreditierung des KBA nicht ausgenommen.

Beispiel: Einer meiner Bekannten hat sich Räder angeschafft, hergestellt in den Niederlanden, mit einem Radgutachten vom TÜV Austria in Wien, und erfolgreicher Änderungsabnahme beim TÜV Rheinland.

Zitat:

Mein TÜV ist der Süd

Von diesem Unternehmen habe ich bisher noch nichts gehört oder gelesen, was eine Änderungsabnahme nach §§ 21 + 19(2) StVZO erschweren könnte. Dennoch empfehle ich Dir ein Vorgespräch mit einem aaSmT.

Mein TÜV Rheinland ist da recht unkompliziert.

Mit welchen Rädern, Reifen und Distanzscheiben ich jetzt so in der Sommersaison unterwegs bin...

Der TÜV Hessen wäre schwieriger, weil da die "großen" Änderungsabnahmen erst durch eine übergeordnete Stelle bestätigt werden müssen. Kein KFZ-Ingenieur wird es riskieren wollen, dass seine Abnahme nachträglich für nichtig erklärt wird. Entsprechend vorsichtig wird dort gehandelt.

Der TÜV Nord verlangt seit ca. einem Jahr bei nicht für das Fahrzeug vorgesehenen Sonderrädern (zu denen auch Serienräder anderer Baureihen gehören), einen so genannten "Impact-Test", falls die Wunschräder ursprünglich mit Reifen mit einer höheren Flankenhöhe als der der gewünschen Reifen vorgesehen sind. Ein solcher Test würde hohe Kosten verursachen, die im 4-stelligen €-Bereich liegen.

Siehe dazu die Anlagen der UN/ECE-Regelung 124.

 

Gruß

bcar2016

PS: Wenn man zu einer TÜV-Prüfstelle geht, kann man durchaus sagen: "Ich hätte gerne Informationen zu einer geplanten Neunzehn-Zwo". Das versteht dort jeder.

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17 Antworten
am 6. Mai 2017 um 7:58

Am Ende soll es also so aussehen? Hab ich das richtig verstanden?

 

http://web412.can20.de/.../amg_vielspeichen_design.jpg

am 6. Mai 2017 um 8:01

Der TÜV prüft den Abstand des Gummis zum Kotflügel und innen den Abstand zum Federbein. Dann wird geprüft, ob das Rad (z.B. durch unterlegen einer alten Felge) beim herunter lassen - jetzt taucht das Rad in den Radkasten ein - ebenfalls genügend Abstand zur Karosserie hat. Diese "Untersuchung" sollte man erst mal selber machen - dann sieht man schon ob das Rad freigängig ist - und dann erst zum TÜV fahren. Durch die größere ET sind vermutlich Distanzscheiben notwendig - sonst steht das Rad zu weit innen - also zu weit von der Kotflügelkante und zu nah am Federbein. Das sieht auch nicht besonders gut aus.

Themenstarteram 6. Mai 2017 um 8:36

@ OrginalRaeder: genau so !! Sogar die Wagenfarbe passt.

@ RHM3 dh in meinem Fall müsste ich mit 5 mm Spurplatten ( wenn es das denn gibt) auf meine ET kommen.

am 6. Mai 2017 um 8:43

Schau mal auf Seite 4. Ist das nicht das Rad?

https://asp.mercedes-amg.com/certdocs/download/112

Themenstarteram 6. Mai 2017 um 8:56

Ja, klar ist es das Rad. Aber da ich es mir gebraucht kaufen möchte wäre die Auswahl größer wenn ich auch eines mit ET 30/33 vom R230 montieren könnte. Frage auch deshalb weil dann ev. auch ein 19 Zoll Styling 5 in Frage kommen würde. Und das gibts nur meine ich vom S , SL oder CL aber selbst da würde ja Gewicht und Geschwindigkeit passen, bzw. sogar höher sein

Zitat:

@Ice-Ice [url=http://www.motor-talk.de/.../felgen-eintragen-lassen-t6025158.html?...]schrieb am 6. Mai 2017 um 10:36:16 Uhr

RHM3 dh in meinem Fall müsste ich mit 5 mm Spurplatten ( wenn es das denn gibt) auf meine ET kommen.

Ich würde eher 10mm Platten verwenden.

Platz im Radhaus sollte genügend vorhanden sein.

Die 5mm Variante hat keine Zentrierung, das ist sehr mühsam beim Räderwechsel.

 

Themenstarteram 6. Mai 2017 um 11:05

@ ti_comp super danke für den Hinweis

@ all

also sollte es kein Problem sein Felgen von etwa gleich großen MB Modelen zu nehmen und sie eintragen lassen. SL, CL und S zB. Für gewisse Dimensionen gibts ja bei mir schon Freigaben. Wenn die ET nicht stimmt können Spurplatten genommen werden, die aber auch eine ABE oder sowas , haben müssen

am 6. Mai 2017 um 15:18

Hallo Ice-Ice.

Zitat:

also sollte es kein Problem sein Felgen von etwa gleich großen MB Modelen zu nehmen und sie eintragen lassen. SL, CL und S zB. Für gewisse Dimensionen gibts ja bei mir schon Freigaben.

Es kommt hier mitunter darauf an, bei welcher TÜV-Organisation man die Änderungsabnahme vornehmen lässt.

Welche schwebt Dir vor? (TÜV Nord, TÜV Rheinland, TÜV Hessen, TÜV Süd,...)

Zitat:

Wenn die ET nicht stimmt können Spurplatten genommen werden, die aber auch eine ABE oder sowas , haben müssen

Diesbezüglich habe ich persönlich gute Erfahrungen mit einem Hersteller von Distanzscheiben, deren Teilegutachten deutlich mehr Freiraum bei einer Änderungsabnahme lassen. Sie sind leichter zu verstehen als bei anderen Anbietern.

Siehe diese Seite für den C219, auf der das Gutachten heruntergeladen werden kann. Einfach 'mal lesen.

 

Gruß

bcar2016

Themenstarteram 6. Mai 2017 um 15:49

Super, danke für den Link

 

Allerdings sind die Gutachten vom TÜV Austria?!

 

Mein TÜV ist der Süd

Macht nix

am 6. Mai 2017 um 17:25

Zitat:

Allerdings sind die Gutachten vom TÜV Austria?!

Das ist kein Problem. Siehe Dir an, was auf der letzten Seite des Gutachtens steht:

Filderstadt, 09.12.2008

TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH

Akkreditiert von der Akkreditierungsstelle

des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland

Und Filderstadt liegt in Baden-Württemberg, nicht weit von Stuttgart. Aber egal, auch die Typprüfstelle des TÜV Austria in Wien ist von der Akkreditierung des KBA nicht ausgenommen.

Beispiel: Einer meiner Bekannten hat sich Räder angeschafft, hergestellt in den Niederlanden, mit einem Radgutachten vom TÜV Austria in Wien, und erfolgreicher Änderungsabnahme beim TÜV Rheinland.

Zitat:

Mein TÜV ist der Süd

Von diesem Unternehmen habe ich bisher noch nichts gehört oder gelesen, was eine Änderungsabnahme nach §§ 21 + 19(2) StVZO erschweren könnte. Dennoch empfehle ich Dir ein Vorgespräch mit einem aaSmT.

Mein TÜV Rheinland ist da recht unkompliziert.

Mit welchen Rädern, Reifen und Distanzscheiben ich jetzt so in der Sommersaison unterwegs bin...

Der TÜV Hessen wäre schwieriger, weil da die "großen" Änderungsabnahmen erst durch eine übergeordnete Stelle bestätigt werden müssen. Kein KFZ-Ingenieur wird es riskieren wollen, dass seine Abnahme nachträglich für nichtig erklärt wird. Entsprechend vorsichtig wird dort gehandelt.

Der TÜV Nord verlangt seit ca. einem Jahr bei nicht für das Fahrzeug vorgesehenen Sonderrädern (zu denen auch Serienräder anderer Baureihen gehören), einen so genannten "Impact-Test", falls die Wunschräder ursprünglich mit Reifen mit einer höheren Flankenhöhe als der der gewünschen Reifen vorgesehen sind. Ein solcher Test würde hohe Kosten verursachen, die im 4-stelligen €-Bereich liegen.

Siehe dazu die Anlagen der UN/ECE-Regelung 124.

 

Gruß

bcar2016

PS: Wenn man zu einer TÜV-Prüfstelle geht, kann man durchaus sagen: "Ich hätte gerne Informationen zu einer geplanten Neunzehn-Zwo". Das versteht dort jeder.

Themenstarteram 6. Mai 2017 um 19:21

Super, danke.

Wird der Impact Test auch verlangt wenn ich umgekehrt dickere Reifen montiere?

 

Z. B. Octavia RS Felgen in 7,5x18 auf einem Yeti statt Octavia, Reifen auf dem Yeti 225/45R18 statt 225/40 R18 auf dem Octavia.

Nein, nur wenn die gewünschte Größe kleiner ist.

Das ist der Grund, warum bei Zubehörfelgen immer die kleinste Größe getestet wird.

@bcar2016:

danke für die Erklärung der einzelnen Prüfstellen.

Man hört ja immer öfter das der Impact-Test bei der Eintragung hinzugezogen wird.

Mal schauen wann die anderen Prüfstellen nachziehen.

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