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felgen eintragen lassen

Themenstarteram 18. März 2009 um 14:45

also ich habe von der b-klasse orginale mercedes-benz felgen

passen auch am 190er, alles schick, jetzt mache ich mir aber etwas sorgen, da ich weder abe besitze noch niocht einmal weiß ob ich eine abe für den 190er bekomme

was könnte ich machen und welche kosten kommen auf mich zu

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15 Antworten

Alsoooo:

Bei originalen Felgen von MB ist es an sich einfach: alte Felgen ab, neue dran schrauben und freuen :)

Da es aber sehr neue Felgen sind, weis ich nicht, ob diese für den 190er 'gemacht' sind. Sicher passen Sie, nur kann es sein, dass diese laut den Papieren nicht explizit für den 190er ausgewiesen sind.

Geh am besten zum MB-Händler und frage diesen anhand der Teilenummer. Er kann dir dann sagen, ob diese auch für den 190er freigegeben sind.

Sollte der 190er NICHT offiziel freigegeben sein, dann brauchst du zumindest ein Teilgutachten, bzw. diesen Tragfähigkeitsnachweis (oder Materielgutachten, Festigkeitsnachweis, oder wie dad heißt). Dann musst du damit zum TÜV fahren und der muss es dann eintragen :)

Naja, die Frage stellt sich, ob es die grünen Freunde überhaupt merken, dass es B-Klasse-Felgen sind :D

... würde die einfach drauf lassen und gut, denn schwerer als die B-Klasse ist der 190er sicher nicht. Und so lange du keine 195er fährst, geht das. :D

Themenstarteram 18. März 2009 um 15:35

danke dir..naja ich arbeite ja auch bei mercedes

habe auch schonmal ronal angeschrieben, aber nochmals danke

Zitat:

Original geschrieben von robson-190

danke dir..naja ich arbeite ja auch bei mercedes

habe auch schonmal ronal angeschrieben, aber nochmals danke

lol ^^

 

Nehmen wir mal an, die Rennleitung hält dich an. Sie schauen auf deine Räder und bemerken, dass die Felgen 'aktueller' als der 190er sind. Dann fragen sie dich, ob du eine ABE hast (den eingetragen ist ja nix). Dann sagst du: "Das sind Originalfelgen von Mercedes, ich brauche keine ABE", und das ist nicht mal gelogen. Die würden das nie auf die schnelle herausfinden, ob sie nun für den 190er freigegeben sind, oder nicht. Dazu bräuchten die ja auch die ABE. Ergo: Bierchen trinken und sich der Felgen freuen ^^

Themenstarteram 18. März 2009 um 16:55

irre...so werd ich es machen

Oder zwei oder auch drei Bierchen, oder so viel wie eben rein geht,

denn solange der 190er mit ner erloschenen Betriebserlaubnis da steht,

solltest Du ihn eh nicht fahren.

Lest Ihr eigentlich mal selber, was Ihr da so schreibt?

Menno, beides alte Hasen und dann so ein Quark :(

Nur weil das ne original Felge ist (oder sein soll)

und Mercedes in der Regel (es gibt natürlich Ausnahmen)

nen 5/112 Lockreis hat, kann man doch nicht einfach damit losknittern.

Selbst oder gerade, wenn das ne original B-Klasse Felge ist,

welche ABE sollte es da für die B-Klasse geben und warum?

Und wenn es was aus dem Zubehör ist,

so wäre es sehr unwahrscheinlich, dass dort B-Klasse und ein alter 201 gemeinsam auftauchen - oder :rolleyes:

Also wenn überhaupt, unabhängig davon wie das aussieht,

Baurat/TÜV etc. je nach Region halt

und dort vorführen.

Alles andere ist Nippes - sorry

und wenn dann alles passt kann man immer noch ein Bierchen trinken ;)

Zitat:

Original geschrieben von egenwurm

Oder zwei oder auch drei Bierchen, oder so viel wie eben rein geht,

denn solange der 190er mit ner erloschenen Betriebserlaubnis da steht,

solltest Du ihn eh nicht fahren.

Lest Ihr eigentlich mal selber, was Ihr da so schreibt?

Menno, beides alte Hasen und dann so ein Quark :(

Nur weil das ne original Felge ist (oder sein soll)

und Mercedes in der Regel (es gibt natürlich Ausnahmen)

nen 5/112 Lockreis hat, kann man doch nicht einfach damit losknittern.

Selbst oder gerade, wenn das ne original B-Klasse Felge ist,

welche ABE sollte es da für die B-Klasse geben und warum?

Und wenn es was aus dem Zubehör ist,

so wäre es sehr unwahrscheinlich, dass dort B-Klasse und ein alter 201 gemeinsam auftauchen - oder :rolleyes:

Also wenn überhaupt, unabhängig davon wie das aussieht,

Baurat/TÜV etc. je nach Region halt

und dort vorführen.

Alles andere ist Nippes - sorry

und wenn dann alles passt kann man immer noch ein Bierchen trinken ;)

Ich habe schon Dinge beim TÜV erlebt, das willst du gar nicht wissen!

Kurze Geschichte:

Ich mit meinen damals neuen BCW-Felgen, sammt Gutachten zum TÜV und wollte die eintragen lassen (da nur Teilgutachten). Der TÜV schaute mich an, und meinte das seinen doch original Felgen (hatte eben ordentliche Nabenkappen drauf). Ich sagte, 'Nein, die sind von BCW'. Er sagte " Das kann nicht sein, die sind Original!". Ich dann "Gut, Sie sind der Chef" und bin vom Hof gefahren.

Soviel zum Thema TÜV. ^^

aber mim TÜV hat das wenig zu tun.... Selbst wenn er "Freundschaftseinträge" macht, und die Teile abr illegal sind, bist du trotzdem dran, wenns die Rennleitung merkt. Und dann wirds richtig teuer, davon abgesehen dass du den Schein für eine Weile nicht mehr hast....

Ich weis, mich nervt es auch immer wenn immer gleich der Hinweis kommt hier im Forum, dass man das nicht darf etc etc... aber dazu raten auf die Gutgläubigkeit der Polizei,sollte man meiner Meinung nach nicht. Vorallem wenn ein Unfall mit evtl Personenschaden passiert ist....dann merkt es spätestens der Gutachter, dass die BE erloschen war...

Es kostet nichts nachzufragen und sich schlau zu machen. Und vll sind sie ja sogar nicht eintragungspflichtig.

 

mfg

Zitat:

Original geschrieben von thehanseh

aber mim TÜV hat das wenig zu tun.... Selbst wenn er "Freundschaftseinträge" macht, und die Teile abr illegal sind, bist du trotzdem dran, wenns die Rennleitung merkt. Und dann wirds richtig teuer, davon abgesehen dass du den Schein für eine Weile nicht mehr hast....

Ich weis, mich nervt es auch immer wenn immer gleich der Hinweis kommt hier im Forum, dass man das nicht darf etc etc... aber dazu raten auf die Gutgläubigkeit der Polizei,sollte man meiner Meinung nach nicht. Vorallem wenn ein Unfall mit evtl Personenschaden passiert ist....dann merkt es spätestens der Gutachter, dass die BE erloschen war...

Es kostet nichts nachzufragen und sich schlau zu machen. Und vll sind sie ja sogar nicht eintragungspflichtig.

 

mfg

Das wollte ich eigentlich so nicht in den Vordergrund stellen. Habe es ja auch im ersten Post so beschrieben wie er es richtig machen soll. Aber bei original Felgen sollte das mit dem Eintragen kein Problem sein.

am 18. März 2009 um 18:43

Zitat:

Original geschrieben von DI.S.P.U

Nehmen wir mal an, die Rennleitung hält dich an. Sie schauen auf deine Räder und bemerken, dass die Felgen 'aktueller' als der 190er sind. Dann fragen sie dich, ob du eine ABE hast (den eingetragen ist ja nix). Dann sagst du: "Das sind Originalfelgen von Mercedes, ich brauche keine ABE", und das ist nicht mal gelogen. Die würden das nie auf die schnelle herausfinden, ob sie nun für den 190er freigegeben sind, oder nicht. Dazu bräuchten die ja auch die ABE. Ergo: Bierchen trinken und sich der Felgen freuen ^^

Moin moin,

ich wäre etwas vorsichtiger mit solchen "Tipps". Sicherlich hast Du Recht mit der Behauptung, es sind ja org. Mercedes Felgen. Aber wenn die tatsächlich nicht von Mercedes-Benz für den 190er freigegeben sind, kann das zu Problemen führen.

Spätestens bei einem Unfall, selbst verschuldet oder nicht, wenn dann ein Gutachter kommt und sieht, dass die Felgen an Deinem Wagen nicht offiziell zu Deinem Wagen gehören oder zumindest dafür freigegeben sind, erlischt automatisch die Betriebserlaubnis für Dein Fahrzeug. Das wird dann sehr teuer. Und zudem kommt noch eine Anzeige wegen Versicherungsbetrug.

Fazit: ich würde mir das sehr genau überlegen, evtl. vorher über den reundlichen DB-Händler absichern.

Zitat:

Original geschrieben von der Mercedesfahrer

Zitat:

Original geschrieben von DI.S.P.U

Nehmen wir mal an, die Rennleitung hält dich an. Sie schauen auf deine Räder und bemerken, dass die Felgen 'aktueller' als der 190er sind. Dann fragen sie dich, ob du eine ABE hast (den eingetragen ist ja nix). Dann sagst du: "Das sind Originalfelgen von Mercedes, ich brauche keine ABE", und das ist nicht mal gelogen. Die würden das nie auf die schnelle herausfinden, ob sie nun für den 190er freigegeben sind, oder nicht. Dazu bräuchten die ja auch die ABE. Ergo: Bierchen trinken und sich der Felgen freuen ^^

Moin moin,

ich wäre etwas vorsichtiger mit solchen "Tipps". Sicherlich hast Du Recht mit der Behauptung, es sind ja org. Mercedes Felgen. Aber wenn die tatsächlich nicht von Mercedes-Benz für den 190er freigegeben sind, kann das zu Problemen führen.

Spätestens bei einem Unfall, selbst verschuldet oder nicht, wenn dann ein Gutachter kommt und sieht, dass die Felgen an Deinem Wagen nicht offiziell zu Deinem Wagen gehören oder zumindest dafür freigegeben sind, erlischt automatisch die Betriebserlaubnis für Dein Fahrzeug. Das wird dann sehr teuer. Und zudem kommt noch eine Anzeige wegen Versicherungsbetrug.

Fazit: ich würde mir das sehr genau überlegen, evtl. vorher über den reundlichen DB-Händler absichern.

Hallo?? Er arbeitet doch bei MB! Es wird sicherlich nicht schwer sein das raus zufinden. Zudem war das ganze ei wenig ironisch gemeint :)

Wie gesagt, ich bin bereits ein Jahr mit Felgen rumgefahren, ohne diese eingetragen zu haben. Auf Anraten des TÜV´s. Ich hatte damit sogar einen Unfall. Nicht mal den anderen Gutachter hat es interessiert. Ich wusste es damals nicht besser, war mein erstes Auto.

Meinte nur, dass er die Reifen erstmal dran lassen soll und deswegen keinen Aufstand machen muss und in Ruhe alles raussuchen soll. Habe mich sicher etwas schlecht ausgedrückt.

das wäre dann ja wohl geklärt hier =) War mit sicherheit nich böse gemeint, aber Vorteilhaft war es auch nicht =) Aber wäre interessant zu erfahren was dabei rauskommt.

mfg

Nur mal so zum kleinen Verständnis. Auch wenn es original Mercedes-Benz Felgen sind, heisst das noch lange nicht das sie auch auf jeden Mercedes gefahren werden können. Es geht hier hauptsächlich um die Einpresstiefe der Felgen und um die damit einbezogenen änderung der Spurweite und somit auch der änderung des Lenkrollhalbmessers. Wenn der Lenkrollhalbmesser in richtung positiv geändert wird geht es um die sicherheit des Fahrers und des Gegenverkehrs. Wenn an der Lenkachse der Lenkrollhalbmesser positiv ist, durch breitere Spurweite, dann wird bei einem platzenden Reifen und Bremseneingriff die Kraft am Lenkrad so hoch (Hebelgesetz), das der Fahrer nicht mehr gegenlenken kann und somit das Fahrzeug eine eindeutige Tendenz zum Ausbrechen in den Gegenverkehr hat. D.h. im schlimmsten Fall trifft es ein entgegenkommendes Fahrzeug, im besten Fall einen Allee Baum. Kommt natürlich auch auf die Geschwindigkeit an.

 

Nehmt es so hin, das ist einfach so!

Zitat:

Original geschrieben von marcelmb

Nur mal so zum kleinen Verständnis. Auch wenn es original Mercedes-Benz Felgen sind, heisst das noch lange nicht das sie auch auf jeden Mercedes gefahren werden können. Es geht hier hauptsächlich um die Einpresstiefe der Felgen und um die damit einbezogenen änderung der Spurweite und somit auch der änderung des Lenkrollhalbmessers. Wenn der Lenkrollhalbmesser in richtung positiv geändert wird geht es um die sicherheit des Fahrers und des Gegenverkehrs. Wenn an der Lenkachse der Lenkrollhalbmesser positiv ist, durch breitere Spurweite, dann wird bei einem platzenden Reifen und Bremseneingriff die Kraft am Lenkrad so hoch (Hebelgesetz), das der Fahrer nicht mehr gegenlenken kann und somit das Fahrzeug eine eindeutige Tendenz zum Ausbrechen in den Gegenverkehr hat. D.h. im schlimmsten Fall trifft es ein entgegenkommendes Fahrzeug, im besten Fall einen Allee Baum. Kommt natürlich auch auf die Geschwindigkeit an.

Nehmt es so hin, das ist einfach so!

Ist ja alles richtig. Als Mercedesmitarbeiter setze ich beim Thema-Ersteller gewisse Kenntnisse vorraus. Zudem habe ich mal so geschaut, was für ET´s gängige B-Klasse Felgen haben. Alle, die ich bis jetzt gesehen habe, haben eine ET von 30 bis 38. Wenn seine auch in dem Rahmen liegt, ist das sicher nicht das Problem.

Ich habe mich noch mal schlau gemacht bei einem Bekannten (alter Mercedes-Fuchs):

Es gibt keine ABE für Originalfelgen und Mercedes rückt auch keine Gutachten zu den Felgen raus, schon gar nicht für Modelle, für welche sie nicht vorgesehen sind.

 

Einzige Möglichkeit des Eintragens:

nen vernünftigen Tüv-Menschen suchen (meist in den freien Werkstätten zu finden)

+ passende Reifengröße (Abrollumfang) draufmachen

+ sicherstellen dass nichts streift/schleift (Verschränkungstest/Belastungstest/Probefahrt)

+ Zubehörkatalog MB auf dem ausgewiesen ist für welches Modell die Felge vorgesehen ist

+ Datenblatt des betreffenden Modells auf dem idealerweise höhere Achslasten vermerkt sind als dein Auto hat.

Einzelabnahme und gut.

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