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Felge nicht mehr lieferbar, Haftpflichtschaden

Themenstarteram 17. November 2020 um 6:23

Hallo,

 

Meiner Frau ist gestern leider jemand ins Auto gefahren. Der Herr wollte ausparken und hat das herannahende Auto meiner Frau übersehen. Dabei wurde sie von seiner Anhängerkupplung getroffen und dadurch der Kotflügel und die Felge hinten rechts beschädigt.

 

Ich hatte dann bei VW einen Termin für den Kostenvoranschlag gemacht wobei mir gesagt wurde, dass ich von den Felgen (Alu Sonderfelgen für die Winterbereifung) idealerweise etwas mitbringen soll um den Wert zu beziffern. Da die Felgen von meinem vorherigen Fahrzeug stammen, habe ich mittlerweile keine Rechnungen mehr. Ich habe deshalb beim Autec Vertragshändler ein Angebot für eine neue Felge angefragt, welcher mir leider sofort mitteilte, dass es die Felge nicht mehr gibt und diese durch den Hersteller nicht mehr lieferbar ist. Ich habe jetzt nochmal Autec direkt angeschrieben, um es ggf auch von dort bestätigt zu bekommen. Auf der Internetseite ist die Felge noch zusehen, allerdings nicht mehr in der Farbe Silber Schwarz, die benötigt wird (Autec Z Zenit 7x16, 5/112 ET 48).

 

Was kommt auf mich zu, falls die Felge wirklich nicht mehr lieferbar ist? Ich habe gelesen, dass es vier gleichwertige neue geben würde, hier jedoch ggf „alt für neu“ abgezogen wird der Restwert der anderen drei ggf verrechnet wird. Ist das wirklich so?

 

Danke!!!

Asset.HEIC.jpg
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 17. November 2020 um 10:51:52 Uhr:

Zitat:

@rrwraith schrieb am 17. Nov. 2020 um 10:43:11 Uhr:

einen Abzug "Neu für Alt" gibt es im Haftpflichtschadenbereich generell nicht.

Aber selbstverständlich gibt es das. Zumindest für Verschleißteile ziehe ich da regelmäßig was ab. So z B. An einer Fahrzeugwaage, die durch Anfahren mit einem LKW beschädigt wurde. Die Kraftmessdosen waren schon 8 Jahre alt und hätten nach 10 Jahren sowieso getauscht werden müssen => 80% Abzug.

Ob Felgen darunter fallen, darüber darf diskutiert werden.

Der Begriff "Neu für alt" existiert nur in der Kaskoversicherung und anderen Sachversicherungen.

In der Haftpflicht besteht die Möglichkeit eines Abzuges für Wertverbesserung, wie schon korrekt ausgeführt wurde.

Entbehrt bei unbeschädigten Felgen jeder Grundlage. :)

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Du scheinst ja eine repräsentive Anzahl von Rechtsstreitigkeiten erlebt zu haben, bei denen Dank anwaltlicher Hilfe der Vorgang jeweils beschleunigt wurde.

 

Ich hatte als Beklagter einen cleveren Anwalt an der Seite, der alles zu meinen Gunsten verzögert hat. So macht eben jeder seine Erfahrungen...Daher auch meine Formulierung "...u. U. ..."

Wie möchtest du denn beurteilen, ob ein konkreter Schadenfall mit oder ohne Anwalt schneller abgewickelt worden wäre? Dazu müsstest du zwei identische Schäden mit gleichem Unfallhergang mit der gleichen Versicherung und dem gleichen Sachbearbeiter abwickeln. Natürlich auch zum gleichen Zeitpunkt und Ort und identischen Fahrzeugen und zeitgleich bei der Versicherung den Anspruch stellen.

In der Praxis erlebst du dann tatsächlich zwei unterschiedliche Ergebnisse. Ohne Anwalt manchmal schneller und mit einem deutlich schlechteren Ergebnis.

Beim letzten Parkplatzunfall hatte ich so ein lustiges Ergebnis: Geschädigter versucht es erst selbst, das dauert und dauert und es werden 50% des Wiederbeschaffungswertes angeboten. Nach Anwaltsschreiben ging es sehr schnell und es gab 75%. Dazu Kostenpauschale und fiktive An- und Abmeldekosten. Die Anwaltskosten wurden auch bezahlt und die Versicherung hatte stolze 30,- (!) Euro gespart.

Da die meisten Anwälte von ihrer Arbeit leben müssen besteht doch kein Interesse an einer Verzögerung.

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