Feinstaubplakette verschandelt E-Klasse
Die Feinstaubplakette ist demnächst in vielen Innenstädten (Berlin, Köln u. a.) Pflicht. Ohne kostet 40 EUR und 1 Punkt. Toller Nebeneffekt: Die zweijährige Tilgungsfrist für angesammelte Punkte verlängert sich jeweils. Primärer Punkt ist aber: Ich hasse Aufkleber aller Art, ganz besonders, wenn sie wie ein 8 cm großes, grünes Fanal hinter meiner Windschutzscheibe pranken !
Wohin also damit ? §3 Abs. 2 BImschV besagt: „ … ist die Plakette deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen. Die Plakette muss so beschaffen und angebracht sein, dass sie sich beim Ablösen von der Windschutzscheibe selbst zerstört.“
Wenn ich das wörtlich nehme, kann ich sie also auf der Innenseite der Windschutzscheibe hinkleben, wo ich will, solange sie nur deutlich sichtbar ist. Genau genommen, steht hier noch nicht einmal, dass sie „von außen“ deutlich sichtbar sein muss. Man könnte sie also auch in einen schwarz eingefärbten Bereich kleben, solange sie „von innen“ deutlich sichtbar ist. Es steht auch nichts davon, dass sie „vollständig sichtbar“ sein muss. Demnach müsste es zulässig sein, sie im äußeren, schwarz gefärbten Randbereich der Scheibe (z. B. rechts unten) teilweise verschwinden zu lassen, damit sie nicht ganz so massiv wirkt. Was meint ihr, wo ist der ideale Platz für dieses M…teil (soweit schon realisiert, am Besten mit Bild) ?
Beste Antwort im Thema
Ach, eure blöde Umweltplakette...
Ich war im Sommer auf Urlaub in Deutschland (wie manche wohl schon erraten haben durfte, wohne ich nicht dort...😁). Es war alles wirklich bestens, bis auf diese Plakettenpflicht...
Am ersten Tag sind wir am Abend in Deutschland angekommen. Ich habe nicht gewagt, nach München reinzufahren, weil ich vergessen habe nachzuschauen, ob es da auch schon diese Zonen gibt, und ich am Abend natürlich keinen mehr besorgen konnte - so habe ich das Navi umprogramiert, und München "umrundet". Am zweiten Tag dann bin ich zu einer Mercedes-Niederlassung (ich habe eine C-Klasse), und habe gesagt, ich brauche die Plakette. Nach ca. 30 Minuten kommt der Kerl mit meinen Fahrzeugpapieren zurück, und sagt, er kann mir nicht helfen, Pech gehabt.
Im Computer sind naemlich die Abgasdaten der für Export gebauten Fahrzeuge nicht erfasst, somit hat er keine Ahnung, ob meiner (in der EU 2001 zugelassener D3 Benziner...) die deutschen Grenzwerte erfüllt. Da habe ich ihm gesagt, er soll doch in der Zentrale nachfragen, es wird doch einen Kundendienst, oder sowas geben - er verneinte, und verabschiedete sich. Danke, Mercedes...🙄
Nebenbei hatte ich eine Vorahnung, denn Wochen vor der Abreise schickte ich einen Mail ans Kundendienst von Mercedes (durch die deutsche Website, Kontakt, usw.), daß die mir um die Bearbeitung der Plakette in Deutschland zu erleichtern einen kurzen Mail schicken sollen, daß mein Fahrzeug der Norm soundso entspricht. Es kam nie eine Antwort.
Nun, da ich von der Niederlassung (Werksniederlassung in Wörth...) praktisch rausgeflogen bin, fuhr ich zum TÜV im Ort. Dort fragte der Mitarbeiter mich nach dem Baujahr, checkte einen Aufkleber auf der B-Saeule, und gab nach paar Minuten eine grüne Plakette.
Und jetzt klebt auf meinem silbernen Benz die total sinnfreie deutsche Feinstaubplakette - am liebsten würde ich es runterkratzen...
Nebenbei dürften die meisten Auslaender überhaupt keine Ahnung davon habe, daß die Plakette nötig ist (ich habe es auch nur hier im Forum gehört), und ohne deutschkenntnisse dürfte die Sache wohl noch unangenehmer sein...
399 Antworten
Hey, ihr spamer... ihr PÖSEN 😉😁
Aber, man muss schon sagen... ging fix 😛
Zitat:
Original geschrieben von hektor-58
hat er recht, da - das ging fix !Zitat:
Original geschrieben von bensez
............auch danke, Bo, für das Löschen des "Verkaufs"thread..😁
VG H
Was habe ich verpasst, lasst mich nicht dumm sterben 😁
Zitat:
Original geschrieben von Sippi-1
Was habe ich verpasst, lasst mich nicht dumm sterben 😁Zitat:
Original geschrieben von hektor-58
hat er recht, da - das ging fix !
VG H
Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben😛
Ps: Mein 100. Spam... ähm, Beitrag mein ich natürlich *freu*
😉
Zitat:
Original geschrieben von Sippi-1
Was habe ich verpasst, lasst mich nicht dumm sterben 😁
........dumm nicht, aber mit vollem Magen...😁 😁
@KarloV6
herzlichen Glückwunsch, weiter so.....
Ähnliche Themen
War gestern in Berlin (City) und traf prompt auf eine Politesse (im Dienst). Ich konnte mir die Frage nicht verkneifen, ob sie demnächst auch für die Überwachung der Feinstaubplaketten zuständig wäre. Ja, ja - sagte sie - ich solle aber bloß nicht fragen, denn sie habe noch gar keine Ahnung und werde erst nächsten Monat "geschult".
Na dann, meinte ich, stellen sie doch mal die Frage, wie man denn den Fahrer belangen will, wenn der Wagen einfach nur parkt. Keine Ahnung, sagte sie, man habe schon genug Theater mit den Falschparkern aus Russland und Polen. Wird wohl was dran sein, denn im Kadewe und anderen noblen Locations waren viele Gäste aus diesen Ländern anzutreffen. Ich vermute, wenn der Senat demnächst bei den Russen Bußgelder eintreiben will, wird Putin das auf die "russische Art" lösen. Schön zu sehen, dass nicht nur die Kölner keinen Plan haben !
Zitat:
Original geschrieben von xy12345678
Na dann, meinte ich, stellen sie doch mal die Frage, wie man denn den Fahrer belangen will, wenn der Wagen einfach nur parkt.
Ist doch im Grunde ganz einfach.....
Wenn der Wagen dort parkt muss er ja irgendwie dahin gekommen sein.
Also ohne Plakette Knolle !!
Ehrlich gesagt wundere ich mich auch über die "Schonfrist", es war lange genug bekannt das die Plaketten ab dem 01.01. Pflicht sind, genug Zeit für jeden sich so ein Teil zu besorgen, zumal die Farbe der Plakette ja erstmal keine Rolle spielt.
Grüße von nem planlosen Kölner 😁
Schon richtig, aber im Gegenatz zum Falschparken gibt's bei diesem Delikt (Nr. 141621 Bundeseinheitlicher Bußgeldkatalog ) keine Halterhaftung. Die Behörde muss also den Fahrer ermitteln und das wird ohne Mitwirkung des Halters schlechterdings nicht möglich sein. Im Anhörungsbogen muss aber niemand nahe Angehörige, geschweige denn sich selbst belasten. Auch die Auflage zur Führung eines Fahrtenbuches ist nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nur begrenzt möglich. Die Verfahren müssten letztlich eingestellt werden. Da es u. a. um den einen Punkt in Flensburg geht, ist absehbar, dass unsere Gerichte und Verkehrsanwälte den Schlamassel ausbaden müssen. Das ist eben die Folge, wenn man ein Volk von Autofahrern mit schwachsinnigen Verordnungen gängelt.
Zitat:
Original geschrieben von dasLicht
Wenn der Wagen dort parkt muss er ja irgendwie dahin gekommen sein.
Also ohne Plakette Knolle !!
Ohne Beweise steht eine Verurteilung hier auf tönernen Füßen, da eine Beweisführung "auf ersten Anschein" hier nicht zulässig ist.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Ohne Beweise steht eine Verurteilung hier auf tönernen Füßen, da eine Beweisführung "auf ersten Anschein" hier nicht zulässig ist.Zitat:
Original geschrieben von dasLicht
Wenn der Wagen dort parkt muss er ja irgendwie dahin gekommen sein.
Also ohne Plakette Knolle !!
Die Einfahrt in die Umweltzonen ist ja erst seit kurzem unzulässig - wenn das Fahrzeug schon vorher in die Zone "eingefahren" ist, dann kann es darin solange bewegt werden wie der Fahrer möchte... 😉
Nette Idee, aber das ist auch so ein weit verbreiteter Irrtum. Nicht das "Einfahren" sondern das "Fahren" in der Umweltzone zählt:
141621 - Sie führten ein Kraftfahrzeug trotz eines Verkehrsverbots bei Smog oder zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270). § 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 153 BKat
Möglicherweise wurde das Fahrzeug aber auf einem Anhänger in die Zone "verbracht" und dort abgestellt. Dann hat es niemand "geführt". Denkbar ist auch, dass jemand aus dem (ferneren) Ausland das Fahrzeug geführt hat, der für die Behörde schlecht erreichbar ist. Soll ja alles schon mal vorgekommen sein! 😁
laminieren und bei bedarf hinter die frontscheibe klemmen wurde mit als tip genannt.
Zitat:
Original geschrieben von xy12345678
141621 - Sie führten ein Kraftfahrzeug trotz eines Verkehrsverbots bei Smog oder zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270). § 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 153 BKat
Schönes Zitat - aber der Polizist soll mir dann bitte einmal das Zeichen 270 zeigen... 😁 😉
Abgesehen davon ist der Wortlaut im Bußgeldkatalog nicht relevant - wichtig ist nur der Wortlaut in der StVO o.ä. (den ich gerade nicht finde...) 😉
Obwohl ich für meinen 124er 230E Benziner mit geregeltem Kat wahrscheinlich noch eine Plakette zur Fahrt in die "staubfreie Umweltzone" bekäme, fällt mit nicht im Traum ein,
diesen Schwachsinn mitzumachen- bzw. zu unterstützen.
I c h als Vorruheständler kann es mir leisten:
Ich fahre da halt einfach nicht mehr hin !!!
Kaufe im Einkaufs/Outletcenter weitab . . .
auf der grünen Wiese -mit Parkplatz- ein !!!
Fahre zum Essen nicht mehr in die Stadt,
sondern einfach 50 km . . . auf`s Land !!!
Tja genau solche wie dich mit Ihren alten Drecksschleudern wollen die Jungs haben, Du wirst Dir hoffentlich bald nen 210er mit Plakette leisten können, gibts auch schon für 7-8000 Euronen....
Zitat:
Original geschrieben von Rambello
Obwohl ich für meinen 124er 230E Benziner mit geregeltem Kat wahrscheinlich noch eine Plakette zur Fahrt in die "staubfreie Umweltzone" bekäme, fällt mit nicht im Traum ein,
diesen Schwachsinn mitzumachen- bzw. zu unterstützen.
I c h als Vorruheständler kann es mir leisten:
Ich fahre da halt einfach nicht mehr hin !!!
Kaufe im Einkaufs/Outletcenter weitab . . .
auf der grünen Wiese -mit Parkplatz- ein !!!
Fahre zum Essen nicht mehr in die Stadt,
sondern einfach 50 km . . . auf`s Land !!!
der 210er hat aber keine sbc bremse.
Daher gleich einen 211er nehmen. ;-)
Grüße