Feinstaubplakette behalten??

Hallo,

ich habe da mal eine Frage an die Experten:

Letzten Samstag habe wir einen jungen Gebrauchten von einem Freund abgekauft, der bereits mit einer grünen Feinstaubplakette ausfestattet war. Da wir den Wagen ja ummelden müssen und das Kennzeichen nicht übernehmen können, da andere Landkreis, frage ich mich, ob wir wenigstens die Feinstaubplakette behalten können. Diese wurde ja dem Fahrzeug und nicht dem Kennzeichen zugewiesen. Oder müssen wir troz allem eine neue Plakette kaufen, da in der Plakette ja das Kennzeichen steht?

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Zitat:

Original geschrieben von knolfi


Oder müssen wir troz allem eine neue Plakette kaufen,

ja.....

mit etwas nachdenken, sollte einem auch ziemlich schnell klarwerden wieso.....

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Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von yo-chi


Das ist laut Aussage meiner Zulassungsstelle gemäß irgendeiner Vorschrift nicht zulässig. 🙄
Wenn nicht einmal die Zulassungsstelle in der Lage ist, hierzu eine konkrete Vorschrift zu nennen, kann hier keine Unzulässigkeit gegeben sein.

Die hat sie sicher gesagt, bzw. hätte ich evtl. erfragen können..aber das war mir egal..(außerdem wars im Oktober, sowas merk ich mir nicht..) ich wollte nämlich nur die Plakette nicht in der Mitte haben. 😉

Heiland, schmeiß Verstand runter!!!!🙄 Originaltext :das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges einzutragen Für die ganz Schlauen hier mal eine volkstümliche Erklärung: Lebe ich in Essen und das Fahrzeug hat das Kennzeichen E-XX 1234 so steht das auf der Plakette. Ziehe ich jetzt nach Duisburg hat das jeweilige Fahrzeug nun das Kennzeichen DU-YY 1234 , also muß dieses Kennzeichen auf die Plakette. Nur über das Kennzeichen kann überprüft werden ob die Plakette auch zu Recht erteilt wurde ( technische Daten ) Das muß alles unheimlich schwer sein .Die alten Kennzeichen werden nämlich sofort wieder freigegeben und schwubs gibt es zwei grüne Plaketten mit den selben Kennzeichen. Ist das eigentlich zu kompliziert zu begreifen ? Allerdings gibt es keine Bußgeldvorschrift darüber, jedenfalls soweit ich weiß. Könnte man auch als Teilnshme am Verkehr ohne Plakette werten, schließlich ist die alte ungültig. Mal wieder ein schöne Beispiel für mit der heißen Nadel gestrickten Vorschriiften.

wer behauptet dass die alte plakette ungültig wird ? ändert sich im anderen zulassungsbezirk die schadstoffklasse ?
du hast den sachverhalt nicht verstanden... die plakette wird anhand der schadstoffklasse eines fahrzeugs erteilt, und nicht ob die karre in essen oder duisburg zugelassen wird. und wenn unsere clevern köpfe in berlin das nicht auf die reihe kriegen stört mich das weder in essen noch in duisburg. ich sage hier nochmals, und es haben hier teilweise auch welche richtig erkannt, auf die umweltplakette gehört juristisch gesehen bei der derzeitigen gesetzelage die fahrgestellnummer.

Hier wird ganz schön Wild rumdiskutiert.
Also zu mir hat der Werkstattmeister von MB gesagt: "Es werden die Fahrzeugdaten eingegeben (Fahrgestellnr, Schlüsselnr. usw) und gespeichert." Also denke ich mir, wenn jemand den Landkreis, Nummernschild oder das Bundesland wechselt, sind die Daten zwar noch gespeichert, aber die Plakette ist nicht mehr gültig, da es abweichend vom Amtlichen Kennzeichen ist...

Im übrigen bekam ich meine Plakette für Lau von meinem MB Händler - ohne Handschriftlichem Kennzeichen sondern reingedruckt.

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Zitat:

Original geschrieben von Sven210779


wer behauptet dass die alte plakette ungültig wird ? ändert sich im anderen zulassungsbezirk die schadstoffklasse ?
du hast den sachverhalt nicht verstanden... die plakette wird anhand der schadstoffklasse eines fahrzeugs erteilt, und nicht ob die karre in essen oder duisburg zugelassen wird. und wenn unsere clevern köpfe in berlin das nicht auf die reihe kriegen stört mich das weder in essen noch in duisburg. ich sage hier nochmals, und es haben hier teilweise auch welche richtig erkannt, auf die umweltplakette gehört juristisch gesehen bei der derzeitigen gesetzelage die fahrgestellnummer.

Ich gebe es auf. Dann brauchst du Held ja auch bei einmem Umzug keine neuen Kennzeichen mehr - die Karre bleibt ja gleich. Wenn alle, die damit täglich arbeiten blöd sind, bitte sehr. Ich bin jedenfalls raus hier. Lohnt sich nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Sven210779


wer behauptet dass die alte plakette ungültig wird ? ändert sich im anderen zulassungsbezirk die schadstoffklasse ?
du hast den sachverhalt nicht verstanden... die plakette wird anhand der schadstoffklasse eines fahrzeugs erteilt, und nicht ob die karre in essen oder duisburg zugelassen wird. fahrgestellnummer.

Die

Farbe

 der Plakette wird anhand der Schadstoffklasse eines Fahrzeuges erteilt.

O.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


...
Dann brauchst du Held ja auch bei einmem Umzug keine neuen Kennzeichen mehr - die Karre bleibt ja gleich. Wenn alle, die damit täglich arbeiten blöd sind, bitte sehr. Ich bin jedenfalls raus hier. Lohnt sich nicht.

Was hat das mit blöd zu tun?

An dem Vorhaben arbeitet der Gesetzgeber schon.

Zitat:

...
Ich gebe es auf. Dann brauchst du Held ja auch bei einmem Umzug keine neuen Kennzeichen mehr - die Karre bleibt ja gleich. Wenn alle, die damit täglich arbeiten blöd sind, bitte sehr. Ich bin jedenfalls raus hier. Lohnt sich nicht.

Unsinn.

Das Kenzeichen dient zur Identifizierung und wo das FZ seinen Standort hat.

Die "Umwelt"-Plakette soll sichtbar machen, dass das FZ den Vorschriften entspricht und in eine "Umwelt"-Zone" einfahren darf.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Nur über das Kennzeichen kann überprüft werden ob die Plakette auch zu Recht erteilt wurde ( technische Daten )...

Das glaube ich kaum. Auch über die FIN muß eine Identifizierung möglich sein.

Wer sagt denn, das die Plakette fürs Fahrzeug ist?
Stellen wir uns mal vor, ich kaufe mir ein altes Möhrchen, dann fahre ich mit dem Civic zur Tanke, hole mir eine grüne Plakette, und klebe sie in den Stinker. Passt doch. 😉

Ihr redet gerade ziemlich aneinander vorbei. Ich erkenne zwar die gedankengänge, aber die Reaktionen darauf passen nicht. 😉

Zitat:

Original geschrieben von MvM


Wer sagt denn, das die Plakette fürs Fahrzeug ist?
Stellen wir uns mal vor, ich kaufe mir ein altes Möhrchen, dann fahre ich mit dem Civic zur Tanke, hole mir eine grüne Plakette, und klebe sie in den Stinker. Passt doch. 😉

Das ist aber ein Grundsätzliches Problem. Du holst dir eine Umweltplakette für Auto A. Du holst dir für Auto A ein neues Kennzeichen und für Auto B danach ebenfalls, mit Wunschkennzeichen, das rein zufällig von Auto A freigeworden ist. Nun klebst du die Umweltplakette auf Auto B. Paßt einwandfrei, sogar das Kennzeichen stimmt ;-).

Dein "Problem" ist also keins, das neu auftritt. Wurde dementsprechend in der Verordnung auch gar nicht behandelt.

Eigentlich reicht ja auch das Kennzeichen, denn zu Abrechnungszwecken ist die Schadstoffklasse beim Amt ohnehin hinterlegt. Aber dann würde die Plakettenmafia ja kein Geld verdienen und der Sinn der "Umweltzone" wäre ad absurdum geführt.

Sag mal hat einer von euch sich die Plakette schonmal angesehen?
Die kann man nicht abmachen - das ist wie mit den Vignetten - die werden beim ablösen zerstört.
Also manchmal frag ich mich wirklich.
Und nochwas. Die Plakette gibt es nicht an der Tanke.

Wenns die nicht an der Tanke gibt, dann halt beim Straßenverkehrsamt/Tüv, oder autohäusern. Ich hatte auch meiner hinten Werbung einer Tankstelle drauf also dachte ich die gibts da auch.

Ich habe es so nämlich gemacht. Als das mit den Umweltzonen rauskam habe ich mir für meine A-Klasse bei der zweikährlichen Hauptuntersuchung eine grüne geholt, aber nie aufgeklebt, sondern nur in die Verkleidung am Scheibenrand geschoben, das es so aussieht, als währe sie fest dran. Danach habe ich mir den Civic geholt, und das Nummernschild übernommen. Die Plakette ist dann natürlich mitgewandert, und wurde bei Bedarf wieder in den Schlitz des Windschutzscheibenrandes geschoben.

Irgendwann kam es, wie es kommen musste. Steinschlag. Bei der neuen Scheibe war die grüne Plakette schon fest geklebt, und die von der A-Klasse liegt immer noch im Handschufach. Nur ist sie halt jetzt einerseits nicht mehr gültig, weil der Civic durch den Umzug ja neue schilder bekommen hat, aber andererseits ist sie nicht wirklich ungültig, weil das Nummernschild ja zu dem Wagen gepasst hat. Obwohl... Eigentlich hätte ich die Plakette ja ger nicht von der A-Klasse zum Civic übernhemen dürfen, obwohl sie die gleiche Farbe, und gleiches Nummernschild hat, aber halt für ein anderes Fahrzeug ausgestellt wurde.

Alles sehr viel Bürokratie halt.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Das glaube ich kaum. Auch über die FIN muß eine Identifizierung möglich sein.

Ach, wie denn wenn bei Ummeldung das alte Kennzeichen neu vergeben wurde? Muß da erst der Karren aufgebrochen werden und einer sieht nach ? Ist ja alles toll. Da hat denn Otto eine Karre ohne Kat und leiht sich denn mal eben die Plakette von Friedolin aus, die Kennzeichen stimmen zwar nicht, aber ist ja egal. Es wird schon seinen Grund haben, warum das Kennzeichen da drauf ist. Wenn ich den ganzen Dummfug hier lese fällt mir echt nichts mehr ein Das einzige was richtig ist, daß es z.Zt. keine Bußgeldgrundlage für diesen Tatbestand gibt. Und nu ist wirklich Ende.

Warum die Welle? Der Fall ist doch eindeutig beschrieben.

Wie es aktuell aussieht ist es so, das die Politesse in der Umweltzone das Knöllchen schreibt, und das Ordnungsamt schickt dem Fahrzeughalter ein Knöllchen. Bis jetzt konnte niemand sehen, ob das Nummernschild der Plakette mal zum Auto gepasst hat. (Obwohl ein anruf beim Straßenverkehrsamt über den kurzen Dienstweg möglich währe.)

Der Fahrzeughalter ist dann verpflichtet nachzuweisen, das er im Recht ist.

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